AW: Anglerverein Karlsruhe kündigt bei Landesfischereiverband Baden-Württemberg
Und nicht durch schöne Reden weichspülen lassen, denn der Versuch das Schweigen als ein neutrales Raushalten darzustellen, vertieft nur den damit begangenen Verrat der Anglerschaft!
So ein Verhalten ist weder zu entschuldigen, noch kann es Zustimmung erzeugen.
Große Leistung sich durch solche hiflosen Erklärungen auch noch selbst den Strich umzulegen.
Da hätte doch aber Tibulski im Vorfeld intervenieren müssen. Ehrlich, der hatte in Anbetracht seiner Rhetorik bei mir schon Achtung gewonnen mit dem unbeirrbaren Versuch aus Mist noch Gold machen. Hier könnte ihm aber ein unverzeihlicher Fehler unterlaufen sein. Das hat er nun davon, wenn man andere mal ganz befreit Reden lässt!
Btw: 3 Geschäftsführer! Das muß man sich tatsächlich mal vergegenwärtigen! Da ist die Nachfrage berechtigt. Die einzelnen Kompetenzen kann man herrlich regeln. Für Kontrollfunktionen und Befugnissse sind mehr als zwei Geschäftsführer eigentlich nie erforderlich. Zu beachten ist, dass es auch noch einen Vorstand gibt!
Der anglerfeindliche Verbandspräsi, der - obwohl Verbandspräsi - seine Politik (> Wasserkraft und willfähriger Juniorpartner der Grünen) über Angler und Angeln stellt..
Und nicht durch schöne Reden weichspülen lassen, denn der Versuch das Schweigen als ein neutrales Raushalten darzustellen, vertieft nur den damit begangenen Verrat der Anglerschaft!
So ein Verhalten ist weder zu entschuldigen, noch kann es Zustimmung erzeugen.
Große Leistung sich durch solche hiflosen Erklärungen auch noch selbst den Strich umzulegen.
Da hätte doch aber Tibulski im Vorfeld intervenieren müssen. Ehrlich, der hatte in Anbetracht seiner Rhetorik bei mir schon Achtung gewonnen mit dem unbeirrbaren Versuch aus Mist noch Gold machen. Hier könnte ihm aber ein unverzeihlicher Fehler unterlaufen sein. Das hat er nun davon, wenn man andere mal ganz befreit Reden lässt!
Btw: 3 Geschäftsführer! Das muß man sich tatsächlich mal vergegenwärtigen! Da ist die Nachfrage berechtigt. Die einzelnen Kompetenzen kann man herrlich regeln. Für Kontrollfunktionen und Befugnissse sind mehr als zwei Geschäftsführer eigentlich nie erforderlich. Zu beachten ist, dass es auch noch einen Vorstand gibt!
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