Showdown: Peta gehts an den Kragen?

kati48268

Well-Known Member
AW: Showdown: Peta gehts an den Kragen?

Das ist doch auch kein Gewinner-Thema.
Man kann nur verlieren, wenn es "irgendwie gegen Tierschutz" geht.
All die Zuschauer, die zuvor gegrillte Bauchscheiben aus dem Discounter zum Dinner hatten, würden Hocker umgehend mit den leeren Packungen bewerfen, wenn sie es dürften.



Und wenn ich öffentlich kionträr mit einen FDP-Politiker diskutieren müsste,
völlig egal zu welchem Thema,
würd ich ihm (ebenso) umgehend Klientel-Politik vorwerfen
und hätte immer sofort 2/3 der Miete im Sack.
Und womit? Mit Recht!
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
AW: Showdown: Peta gehts an den Kragen?

Das ist doch auch kein Gewinner-Thema.
Man kann nur verlieren, wenn es "irgendwie gegen Tierschutz" geht.
All die Zuschauer, die zuvor gegrillte Bauchscheiben aus dem Discounter zum Dinner hatten, würden Hocker umgehend mit den leeren Packungen bewerfen, wenn sie es dürften.



Und wenn ich öffentlich kionträr mit einen FDP-Politiker diskutieren müsste,
völlig egal zu welchem Thema,
würd ich ihm (ebenso) umgehend Klientel-Politik vorwerfen
und hätte immer sofort 2/3 der Miete im Sack.
Und womit? Mit Recht!

:):):) Mit anglern spielen nur die, die sonst auch gar keine Freunde hätten.:#2:
 

Leech

Member
AW: Showdown: Peta gehts an den Kragen?

Traurig nur, dass es dort erst ankommt, wenn man selbst Ziel einer dieser illiberalen Aktionen von PETA wird. Aber es ist immerhin besser als gar nichts.
 

Georg Baumann

Well-Known Member
AW: Showdown: Peta gehts an den Kragen?

Insgesamt stelle ich fest, dass immer mehr - auch öffentliche Stellen - von den Petra-Aktionen mehr als nur genervt sind. Das ist sehr gut, denn die missbrauchen die Mittel des Rechtsstaats (Stellung von Strafanzeigen) für Propaganda-Zwecke und schaffen nur Kosten und Ärger.
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
AW: Showdown: Peta gehts an den Kragen?

Das ist doch auch kein Gewinner-Thema.
Man kann nur verlieren, wenn es "irgendwie gegen Tierschutz" geht.
All die Zuschauer, die zuvor gegrillte Bauchscheiben aus dem Discounter zum Dinner hatten, würden Hocker umgehend mit den leeren Packungen bewerfen, wenn sie es dürften.



Und wenn ich öffentlich kionträr mit einen FDP-Politiker diskutieren müsste,
völlig egal zu welchem Thema,
würd ich ihm (ebenso) umgehend Klientel-Politik vorwerfen
und hätte immer sofort 2/3 der Miete im Sack.
Und womit? Mit Recht!


Nun, wenn das, was Mülln dokumentiert hat, auch nur halbwegs stimmt, macht es überhaupt keinen Sinn, gegen diesen Herren unter Verweis auf das staatliche Gewaltmonopol zu argumentieren.

In Wirklichkeit geht es um das Thema ''ziviler Ungehorsam'' oder aber um die Anwendbarkeit der §§ 32, 34 StGB im Kontext des begangenen Hausfriedensbruches.
Wieder einmal habe ich den Eindruck, dass der gute Gero absolut nicht sattelfest in der Thematik ist und fast schon hilflos die üblichen Lobby Standards runterbetet, ja sogar runterbeten muss, weil er die eigentlich relevanten Punkte gar nicht erkennt.
Das Ganze erinnert mich irgendwie an den lieben Parteikollegen Dennys aus S-H. Es genügt eben nicht, sich lautstark vor eine bestimmte Klientelgruppe zu stellen. Zumindest halbwegs Ahnung im konkreten Thema wäre echt nettjes, um es mal vorsichtig auszudrücken. Genau diese Ahnung bzw. Kompetenz indiziert nämlich, ob ein Politiker (nur) Klientelpolitik betreibt, oder sich aus Überzeugung für eine Sache einsetzt.
Nur am Rande: Soko Tierschutz und PETA sind zwei ziemlich unterschiedliche Beritte. Auch hier wäre es tiemlich hilfreich, zu differenzieren, statt alles in einen Pott zu schmeißen. Genau das werden selbstverständlich die Gerichte machen, falls es zu einem Entzug der Gemeinnützigkeit für bestimmte Organisationen durch die zuständige Steuerbehörde des jeweiligen Bundeslandes kommen sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Showdown: Peta gehts an den Kragen?

