Thomas9904
Well-Known Member
AW: Schleswig Holstein: Aus für Forellenanlagen?
Fische sind aus Tierschutzsicht grundsätzlich zum essen, nicht zum angeln - egal in welchen Gewässern.
Angeln nur erlaubt, wenn zum essen!
FALSCH!!!
Denn das gilt (aus Tierschutzsicht, denn hier gehts nur um Tierschutz, nicht um Hege/Naturschutz!!) SELBSTVERSTÄNDLICH AUCH FÜR ALLE VEREINS- und sonstigen Gewässer!!
FISCH IST ZUM ESSEN, NICHT ZUM ANGELN!
ANGELN NUR ZUM ESSEN!!
DAS IST JA DAS GRUNDPROBLEM!!
Woraus die Tierschützer für alle Gewässer letztlich die gleichen Restriktionen ableiten werden und durchsetzen wollen (nach unseren Infos ist das zumindest in SH, NDS und NRW auch politisch den Behörden vorgegeben und gewollt) - und die Verbände der organisierten Angelfischer träumen weiter, dass ihnen als moralisch/ethischen Besseranglern ja nix passieren kann und unternehmen daher so viel wie gegen Petra.....
Und daher nochmal, bis zum begreifen:
PS:
Wie zielführend da die professionellen Verbände der spendensammelnden Schützerindustrie kooperieren und wie dilettantisch sich der Ehrenamtler-DAFV und seine Landesverbände wie auch andere Nutzerverbände verhalten, das könnt ihr hier nachlesen:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=295330
Nein, das wurde klargestellt und gilt auch für Vereinsgewässer, das ist ja das eigentliche Problem:Hat aber wenig mit FoPus (Angelteiche) zu tun.
Dort setzt man Forellen, um auf Forellen zu angeln.
Fische sind aus Tierschutzsicht grundsätzlich zum essen, nicht zum angeln - egal in welchen Gewässern.
Angeln nur erlaubt, wenn zum essen!
Es ist einfach unpassend Fopus mit der Bewirtschaftung anderer Produktions-Gewässer in einen Topf zu werfen.
FALSCH!!!
Denn das gilt (aus Tierschutzsicht, denn hier gehts nur um Tierschutz, nicht um Hege/Naturschutz!!) SELBSTVERSTÄNDLICH AUCH FÜR ALLE VEREINS- und sonstigen Gewässer!!
FISCH IST ZUM ESSEN, NICHT ZUM ANGELN!
ANGELN NUR ZUM ESSEN!!
DAS IST JA DAS GRUNDPROBLEM!!
Woraus die Tierschützer für alle Gewässer letztlich die gleichen Restriktionen ableiten werden und durchsetzen wollen (nach unseren Infos ist das zumindest in SH, NDS und NRW auch politisch den Behörden vorgegeben und gewollt) - und die Verbände der organisierten Angelfischer träumen weiter, dass ihnen als moralisch/ethischen Besseranglern ja nix passieren kann und unternehmen daher so viel wie gegen Petra.....
Und daher nochmal, bis zum begreifen:
Das Problem bei den LV wie beim BV ist, dass die das grundsätzliche Problem immer noch nicht begreifen und sich statt dessen auf juristische Formalismen oder Landesrecht zurückziehen, obwohl es hier um eine bundesweite Grundsatzfrage geht..
Mit der Argumentation aus Tierschutzsicht (und dem Gutachten Potsdam/Sacrow)), Fische sind zum Essen, nicht zum Angeln!
Und können deswegen, wenn sie fangfähig eingesetzt werden sollen (= auch gleichzeitig verzehrfähig), besser direkt geschlachtet werden!
Damit wird jede Sinnhaftigkeit des Angeln (als sinnvolle, legale Freizeitbeschäftigung nach Bundesnaturschutzgesetz §1 (2,3) mit der "Möglichkeit" (nicht Pflicht) zur Entnahme) als solchem über das reine Fleischmachen hinaus negiert.
Und wer als Verband dagegen nichts unternimmt, der wird sich auf kurze/mittlere Frist nicht wundern dürfen, wenn gar kein Besatz mehr möglich ist und Angeln nur noch auf "abschöpfbare" Bestände und zurücksetzen grundsätzlich verboten wird (weil Hege der Bewirtschafter und nicht der Angler entscheidet).
Und man grundsätzlich nur noch angeln gehen darf, wenn man willens ist, gefangene und nicht geschonte Fische - egal welcher Art und Größe, auch zu verwerten.
Wer meint, das nicht zu können, der darf dann einfach nicht mehr angeln..
Dazu muss man auch nicht gegen die aktuelle FoPU-Geschichte argumentieren wollen oder dafür, die ist nur das Symptom für das eigentliche Grundübel.
Und das Grundübel ist eben, dass auch von den Fischereiverbänden das Angeln nur zur Verwertung propagiert wird (Hege liegt immer beim Bewirtschafter, nie beim Angler), was letztlich Angeln wie wir es (noch) kennen, beerdigen wird...
Und so wie das beim FoPU in SH eigentlich schon lange Gesetz ist und nur nie umgesetzt wurde, ist es auch z. B. in Bayern mit dem AVFiG Bayern, §11 (http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=211032), was auch gilt (ist quasi das Abknüppelgebot wie oben von mir beschrieben) und nur (noch) nicht umgesetzt wird in der Konsequenz.
Mal drüber nach- und auch vor allem zu Ende denken...................
Und nochmal:
Das ist keine Sache von SH oder Bayern, Forellenpuff oder Vereinsgewässer - das gilt bundesweit für jedes Bundesland und Gewässer (weil Tierschutz, nicht Hege)!
