Pressemeldung
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Fischwilderei in Deutschland

Fischwilderei ist kein Kavaliersdelikt. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise das Angeln ohne Angelschein/Gewässerschein, das Angeln mit verbotenen Ködern oder aber das Angeln während der Schonzeit. In Deutschland kann dies als Straftat mit hohen Geldstrafen und im Wiederholungsfall auch mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Wir, das Team von Angelmagazin.de, haben uns die neuesten Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) aus der vergangenen Woche ausgewertet und analysiert, in welchen Bundesländern am häufigsten illegal geangelt wird.

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Spitzenreiter bei der Häufigkeit der Fälle sind dabei Bayern (Platz 1), Nordrhein-Westfalen (Platz 2), Rheinland-Pfalz (Platz 3), Niedersachsen (Platz 4) und Brandenburg (Platz 5).

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Spannend ist zudem der Vergleich mit dem Vorjahr, hier haben sich im Saarland (Platz 1), Rheinland-Pfalz (Platz 2), Nordrhein-Westfalen (Platz 3) und Hessen (Platz 4) die Fälle von Fischwilderei mehr als verdoppelt.

Habt Ihr schon mal Schwarzangler aufgespürt? Wie stark wird an Euren Gewässern kontrolliert?


Quelle:
https://angelmagazin.de/ratgeber/fischwilderei-statistik-2023/
 
Hallo,

Ziemlich steile These.

Meines Wissens dürfen nur Fischereiaufseher, Polizei oder Ordnungsamt bestimmte Kontrollen durchführen.

Einfache Angler können höchstens höflich fragen, ob jemand z.B. einen Erlaubnisschein hat.

Es gibt aber auch Vereine, die ihren Mitgliedern ausdrücklich empfehlen, sich verdächtigen Personen an bestimmten Gewässerstrecken nicht zu nähern, sondern lieber die Polizei zu informieren.
Nix steile These. Ich bin der verantwortliche Vorstand und jedes Mitglied ist an unseren Gewässern berechtigt und durch den Vorstand ausdrücklich ermutigt, Angler an unseren Gewässern zu kontrollieren. Wer sich dagegen wehrt, fliegt sofort raus bzw. bekommt keine Tageskarten mehr. Steht bei uns sogar in der Satzung. Niemand muss bei uns Mitglied werden oder Tageskarten kaufen, wenn ihm das nicht gefällt.
 
Das Problem mit Schwarzanglern ist, dass die Verfahren meist wegen mangelndem Interesse des Staates eingestellt werden (steht so oder ähnlich im Schreiben, das man dann bekommt). Mittlerweile bittet der Verband darum, solche Fälle zu melden, weil man das beim zuständigen Ministerium beanstanden will. Ich habe bisher 4 Leute deswegen angezeigt + 1 Anzeige wegen einer anderen Sache (man wollte unserem Verein ein Zeitungsabo unterschieben). Alles eingestellt.
 
Nein aber wenn , wie in diesem Fall, jemand drauf pocht unberechtigt den Angelschein sehen zu wollen und ansonsten mit der Polizei droht, würde ich das schon als Amtsanmaßung sehen und hätte mal gefragt wie die Polizisten das sehen.
Wir haben das Hausrecht. Das ist keine Amtsanmaßung. Das Mitglied darf den Angler nicht festhalten etc., aber natürlich den Vorstand oder auch die Polizei rufen, wenn Verdacht auf eine Straftat besteht. Und ich als Vorstand kann völlig unabhängig davon laut Satzung agieren. Die Blacklist mit Namen von Personen, die keine Tageskarte unserer Gewässer ausgestellt bekommen, ich nicht ganz kurz und wird allen Verkaufsstellen zur Kenntnis gegeben.
 
Scheinbar nicht immer. Verstöße werden z.T. an das Landratsamt, ggfs. an den Verband oder irgendwelche anderen Institutionen gemeldet.

