ich gehöre selbst zur fraktion 'kescher als erstes auf', nicht nur wegen meiner vorbildwirkung auf meine jungangler, auch weil in der saale mit großen fischen zu rechnen ist und um mich mit dem stiel die böschung herunterzutasten.
ich kenne dein landesfischereigestetz nicht, aber: wenn mir jemand von amts wegen eine tätigkeit untersagen will, für die ich einen sachkundenachweis erbracht habe, ich für die ausübung bezahle und ich mich im stande sehe, anhand von vorhandenen papieren im recht zu wähnen, dann soll mir der amtsausüber das gegenteil stichhaltig beweisen können, um das verbot der ausübung zu rechtfertigen.