AW: Nachtangeln in Baden-Württemberg
Da sag mal einer unsere Gesetze sind nicht widersprüchlich. Tagsüber muss man alles platt haun, nachts ists dann plötzlich kein Problem Fische zurückzusetzen.
Für mich haben die alle den Knall nicht gehört...
Na, ist doch klar. Im Bio-Unterricht nicht aufgepasst?
Alle Fische (außer Aal und Waller) empfinden Tagsüber
mehr schmerzen als Nachts.
Deshalb...§17 Tierschutzgesetz.. nur tagsüber gültig. Also alles
platthauen und wech in die Tonne!
Nachts aber...ist das sensible Schmerzempfinden durch die fehlende UV-Strahlung der Sonne gänzlich ausgeschaltet.
Somit tritt.. § 17 Tierschutzgesetz.. nicht in kraft und das Tier
muß zurückgesetzt werden.
Außnahme: Aal und Waller. Die haben rund im die Uhr ein erhöhtes Schmerzempfinden.
Deshalb...§17 Tierschutzgesetz...alle platthauen!
ALLERDINGS nur bis 0.00 Uhr (1.00 Uhr). Danach werden durch Mondphasen und durch das tgl. sich aufbauende Mitternachtstiefdruckgebiet die Gehörgänge des Cormoran auf's Sensibelste sensibilitiert! Um diesen dann nicht zu beunruhigen...NACHTANGELVERBOT!
Ich finde...eine gute Regelung!
Dient übrigends nicht nur dem Tierschutz...sondern auch der Bestandserhaltung!