Hi Wusel, es gibt letztendlich vier Methoden, wonach eine Wohnfläche bestimmt werden kann. Die DIN 276 wird in der Architektur genommen und ist gegenüber der Wohnflächenverordnung (WoFlV) günstiger für den Vermieter ausgelegt. Kellerräume werden z.B. in der WoFlV nicht mit einberechnet. Die DIN 283 wurde 1983 zurückgezogen, wird auch nur noch selten benutzt. Die zweite Wohnflächenverordnung wurde bis 2004 angewendet.
Hier ein Überblick, wie nach den gültigen Verordnungen die Dachschrägen berechnet werden:
Balkone werden laut DIN 276 zu 100% einberechnet. Bei der zweiten Berechnungsverordnung zur Hälfte und bei der WoFIV 25-50% berechnet.
Wichtig ist welche Methode angewandt wird.
Ich hoffe, dass ich helfen konnte.
Gruß Markus