Angelstrafen

heini det zweit

New Member
hi

wir sind mehrere angler und einer von uns hat keinen fischerein schein.kennt jemand die strafen bzw. preise solcher angelegenheiten.
Was ist wenn man mit drei ruten statt zwei erwischt wird was ist wenn man beim nachtangeln erwischt wird.
Wie hoch sind die geldstrafen oder was passiert da?
 

Mühle

Popanz
Da möchte ich nur raten: Probier's doch aus!#u

Gruß Mühle
 

Norwegenprofi

Moderator-Praktikant :o)
Muss ich "Mühle" recht geben.

Keine originelle Frage für unser Anglerboard.
 

angeltreff

hat keinen Titel
@ Schleie!

Strafe bekommt nur der, der keinen Fischereischein hat. Lass Dir das mal von unserem angehenden "saftigenrechnungsschreiber" Mühle erklären.
 

Blex

??????????????
Ich würde es lieber unterlassen !!!! <a href="http://www.8ung.at/smileys" target="_blank"><img src="http://www.8ung.at/smileys/ressourcen/brutal/brutal000004.gif" border="0"></a>
Einfach mal den § 40 Abs. 2 aus Eurem Fischereigesetz für das Land Brandenburg lesen. Und beim Angeln ohne Schein handelt es sich um eine solche Ordnungswidrigkeit. <a href="http://www.8ung.at/smileys" target="_blank"><img src="http://www.8ung.at/smileys/ressourcen/loben/loben000005.gif" border="0"></a>

Lesen könnt ihr das z.B. hier .

Außerdem ne blöde Frage - soll er einen machen. #c Oder fährt der eine auch ohne Führerschein Auto ??? ;+
Wir haben doch auch "alle" einen gemacht. :)
Gruß BLEX <a href="http://www.8ung.at/smileys" target="_blank"><img src="http://www.8ung.at/smileys/ressourcen/loben/loben000001.gif" border="0"></a>
 

Mühle

Popanz
@ angeltreff

hehe. Ich habe meinen Kommentar zu diesem thread ja schon abgegeben. Fachlich gibt es dazu von mir keinen Kommentar, was daran liegen mag, dass ich von Fischereirecht usw. noch keinen sitzen habe.:)

Gruß Mühle
 

ollidi

Krebssammler
Teammitglied
Lasst es bleiben. Ich kenne einen Fall, wo ein Angler wegen wiederholter Fischwilderei mit Fang zu einer Geldstrafe von 7000 DM verurteilt wurde.
 

jjenzen

Member
Es ist sogar ein Strafdelikt und nicht "nur" eine Ordnungswidrigkeit (zu Recht, wie ich finde!!!/Wilderei)! Also wirds ab 18 nicht nur teuer sondern auch noch strafrechtlich (im schlimmsten Fall Haftstrafen und so´n Zeug) geahndet!
 
F

Franky

Guest
Tscha... Das sieht "schlecht" aus... Fischdiebstahl/Wilderei wird teilweise saftig bestraft... Es ist allemal BILLIGER die Prüfung abzulegen und den Schein zu kaufen. Hat man wenigstens vieeeeeeeeeeel weniger Stress mit - und Stress und Angeln vertragen sich nich....
 

nikmark

Denunziant
.....,und ich dachte schon, weil bei meinem Rheinschein 2 Handangeln aber nur eine Flug-, oder Spinnangel zugelassen wird. daß ich übertrieben habe mit dem Zusammenlegen meiner Grundruten, bevor ich am spinnen war! :) :) :)

Irgendwann kommt einer !!!

Nikmark
 

Brummel

Wathosenschlitzerfinder
@Nikmark,

"Irgendwann kommt einer !!!"

oder auch zwei oder drei!!!!

Brummel
 

nikmark

Denunziant
@ brummel


obwohl ich es sonst nicht mache

:m :m :m :m :m

Nikmark
 

Snowman98

New Member
Wie hoch müssten denn die Strafen sein, damit dein Kollege den Schein macht?

Also ehrlich gesagt: Ich selber habe auch schon Bekannte, die keinen Schein hatten, zum Angeln mitgenommen. Aber das handelte sich dann mehr oder weniger um ne "Lehrstunde".

Jeder Angler, der was auf sich hält, sollte sich auch an die Regeln halten.
Böses Beispiel: Nehmen wir mal an, in der Formel 1 gäbe es 10'000 Euro Strafe für jemanden, der nen anderen mutwillig abschiesst.....jetzt hat da der Fahrer X in der Saison 10 Fahrer abgeschossen, brav die Strafe bezahlt und wird Weltmeister...was hältst du von so einem Kerl?

