Nachweis zur Fischereiprüfung

Lajos1

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Hallo Naturliebhaber,

bei uns (und da meine ich die Ordnungsämter allgemein) hat doch auf dem Ordnunsamt niemand gewußt, wie das mit der "Raubfischqualifikation" bei euch abgelaufen ist. Da wurde das halt als "höhere Qualifikation" anerkannt.
Da ist einige Jahre sowieso einiges drunter und drüber gegangen. Ich war als sogenannter Aufbauhelfer für ein halbes Jahr nach Chemnitz abgeordnet (war eine Art freiwilliger Zwang), was ich da teilweise erlebt habe....., und ich war nicht ganz unvorbereitet, da wir Verwandte in Sachsen-Anhalt haben und ich dort, vor der Wende, schon so 12 bis 15 mal zu Besuch war.

Petri Heil

Lajos
 

Jose

Active Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

offensichtlich herrscht heute mehr willkür im fischereirecht als zur zeit der der feudalen und klerikalen rechteinhaber.

oops, sorry, die klerikalen sind natürlich an erster stelle zu nennen.

das ganze system stinkt, aber nicht nach fisch.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

offensichtlich herrscht heute mehr willkür im fischereirecht als zur zeit der der feudalen und klerikalen rechteinhaber.

Du würdest dich wundern, wieviele der heutigen Fischereirechte noch aus der feudalen Zeit stammen.

Beispiel Regnitz (mittlerer Fluss in Franken):
Viele der für diesen Fluss bestehenden Fischereirechte wurden im Mittelalter an einflussreiche Familien, z.B. Besitzer großer Mühlen, vergeben. Die heutigen Verpächter sind Nachfahren.
 

Jose

Active Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

...
Die NWA ist nunmal in Niedersachsen beheimatet. Dort besteht keine Pflicht für den blauen Fischereischein!
Da aber der Verein, wie oben angemerkt, rechtlich nur "geprüfte" Mitglieder aufnehmen kann, steht halt in der Satzung der Text mit dem Prüfungsnachweis...

mea culpa, hab mich jetzt schlau gemacht, wie das im niedrigen sachsen durch ausführungsverordnung gemaßregelt ist: nach info dürfen vereine in NS nur gegen vorlage der prüfungsbescheinigung mitglieder aufnehmen.
die vereine sind also erstmal vor vor meiner arroganz-schelte.
bitte ich um nachsicht...

aaaber, die vereine dürfen gastkarten an ungeprüfte ausgeben - müssen ja nicht mitglied werden um zu angeln - und da tät mich das schon interessieren, wie die vereine sich so zu gastkarten stellen.

restriktiv ("mein teich..."), für angler maximal offen oder eben doch hinterm gesetzgeber verschanzte "vorgartenpflege"?

ichn tipp mal auf bräsig
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

http://www.laves.niedersachsen.de/tiere/binnenfischerei/fischerei/73617.html
Stimmt schon, zum Angeln reicht gesetzlich Perso und Erlaubnis Bewirtschafter (die meisten geben trotzdem nur mit Schein oder Prüfung (oder beides) aus), für Vereine brauchste aber so oder so Prüfung (oder musst die innerhalb angemessener Zeit machen, das ist aber erst seit kurzem auf Bemühung AV-NDS).

Niedersachsen ist da absoluter Einzelfall in der BRD..
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Vereinigungen von Sportfischern

§ 54
(1) Eine Vereinigung von Sportfischern ist auf Antrag durch den Landkreis oder die kreisfreie Stadt anzuerkennen, wenn sie

1.
rechtsfähig ist und ihren Sitz in Niedersachsen hat,

2.
gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts ist,

3.
mindestens 30 Mitglieder hat und ihre Satzung den Beitritt jeder weiteren unbescholtenen Person zuläßt,

4.
ihre Mitglieder eine Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband ablegen läßt,
http://www.nds-voris.de/jportal/por...GNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung


Aussage §54; (1); 4:
"ihre Mitglieder eine Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband ablegen läßt,"

Der Verein muss also prüfen, dass seine Mitglieder eine Prüfung abgelegt haben. Das lässt doch aber völlig offen, wie der Verein das prüft. Und da der blaue Fischereischein nur im Ergebnis einer bestandenen Fischereiprüfung ausgegeben wird, ist der Besitz des Fischereischeins ein Dokument, das die bestandene Prüfung attestiert und somit für einen Eintritt in den Verein hinreichend.

