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Guest
Moin zusammen,
ich trenne dieses Thema mal von Anglerdemo ein wenig ab, da ich hier ja (mit Unterstützung einiger anderer Angler) als Privatperson aktiv bin.
Im letzten Jahr habe ich mich einmal intensiv mit den Zuwendungen aus der Fischereiabgabe und dem Fischereiabgabeausschuss auseinandergesetzt.
Zusammenfassendkann ich heute behaupten, dass wir Angler auch hier unfair behandelt werden und ich die Frage stellen muss, ob das alles verfassungsrechtlich sauber abläuft. Zahlen dürfen wir Angler die Fischereiabgabe selbstverständlich- doch was haben wir davon? Die Antwort ist einfach- NICHTS! Die Zuwendungen aus der Fischereiabgabe scheinen ein Selbstbedienungsladen für einige wenige Verbände zu sein!
Ich habe die Politik in diesem Land über meine Bedenken informiert, den Landesrechnungshof angeschrieben und Widerspruch gegen die Zahlung eingereicht. Man scheint sich keiner Schuld bewusst und so gibt es nur den Weg der Überprüfung durch ein ordentliches Gericht, in diesem Fall das Verwaltungsgericht Schleswig.
Jetzt habe ich als Privatperson eine Feststellungsklage auf den Weg gebracht. Es wird sicherlich Monate oder gar Jahre dauern, aber dann werden wir sehen, ob nur wir Angler für allgemeine Naturschutzmaßnahmen an Gewässern bezahlen müssen oder ob das nicht doch eine Aufgabe der Allgemeinheit sein muss.
Viele andere Punkte aus der Klagebegründung, werden sicherlich vor Gericht geklärt werden.
Ich habe zuvor den Kontakt mit den Verantwortlichen gesucht, um hier eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und die für den Tourismus und die Angler in Schleswig-Holstein wichtige Studie zum Angeln doch noch aus der Fischereiabgabe finanziert zu bekommen. Es geht hierbei um Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen, es geht um eine Tradition und um unser aller liebstes Hobby. Leider sieht man bis heute hier anscheinend keine Notwendigkeit, die Studie aus der Fischereiabgabe zu finanzieren und bezahlt lieber fragwürdige Projekte, wie die Anschaffung eines "PickUp" für den Verband der Teichwirte und Binnenfischer.
Sicherlich werden für die Natur wichtige Projekte aus der Fischereiabgabe finanziert, zum Beispiel der Besatz mit bedrohten Fischarten, die jedoch für Angler ganzjährig geschont sind und somit sollten in meinen Augen auch Projekte dieser Art aus Steuergeldern finanziert werden, Sieht man also aus Sicht des Naturschutzes diese Notwendigkeit, kann das doch kein Problem sein, hierfür entsprechende Mittel aus dem Landeshaushalt und nicht aus der Fischereiabgabe bereit zu stellen, oder?
Leider werden auch häufig nur die Symptome behandelt, aber nicht die Ursachen beseitigt, zum Beispiel beim Aal. Es wird von unserem Geld massiv besetzt und besetzt, doch ist es für mich zumindest fraglich, wenn man an anderer Stelle den illegalen Glasaalfang nicht massiv bekämpft oder Fließgewässer durchgängig macht. Ja, der Aal muss erhalten werden, da diese Fischart massiv gefährdet ist- doch welchen Anteil haben an dieser Situation die Angler und warum bezahlen wir diese Besatzmaßnahmen, wenn man auf der anderen Seite sogar Beschränkungen für Angler beim Aalfang einführt?
Demnach blieb mir nur noch der Weg der Klage. Es geht mir hier nicht um die 10.- Euro im Jahr, sondern ausschließlich um eine verfassungskonforme Verwendung- wenn alle Angler die Fischereiabgabe Jahr für Jahr zahlen, sollten auch alle Angler hiervon partizipieren. Oder wie will man mir erklären, dass von der Fischereiabgabe Verbandsgewässer besetzt werden, jedoch Anglern teilweise der Zugang verwehrt wird oder durch die Zugehörigkeit zum falschen Verband Erlaubniskarten nur zu völlig überzogenen Preisen angeboten werden?
Was hat ein Meeresangler, der einmal im Jahr im Urlaub eine Tour mit einem Kleinboot auf der Ostsee unternimmt und hierfür die FIschereiabgabe bezahlen muss, mit einer Studie für "Otterausstiege aus Netzen der Binnenfischerei" zu tun? Ich denke auf diese Frage gibt es nur eine Antwort- NICHTS!
ich trenne dieses Thema mal von Anglerdemo ein wenig ab, da ich hier ja (mit Unterstützung einiger anderer Angler) als Privatperson aktiv bin.