Insgesamt stelle ich fest, dass immer mehr - auch öffentliche Stellen - von den Petra-Aktionen mehr als nur genervt sind. Das ist sehr gut, denn die missbrauchen die Mittel des Rechtsstaats (Stellung von Strafanzeigen) für Propaganda-Zwecke und schaffen nur Kosten und Ärger.

Ja, es ist richtig, dass die Politik jetzt etwas besser hinschaut. Hingeschaut wird aber vor allem von den Parteien, die persönlich Betroffene in ihren Reihen haben. Also vorwiegend die Unionsparteien als Vertreter der Bauern-Lobby.

Ich wiederhole hier an dieser Stelle mal meine FB-Beiträge zu dem Auftritt von Gero Hocker in Stern-TV, den ich persönlich sehr schwach fand:

Die Problematik wurde einfach nicht gut von ihm herausgearbeitet. Das Thema ist doch folgendes: Das OLG Hamm entschied, dass es zu einem Beweisverwertungsverbot für die StA kommt, wenn eine nächtliche Hausdurchsuchung ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluß erfolgt und keine Gefahr im Verzug ist. Wie kann es nun sein, dass man einer so genannten gemeinnützigen Organisation Rechte zubilligt, die nicht einmal der StA als Ermittlungsbehörde zustehen? Es geht hier nicht um irgend welche strukturellen Probleme, es geht darum, dass einem Verein nicht mehr Rechte eingeräumt werden dürfen, als der Polizei und StA. Daher ist das nächtliche Eindringen in Ställe eine strafbare Handlung, die auch nicht durch mögliche Rechtsverstöße des Bauern gerechtfertigt werden können. Zudem findet das Eindringen doch zu einem Zeitpunkt statt, zu dem noch gar nicht bekannt ist, ob es überhaupt zu einem Rechtsverstoß gekommen ist! Hocker hätte den Aktivisten fragen können, ob er damit einverstanden ist, dass durch den Nachbarn in seine Wohnung nächtlich eingedrungen wird, Weil er Glaubt, dass er Steuern hinterzieht? - Das ist doch die Situation.

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/.../3_Ss_293_08urteil20090818.html

Daher wäre es wichtig gewesen auf die Straftaten abzuheben. Wollen wir einen Staat, in dem der eine den anderen überwacht? Wird hier nicht das Gewaltmonopol des Staates und damit die freiheitlich, demokratische Grundordnung gestört. Wie kann aber ein Verein, der sich außerhalb der demokratischen Grundordnung stell, noch Nutznießer einer staatlichen Privilegieren kommen, die von der Gesellschaft bezahlt wird? ... Das wären die Stichwörter gewesen.


Besonders seltsam fand ich seine Aussage: Ich komme aus der Stadt und bin kein Landwirt: Mein erster Gedanke dazu den Satz fortzusetzen mit: "und Ahnung von der Materie habe ich auch keine!"
 

Leech

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AW: Showdown: Peta gehts an den Kragen?

Leider fehlt Herrn Hocker darüber hinaus, dass steuerrechtliche Wissen im Bereich der Gemeinnützigkeit. Seine Fragen sind in dem Bereich auch allesamt gerechtfertigt - allerdings ist hier die Sache, dass er die Bundesbehörden anspricht (was im Bereich der gezielten Vorgabe von Arbeitsanweisungen der Finanzbehörden von Bund und Ländern durchaus sinnvoll ist), aber der erste Adressat für die Gemeinnützigkeit von Peta die Landesbehörden in BaWü, da Peta über das Finanzamt Stuttgart seine Gemeinnützigkeit bescheingt bekommen hat. Grade eben weil es eben bei jetziger gesetzlicher Lage um eine Einzelfallregelung geht und nicht um ein allgemeines Problem im Steuersystem, dass durch Verwaltungsanweisungen zu regeln ist.
Es sind alles kleine Puzzleteile, die im Gesamtbild stören.
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Showdown: Peta gehts an den Kragen?