Dieser Paragraph begründet also nicht den Zwang zur Vorlage einer Prüfungsbescheinigung.
 

wusel345

Altmühltal-Fan
In stillem Gedenken
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Ich habe 1968 mit dem Angeln angefangen, bin zum Amt und habe meinen Bundesfischereischein (hieß damals so, den blauen Lappen) für 5 Jahre abgeholt. Damit durfte ich mit Tageskarte Angeln wo ich wollte. Dann, 12 Jahre später, Ende der 70er, wollte ich einen Angelurlaub in Bayern machen. Mich traf der Schlag als ich hörte, die wollen den Prüfungslappen sehen. Um dort Angeln zu dürfen musste ich also die Prüfung nachholen. Kein anderes Bundesland legte damals m. W. n. auf die Prüfung Wert. Man, war ich sauer. Habs dann gemacht und Geld rausgeschmissen.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Fischereischein ist auch in NDS KEIN Prüfungsnachweis, sondern nur der Fischereischein.

Setz Dich einfach mal mit Verbänden/Vereinen da in NDS in Verbindung und lass Dirs erklären..

Ex-Mod Debilofant (Anwalt) musste auch Prüfung nochmal machen, als er nach NDS zog und nur Schein und keinen Nachweis hatte...

Ohne Prüfung(snachweis) nicht in Verein, ohne Schein schon..

Gaaanz einfach....
 

Zander Jonny

Thomasianer
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Ne Prüfungsbescheinigung bekommt doch jeder nach bestandener Prüfung also abheften und fertig wo ist da das Problem.
Wer sein Mist nicht zusammen hält hat Pech gehabt.
Wenn das jemand sehen will dauert das ganze zwei Minuten da hab ich den Wisch.
 

ZX Biker

Member
Ruf einfach mal in der Geschäftsstelle an, da helfen dir die netten Sekretärinnen bestimmt weiter.
Hier in Niedersachsen ist ja kein Fischereischein nötig.

Das klappt schon.

Die NWA ist übrigens für die Unwissenden hier einer der größten Angelvereine Deutschlands mit aktuell rund 9000 Mitgliedern.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 
Zuletzt bearbeitet:

GandRalf

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Na ja!
Nicht übertreiben.
Aktuell sind wir näher an der 8000 als an der 9000.;)|wavey:
 

ZX Biker

Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Anfang letzten Jahres waren es 8400, dazu kamen im letzten Jahr um die 200 soweit ich weiß.

Nichts desto trotz sollte das mit dem Wisch den er hier hat möglich sein beizutreten. Wie gesagt einfach anrufen, vorbei fahren oder auf Facebook anschreiben. Die antworten in wenigen Minuten.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 

fishhawk

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Hallo,

Ende der 70er, wollte ich einen Angelurlaub in Bayern machen. Mich traf der Schlag als ich hörte, die wollen den Prüfungslappen sehen. Um dort Angeln zu dürfen musste ich also die Prüfung nachholen.

Welche Prüfung??? Die in Bayern wurde damals ja nur einmal im Jahr abgenommen, immer am 1. Samstag im März.

Kein anderes Bundesland legte damals m. W. n. auf die Prüfung Wert.

In den 90ern gab es auch in Bayern Personen, die auch ohne Prüfung den bayerischen Fischereischein gekriegt habern, z.B. so einige Spätaussiedler.

Mittlerweile gibt es dazu aber genauere Regeln:

siehe §3 AVFiG

Wer in der ehemaligen DDR nen Fischereischein erworben hat, fällt allerdings nicht unter Abs. 1 Nr. 3, da dort ja keine Fischerprüfung vorgeschrieben war.

