Tomasz
Well-Known Member
AW: Angeln ohne Angelschein in Deutschland! - So gehts!
Das müsste eventuell aktualisiert werden, da zum 15.07.2013 Änderungen in Kraft treten.
Demnach kann z.B. der Urlauber-Schein nur noch zwei mal und nicht drei mal gelöst werden.
Die wichtigsten Infos dazu hier:
http://www.schleswig-holstein.de/Um...ordnungen/01_LFischGDVO/LFischG_DVO_node.html
oder auch hier:
http://www.schleswig-holstein.de/Um...tzeVerordnungen/GesetzeVerordnungen_node.html
Gruß
Tomasz
Angeln ohne Angelschein in Schleswig-Holstein!
Wer kann einen Fischereischein ohne ablegen einer Fischerprüfung erwerben?
Grundsätzlich kann jeder unter bestimmten Voraussetzungen einen befristeten Fischereischein (auch Urlauberangelschein oder Touristenfischereischein) erwerben.
Was sind diese Voraussetzungen?
Schleswig-Holstein bietet einen sog. „Urlauberangelschein“ der ohne Prüfungsnachweis von den örtlichen Ordnungsbehören ausgestellt wird. Dieser zeitlich befristete Fischereischein ist 28 Tage gültig und kann bis zu 3 Mal jährlich gelöst werden.
Die Gebühr für die Erstausstellung beträgt 10€ + 10€ Fischeiabgabe , die erneute Ausstellung innerhalb des Jahresfrist kostet 10€.
Auf gut Deutsch:
In Schleswig-Holstein kann man sich ganz einfach einen Angelschein kaufen und damit 28 Tage angeln. Dazu gibt es ein Merkblatt, welches Grundsätzliches zur Angelei erklärt.
Problem: An vielen Binnengewässern erhalten Angler mit einem Urlauberfischereischein keine Erlaubnisscheine von den Gewässerinhabern.
Wo ist das gesetzlich geregelt?
Im LFischG -DVO § 5 Abs. 1
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Merkblatt:
http://www.schleswig-holstein.de/Um...rkblatt_TourFSchein__blob=publicationFile.pdf
Behörde:
MINISTERIUM FÜR
ENERGIEWENDE,LANDWIRTSCHAFT,
UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME
http://www.schleswig-holstein.de/MELUR/DE/MELUR_node.html
Das müsste eventuell aktualisiert werden, da zum 15.07.2013 Änderungen in Kraft treten.
Demnach kann z.B. der Urlauber-Schein nur noch zwei mal und nicht drei mal gelöst werden.
Die wichtigsten Infos dazu hier:
http://www.schleswig-holstein.de/Um...ordnungen/01_LFischGDVO/LFischG_DVO_node.html
oder auch hier:
http://www.schleswig-holstein.de/Um...tzeVerordnungen/GesetzeVerordnungen_node.html
Gruß
Tomasz