Rund um München

man1ac

Portugalieze!
AW: Rund um München

Ich muss mich mal leider Doppelposten:

Gestern lag das Zeungis im Briefkasten, hat also exakt 3 Werktage gedauert!
Heute gehts ins KVR; damit endlich startklar!

Ist am WE jemand unterwegs? Der Tatendrang ist kaum zu ertragen :vik:
 

uhitz

Member
AW: Rund um München

:D geht ja mittlerweile echt sehr schnell ;)
mein letztes freies we werd ich aber mit dem besuch der anglermesse in salzburg verbringen ;)
 
R

RXXMxrcxl

Guest
AW: Rund um München

Wie willst du den Barschen nachstellen? Mit Wurm/Pose oder mit Kunstköder?

Habe mich vor einiger Zeit mal mit einem Fischereiaufseher aus der Fischwaid über das Thema "Angeln auf Barsch mit Kunstköder während der Schonzeit von Hechten" unterhalten. Das scheint ein Reizthema zu sein und die Benutzung von Kunstködern zur aktuellen Zeit wird von Fischereiaufseher zu Fischereiaufseher unterschiedlich interpretiert...

Nur so als Hinweis - nicht das es gleich beim ersten Ausflug Stress gibt...
 

MrFloppy

wurmbader und schnürlwascher
AW: Rund um München

Denke, zb. am Speicher könnt es Probleme mit hechten und kukös geben. Allerdings wäre eine alternative vielleicht, mit Texas oder carolinarig und kleinen gummis oder Würmern auf barsche zu zupfen.
 
R

RXXMxrcxl

Guest
AW: Rund um München

Achja, wo willst du eigentlich angeln gehen? Einige Gewässer werden sicherlich noch zugefroren sein...
 

man1ac

Portugalieze!
AW: Rund um München

Was genau hätte ich mir noch überlegt, u.A. ein Grund warum ich net alleine will. Wo ist mir relativ latte, will nur dem Tatendrang nachgeben :)
 
R

RXXMxrcxl

Guest
AW: Rund um München

@ man1ac

Haste deinen Schein beim KVR direkt bekommen? Bei mir auf der Gemeinde wollten die noch ein Führungszeugnis haben - kostet wieder 13 € und 2 Wochen Zeit mehr...|gr:
 
R

RXXMxrcxl

Guest
AW: Rund um München

Wie mir das schon wieder auf den Sack geht...

Naja, muss mich meine Frau heute abend ein wenig beruhigen...:g
 

dreampike

Well-Known Member
AW: Rund um München

Hallo Marcel,

was ist denn das für eine komische Nummer mit dem Führungszeugnis? Das höre ich jetzt das erste Mal, ich selber habe das noch nie gebraucht und auf den entsprechenden Webseiten des Fischereiverbandes steht da auch nix dazu. Da würde ich bei der Gemeinde noch einmal nachhaken, dass kann doch nicht sein, dass das von Gemeinde zu Gemeinde willkürlich gehandhabt wird!
Wolfgang
 

dreampike

Well-Known Member
AW: Rund um München

ok, ich habe jetzt was gefunden:

"Fischereigesetz für Bayern, vom 15. 8. 1908, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07. 1998"

Artikel 67 Abs. 2 Nr. 2

Zitat
"Art. 67
(1) Sachlich zuständig für die Erteilung des Fischereischeins sind die Gemeinden.
(2) Der Fischereischein kann Personen versagt werden,
1. die in der Bundesrepublik Deutschland keinen Wohnsitz haben oder
2. bei denen Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass sie zur ordnungsgemäßen Ausübung des Fischfangs ungeeignet sind.
Regelungen nach Art. 66 Abs. 2 Nr. 3 bleiben unberührt."

Um 2 auszuschließen, verlangen wohl einige Gemeinden ein Führungszeugnis. Hier in Ismaning haben sie das nicht verlangt, weder bei mir noch bei meinen 2 Jungs!

Wolfgang
 
R

RXXMxrcxl

Guest
AW: Rund um München

Moin Dreampike,

wie du schon geschrieben hast, liegt bei Absatz 2 Nr. 2 der Hund begraben...

Es ist eine Ermessensentscheidung des jeweiligen Sachbearbeiters. Mein Sachbearbeiter hier in Feldkirchen erweckten den Anschein, dass er den Job noch nicht lange macht - ich gehe davon aus, dass er alles richtig machen wollte...

Nun ist es halt so - ich kann es nicht mehr ändern...

Aber darauf ansprechen werde ich ihn schon noch einmal, wen ich den Fischereischein abhole...