Ansonsten werden m.W. nur die Prüfungen aus Polen und Bulgarien als Sachkundenachweis anerkannt.
 

Bimmelrudi

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Wer in der ehemaligen DDR nen Fischereischein erworben hat, fällt allerdings nicht unter Abs. 1 Nr. 3, da dort ja keine Fischerprüfung vorgeschrieben war.

Der Nachweis ist aber das Problem daran.
Fischereischein als solches gabs in der DDR nicht, die Angler hatten lediglich einen grünen Mitgliedsausweis des DAV, in dem die Marken geklebt wurden.
Dieser wurde mit der Wende in den blauen Fischereischein umgewandelt und viele Angler werden den alten wohl auch nicht mehr haben.
Im blauen Schein steht ja keine Mitgliedszeit drin, lediglich ne Gültigkeitsdauer.
Und es gibt sicherlich auch Leute, die aus welchen Gründen auch immer mal eine zeitlang ausgesetzt haben, später dann doch wieder einen Fischereischein erneuert haben.
Ebenso bei Vereinsmitgliedschaften.
Wenn beispielsweise ein Angler von 1995-2000 ausgesetzt hat, sowohl Vereinsmitgliedschaft wie Fischereischein, so kann er zwar nen neuen Fischereischein beantragen und erhält ihn auch problemlos, daß er aber auch mal vor der Wende bereits im DAV Mitglied gewesen ist, kann mitunter sehr schwer nachweisbar sein, da hier die Unterlagen im Verein dazu oftmals nicht mehr vorhanden sind.
Eventueller Umzug innerhalb des Bundeslandes und damit Beitritt eines anderen Vereins wie damals kann da auch noch hinzukommen.
Er könnte lediglich anhand seiner Geburtsurkunde nachweisen, das er im Osten der Republik geboren ist, nur eben nicht, das er auch vor der Wende DAV-Mitglied war.

Da können sich sehr schnell Hürden auftun, wo man in der Regel keine vermutet.|rolleyes
 

Ladi74

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Wenn ich das so weiter verfolge, wird man quasi an sein Bundesland und seinen Verein gebunden. Oder, man macht die Prüfung, nach nem Umzug, nochmal.#q

Ich dachte immer, der Fischereischein ist sowas wie ein Führerschein. Der ist ja auch der Nachweis, dass ich ein KfZ führen darf und die Prüfung bestanden wurde.

Um es mal überspitzt zu formulieren, müsste man nach nem Umzug entweder das Prüfungsergebnis bei der neuen Führerscheinstelle vorlegen oder nochmal zur Fahrschule.
Das wäre doch mal ein Spaß!
Zum Glück ist auf so nen Irrsinn noch keiner gekommen...nur Anglerverbände!
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Nachweis zur Fischereiprüfung

Hallo Ladi74,

ganz so schlimm ist es jetzt auch nicht. Als Urlauber hat man meist keine Schwierigkeiten, es sei denn, der Gewässerbewirtschafter besteht auf einen Prüfungsnachweis. Ansonsten gelten die Fischereischeine erstmal bundesweit.
Anders ist es, wenn man umzieht, da gilt der Fischereischein bis zum Ablauf, danach allerdings müsste man, wenn die Fischerprüfung aus dem alten Bundesland nicht anerkannt wird, bzw. dort keine Prüfungspflicht ist, tatsächlich die Prüfung ablegen, z.B. in Bayern.
Der Vergleich mit dem Führerschein hinkt etwas, da eben die Fischerei Ländersache ist und somit gibt es halt 16 Fischereigesetze, deshalb auch die teilweise schwer verständlichen Unterschiede.
Aber wir haben es noch besser als die Österreicher, da gilt nämlich der "Fischereischein" des eigenen Bundeslandes nicht in anderen Bundesländern. Ein Oberösterreicher Angler, welcher im Urlaub zum Angeln nach Niederösterreich fährt, braucht dort den Niederösterreichischen Fischereischein.

Petri Heil

Lajos
 
Oben