AW: Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums zur Langzeithälterung von Fische
Eine solche Anwendung halte ich im Übrigen für einen gehörigen Akt eines Machtmissbrauches/Willkür, der nicht in Übereinstimmung mit dem Sinn und Zweck dieser Satzungsvorschriften steht!
Zu berücksichtigen ist nämlich immer noch, wenn und vor was soll die Satzung schützen, denjenigen, der sich daran hält oder denjenigen der dagegen verstößt?
Formal befindet sich krickfan, trotz des nachvollziehbaren Unmutes, nämlich auf der Grundlage der Satzung.
Grundsätzlich hat auch jeder Vorstand ein Interesse, nein sogar eine satzungsrechtliche Verpflichtung den Mitgliedern gegenüber, Satzungsverstößen nachzugehen!
Das müsste er sich bei einer solchen Entscheidung in der Abwägung entgegenhalten lassen.
So ne Entscheidung eines Vorstandes würde daher jedes Gericht kassieren!
In dem Verein, bei dem ich in der Vorstandschaft bin, gibt es einen Passus in der Satzung (sinngemäß aus dem Gedächtnis zitiert): Wer Anlass zu Unfrieden gibt und damit das Vereinsleben negativ beeinflußt, kann ausgeschlossen werden.
Bei dem hier gelesenen Verhalten (anschwärzen, informieren anderer Vereine/Vorstände etc.) wurde ich das prüfen...und ggf die Umsetzung des Artikels vollziehen lassen.
Eine solche Anwendung halte ich im Übrigen für einen gehörigen Akt eines Machtmissbrauches/Willkür, der nicht in Übereinstimmung mit dem Sinn und Zweck dieser Satzungsvorschriften steht!
Zu berücksichtigen ist nämlich immer noch, wenn und vor was soll die Satzung schützen, denjenigen, der sich daran hält oder denjenigen der dagegen verstößt?
Formal befindet sich krickfan, trotz des nachvollziehbaren Unmutes, nämlich auf der Grundlage der Satzung.
Grundsätzlich hat auch jeder Vorstand ein Interesse, nein sogar eine satzungsrechtliche Verpflichtung den Mitgliedern gegenüber, Satzungsverstößen nachzugehen!
Das müsste er sich bei einer solchen Entscheidung in der Abwägung entgegenhalten lassen.
So ne Entscheidung eines Vorstandes würde daher jedes Gericht kassieren!