Oder nehmen wir mal an, wenn du nen Fisch nicht waidgerecht tötest kostet dich das 50 Cents Strafe....in der Zeit, in dem du den Herzstich machen musst, kannst du ja nur schlecht weiterangeln....schmeist du dann den Fisch auch einfach in nen Eimer und lässt ihn verrecken? Wohl eher nicht, oder?

Und wenn da halt mal einer geschrieben hat, dass man nur mit 2 Ruten angeln darf, dann sollte man sich auch daran halten.
Und ohne Schein zu angeln kommt für mich der Wilderei gleich und sollte aufs äusserste bestraft werden!

Hier in der Schweiz ist es sogar so, dass jeder xxx nen Angelschein lösen und damit gleich ans Wasser kann. (Eine Prüfung gibt's bei uns nur auf freiwilliger Basis)
Und was man da manchmal so sieht:
Letzte Woche sah ich mal so nen "Hobbyangler". Der wollte nen Fisch töten....mit Schlägen auf den RÜCKEN des Tieres!
Ihm habe ja niemand gesagt, wie man das richtig machen muss
:r
Daher finde ich es super, dass ihr in Germany ne Prüfung machen müsst. Da weiss man, dass der Angler auch was vom Angeln versteht wenn er ans Wasser geht :m

So, genug der Worte...
Gute Nacht
 

Trophy2002

Active Member
Auch in Bayern vestehen die damit keinen Spass. Vor vielen Jahren hat mir ein Kumpel erzählt, er hatte an der Wertach ein
Super Wasser gefunden . Also für die darauffolgende Woche
haben wir uns eine Tageskarte für 25,-DM gekauft.
Am Wochenende dann gefischt, war wirklich ein schönes Gewässer. Tagsüber fischte ein Mann ca. 100m von uns entfernt.
Nach einiger Zeit kommt er zu uns, zieht seinen Ausweis, Fischereiaufsicht. Wir zeigen brav unsere Tageskartenund Fischereischein. Dann sagt er, ihr seit im falschen Gewässerabschnitt, dies ist ein Privatabschnitt. Ich lese noch auf der Tageskarte von Flußkilometer xxx Brücke Fluß abwärts. Das es da 2 Brücken gab hab ich später erst rausgefunden, aber auf den Flußkilometer habe ich natürlich nicht geachtet, da ja mein Freund schon eine Woche vorher da gefischt hat.
Der Fischereiaufseher (Oberregierungsdirektor beim Wasserwirtschaftsamt von Regierungsbezirk Schwaben )meinte da haben jetzt schon so viele falsch gefischt, jetzt müßte mal ein Exempel statt finden.
Er müsse das noch mit seinen Prominenten Mitbesitzern (Sportarzt FCB usw. ) klären.
Einige Zeit später stand die Polizei vor der Tür. Zur Vernehmung, wir wurden wegen Fischwilderei angezeigt.
Wieder eine Zeit später kam dann ein Schreiben vom Amtsgericht Aichach, mit Anschuldigung und Schlußsatz: Zur Aburteilung ihrer Straftat wird noch ein Gerichtstermin festgesetzt, gezeichnet Staatsanwältin xxxx.
Mir wurde damals recht flau im Magen, bei dem Gedanken, Vorbestraft zu sein wegen Schwarzfischen und hab noch 25,-DM für die Tageskarte gezahlt.
Ein Bekannter hat mir geholfen der Staatsanwältin einen Brief zu schreiben. Der war scheinbar überzeugend und das Verfahren wurde mit einer kleinen Geldbuße von 100,- DM eingestellt.
In Zukunft hab ich dann sehr genau auf Flußkilometer usw. geschaut.
 

marioschreiber

LACKAFFE !!! :)
Daher finde ich es super, dass ihr in Germany ne Prüfung machen müsst. Da weiss man, dass der Angler auch was vom Angeln versteht wenn er ans Wasser geht
Was ich bezweifeln möchte!

Hier in Schleswig Holstein musste ich nichtmal einen Praxisteil absolvieren. Jeder der hier die Prüfung macht kennt zwar die Gesetze, aber wie mann fängt oder waidgerecht tötet, das zeigt einem keiner.

Aus dem selben Grund missfällt mir auch das hier jeder Urlauber eine, für 40 Tage gütige, Ausnahmegenemigung erwerben kann. Diese entbindet einen von der Fischereisheinpflicht. Kein Hinweis auf Schonzeiten, Mindestmasse o.ä..

Dieser Schein sollte meiner Meinung nach nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers gültig sein. So könnte man (noch-) Nichtangler an as angeln heranführen ohne seine Lizens selbst aufs Spiel zu setzen.

Im Moment kann aber jeder mit diesem Schein alleine losziehen. Da kannst Du Sachen erleben :v
 
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