Nun, wenn das, was Mülln dokumentiert hat, auch nur halbwegs stimmt, macht es überhaupt keinen Sinn, gegen diesen Herren unter Verweis auf das staatliche Gewaltmonopol zu argumentieren.

In Wirklichkeit geht es um das Thema ''ziviler Ungehorsam'' oder aber um die Anwendbarkeit der §§ 32, 34 StGB im Kontext des begangenen Hausfriedensbruches.
Wieder einmal habe ich den Eindruck, dass der gute Gero absolut nicht sattelfest in der Thematik ist und fast schon hilflos die üblichen Lobby Standards runterbetet, ja sogar runterbeten muss, weil er die eigentlich relevanten Punkte gar nicht erkennt.
Das Ganze erinnert mich irgendwie an den lieben Parteikollegen Dennys aus S-H. Es genügt eben nicht, sich lautstark vor eine bestimmte Klientelgruppe zu stellen. Zumindest halbwegs Ahnung im konkreten Thema wäre echt nettjes, um es mal vorsichtig auszudrücken. Genau diese Ahnung bzw. Kompetenz indiziert nämlich, ob ein Politiker (nur) Klientelpolitik betreibt, oder sich aus Überzeugung für eine Sache einsetzt.
Nur am Rande: Soko Tierschutz und PETA sind zwei ziemlich unterschiedliche Beritte.

Es geht dann um das staatliche Gewaltmonopol, wenn man zuvor die Anwendbarkeit von §§ 32, 34 StGB verneint hat. Ich habe starke Zweifel an deren Anwendbarkeit. Am ehesten würde hier ja noch § 34 StGB greifen. Es stellt sich aber doch in diesem Zusammenhang auch die Frage, wie so die Polizei für solche Ermittlungen einen Hausdurchsuchungsbeschluss braucht, der Verein hier aber das Recht bekommt, mal eben so einzubrechen. Gefahr im Verzug kann hier ja nicht vorgelegen haben, sonst hätte der Verein ja direkt veröffentlicht und nicht erst noch Wochen gewartet.

Bei Stern-TV wäre es aber durchaus gut, Gewesen deutlich auf das Thema Gewaltmonopol und Eindringen in die Privatsphäre einzugehen, weil es letztlich doch genau das Spannungsverhältnis ist. Rechtfertigt der mögliche Rechtsverstoß eines Bauern (nach TierSchG Höchststrafe 3 Jahre) den sicheren Rechtsverstoß von Hinz und Kunz (zumindest Hausfriedensbruch 1 Jahr Höchststrafe). Dies ist das erste Spannungsverhältnis. Was ist ziviler Ungehorsam. Entweder die Tat ist durch §§ 32, 34 StGB gerechtfertigt oder es ist eine strafbare Handlung. Hierdurch eröffnet sich das zweite Spannungsverhältnis.

Wenn es nun strafbarer "ziviler Ungehorsam ist, so mag dies moralisch sogar im Einzelfall entschuldbar sein. Die Frage ist aber doch, ob der Fiskus diese Straftaten noch steuerlich privilegieren muss und ob es angemessen ist, diesen bewussten Verstoß gegen die demokratische Grundordnung von der Gesellschaft subventionieren zu lassen.

Man kann in einer Fernsehsendung mit einem solchen Format nur bedingt juristische Fragen aufarbeiten. Gero Hocker hätte sich daher mit knackigen Sätzen und Schlagwörtern ausstatten müssen, um dem voraussehbar moralisierenden Gegenpart etwas entgegen zuhalten. Dies hat er offenbar nicht getan und damit gezeigt, dass die Sache für ihn schlicht eine Nummer zu groß war.
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Showdown: Peta gehts an den Kragen?