Könnte sein, dass Sachverhalte eine andere Gewichtung bekommen, wenn etwa ein LV Strafanzeige stellt. In einem mir geschilderten Fall erstattete das LRA Anzeige und das ging bis zur Verhandlung und Verurteilung vor Gericht.

So etwas wirkt schon, passiert leider viel zu sporadisch.
 
Zeigespielchen gibts im Swingerclub! Hier legitimiert sich die (unbekannte) Gewässerausicht oder die Karte bleibt da wo sie ist. Für kleine Tyrannen die gern herumstänkern ist das natürlich etwas, gab es hier vor 15 Jahren mal. Gottseidank hat der Kasper nun auch im Verein nichts mehr zu melden.
 
Ja, aber ich sehe nun mal wie ein Schwarzangler aus mit meiner komischen Rute ohne Rolle dran und er rufe jetzt die Bullen.

Auch wenn es blöd klingt, wenn er so drauf besteht soll er einen Fischereiaufseher oder halt die Polizei rufen, wenn dann beim nächstenmal das gleiche passiert ruft der zumindest nicht mehr beim Fischereiaufseher an bei der Polizei weiß ich nicht.
Würde mich aber ein Mitglied so nerven würd der alsbald ignoriert werden.
Und nur weil du wie ein "Schwarzangler" aussiehst, da frag ich mich wie ein Schwarzangler aussieht???

Ist bei uns in der Satzung und auch auf den Gastkarten für Urlauber vermerkt, dass wenn jemand seinen Erlaubnisschein zeigt auch das Gegenüber den Erlaubnisschein vorzeigen muss. Bei einem Verein mit fast 1000 Mitgliedern macht das m.M. auch Sinn.

Das ist dann ja ein anderer Schnack, weiß ja jeder was in der Satzung steht.

Höflich zu fragen ist mit Sicherheit keine Straftat.
Richtige Kontrollen durchführen oder sich als Aufseher ausgeben, dürfen sich einfache Vereinsmitglieder natürlich nicht.

So und nicht anders, Fragen darf man stellen Antworten muß man sich gefallen lassen.

Wir haben das Hausrecht. Das ist keine Amtsanmaßung. Das Mitglied darf den Angler nicht festhalten etc., aber natürlich den Vorstand oder auch die Polizei rufen, wenn Verdacht auf eine Straftat besteht. Und ich als Vorstand kann völlig unabhängig davon laut Satzung agieren. Die Blacklist mit Namen von Personen, die keine Tageskarte unserer Gewässer ausgestellt bekommen, ich nicht ganz kurz und wird allen Verkaufsstellen zur Kenntnis gegeben.

Wenn ihr die einzigen seid die das Gewässer befischen ist das so aber bei mir hast du mehrere Fischerreiberechtigte die unabhängig voneinander Erlaubnisscheine ausgeben, inkl. Vereine da darf nur der Fischereiaufseher kontrollieren oder halt die Polizei (aber die haben da eh keinen Bock drauf), wenn mich hier ein Vereinsmitglied nach meiner Fischereierlaubnis fragt sage ich "Jup habe ich" und das wars dann auch schon ob er meckert oder nicht.


Gruß Frank
 
Hallo,
dürfen bei uns nur staatlich bestellte Aufseher.
Ist bei uns hier in der Gegend in den Verbandsgewässern auch so, dass nur die Fischereiaufseher die Papiere kontrollieren.

Bei vielen Vereinen ist es aber usus, dass man sich auf Nachfrage gegenseitig ggf. zeigt, dass man einen Erlaubnisschein hat.

Richtige Kontrollen dürfen aber da, wo ich bisher unterwegs war, auch nur die Fischereiaufseher durchführen.

