AW: Staatsanwaltschaft greift gegen Karpfenangler durch
Hm - verlässliche News zum wirklichen Ausgang des Verfahrens sind das leider auch noch nicht.
Anders, als in dem Artikel geschrieben haben jetzt die Empfänger der Strafbefehle die Wahlmöglichkeit, ob sie:
a) den Strafbefehl so akzeptieren, bezahlen und es dadurch zu gar keinem Gerichtsverfahren mehr kommt.
oder
b) den Strafbefehl so nicht annehmen, was dann automatisch zu einer (öffentlichen) Gerichtsverhandlung (inkl. Anklage durch die StA) führt!
Es liegt also strenggenommen nicht in der Hand des Gerichts, ob es zu einem Verfahren kommen wird - oder eben nicht.
Die Staatsanwaltschaft hat das Anklagemonopol - da die StA sich offenbar für den Weg des Strafbefehls (im Unterschied zur direkten Anklage --> und nachfolgender öffentlicher Hauptverhandlung nach Zulassung der Anklage durch das Gericht) entschieden hat, liegt es nun
ALLEIN bei den Empfängern dieser Strafbefehle, ob da noch ein (gerichtliches) Verfahren kommt - oder eben nicht!
Interessant wäre es jetzt zu erfahren,
ob die Empfänger der Strafbefehle diese akzeptierten (und zahlten), oder es mal auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen, indem sie die Strafbefehle nicht akzeptierten.
!?!
Das nur zum Verständnis und zur Klarstellung!
Wäre toll, wenn jemand
DAZU Infos hätte!
Petri!
Ernie