Leider fehlt Herrn Hocker darüber hinaus, dass steuerrechtliche Wissen im Bereich der Gemeinnützigkeit. Seine Fragen sind in dem Bereich auch allesamt gerechtfertigt - allerdings ist hier die Sache, dass er die Bundesbehörden anspricht (was im Bereich der gezielten Vorgabe von Arbeitsanweisungen der Finanzbehörden von Bund und Ländern durchaus sinnvoll ist), aber der erste Adressat für die Gemeinnützigkeit von Peta die Landesbehörden in BaWü, da Peta über das Finanzamt Stuttgart seine Gemeinnützigkeit bescheingt bekommen hat. Grade eben weil es eben bei jetziger gesetzlicher Lage um eine Einzelfallregelung geht und nicht um ein allgemeines Problem im Steuersystem, dass durch Verwaltungsanweisungen zu regeln ist.
Es sind alles kleine Puzzleteile, die im Gesamtbild stören.
Die Erteilung der Gemeinnützigkeit erfolgt nur nach Einsichtnahme in die Vereinssatzung. Die Satzung von PETA (die von SOKO Tierschutz oder wie der Laden heißt, kenne ich nicht) rechtfertigt zunächst einmal die Privilegierung durch das Finanzamt. Es wäre dann aber mit der Späteren Steuererklärung zu Prüfen, ob die Spenden auch im Sinne der Gemeinnützigkeit eingesetzt werden. Hier kann man bei PETA Zweifel haben. Denn m. E. können Straftat und ausgaben für diese nicht gemeinnützig sein. Zum anderen erscheint mir die Verwaltungsquote und der Anteil an Eigenwerbung viel zu hoch. Nur für eine Solche Prüfung bleibt den Finanzämtern kaum Zeit, weil die für Vereine Zuständigen Mitarbeiter heillos überlastet sind.
 

Leech

Member
AW: Showdown: Peta gehts an den Kragen?

Die Erteilung der Gemeinnützigkeit erfolgt nur nach Einsichtnahme in die Vereinssatzung. Die Satzung von PETA (die von SOKO Tierschutz oder wie der Laden heißt, kenne ich nicht) rechtfertigt zunächst einmal die Privilegierung durch das Finanzamt. Es wäre dann aber mit der Späteren Steuererklärung zu Prüfen, ob die Spenden auch im Sinne der Gemeinnützigkeit eingesetzt werden. Hier kann man bei PETA Zweifel haben. Denn m. E. können Straftat und ausgaben für diese nicht gemeinnützig sein. Zum anderen erscheint mir die Verwaltungsquote und der Anteil an Eigenwerbung viel zu hoch. Nur für eine Solche Prüfung bleibt den Finanzämtern kaum Zeit, weil die für Vereine Zuständigen Mitarbeiter heillos überlastet sind.

Ich weiß wie das Ganze abläuft.
Vor meiner Kündigung habe ich selbst mal in so einem Laden gesessen, lieber Kolja.

Was das Ganze angeht sprach ich eben davon, dass im Zweifelsfall das Finanzministerium des Landes BW bzw. die Finanzdirektion der richtige Ansprechpartner wäre - die haben nämlich die Möglichkeit den Sachverhalt auch selbstständig in die Hand zu nehmen oder die Akten zur Bearbeitung des Vereins "Peta Deutschland e.V." aus der Vergangenheit anzufordern.

Die Möglichkeiten durch durch die Landesbehörde auf die zuständigen Finanzdirektionen und dadurch auch auf die einzelnen Ämter gibt es nämlich.
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
AW: Showdown: Peta gehts an den Kragen?

Ja, es ist richtig, dass die Politik jetzt etwas besser hinschaut. Hingeschaut wird aber vor allem von den Parteien, die persönlich Betroffene in ihren Reihen haben. Also vorwiegend die Unionsparteien als Vertreter der Bauern-Lobby.

Ich wiederhole hier an dieser Stelle mal meine FB-Beiträge zu dem Auftritt von Gero Hocker in Stern-TV, den ich persönlich sehr schwach fand:

Die Problematik wurde einfach nicht gut von ihm herausgearbeitet. Das Thema ist doch folgendes: Das OLG Hamm entschied, dass es zu einem Beweisverwertungsverbot für die StA kommt, wenn eine nächtliche Hausdurchsuchung ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluß erfolgt und keine Gefahr im Verzug ist. Wie kann es nun sein, dass man einer so genannten gemeinnützigen Organisation Rechte zubilligt, die nicht einmal der StA als Ermittlungsbehörde zustehen? Es geht hier nicht um irgend welche strukturellen Probleme, es geht darum, dass einem Verein nicht mehr Rechte eingeräumt werden dürfen, als der Polizei und StA. Daher ist das nächtliche Eindringen in Ställe eine strafbare Handlung, die auch nicht durch mögliche Rechtsverstöße des Bauern gerechtfertigt werden können. Zudem findet das Eindringen doch zu einem Zeitpunkt statt, zu dem noch gar nicht bekannt ist, ob es überhaupt zu einem Rechtsverstoß gekommen ist! Hocker hätte den Aktivisten fragen können, ob er damit einverstanden ist, dass durch den Nachbarn in seine Wohnung nächtlich eingedrungen wird, Weil er Glaubt, dass er Steuern hinterzieht? - Das ist doch die Situation.

