Stefan6
AF-SH
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(2) Ein Mitgliedstaat, der der Kommission bis zum 31. Dezember 2007 keinen Aalbewirtschaftungsplan
vorgelegt hat, reduziert den Fischereiaufwand für Aal um 50 %, entweder durch
eine Verkürzung der Fangzeit für Aal oder durch andere Maßnahmen. Diese Reduzierung ist vom
1. Januar 2008 an umzusetzen.
...und keinen nennenswerten Widerstand.
Ich versteh nich was ein Aalfangverbot in gebieten wo die aale eh nicht bis ins Meer kommen bringen soll !
Aber ich seh nich ein das Hier in bayern wo evtl ein Aal sogar in stehendes gewässer besetzt wurde darauf ein Fangverbot erlassen werden sollte ?!
#c
Verbringung adulter Aale aus Binnengewässern in Gewässer, aus denen sie ungehindert in die Sargassosee abwandern können
Glasaalfang wird in der Vorschrift doch komplett verboten, ausser der Fang wird nachweislich zum Besatz verwendet.
Ist alles enthalten.
Außerdem ist das Mästen in Reisfeldern auch Besatz
so habe ich das auch verstanden. es kommt der tag wo man das aalangeln verbietet. ich glaube auch nicht das wasserkraftwerke für den blankaalzug abgeschaltet werden, ich glaube auch nicht das die befischung auf blankaale mit reusen oder hamen eingestelt wird, dann tritt wieder eine sonderreglung in kraft die das aalschutzgesetzt aushebelt.Fakt ist doch, kann oder will ein Land keinen Bewirtschaftungsplan vorlegen, braucht es nur den Anglern den Aalfang zu verbieten, schon ist es aus dem Schneider
... ich glaube auch nicht das wasserkraftwerke für den blankaalzug abgeschaltet werden, ..."
Du musst es schon lesen...der Besatz muss in Gewässer erfolgen von denen aus die Aale wieder ins Meer wandern können. Nur wer das beweisen kann bekommt eine Genehmigung zum Glasaalfang und ohne Genehmigung gibts harte Strafen. Das wird dann schon kontrolliert, die Flussmündungen wo die Glasaale gefangen werden sind schliesslich bekannt und der Fang der EU ein Dorn im Auge, drum kommt die Verordnung ja.
Ich hab schon Hoffnung.