Nachtangeln und Ausgangssperre

ragbar

disparu en mer....
Letztendlich sanktionieren die Behörden - aber in einem Angelforum derart den zivilen Ungehorsam zu hofieren
ist richtig, wo Unrecht zu Recht erklärt wird und der Staat übergriffig wird, wird Widerstand zur Pflicht.

Ich hab schon als Minderjähriger lieber Sanktionen zuhause in Kauf genommen,als pünktlich um 20.00 zuhause zu sein,weil Mutti das so wollte, während da draußen die Raubfische meine Kunstköder im Minutentakt festtackertern.
 
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steffen78

Well-Known Member
Ziviler Ungehorsam weil wir angeln gehen wollen? Na ich weiß nicht, wenn man sich überlegt über was wir hier diskutieren. traurig. Ist doch in allen Bereichen des Lebens so das man sich überlegen muss wie lange man sinnlose regeln und Lebensweisen mitmacht (arbeit, beziehung, etc. Außerdem soll es doch hier um unser Hobby in Bezug auf Nachtangeln gehen. Hier wird keiner missioniert Dinge zu tun die er nicht möchte. Ich finde man muss bei solch derartigen Einschnitten diskutieren dürfen. Und vielleicht ergeben sich in Bezug aufs (nacht)angeln auch Lösungsansätze oder es werden hier Neuigkeiten dazu ausgetauscht. Also weiter so.
 

rheinfischer70

Well-Known Member
Letztendlich wirst du an abgelegenen Stellen Ruhe haben. Erst bei der Rückfahrt mitten in der Nacht wirst ein einsames Fahrzeug schnell auffallen.
Ansonsten besteht die Hauptgefahr durch Denunzianten, die dich am Wasser sehen und die Ordnungskräfte informieren. Davon gibt es genug, was die vielen Hausbesuche wegen zu lauten Feiern zu normalen Zeiten passiert.
Ist die Frage, ob nicht Vereine die Angelei während der Ausgangssperre verbieten, da auch Aufseher eigentlich nicht mehr kontrollieren können.
 

hanzz

Master of "steht noch nicht fest"
Bei mir in der Großstadt ist das Problem, dass ich durch Gegenden fahren muss, wo eh mehr Präsenz der Ordnungshüter herrscht.
Egal ob ich zum Kanal fahre oder zum Rhein. Da komme ich durch den Norden von Essen oder Duisburg.
Da ist ständig Polizei unterwegs.
 

Fruehling

Well-Known Member
Klar, selbst die Wasserschutzpolizei ist nachts unterwegs. Wenn die Langeweile haben, wirds teuer.

Und was wäre, wenn man die Ordnungshüter für die kurzen Momente der eigenen An- und Abreise an andere, selbstverständlich fiktive Ereignisse binden würde?

Mehr Kreativität ist gefragt... :whistling
 

Hecht100+

Moderator
Teammitglied
Bevor das hier noch ausartet, bitte mal in die Forenregeln schauen.
Z.B.

§ 5 Verhaltensregeln

(1) Bei der Erstellung von Themen als auch bei jeder anderen Stellungnahme im Anglerboard sind Beiträge verboten, die strafbewehrt sind oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen.
 

steffen78

Well-Known Member
Mal wieder zur sachlichkeit.
Was zählt bei der ausgangssperre?: wenn laut inzidenzwert die ausgangssperre aufgehoben werden sollte, darf ich dann in einen anderen Ort(wo noch ausgangsspere besteht) außerhalb meines Wohnortes angeln? Oder umgedreht: tagsüber reise ich in ein Landkreis mit niedriger inzidenz um dort nachtangel zu betreiben...?
Die frage(n) sind durchaus ernst gemeint.
 

De_Snoekbaars

Well-Known Member
Oder umgedreht: tagsüber reise ich in ein Landkreis mit niedriger inzidenz um dort nachtangel zu betreiben...?
Die frage(n) sind durchaus ernst gemeint.
Fällt das nicht unter Touristische Übernachtungen?
Die sind ja gänzlich verboten
Aber da fragt man besser mal beim jeweiligen Ordnungsamt nach, wobei man dabei auch nicht auf eine sachliche Antwort hoffen darf :D
Die wissen es oft ja auch nicht und sind vollkommen überfordert
 

yukonjack

Well-Known Member
Mal wieder zur sachlichkeit.
Was zählt bei der ausgangssperre?: wenn laut inzidenzwert die ausgangssperre aufgehoben werden sollte, darf ich dann in einen anderen Ort(wo noch ausgangsspere besteht) außerhalb meines Wohnortes angeln? Oder umgedreht: tagsüber reise ich in ein Landkreis mit niedriger inzidenz um dort nachtangel zu betreiben...?
Die frage(n) sind durchaus ernst gemeint.
Ja, und die Antworten sind nicht einfach.
 

jkc

Well-Known Member
Naja, irgendwie schon.
Wenn ich mich nachts in einem Ort aufhalte, wo keine Ausgangssperre gilt - was spricht dagegen? Nix. Kannst halt nur nicht zu den gesperrten Uhrzeiten nachhause, wenn an Deinem Ort Ausgangssperre ist.
Nachts in einem anderen Ort unterwegs sein, in dem Ausgangssperre gilt, kann nicht funktionieren, weil Ausgangssperre halt heißt, dass man dort nicht unterwegs sein darf.
So und jetzt lade jemand einen Politiker hierher ein, der erzählt, dass das alles Quatsch ist. :roflmao
 
Das stimmt so nicht,ist in deinem Wohnort Ausgangsperre hast du bis zur angegeben Zeit zuhause zu sein.Wo anderswo aufhalten wo keine Ausgangssperre ist wird nicht anerkannt.
 

Bimmelrudi

Well-Known Member
Und das kontrolliert wer wo keine Ausgangssperre ist?

Für mein Bundesland wäre das recht einfach, denn dort würde sie momentan in jedem Landkreis gelten.
Fragt sich nur wie man dabei mit Personen ohne festen Wohnsitz (zb Obdachlose) umgeht, sowas solls ja tatsächlich auch noch geben.
 

Kay1

Well-Known Member
Für Obdachlose gilt die Ausgangssperre nicht, wäre ja auch ein Hohn. Ich betreue den ganzen Tag über Obdachlose wo Hygieneregeln überwiegen nicht eingehalten werden. Nach Feierabend um 22 Uhr, fahre ich mit dem Fahrrad in meinem Garten. Von meinem Garten kann ich mit meinem Boot direkt ins Wasser und mache mich an einer abgelegenen Stelle wo kein Mensch hinkommt mit meinem Boot Fest und schlafe im Boot , will einfach nicht einsehen dass ich das nicht darf und werde es trotzdem machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und das kontrolliert wer wo keine Ausgangssperre ist?
Seit heute das RKI mit eigener Datenerfassung,sprich Behörden können jetzt einsehen wo welcher Landkreis was für Regeln hat..

Kommt jetzt das Amt Polente etc. sehen die wo du herkommst und können gucken was du für regeln bei dir zuhause hast.

Das da evtl. niemand kommt steht woanders,aber wenn.... dann sehen die das.... wenn se es sehen wollen....
 
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hanzz

Master of "steht noch nicht fest"
Kommt man irgendwie mit Unzurechnungsfähigkeit davon?
Dann fang ich schon mal an

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