Im letzten Jahr habe ich mich einmal intensiv mit den Zuwendungen aus der Fischereiabgabe und dem Fischereiabgabeausschuss auseinandergesetzt.
Zusammenfassendkann ich heute behaupten, dass wir Angler auch hier unfair behandelt werden und ich die Frage stellen muss, ob das alles verfassungsrechtlich sauber abläuft. Zahlen dürfen wir Angler die Fischereiabgabe selbstverständlich- doch was haben wir davon? Die Antwort ist einfach- NICHTS! Die Zuwendungen aus der Fischereiabgabe scheinen ein Selbstbedienungsladen für einige wenige Verbände zu sein!
Ich habe die Politik in diesem Land über meine Bedenken informiert, den Landesrechnungshof angeschrieben und Widerspruch gegen die Zahlung eingereicht. Man scheint sich keiner Schuld bewusst und so gibt es nur den Weg der Überprüfung durch ein ordentliches Gericht, in diesem Fall das Verwaltungsgericht Schleswig.
Jetzt habe ich als Privatperson eine Feststellungsklage auf den Weg gebracht. Es wird sicherlich Monate oder gar Jahre dauern, aber dann werden wir sehen, ob nur wir Angler für allgemeine Naturschutzmaßnahmen an Gewässern bezahlen müssen oder ob das nicht doch eine Aufgabe der Allgemeinheit sein muss.
Viele andere Punkte aus der Klagebegründung, werden sicherlich vor Gericht geklärt werden.
Ich habe zuvor den Kontakt mit den Verantwortlichen gesucht, um hier eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und die für den Tourismus und die Angler in Schleswig-Holstein wichtige Studie zum Angeln doch noch aus der Fischereiabgabe finanziert zu bekommen. Es geht hierbei um Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen, es geht um eine Tradition und um unser aller liebstes Hobby. Leider sieht man bis heute hier anscheinend keine Notwendigkeit, die Studie aus der Fischereiabgabe zu finanzieren und bezahlt lieber fragwürdige Projekte, wie die Anschaffung eines "PickUp" für den Verband der Teichwirte und Binnenfischer.
Sicherlich werden für die Natur wichtige Projekte aus der Fischereiabgabe finanziert, zum Beispiel der Besatz mit bedrohten Fischarten, die jedoch für Angler ganzjährig geschont sind und somit sollten in meinen Augen auch Projekte dieser Art aus Steuergeldern finanziert werden, Sieht man also aus Sicht des Naturschutzes diese Notwendigkeit, kann das doch kein Problem sein, hierfür entsprechende Mittel aus dem Landeshaushalt und nicht aus der Fischereiabgabe bereit zu stellen, oder?
Leider werden auch häufig nur die Symptome behandelt, aber nicht die Ursachen beseitigt, zum Beispiel beim Aal. Es wird von unserem Geld massiv besetzt und besetzt, doch ist es für mich zumindest fraglich, wenn man an anderer Stelle den illegalen Glasaalfang nicht massiv bekämpft oder Fließgewässer durchgängig macht. Ja, der Aal muss erhalten werden, da diese Fischart massiv gefährdet ist- doch welchen Anteil haben an dieser Situation die Angler und warum bezahlen wir diese Besatzmaßnahmen, wenn man auf der anderen Seite sogar Beschränkungen für Angler beim Aalfang einführt?
Demnach blieb mir nur noch der Weg der Klage. Es geht mir hier nicht um die 10.- Euro im Jahr, sondern ausschließlich um eine verfassungskonforme Verwendung- wenn alle Angler die Fischereiabgabe Jahr für Jahr zahlen, sollten auch alle Angler hiervon partizipieren. Oder wie will man mir erklären, dass von der Fischereiabgabe Verbandsgewässer besetzt werden, jedoch Anglern teilweise der Zugang verwehrt wird oder durch die Zugehörigkeit zum falschen Verband Erlaubniskarten nur zu völlig überzogenen Preisen angeboten werden?
Was hat ein Meeresangler, der einmal im Jahr im Urlaub eine Tour mit einem Kleinboot auf der Ostsee unternimmt und hierfür die FIschereiabgabe bezahlen muss, mit einer Studie für "Otterausstiege aus Netzen der Binnenfischerei" zu tun? Ich denke auf diese Frage gibt es nur eine Antwort- NICHTS!