Ob das manche Vereine intern anders regeln, weiß ich nicht,
 
Das Problem mit Schwarzanglern ist, dass die Verfahren meist wegen mangelndem Interesse des Staates eingestellt werden (steht so oder ähnlich im Schreiben, das man dann bekommt).
Da hat der Naturliebhaber leider Recht.
Bis vorletztes Jahr war ich Mitpächter einer kleinen Flußstrecke, die eine Zeit lang nicht verpachtet war nachdem der Angelverein, der sie vorher hatte, den Pachtvertrag nicht verlängern wollte. In der Zeit, wo die Strecke nicht verpachtet war hat sich dort ne ganze Familie vom Opa bis zum jüngsten Sohn als "Fischer" etabliert.
Die ersten Zusammenstöße gab es schon in der Phase wo wir selber noch nicht mal geangelt haben, um die Besatz- und strukturellen Maßnahmen erstmal wirken zu lassen. Da keiner von uns (wir waren 4 Personen) vor Ort wohnte, mussten wir uns absprechen wer wann auf Kontrollfahrt geht usw. Es begann ein jahrelanges Katz und Mausspiel, das x Anzeigen nach sich zog aber letztlich nichts passierte. Die Polizei kam zwar meistens wenn man angerufen hat, nahm Anzeigen auf und konfiszierte mehrfach Angelgerät, Reusen und sogar so ne Art Fischgabeln mit denen die in nem toten Arm einer alten Mühle zugange waren. Es gab wohl auch Verurteilungen zu Geldstrafen, nur aufgehört hat es nie so richtig. Der Opa der Family ist mittlerweile verstorben, die Söhne sitzen immer mal wegen anderer Geschichten ein, es ist laut meiner Ex Kollegen besser geworden, nur Reusen finden sie immer noch ab und zu beim Angeln.
 
Den Erlaubnisschein kontrollieren dürfen bei uns nur staatlich bestellte Aufseher.
Ist das bei euch anders?

Zitat aus der Satzung: "Zur Aufrechterhaltung der Ordnung an den Gewässern sind Gewässerwarte bestellt. Sie haben das Recht, jedes am Wasser befindliche Mitglied, insbesondere dessen Ausweise, Fischnetz und Rucksack, zu kontrollieren. Weiterhin sind auch sämtliche Vereinsmitglieder angehalten ihnen unbekannte Personen auf ihre Ausweise zu kontrollieren. Ihren Anweisungen ist unweigerlich Folge zu leisten."

Widersetzen sich Gastangler, wird ein Vorstandsmitglied oder ein Fischereiaufseher angerufen, der zur Kontrolle hinzukommt, der Name des Betreffenden wird aufgeschrieben und er bekommt keine Karten mehr für unsere Gewässer.

Das läuft in der Praxis alles sehr ruhig ab und es ist nicht so, dass ein Tageskartenangler fünf Mal am Tag kontrolliert wird. Unsere ehemaligen Vorstände bekleiden keine Ämter mehr, machen aber schon regelmäßig ihre Runden und kontrollieren, zusätzlich zu unseren Fischereiaufsehern und dem Vorstand.
 
In die Satzung kann man natürlich schreiben was immer man will. Das hebelt aber nicht die bestehenden Gesetze aus.

Am Ende geht es wie so oft darum, dass man miteinander redet und um das Wie. Wer keinen Mist baut, hat üblicherweise auch kein Problem damit, kontrolliert zu werden.
 
Zitat aus der Satzung: "Zur Aufrechterhaltung der Ordnung an den Gewässern sind Gewässerwarte bestellt. Sie haben das Recht, jedes am Wasser befindliche Mitglied, insbesondere dessen Ausweise, Fischnetz und Rucksack, zu kontrollieren. Weiterhin sind auch sämtliche Vereinsmitglieder angehalten ihnen unbekannte Personen auf ihre Ausweise zu kontrollieren. Ihren Anweisungen ist unweigerlich Folge zu leisten."

Das gilt natürlich für Vereinsmitglieder(die damit einverstanden sind).
Gastangler müssen sich nicht kontrollieren lassen aber werden das sicherlich tun wenn sie wieder eine Gastkarte kaufen wollen.

