Kolja Kreder
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AW: Catch & release - eine falsch geführte Diskussion
Jeder Angler hat seine Moralvorstellungen. Das ist gut so und so soll es bleiben. Wir sollten uns aber davor hüten anderen unsere Moralvorstellungen aufzuoktroyieren. Dies sieht offenbar auch der Gesetzgeber in NRW so. Nachstehend eine Prüfungsfrage aus der Fischerprüfung in NRW. Die richtige Antwort habe ich "fett" hervorgehoben:
28. Was bedeutet waidgerechtes Angeln?
a) Eine spezielle Methode, unter Weiden zu angeln
b) Waidgerechtigkeit ist ein Begriff aus der Jägersprache und hat mit dem Angeln nichts zu tun
c) Das Fangen, Töten, Versorgen und Verwerten der Fische im Sinne des Tierschutzgesetzes
Es wird hier also nur Bezug auf die Gesetzeslage genommen. Und das auch zurücksetzen erlaubt ist, habe ich ja nun hinlänglich erläutert. Diese Prüfungsfrage ist aber natürlich keine gesetzliche Regelung. Man kann aus ihr also keine Rechte und Pflichten ableiten. Ich will damit nur verdeutlichen, dass es über die einschlägigen Gesetze hinaus keine Weidgerechtigkeit existiert. Ich umschreibe Weidgerechtigkeit gerne mit Gesetz + Folklore. Aber auch wenn man einen anglerischen Bann über mich spricht, werde ich meinen gefangenen und getöteten Fische kein Laichkraut ins Maul legen!
Weidgerecht ist für mich ein moralische Vorstellung, wie man mit Tieren umgehen sollte.
Das wird dann mit Gesetzen untermauert um es zu unterstützen.
Weidgerecht nur als Befolgen von Gesetzen zu betrachten erscheint mir seltsam.
So wie: Falsch ist es erst, wenn man sich erwischen lässt, oder ehrlich ist, wer nie beim Lügen erwischt wird.
Da dämmert es mir, wenn Menschen es für falsch halten das Regenrückhaltebecken mit Fischen besetzt werden, die ja sterben könnten wenn da Abwässer reinlaufen.
Hust da darf halt nichts reinlaufen und wenn doch bemerkt man es halt nur, wenn die Indikatoren weiß zeigen.
Nur tote Fische sind halt glückliche Fische, denn nur sie leiden nie mehr.
Der Witz an der Sache.
Ich habe mal ein Gedicht über Weidgerechtes Sportfischen gelesen was uralt ist.
Es entspracht meiner heutigen Vorstellung, auch wenn Ich weidgerecht nicht einmal mehr richtig verstehe.
Fakt ist nicht alles was Tierschutz und Fischereigesetze erlauben ist auch Weidgerecht.
Wenn in der Fischerei tausende von Fischen verrecken ohne schnell getötet zu werden, liegt das an der Menge und ist legal.
Aber der Umgang mit dem Fang oder hoher Beifang ist eben nicht weidgerecht.
Jeder Angler hat seine Moralvorstellungen. Das ist gut so und so soll es bleiben. Wir sollten uns aber davor hüten anderen unsere Moralvorstellungen aufzuoktroyieren. Dies sieht offenbar auch der Gesetzgeber in NRW so. Nachstehend eine Prüfungsfrage aus der Fischerprüfung in NRW. Die richtige Antwort habe ich "fett" hervorgehoben:
28. Was bedeutet waidgerechtes Angeln?
a) Eine spezielle Methode, unter Weiden zu angeln
b) Waidgerechtigkeit ist ein Begriff aus der Jägersprache und hat mit dem Angeln nichts zu tun
c) Das Fangen, Töten, Versorgen und Verwerten der Fische im Sinne des Tierschutzgesetzes
Es wird hier also nur Bezug auf die Gesetzeslage genommen. Und das auch zurücksetzen erlaubt ist, habe ich ja nun hinlänglich erläutert. Diese Prüfungsfrage ist aber natürlich keine gesetzliche Regelung. Man kann aus ihr also keine Rechte und Pflichten ableiten. Ich will damit nur verdeutlichen, dass es über die einschlägigen Gesetze hinaus keine Weidgerechtigkeit existiert. Ich umschreibe Weidgerechtigkeit gerne mit Gesetz + Folklore. Aber auch wenn man einen anglerischen Bann über mich spricht, werde ich meinen gefangenen und getöteten Fische kein Laichkraut ins Maul legen!
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