Kescherpflicht in NRW

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Kescherpflicht in NRW

In der Prüfungsordnung für die Fischerprüfung gibt es Frage

31. Welches Zubehör muss der Angler unbedingt beim Angeln bei sich haben?
a)Unterfangkescher, Zentimetermaß, Schlagholz, Messer, Hakenlöser
b)Ersatzrute, Regenzeug, Rutenhalter
c)Ersatzposen, Drahtsetzkescher, Ersatzrolle

Hier ist natürlich Antwort a) korrekt. Diese Prüfungsfrage dürfte aber die Angler nicht binden, weil der Normzweck der Prüfungsordung keine Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art 2 GG) ist.

wie gesagt (danke fürs zitieren und recht geben):
Was man (speziell in NRW) bei Prüfungen lernt, sind oft feuchte Träume schützergeprägter Verbandler/Vereinler, das hat aber nicht immer was mit dem geltenden Recht in NRW zu tun bzw. steht dem teilweise entgegen.
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Kescherpflicht in NRW

Nachzulesen auf der HP der Rheinfischereigenossenschaft NRW.

Allerdings steht da "sollte" und nicht "muss".

Das ist dann die von mir angesprochen zivilrechtliche Geschichte. Zivilrechtliche Folgen kann z.B. Schadensersatz oder Ansprüche auf Unterlassen sein, aber auch der Umstand, dass einfach keine neuen Erlaubnisscheine an den "Deliquenten" herausgegeben werden oder was, man sonst so an Sanktionen vertraglich vereinbart hat.
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Kescherpflicht in NRW

Und jetzt bitte eine Einschätzung, wie sich das mit der Androhung verhält dem Angler die Papiere wegzunehmen. ;)

Sofern die Gewässerordnung keinen Kescherpflicht vorschreibt, halte ich das Vorgehen des FA für angreifbar. Wenn es eine gibt, müsste er nicht nur von der UFischBehörde bestellt sein, sondern auch die Vollmacht des Fischereirechtsinhabers haben, die Einhaltung der Vertragsbedingungen zu überprüfen. Hiervon würde ich aber vorsorglich mal ausgehen.
 

ronram

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AW: Kescherpflicht in NRW

Angreifbar?
Ich halte das für ziemlich rechtswidrig...

Wenn du nicht (...), dann sind deine Papiere weg.
 

Michael.S

”Und eines Tages kommt hoffent
AW: Kescherpflicht in NRW

Wie sieht es denn mit einem Kescherersatz aus , wenn ich mit dem Fahrrad fahre nehme ich einen Lip Grip mit , wegen dem Transport , ich habe auch nicht vor den zu benutzen , ich mache ebenfalls eine Handlandung , Kescher ist bei uns auch Pflicht , bisher hat mich bei Kontrollen auch noch keiner auf den Lip Grip angesprochen
 

Angler9999

nicht nur Angler
AW: Kescherpflicht in NRW

Wenn da steht Kescher, dann Kescher. Möglicherweise könnte in der Gewässerordnung stehen, Kescher oder andere Landungshilfen. Sonst haste Pech wenn´s einer Verfolgt.
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Kescherpflicht in NRW

Die Gewässerordnung ist eine allgemeine Geschäftsbedingung und regelt den Inhalt des geschlossenen Vertrages. Vorausgesetzt der FA handelt nicht nur für die untere Fischereibehörde sondern ist auch "Kontrolleure" bezüglich der Einhaltung von Vertragsbedingungen für die Rheinfischereigenossenschaft, dann kann er bei einem zivilrechtlichen Verstoß auch nur die zivilrechtlich vereinbarten Sanktionen verhängen. Nur, wenn er öffentlich-rechtlich handelt und man dir einen Verstoß gegen das LFischG oder das TierSchG vorwerfen kann, dann kann er öffentlich -rechtlich sanktionieren. Er kann aber nicht bei einem Verstoß gegen die Vertragsbedingungen öffentlich-rechtlich sanktionieren. Das muss man trennen. Der Ausweis als FA besagt nicht, dass er auch als Vertreter der Fischereigenossenschaft auftritt, es sei denn, dass steht da drauf oder es steht in den Geschäftsbedingungen.
 

ronram

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AW: Kescherpflicht in NRW

Was ich dem nach § 54 LFischG amtlich verpflichteten Fischereiaufseher vorzuzeigen und zur Prüfung ggf. auszuhändigen habe, steht im LFischG.
Mehr bekommt er nicht.

