Anzeige wegen Fischwilderei, Geräte eingezogen aber ich habe nicht mal geangelt ?!

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Den Hintergrund des Lokalkolorits bei den Formulierungen darf man hierbei auch nicht ausser Acht lassen. Da haben Nichteinheimische in den Gauen Bayerns so ihre Probleme mit der Verständlichkeit. Würde wirklich jede angekündigte "Watsch'n" auch verteilt werden, mein geliebtes Volk der Bayern hätte sich längst selbst ausgerottet. ;)
 

Lajos1

Well-Known Member
Den Hintergrund des Lokalkolorits bei den Formulierungen darf man hierbei auch nicht ausser Acht lassen. Da haben Nichteinheimische in den Gauen Bayerns so ihre Probleme mit der Verständlichkeit. Würde wirklich jede angekündigte "Watsch'n" auch verteilt werden, mein geliebtes Volk der Bayern hätte sich längst selbst ausgerottet. ;)

Hallo,

richtig und es gibt Gegenden in denen "weisst Du was, jetzt leckst mich am A...." (zur besseren Verständlichkeit in Schriftdeutsch geschrieben) einen gängigen Abschiedsgruss darstellt und keinesfalls als das zu werten ist welches ein "Gebietsfremder" meinen könnte :laugh2.

Gruß

Lajos
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Und wer es jetzt immer noch nicht versteht, dem sei Ludwig Thoma "Erster Klasse" zur Lektüre empfohlen. ;)
 

Lajos1

Well-Known Member
Hallo,



Art 13 GG sollte man m.E. nicht auf die leichte Schulter nehmen.



Eben, deswegen wundert es mich ja, dass der Vorstand nun als unbeteiligter Dritter ankündigt, die Aufseher "rund zu machen" .

Dienstaufsichtsbeschwerde etc. sollte m.E. der Betroffene erstatten. Dazu bräuchte er allerdings erstmal Namen und/oder Dienstnummer.

Hallo,

der Vorstand kann einen Fischereiaufseher gar nicht rund machen. Einem "staatlichen" hat er nichts zu sagen und bei einem vereinseigenen wird er äußerst zurückhaltend sein, denn da kann man froh sein, welche zu haben.
Dienstaufsichtsbeschwerde ist auch so eine Sache. Geht, wenn überhaupt, auch nur bei einem staatlichen Fischereiaufseher und da läuft die ziemlich ins Leere, denn das sind Leute, die im Ehrenamt tätig sind und keine Untergebenen. Wenn da der Chef von der zuständigen "Dienststelle" etwas zu deutlich wird, schmeisst der Fischereiaufseher den Bettel (Ausweis und Dienstmarke) hin und verloren hat dann der Chef.

Gruß

Lajos
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Geht, wenn überhaupt, auch nur bei einem staatlichen Fischereiaufseher und da läuft die ziemlich ins Leere, denn das sind Leute, die im Ehrenamt tätig sind

Einen Freibrief seine Kompetenzen zu überschreiten und ungestraft gegen Vorschriften und Richtlinien verstoßen zu können, hat aber auch kein Ehrenamtler.

Einen Aufseher, der um 04:00 Uhr ausrückt um vermeintliche Schwarzfischer zu stellen, würde aber auch ich ungern verlieren.
Deshalb ja auch mein Vorschlag mit der Nachschulung.

Kontrollen finde ich wichtig, aber eben auch so, wie es in den Lehrgängen vermittelt wird.
Deshalb bin ich immer noch am zweifeln, ob das wirklich staatliche Fischereiaufseher waren.
Das geschilderte Verhalten widerspricht m.W. in einigen Punkten schon eklatant den Lehrgangsinhalten.
 

Lajos1

Well-Known Member
Hallo,



Einen Freibrief seine Kompetenzen zu überschreiten und ungestraft gegen Vorschriften und Richtlinien verstoßen zu können, hat aber auch kein Ehrenamtler.

Einen Aufseher, der um 04:00 Uhr ausrückt um vermeintliche Schwarzfischer zu stellen, würde aber auch ich ungern verlieren.
Deshalb ja auch mein Vorschlag mit der Nachschulung.

Kontrollen finde ich wichtig, aber eben auch so, wie es in den Lehrgängen vermittelt wird.
Deshalb bin ich immer noch am zweifeln, ob das wirklich staatliche Fischereiaufseher waren.
Das geschilderte Verhalten widerspricht m.W. in einigen Punkten schon eklatant den Lehrgangsinhalten.

Hallo,

einen Freibrief hat der Aufseher freilich nicht, aber er ist in einer sehr starken Position; er ist nicht abhängig von seinen "Vorgesetzten". Die aber von ihm und egal ob staatlicher oder nur ein vereinseigener wenn ihm da einer zu blöd kommt, schmeisst der halt hin und der Dumme ist da nicht er, sondern sein "Boss".
Was genau ablief wissen wir nicht, dazu müsste man auch die andere Seite hören um sich ein objektives Bild machen zu können.

Gruß

Lajos
 

YoshiX786

Active Member
Art 13 GG sollte man m.E. nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Art. 13 GG ist in diesem Falle komplett außer Acht zu lassen!!!

Wohnung Definition im Recht
Um als Wohnung zu gelten, muss diese so beschaffen sein, dass die Führung eines selbstständigen Haushaltes möglich ist. Die Wohnung hat eine baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit zu sein, wichtig ist ein eigener Zugang. Um als Wohnung im Sinne des Gesetzes zu gelten müssen fernerhin Toilette, Dusche oder Bad und eine Toilette vorhanden sein. Eine letzte Anforderung ist, dass die Wohnfläche größer als 23 Quadratmeter ist.
 

hans21

Well-Known Member
Art. 13 GG ist in diesem Falle komplett außer Acht zu lassen!!!

Wohnung Definition im Recht
Um als Wohnung zu gelten, muss diese so beschaffen sein, dass die Führung eines selbstständigen Haushaltes möglich ist. Die Wohnung hat eine baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit zu sein, wichtig ist ein eigener Zugang. Um als Wohnung im Sinne des Gesetzes zu gelten müssen fernerhin Toilette, Dusche oder Bad und eine Toilette vorhanden sein. Eine letzte Anforderung ist, dass die Wohnfläche größer als 23 Quadratmeter ist.
Aha, unter 23 Quadratmeter keine Wohnung? Völlig absurd.
 

Toni_1962

freidenkend
Art. 13 GG ist in diesem Falle komplett außer Acht zu lassen!!!

Wohnung Definition im Recht
Um als Wohnung zu gelten, muss diese so beschaffen sein, dass die Führung eines selbstständigen Haushaltes möglich ist. Die Wohnung hat eine baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit zu sein, wichtig ist ein eigener Zugang. Um als Wohnung im Sinne des Gesetzes zu gelten müssen fernerhin Toilette, Dusche oder Bad und eine Toilette vorhanden sein. Eine letzte Anforderung ist, dass die Wohnfläche größer als 23 Quadratmeter ist.

Vorsicht! Da liegst Du komplett falsch!

Die Kommentierung des GG Art. 13, gestützt auf Leitentscheidungen des BVerfGE, bezieht auch u. a. "Campingwagen, Zelt, Hotelzimmer", alles "im Sinne von Schutzes der räumlichen Privatsphäre" bzw. " Stätte der Privatheit durch räumliche Abschottung" ein.

Eine schöne Zusammenfassung ist hier dazu:

An alles Fischereiaufseher in Bayern. Es wird in den Schulungsunterlagen auch die Durchsuchung von Zelten expliziet deswegen verboten!
 

Toni_1962

freidenkend
Wenn Du eine Rechtsschutz hast gibts da doch fast immer eine Hotline wo man einen Anwalt kostenlos fragen kann, wenn man ihm den Sachverhalt schildert.

Servus und willkommen im AB
Aber es wäre schon hilfreich und informierend und auch im Sinne einer Diskussion sinnvoll, die Beiträge im Verlauf zunächst zu lesen, sonst dreht sich alles nur im Kreis:
Der TE hat seiner Auskunft nach keine Rechtschutzversicherung und hat bereits seit längeren einen Anwalt eingeschaltet.
 

YoshiX786

Active Member
Vorsicht! Da liegst Du komplett falsch!

Die Kommentierung des GG Art. 13, gestützt auf Leitentscheidungen des BVerfGE, bezieht auch u. a. "Campingwagen, Zelt, Hotelzimmer", alles "im Sinne von Schutzes der räumlichen Privatsphäre" bzw. " Stätte der Privatheit durch räumliche Abschottung" ein.

Eine schöne Zusammenfassung ist hier dazu:

An alles Fischereiaufseher in Bayern. Es wird in den Schulungsunterlagen auch die Durchsuchung von Zelten expliziet deswegen verboten!

Danke für die Aufklärung, das war mir so noch nicht bekannt. thumbsupthumbsupthumbsup
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Wenn sein "Zelt" aber keinen Boden hatte, war es kein Zelt sondern ein Wetterschutz

Liest zwar immer wieder, aber ob es dadurch auch richtiger wird?

Soweit ich weiß, kommt es nicht auf den Boden an, sondern auf die Schaffung von Wohnqualität und die Möglichkeit der räumlichen Abschottung.

Bei einem Brolly mit Überwurf, aber ohne Tür, ohne Liege/Luftmatratze, Kocher etc. würde auch ich nicht von "Zelten" sprechen.

Ist aber egal was ich denke, entscheiden müsste im Zweifel die zuständige Justiz.

Bin mal gespannt wie die sache weitergeht.
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Bin mal gespannt wie die Sache weitergeht.
Sagte ich es bereits? Wie das Hornberger Schießen!

Mittlerweile sind alle Seiten anwaltlich so vertreten, dass sie genau wissen, was sie besser nicht sagen. Außer den beiden Polizisten, denn denen kann es egal sein, denn sie waren ja lediglich zur Absicherung der Kontrolle dabei, was sie auch vollumfänglich und anstandslos erfüllt haben.
 
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