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/.../3_Ss_293_08urteil20090818.html

Daher wäre es wichtig gewesen auf die Straftaten abzuheben. Wollen wir einen Staat, in dem der eine den anderen überwacht? Wird hier nicht das Gewaltmonopol des Staates und damit die freiheitlich, demokratische Grundordnung gestört. Wie kann aber ein Verein, der sich außerhalb der demokratischen Grundordnung stell, noch Nutznießer einer staatlichen Privilegieren kommen, die von der Gesellschaft bezahlt wird? ... Das wären die Stichwörter gewesen.


Besonders seltsam fand ich seine Aussage: Ich komme aus der Stadt und bin kein Landwirt: Mein erster Gedanke dazu den Satz fortzusetzen mit: "und Ahnung von der Materie habe ich auch keine!"


Kolja,
das ist am Thema vorbei. Keiner gemeinnützigen Organisation werden mehr Rechte eingeräumt als den staatlichen Strafverfolgungsbehörden. Es geht in jedem konkreten Einzelfall um die Anwendung der Rechtferigungsgründe §§ 32,34 ( die aktuellen Entscheidungen hierzu kennst Du), deren Anwendung nicht davon abhängt, ob die Sonne scheint oder der Mond strahlt (um mal das Thema Tag- und Nachtzeit aufzunehmen). Deswegen passt auch nicht der Hinweis auf Beweisverwertungsverbote, die quasi das Spiegelbild staatlicher Eingriffsbefugnisse sind.
Im Übrigen ist die Argumentation mit dem staatlichen Gewaltmonopol viel zu pauschal. Wenn Behörden wegschauen, und das tun sie reichlich, ist dies definitiv kein Grund, die Däumchen zu drehen. Die Frage ist lediglich, wie weit das Recht zum Widerstand hiergegen geht. Eine - wie Du weißt - komplizierte Frage...
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
AW: Showdown: Peta gehts an den Kragen?

Nun, wenn das, was Mülln dokumentiert hat, auch nur halbwegs stimmt, macht es überhaupt keinen Sinn, gegen diesen Herren unter Verweis auf das staatliche Gewaltmonopol zu argumentieren.

In Wirklichkeit geht es um das Thema ''ziviler Ungehorsam'' oder aber um die Anwendbarkeit der §§ 32, 34 StGB im Kontext des begangenen Hausfriedensbruches.
Wieder einmal habe ich den Eindruck, dass der gute Gero absolut nicht sattelfest in der Thematik ist und fast schon hilflos die üblichen Lobby Standards runterbetet, ja sogar runterbeten muss, weil er die eigentlich relevanten Punkte gar nicht erkennt.
Das Ganze erinnert mich irgendwie an den lieben Parteikollegen Dennys aus S-H. Es genügt eben nicht, sich lautstark vor eine bestimmte Klientelgruppe zu stellen. Zumindest halbwegs Ahnung im konkreten Thema wäre echt nettjes, um es mal vorsichtig auszudrücken. Genau diese Ahnung bzw. Kompetenz indiziert nämlich, ob ein Politiker (nur) Klientelpolitik betreibt, oder sich aus Überzeugung für eine Sache einsetzt.
Nur am Rande: Soko Tierschutz und PETA sind zwei ziemlich unterschiedliche Beritte. Auch hier wäre es tiemlich hilfreich, zu differnzieren, statt alles in einen Pott zu schmeißen. Genau das werden selbstverständlich die Gerichte machen, falls es zu einem Entzug der Gemeinnützigkeit für bestimmte Organisationen durch die zuständige Steuerbehörde des jeweiligen Bundeslandes kommen sollte.

Danke für deinen Beitrag, bestätigt meinen Eindruck.
 

Kolja Kreder

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AW: Showdown: Peta gehts an den Kragen?