Die Frage ist eigentlich nur, wanns auch beim letzten Bundesland angekommen ist und umgesetzt wird..
Eben - und weil die Verbände (Bund wie Land) diesbezüglich Jahrzehnte geschlafen haben und nach jahrzehntelanger, schützergeprägter Gehirnwäsche bei Haupt- und Ehrenamtlern selber noch so blöde waren, Angeln nur zur Verwertung (Hege ist ja immer Bewirtschaftersache) zu propagieren, nenne ich die wohl nicht zu Unrecht Totengräber des Angelns (wie man es bis dato kannte)...
Und die, wie man an der aktuellen Diskussion sieht (und den weiteren, die folgen werden in den anderen BL (NRW ist auch schon dran z.B.)), immer noch nix gelernt haben und nur wieder als Erfüllungsgehilfe des reinen Fleischmachangelns alles abnicken, statt endlich für Angeln nach BNG (§1 (2,3)) als sinnvoller Freizeitbeschäftigung mit der MÖGLICHKEIT (statt Pflicht) zur Entnahme zu kämpfen.
Immer noch nix gelernt, WEIL es eben am Ende auch die Vereine und die organisierten Angelfischer treffen wird..
Und da ist die aktuelle Geschichte um die FoPus in SH nur wieder der Beweis dafür..
Siehe auch:
Die würden zuerst mal Angeln als solches definieren:
Angeln ist als sinnvolle Freizeitbeschäftigung zunächst nur der Versuch, in seiner Freizeit mit Rute, Schnur und Köder Fische zu fangen.
Und daraus ihre eigentliche Zielsetzung ableiten:
Das Ziel eines Bundesverbandes soll daher die Förderung der freien und eigenverantwortlichen Ausübung des Angelns sein, im Rahmen möglichst wenig restriktiver Gesetze.
Als kulturell und gesellschaftlich anerkannte sowie rechtlich legitime Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen zur sinnvollen Freizeitbeschäftigung in der Natur, mit der Möglichkeit Fische zu entnehmen.
Dazu soll vor allem die Beseitigung aller dem entgegenstehender Hindernisse, sowie das Einbringen im Sinne dieser Zielsetzung gegenüber bei allen politischen Organen, Verbänden und Organisationen helfen.
Also vor allem zielgerichtete Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes, um Gesellschaft, Medien und Politik die Vorteile des Angelns als solches näher zu bringen.
..............................
Auch würden sie endlich anfangen, auf Kooperationen mit allen zu setzen, die das Angeln fördern können, statt wie bisher immer aus Angst vor Schützern einzuknicken:
Kooperation und Dialog
Kooperation mit den Berufsfischern, Jägern, bäuerlicher Landwirtschaft und anderen Naturnutzern wird explizit angestrebt.
Kooperation mit der Wissenschaft (hier auch Kontakt DFV) wird explizit gesucht.
Dialog mit Naturschutzverbänden im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (Schutz der Natur zur Erholung der Menschen) wird explizit gesucht.
.........................
Naturschutz
Abgeschlossene Gewässer (Kiesgruben, Weiher, kleinere abgeschlossene (Seen etc.) müssen nicht im Sinne des Naturschutzes bewirtschaftet werden. Sie können auch gerade dazu dienen, den Angeldruck auf ökologisch empfindlichere Gewässer zu reduzieren.
Nachdrücklicher Einsatz für Angelanlagen und rein anglerisch bewirtschaftete Gewässer (Paylakes etc.) seitens des BV ist damit Voraussetzung.
Nicht jedes kleinste Gewässer muss unter Naturschutz stehen.
Kooperation mit Naturschutzverbänden, um im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (Schutz zur Erholung) gemeinsame Konzepte zu erarbeiten und umzusetzen.
Tierschutz
Öffentliches Entgegentreten, wenn Tierrechtler/-schützer falsche Propaganda über Angler verbreiten.
Ziel, wie im englischen Tierschutzgesetz:
Traditionelle und kulturgeschichtliche Naturnutzung wie Jagd und Angeln ist wegen der impliziten Ethik („Waidgerechtigkeit“, gute fachliche Praxis) sowie der vielfältigen Vorteile für Gesellschaft und Natur nicht vom Tierschutzgesetz betroffen, um Rechtsirrtümer zu vermeiden.
Erarbeiten der Leitsätze der guten fachlichen Praxis, nicht am Tierschutz orientiert, sondern am praktischen Angeln (vernünftige Knoten, Montagen. Fotos ja, aber keine Fotosessions, richtiges Töten der Fische, etc.)
..............................
Ein Bundesverband, der diese Grundsätze beherzigt und als Handlungsmaxime nutzt, würde sowohl den Landesverbänden bei ihrer Arbeit helfen und Vereine stützen.
Ebenso würde das den Weg öffnen, bisher nicht organisierte Angler zu gewinnen, um ein dem Angeln angemessenes, größeres Gewicht in Gesellschaft, Medien und Politik zu finden
PS:
Wie wenig die Verbandler das Grundsatzproblem (s.o.) begreifen, ist auch öffentlich nachlesbar:
http://www.anglerforum-sh.de/showth...een-in-Schleswig-Holstein&p=355394#post355394
PS:
Wie zielführend da die professionellen Verbände der spendensammelnden Schützerindustrie kooperieren und wie dilettantisch sich der Ehrenamtler-DAFV und seine Landesverbände wie auch andere Nutzerverbände verhalten, das könnt ihr hier nachlesen:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=295330
Zuletzt bearbeitet: