Ein Wobbler ist ein Köder, daher auch nur eine Anbissstelle. Im Meer beim Pilken oder ganz besonders bei Makrelen/Heringspaternoster kommen Springer bzw. die besagten Paternoster zum Einsatz, dort können auch gleichzeitig mehere Fische gehakt und zusammen angelandet werden = Mehrere Anbissstellen.
Wurmbündel auf Drilling ist da möglicherweise eine Grauzone. Angedacht als eine Anbissstelle für Waller, theoretisch, da mehrere Köder/Würmer, können aber auch z.B. zwei Barsche draufgehen.
Ein Wobbler mit zwei Drillingen ist für mein Verständnis wiederrum eine Anbissstelle mit sechs Haken
Wenn ich hier komplett auf dem Holzweg bin, möchte mich bitte jemand korrigieren....
Ein Wobbler ist ein Köder, daher auch nur eine Anbissstelle.
Leute, erzählt hier nicht so ein Zeug, vor allem wenn unerfahrene Angler mitlesen und das glauben.
Guckst du hier:
http://www.fischereiverband-oberbayern.de/?scope=aktuelles&action=showArticle&id=106
Zitat: "Ein Wobbler mit drei Drillingshaken besitzt somit nach gesetzlicher Definition drei Anbissstellen, auch wenn damit in der Praxis kaum drei Fische zu fangen sind."
Und schon haben wir den Salat....nach dieser Definition dürfte ich in keinem unserer Vereinsgewässer mit Wobblern angeln......
Da ich noch sehr frisch eingetreten bin war ich auch erst auf dem Einführungsabend und da wurde es uns genau so definiert, wie ich es hier geschrieben hatte.....es ist doch recht verwirrend alles....
In welchem Bundesland angelst du denn? Die von mir verlinkte Definition der Anbissstelle betrifft Bayern. In anderen Bundesländern kann das anders aussehen.
Sprich deinen Vorstand auf diese Problematik an. Ich wette, dass viele Vorstände die gesetzliche Definition gar nicht kennen und mit ihrer vereinsinternen Festlegung was ganz anderes ausdrücken wollten. Da muss dann ggf. das entsprechende Vereinsdokument angepasst werden.
Man kann auch alles kaputt regulieren.In welchem Bundesland angelst du denn? Die von mir verlinkte Definition der Anbissstelle betrifft Bayern. In anderen Bundesländern kann das anders aussehen.
Sprich deinen Vorstand auf diese Problematik an. Ich wette, dass viele Vorstände die gesetzliche Definition gar nicht kennen und mit ihrer vereinsinternen Festlegung was ganz anderes ausdrücken wollten. Da muss dann ggf. das entsprechende Vereinsdokument angepasst werden.
Niedersachsen...finde aber z.B. im niedersächsischen Fischereigesetz überhaupt nichts zum Thema Anbissstelle....
Man kann auch alles kaputt regulieren.
Manches muss wirklich definiert werden, aber das mit den Wobblern ist lächerlich, realitätsfern und völlig übertrieben.
Wow! Gerade nachgelesen: Das, was im Rest der Welt "Haken" heißt, bekommt in Bayern doch tatsächlich zusätzlich den Namen "Anbisstelle" aufgedrückt, der in mehreren anderen deutschen Fischereigesetzen explizit etwas anderes als einen Haken bezeichnet. Suuuper Idee!
Übrigens, liebe Bayern: Ihr ignoriert hoffentlich nicht §16 AVBayFiG: "Die Handangel darf höchstens fünf Anbissstellen, d.h. Einfach-, Doppel- oder Drillingshaken, haben, die beim Fang mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein müssen." ... ihr müsst also beim Spinnfischen jeden der 3 Drillinge eures "3-Anbisstellen-Wobblers" mit Ködern bestücken. Einfach nur genial!
Übrigens, liebe Angler in Bayern: Ihr ignoriert hoffentlich nicht §16 AVBayFiG: "Die Handangel darf höchstens fünf Anbissstellen, d.h. Einfach-, Doppel- oder Drillingshaken, haben, die beim Fang mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein müssen." Ihr müsst also beim Spinnfischen jeden der 3 Drillinge eures "3-Anbissstellen-Wobblers" mit Ködern bestücken. Einfach nur genial!
@ Minimax - kleine Korrektur -2 Friedfischangeln - oder 1 Friedfischangel und eine Raubfischangel .
die Verwendung von Krebsen jeglicher Art ist verboten ergo auch Shrimps . Je Angel ist nur ein Köder erlaubt !
so steht es auf meinem Angelschein .
Krümelkackrig betrachtet ist damit sogar die Kombination Mais-Made ,u.Ä. verboten .