Ich bin immer wieder erstaunt über eure kleinen "Herzogtümer" im Westen und darüber was die Leute sich so alles gefallen lassen...:redface:O_o
 
Ich bin immer wieder erstaunt über eure kleinen "Herzogtümer" im Westen und darüber was die Leute sich so alles gefallen lassen...:redface:O_o
Hallo,

ach gefallen lassen braucht man sich da nicht viel und eine Kontrolle ist ja auch Pipifax, wenn man nichts angestellt hat. Ich hatte auf jeden Fall noch nie Probleme mit Kontrollen. Nicht bei uns und nicht anderswo und die sind anderswo oft deutlich schärfer, als bei uns.
Aber klar ist auch, wer querschießt bekommt Probleme und dann kann es halt aus sein mit Tageskarten, oder eben man fliegt aus dem Verein.

Petri Heil
 
Ein findiger Anwalt nimmt die Phantasieregelungen auseinander,aber sowas von. :laugh2 Gottseidank gibts hier keine (m.M.) Schickimickivereine, wo man wahrscheinlich ersteinmal 5 Bürgen und einen Verdienstnachweis braucht um überhaupt als Kofferträger aufgenommen zu werden.
 
gefallen lassen...

vorab: ich bin der Böse, der immer rummault. Hatte mich aber selbst zum nur lesen verdonnert - jetzt reichts aber...

Edit by Mod!...mentalität ist noch geschmeichelt, wenn ich lese, was der "Naturliebhaber" hier ablässt. Staat im Staate oder wie soll ich das verstehen? Unweigerlich... Blacklist... gehts hier ums Angeln oder irgendwelche ganz intimen Herrschaftsansprüche? Vereinsvorstände werden eigentlich gewählt - wenn o.a. Personen noch immer in den Vorständen ihre eigenen Regeln manifestieren, dann weiß ich wie die Mitgliedschaft aussieht.

es reicht wirklich, nicht nur langsam.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ein findiger Anwalt nimmt die Phantasieregelungen auseinander,aber sowas von. :laugh2 Gottseidank gibts hier keine (m.M.) Schickimickivereine, wo man wahrscheinlich ersteinmal 5 Bürgen und einen Verdienstnachweis braucht um überhaupt als Kofferträger aufgenommen zu werden.
Hallo,

das war früher, so vor 30 - 60 Jahren noch weitaus stärker ausgeprägt. Das mit dem/den Bürgen war damals fast normal, heute eher noch selten.
Aber es gibt schon Vereine mit Bürgen, mit Gesichtskontrolle des Neuen (intensives Gespräch) und Wartezeiten von u. U. doch einigen Jahren bis zur Aufnahme.
Hat mit Schickimicki nichts zutun. Die großen Vereine haben, in meiner Gegend, eh ziemlich ähnliche Aufnahme- und Jahresgebühren.

Petri Heil

Lajos
 
Bei uns gibt es selbst Tageskarten nur für Mitglieder. Daneben gibt es eine Kumpel-karte, wenn ein Mitglied jemanden mitnehmen will. Somit unterliegt der Angler (oder seine vereinsinterne Begleitung) der Satzung. Da geregelt ist, dass sich Mitglied untereinander kontrollieren dürfen, muss der kontrollierte das mitmachen ..., außer er ist Schwarzangler. Größtenteils kennen wir uns untereinander. Ein Schwarzangler wird also direkt erkannt.

Ein Problem ist es trotzdem. Zufällig, aber doch regelmäßig werden üble, abgerissene Montagen geborgen, leider auch schon mit totem Wasservogel.

Edit: wenn es bei uns in der Region nicht so ein übles Missverhältnis von Einwohner zu Gewässerflächen gäbe, würden wir die Tageskarten natürlich frei raus geben. Geht aber nicht anders, sonst gehen Mitglieder, die am Vereinsleben partizipiren, ohne Karte aus.
 
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