Tschau

Marcel
 

man1ac

Portugalieze!
AW: Rund um München

War jetzt Sa und So am Ammersee, Samstag war mega geil (3 Sefos, leider alle untermäßig) und heute war gar nix, absolut gar nix :D

Naja egal, bin noich mehr infiziert :)
 

ulfisch

Active Member
AW: Rund um München

Erzähl, Herrschingerseite oder gegenüber?
Vom Ufer freilich, lediglich gesponnen oder auch schon gerenkelt?
Bin kurz davor auch raus zu S-Bahnen aber ich wollte eigentlich noch warten.
 
R

RXXMxrcxl

Guest
AW: Rund um München

So, hab heute früh meinen Fischereischein bei der Gemeinde abgeholt. Im Führungszeugnis stand, wie zu erwarten war, nichts. Da ich aber anscheinend an ein spezielles Exemplar der Spezies "Beamter" geraten bin, eskalierte der Abholtermin dann doch ein wenig und endete bei Geschäftsleiter...

Noch einmal ein paar Worte zum Thema "Notwendigkeit eines Führungszeugnisses". Ich habe mich mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Landratsamt München in Verbindung gesetzt und um Erläuterung der Notwendigkeit der Vorlage des Führungszeugnisses gebeten. Meine eMail:

Sehr geehrter Herr ...,
ich bitte Sie bzgl. des folgenden Sachverhalts um Klarstellung und um Bestätigung bzw. Korrektur meiner Auslegung der gesetzlichen Grundlage:
Am 19.02.2015 habe ich bei der Gemeinde Feldkirchen einen Fischereischein auf 5 Jahre beantragt. Dabei habe ich die dafür erforderlichen Unterlagen lt. dem Verwaltungsservice Bayern (Link: http://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/658545929207) vorgelegt.
Mein zuständiger Sachbearbeiter hat darüber hinaus die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangt. Auf meine Nachfrage hin teilte er mir mit, dass er das Führungszeugnis immer sehen möchte.
Da ich durch Internetrecherchen herausfinden konnte, dass beispielsweise die Landeshauptstadt München und die Gemeinde Ismaning kein Führungszeugnis verlangen, bat ich meinen Sachbearbeiter bei der Gemeinde per eMail am 20.02.2015 um Bekanntgabe der Rechtsgrundlage. Dieser stützt die Notwendigkeit der Vorlage eines Führungszeugnisses auf die Nummer 11.2.2 der Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen, wonach die Gemeinde grundsätzlich die Möglichkeit hat, Antragsteller zur Vorlage eines Führungszeugnisses nach § 30 des Bundeszentralregistergesetzes aufzufordern.
In Nummer 11.2.2 ist aber weiterhin geregelt, dass die Beiziehung eines Führungszeugnisses im Grundsatz nur in Betracht kommen wird

- unter Berücksichtigung der Verhältnisse des konkreten Einzelfalls vor der erstmaligen Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit für eine Person, die noch keinen vollgültigen Fischereischein hatte (Ausnahme: § 2a Satz 1 Nr. 4 AVFiG) oder

- sofern im Einzelfall Anlass zur Annahme besteht, dass Eintragungen im Führungszeugnis Anhaltspunkte gegen die Geeignetheit des Antragstellers zur ordnungsgemäßen Ausübung des Fischfangs ergeben könnten.

Spiegelstrich 1 ist auf meinen Fall nicht anwendbar, da ich keinen Fischereischein auf Lebenszeit beantragt habe. Somit kann die Notwendigkeit des Führungszeugnisses nur noch auf Spiegelstrich 2 beruhen. Mit der Aussage meines Sachbearbeiters, dass er das Führungszeugnis immer sehen will, fand jedoch die notwendige Einzelfallprüfung nicht statt. Auch wurde mir gegenüber nicht geäußert, das bzw. welcher Anlass zur Annahme besteht, dass Eintragungen im Führungszeugnis Anhaltspunkte gegen die Geeignetheit des Antragstellers zur ordnungsgemäßen Ausübung des Fischfangs ergeben könnten.

Durch die pauschale Anforderung eines Führungszeugnisses findet keine Ermessensentscheidung durch den Sachbearbeiter statt. Diese Vorgehensweise widerspricht somit der Nr. 11.2.2 der Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen.

Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass mein Führungszeugnis keine Einträge erhalten wird. Ich störe mich jedoch an den Kosten für die Erstellung des Führungszeugnisses und dem damit einhergehenden zeitlichen Verzug.

