Die Bewirtschafter sind doch im Regelfall die Angelvereine.
Auch in Bayern sind noch größere Fischereirechte in Hand von Berufsfischern. Und kleinere Strecken auch oft in privater Hand.
In Bayern ist die auch Zahl der Angelerlaubnisse pro Gewässserstrecke gedeckelt. Wenn es überhaupt Gastkarten gibt, dann meist nur für bestimmte Strecken und in begrenzter Zahl.
Die Angelvereine bestehen aus Anglern. Und die Angler zahlen doch die Abgabe.
Alle zahlen, aber nur wenige profitieren von konkreten Maßnahmen.
Direkt profitieren die Bewirtschafter, die zwar ne gesetzliche Pflicht zur Hege und Pflege haben, aber dafür eben auch Zuschüsse erhalten.
Ob die Zuschüsse daran gebunden sind, die geförderten Gewässer zu angemessenen Preisen der Allgemeinheit zugänglich zu machen, entzieht sich meiner Kenntnis.
Hab jedenjalls nichts in dieser Richtung gehört.
Aber hier geht es um NRW und SH, könnte aber sein, dass es da ähnliche Probleme mit dem Bergriff "Allgemeinheit" gibt.
Und ene Verwendungs-/Erfolgskontrolle der Maßnahmen scheint es in SH ja gar nicht zu geben.