Fischer am Inn
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AW: Novelle Nds. Fischereigesetz
Hallo
Es gilt der Grundsatz der Diskontinuität. Das bedeutet, dass jedes angefangene Gesetzesverfahren, das bis zum Ende der Legislaturperiode nicht verabschiedet ist, verfällt.
Will man das (neue bzw. novellierte) Gesetz weiterhin haben, muss es erneut im Landtag eingebracht und neu beraten werden. Die Beratungsinhalte der vorausgegangenen Landtagsperiode haben keine Bedeutung und Gültigkeit mehr. Man startet also wieder bei Null.
Servus
Fischer am Inn
Hallo
Denn die Novelle scheint damit noch nicht vom Tisch, da sonst keine Änderungen beabsichtigt, oder wie?
Es gilt der Grundsatz der Diskontinuität. Das bedeutet, dass jedes angefangene Gesetzesverfahren, das bis zum Ende der Legislaturperiode nicht verabschiedet ist, verfällt.
Will man das (neue bzw. novellierte) Gesetz weiterhin haben, muss es erneut im Landtag eingebracht und neu beraten werden. Die Beratungsinhalte der vorausgegangenen Landtagsperiode haben keine Bedeutung und Gültigkeit mehr. Man startet also wieder bei Null.
Servus
Fischer am Inn