Mit freundlichen Grüßen

Daraufhin seine Antwort:
Sehr geehrter Herr ...,

der zuständige Sachbearbeiter der Gemeinde Feldkirchen rief uns bereits letzten Freitag an und schilderte uns Ihren Fall.

In Ihrem Fall ist Spiegelstrich 1 der Nummer 11.2.2 VwVFiR anwendbar, da Sie die erstmalige Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit beantragt haben. Beim Fischereischein auf Lebenszeit wird nur unterschieden, ob die Fischereiabgabe auf 5 Jahre (wie in Ihrem Fall) oder eine Einmalzahlung geleistet wird (vgl. hierzu Nr. 13.6.1 der Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen -VwFiR-). Beide Arten stellen jedoch den Fischereischein auf Lebenszeit dar.

Die pauschale Anforderung eines Führungszeugnisses durch die Gemeinde ist von unserer Seite und aus rechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. Die Beiziehung eines Führungszeugnisses im "konkreten Einzellfall" lässt sich in kleinen ländlichen Gemeinden praktizieren, wo jeder jeden kennt und es sich schnell herumspricht, wenn man mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. In großen, stadtnahen und daher oft anonymen Gemeinden ist die einzige Möglichkeit, etwas über die Geeignetheit des Antragstellers zur ordnungsgemäßen Ausübung des Fischfangs herauszufinden, die Anforderung eines Führungszeugnisses.

Das Führungszeugnis selbst gibt Aufschluss darüber, ob der Antragsteller z.B. schon einmal wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Fischwilderei o.ä. strafrechtlich verurteilt wurde. Diese Tatsachen würden die Annahme rechtfertigen, dass die antragstellende Person zur ordnungsgemäßen Ausübung des Fischfangs ungeeignet ist.

Solche "ungeeignete" Personen im Vorfeld herauszufiltern, bevor ihnen ein Fischereischein auf Lebenszeit erteilt wird, ist der einzige Beweggrund für die Vorgehensweise der Gemeinde Feldkirchen.

Wir hoffen Ihnen die Auslegung der gesetzlichen Grundlage bzgl. des geforderten Führungszeugnisses etwas verständlicher gemacht zu haben. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ich persönlich bin noch immer der Meinung, dass durch die pauschale Anforderung eines Führungszeugnisses eine Ermessensfehlentscheidung stattfand, habe mich aber damit arrangiert (auch auf Forderung meiner Göttergattin)...
 

jranseier

Member
AW: Rund um München

Ich persönlich bin noch immer der Meinung, dass durch die pauschale Anforderung eines Führungszeugnisses eine Ermessensfehlentscheidung stattfand, habe mich aber damit arrangiert (auch auf Forderung meiner Göttergattin).

Dass das eine Ermessensfehlentscheidung ist, kann ich nachvollziehen. Völlig unverständlich, was das Amt da so abzieht. In München beispielsweise, wo das angesprochene Argument der Anonymität sicher größer ist als bei dir, interessiert sich keiner für ein Führungszeugnis. Da bekommt jeder mit den üblichen Unterlagen einen Fischereischein.

Dass Du dich mit dem Amt arrangiert hast, ist mehr als vernünftig. Was hättest Du auch machen wollen? Die meiner Meinung nach einzige Möglichkeit wäre der Weg der Beschwerde (Klage) gewesen, oder? Und das nur wegen eines Führungszeugnisses? Egal wie das dann ausgegangen wäre, das Amt hätte dir eine Nummer verpasst und nur darauf gewartet, dass Du nochmal was von ihnen brauchst. Z.B. Beantragung eines neuen Ausweises, oder, oder, oder. Das wäre bestimmt kein Spaß gewesen.

ranseier
 
R

RXXMxrcxl

Guest
AW: Rund um München

So, bin jetzt offiziell Mitglied der Fischwaid München und habe gestern meine Jahreskarte für den Feringasee abgeholt....

Werde dann am WE, wenn das Wetter halbwegs passt, mal mit meiner Tochter losziehen und schauen, ob die Weißfische schon fangbereit sind...
 

dreampike

Well-Known Member
AW: Rund um München

Hallo Marcel,

herzlich willkommen bei der Fischwaid! Um in dieser Jahreszeit Friedfische zu fangen, brauchst Du viel Geduld. Ausßerdem wäre ein maßvolles Anfüttern genau an der Angelstelle angebracht. Aber es soll ja am WE wärmer werden, vielleicht erwachen ja die Karpfen aus ihrer Lethargie und gehen schon mal auf Nahrungssuche!
Auf jeden Fall viel Spaß und Erfolg,
Wolfgang aus Ismaning
 
Oben