Kolja,
das ist am Thema vorbei. Keiner gemeinnützigen Organisation werden mehr Rechte eingeräumt als den staatlichen Strafverfolgungsbehörden. Es geht in jedem konkreten Einzelfall um die Anwendung der Rechtferigungsgründe §§ 32,34 ( die aktuellen Entscheidungen hierzu kennst Du), deren Anwendung nicht davon abhängt, ob die Sonne scheint oder der Mond strahlt (um mal das Thema Tag- und Nachtzeit aufzunehmen). Deswegen passt auch nicht der Hinweis auf Beweisverwertungsverbote, die quasi das Spiegelbild staatlicher Eingriffsbefugnisse sind.
Im Übrigen ist die Argumentation mit dem staatlichen Gewaltmonopol viel zu pauschal. Wenn Behörden wegschauen, und das tun sie reichlich, ist dies definitiv kein Grund, die Däumchen zu drehen. Die Frage ist lediglich, wie weit das Recht zum Widerstand hiergegen geht. Eine - wie Du weißt - komplizierte Frage...
Ja, viel zu komplex, um sie bei Stern-TV aufzuwerfen. Daher muss man in solchen Formaten eben etwas populistischer vorgehen. Und da sind diese Vergleiche, die ich gebracht habe eben sehr plakativ. Wenngleich sie etwas hinken könnten. ;)
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
AW: Showdown: Peta gehts an den Kragen?

Ja, es ist richtig, dass die Politik jetzt etwas besser hinschaut. Hingeschaut wird aber vor allem von den Parteien, die persönlich Betroffene in ihren Reihen haben. Also vorwiegend die Unionsparteien als Vertreter der Bauern-Lobby.

Ich wiederhole hier an dieser Stelle mal meine FB-Beiträge zu dem Auftritt von Gero Hocker in Stern-TV, den ich persönlich sehr schwach fand:

Die Problematik wurde einfach nicht gut von ihm herausgearbeitet. Das Thema ist doch folgendes: Das OLG Hamm entschied, dass es zu einem Beweisverwertungsverbot für die StA kommt, wenn eine nächtliche Hausdurchsuchung ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluß erfolgt und keine Gefahr im Verzug ist. Wie kann es nun sein, dass man einer so genannten gemeinnützigen Organisation Rechte zubilligt, die nicht einmal der StA als Ermittlungsbehörde zustehen? Es geht hier nicht um irgend welche strukturellen Probleme, es geht darum, dass einem Verein nicht mehr Rechte eingeräumt werden dürfen, als der Polizei und StA. Daher ist das nächtliche Eindringen in Ställe eine strafbare Handlung, die auch nicht durch mögliche Rechtsverstöße des Bauern gerechtfertigt werden können. Zudem findet das Eindringen doch zu einem Zeitpunkt statt, zu dem noch gar nicht bekannt ist, ob es überhaupt zu einem Rechtsverstoß gekommen ist! Hocker hätte den Aktivisten fragen können, ob er damit einverstanden ist, dass durch den Nachbarn in seine Wohnung nächtlich eingedrungen wird, Weil er Glaubt, dass er Steuern hinterzieht? - Das ist doch die Situation.

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/.../3_Ss_293_08urteil20090818.html

Daher wäre es wichtig gewesen auf die Straftaten abzuheben. Wollen wir einen Staat, in dem der eine den anderen überwacht? Wird hier nicht das Gewaltmonopol des Staates und damit die freiheitlich, demokratische Grundordnung gestört. Wie kann aber ein Verein, der sich außerhalb der demokratischen Grundordnung stell, noch Nutznießer einer staatlichen Privilegieren kommen, die von der Gesellschaft bezahlt wird? ... Das wären die Stichwörter gewesen.


Besonders seltsam fand ich seine Aussage: Ich komme aus der Stadt und bin kein Landwirt: Mein erster Gedanke dazu den Satz fortzusetzen mit: "und Ahnung von der Materie habe ich auch keine!"

Deine Ausführungen kann ich juristisch nicht würdigen, aber eine solche Sendung ist ja auch kein Gerichtssaal und dort ist es vermutlich belanglos, ob die Bilder der SOKO juristisch verwertet werden können.

Bei den Bildern kannst du nur verlieren.
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Showdown: Peta gehts an den Kragen?

Deine Ausführungen kann ich juristisch nicht würdigen, aber eine solche Sendung ist ja auch kein Gerichtssaal und dort ist es vermutlich belanglos, ob die Bilder der SOKO juristisch verwertet werden können.

Bei den Bildern kannst du nur verlieren.

Ja, dann gehe ich aber entweder nicht hin oder bin ausreichend präpariert. Grünknochen hat ja Recht damit, dass meine "Schlagwörter" an der juristischen Problematik ein wenig vorbei gehen. Ich halte das Vorbringen solcher Schlagwörter aber in einer solchen Sendung als politisches Statement für legitim.