Gehört zum Erlaubnisvertrag, dass er meine Sockenfarbe kontrollieren darf, überlege ich mir vorher, ob ich damit einverstanden bin oder nicht.

Aber hier geht es ja um den Rhein in NRW.
Hier erwerbe ich ein (eingeschränktes) Fischereirecht von der RFG. Und die Vertragsbedingungen sind uns bekannt. Da gehe ich jedenfalls bei Kolja von aus. Gerade mal eine Autobahnabfahrt von mir entfernt, da hat man doch sicher eine Rheinkarte...da weiß man doch, dass die "Gewässerordnung" mehr als anglerfreundlich und minimalistisch gehalten ist.
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Kescherpflicht in NRW

Was ich dem nach § 54 LFischG amtlich verpflichteten Fischereiaufseher vorzuzeigen und zur Prüfung ggf. auszuhändigen habe, steht im LFischG.
Mehr bekommt er nicht.

Gehört zum Erlaubnisvertrag, dass er meine Sockenfarbe kontrollieren darf, überlege ich mir vorher, ob ich damit einverstanden bin oder nicht.

Aber hier geht es ja um den Rhein in NRW.
Hier erwerbe ich ein (eingeschränktes) Fischereirecht von der RFG. Und die Vertragsbedingungen sind uns bekannt. Da gehe ich jedenfalls bei Kolja von aus. Gerade mal eine Autobahnabfahrt von mir entfernt, da hat man doch sicher eine Rheinkarte...da weiß man doch, dass die "Gewässerordnung" mehr als anglerfreundlich und minimalistisch gehalten ist.

Also ich könnte da jetzt nicht frei aus den Vertragsbedingungen zitieren. ;)
 

ronram

...
AW: Kescherpflicht in NRW

Mein Fehler...ich gehe bei Kölner Rheinanglern komischerweise immer von hardcore Suchtanglern aus. :D
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Kescherpflicht in NRW

Ist zwar aus Bayern, aber zum Thema:

http://fischereiverband-unterfranken.de/docs/Fischereiaufsicht am Gewaesser.pdf

Die Argumentation ist -zumindest für mich als juristischer Laie- schlüssig...

Da steht überwiegend drinnen, was ich auch schon schrieb. Hinsichtlich des zivilrechtlichen Teils der Aussage von Herrn Ministerialrat habe ich allerdings zweifel. Ist halt ein Verwaltungsmensch. In Verträgen kann ich grundsätzlich alles regeln. Es besteht in Deutschland Vertragsfreiheit. Wenn sie die Vertragspartner darauf einigen, dass angeln nur in rot-weißen Ringelsocken erlaubt ist, dann ist das eben so. Das hat mit Einschränkung der Hegepflicht erst einmal nichts zu tun. Das ist alles rein privatrechtlich. - Wenn also in der Gewässerordnung steht, ein Fisch muss mit Unterfangkescher gelandet werden, dann muss man sich daran halten. Die Frage war aber, was passiert, wenn man sich nicht daran hält.

Hier war die Rede vom Entzug der Papiere. Stellt sich die Frage, was er damit meint. Den Fischereischein kann er nur behördlich entziehen. Er kann aber möglicher Weise den Rheinschein gemeint haben. Den darf er aber nur entziehen, wenn die vertraglich so vereinbart ist und er im nahmen der RFG handeln darf. Die Tatsache, das er FA ist berechtigt ihn nicht dazu. Als FA darf er nur die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen überwachen.
 

ronram

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AW: Kescherpflicht in NRW

Alleine schon die Verwendung des Begriffs "Totschläger", auch wenn nur in Anführungszeichen, ist verdammt unglücklich gewählt.
 

Welpi

Well-Known Member
AW: Kescherpflicht in NRW

@Kolja: Also wenn im Erlaubnisschein die Verwendung eines Keschers explizit vorgeschrieben ist kann Dir bei Nichtbeachtung die Erlaubniskarte rechtmässig entzogen werden? Wenn ich das dann richtig verstehe nicht durch den FA aber durch den Fischereiberechtigten, der durch den FA dann wohl informiert wird....seh ich das richtig?
 
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