Denn im § 34 StGB (rechtfertigender Notstand) geht es um eine Güterabwegung zwischen dem Recht (hier) des Bauern und dem Zustand seiner Tiere auf der anderen Seite. Es geht also dem Grunde nach nicht um das Problem, darf ein Verein Ermittlungsbehörde spielen und damit das Gewaltmonopol des Staates in Frage stellen. Das steht hier nicht in Frage, weil der Staat ja selber den § 34 StGB ins Gesetz geschrieben hat, um es mal platt auszudrücken.

M.E. kann man gegen solche Tierleid-Bilder im Fernsehen nur bestehen wenn man zunächst klar stellt, dass die Tierrechtsverstöße selbstverständlich geahndet werden müssen, aber im nächsten Atemzug eben doch darauf zu sprechen kommt, dass dies alles Aufgabe der Polizei ist. "Soll ich zulassen, dass mein Nachbar bei mir in die Wohnung eindringt, weil er meint mir irgendwelche Rechtsverstöße vorwerfen zu können. Wollen wir in so einem Staat leben. - Zwar etwas schräg, aber allemal ein besserer populistischer Gegenschlag, als der von Gero Hocker.
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
AW: Showdown: Peta gehts an den Kragen?

Exakt das ist die Richtung. Bestimmte Formen der Massentierhaltung sind einfach nur skandalös. Deshalb macht es absolut keinen Sinn, sich für die Interessen einer Lobbygruppe einspannen zu lassen, die mindestens auf einem Auge blind ist. Der gute Gero hätte also sofort klar stellen müssen, dass die dokumentierten Zustände, so sie denn der Realität entsprechen, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln sanktioniert werden müssen und ebenso zu klären sein wird, ob die beteiligte Behörde richtig gehandelt hat oder nicht. Erst danach Überleitung zum Kernthema: Mülln hat doch das Schlagwort geliefert: Ziviler Ungehorsam. Gero fiktiv: Lieber Herr Mülln, was bedeutet das denn genau in einem Rechtsstaat? Ihr Problem ist, dass Sie mit einem Bein im Knast stehen. Ich kann Ihnen auch genau sagen warum...
Und genau da beginnt des Politikers Problem: Genau das kann er eben nicht genau sagen. Statt dessen das allgemeine Gebolze wie gehört.
Kein Wunder, dass Guttenberg II beim Publikum keinen Applaus einsammeln konnte.
 
Zuletzt bearbeitet:

angler1996

36Z Löffelschnitzer
AW: Showdown: Peta gehts an den Kragen?

Ja, dann gehe ich aber entweder nicht hin oder bin ausreichend präpariert. Grünknochen hat ja Recht damit, dass meine "Schlagwörter" an der juristischen Problematik ein wenig vorbei gehen. Ich halte das Vorbringen solcher Schlagwörter aber in einer solchen Sendung als politisches Statement für legitim.

Denn im § 34 StGB (rechtfertigender Notstand) geht es um eine Güterabwegung zwischen dem Recht (hier) des Bauern und dem Zustand seiner Tiere auf der anderen Seite. Es geht also dem Grunde nach nicht um das Problem, darf ein Verein Ermittlungsbehörde spielen und damit das Gewaltmonopol des Staates in Frage stellen. Das steht hier nicht in Frage, weil der Staat ja selber den § 34 StGB ins Gesetz geschrieben hat, um es mal platt auszudrücken.

M.E. kann man gegen solche Tierleid-Bilder im Fernsehen nur bestehen wenn man zunächst klar stellt, dass die Tierrechtsverstöße selbstverständlich geahndet werden müssen, aber im nächsten Atemzug eben doch darauf zu sprechen kommt, dass dies alles Aufgabe der Polizei ist. "Soll ich zulassen, dass mein Nachbar bei mir in die Wohnung eindringt, weil er meint mir irgendwelche Rechtsverstöße vorwerfen zu können. Wollen wir in so einem Staat leben. - Zwar etwas schräg, aber allemal ein besserer populistischer Gegenschlag, als der von Gero Hocker.

ohne dass ich den dazu Kommentar dazu gelesen habe8 der steht nicht hier)
§ 34...um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden,...

geht's dabei nicht ausschließlich um Menschen?
da steht nix von Tieren etc.
 
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