Thema Kescher und sein eigenes Recht durchsetzen

G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Je nachdem wo man an den Spundwänden angelt, wir eine Handlandung spannend, da ist man ohne Hilfsmittel aufgeschmissen.
 

Mikesch

Allrounder
Damit du rechtlich auf der sicheren Seite bist wirst du evtl. nicht umhin kommen und sämtliche Rechtsvorschriften neben den obligatorischen Angelpapieren in schriftlicher Form mit dir zu führen.:D
D. h. Fischereigesetz, die dazugehörigen Ausführungsverordnungen, evtl. vorhandene Bezirksverordnung und natürlich nicht zu vergessen die einschlägigen Verwaltungsvorschriften. Die speziellen Gewässervorschriften gehören natürlich auch dazu.
Dann kannst du den Ordnungshütern immer dein Recht beweisen.:07_Cool
Aber nicht vergessen immer die neuesten Ausgaben parat haben.:laugh2:D
 

hanzz

Master of "steht noch nicht fest"
@Esox 1960
Ich lehne mich mal ganz weit aus dem Fenster und behaupte es gibt im WDK keine Hechte.
Zu weit rausgelehnt. Der WDK und DEK haben von den hiesigen NRW Kanälen das grösste Hechtvorkommen.
Auch wenn auf 500 Barsche ganz vielleicht mal nen Hecht beisst, es gibt sie in den Kanälen. Ich fisch deswegen auch nicht mit Stahl. Wollte nur bemerken, dass es Hechte gibt.

@Minimax
Ja es gibt so n Karma. N Kumpel von mir ist schon mehrfach mit ner Kanne Bier zwischen den Beinen angehalten worden. Ohne Papiere, zu schnell, zu langsam und was weiß ich nicht noch. Schönen Abend und gute Fahrt hört der nur.
 

bombe20

Thomasianer
ich gehöre selbst zur fraktion 'kescher als erstes auf', nicht nur wegen meiner vorbildwirkung auf meine jungangler, auch weil in der saale mit großen fischen zu rechnen ist und um mich mit dem stiel die böschung herunterzutasten.
ich kenne dein landesfischereigestetz nicht, aber: wenn mir jemand von amts wegen eine tätigkeit untersagen will, für die ich einen sachkundenachweis erbracht habe, ich für die ausübung bezahle und ich mich im stande sehe, anhand von vorhandenen papieren im recht zu wähnen, dann soll mir der amtsausüber das gegenteil stichhaltig beweisen können, um das verbot der ausübung zu rechtfertigen.
 

phirania

phirania
In stillem Gedenken
Und wieder mal wieder ein Schwanzvergleich...
Ich hab immer Recht...
Ich mach mir die Welt wie ich sie will ...
 
Zuletzt bearbeitet:

Toni_1962

freidenkend
Wie hoch ist denn die Spundwand dort?

Und ist in Gewässerortnung Landehilfe (vergesst jetzt mal das Wort Kescher) vorgeschrieben?
 

Snâsh

Well-Known Member
Kenne die Problematik aus dem Main. Wollte auch nie einen Kescher mitschleppen und hatte eine "Landehilfe" dabei. (LipGrip). Gab dann nur von anderen angeln öfter zu hören was ich doch für ein schlechter Mensch sei und wie sehr ich die Fische damit verletzen würde. (War nur ein Alibi damit ich was dabei habe und Lande die meisten Fische per Hand).
Jetzt halte ich es so, dass ich immer einen Kescher (kleiner Forellenkescher am Gürtel) dabei habe. Jedoch passe ich dementsprechend auch meinen Angelplatz an. Gehe nicht auf Spundwände oder angele an unzugänglichen Ufern. Ich habe dabei selbstverständlich 1. Die Gedanken den Drill zu sehr in die Länge zu ziehen und den Fisch im Flachwasser dirigieren zu müssen 2. Wenn du in der Stadt angelst und dann bei einem Waghalsigen Manöver vor mehreren Passanten zusammengestaucht wirst, wirft dies auch kein gutes Licht auf alle angelende Freunde/innen :)
 

DieKrabbe

Member
@thanatos
Das ist es mir ehrlich gesagt nicht wert.
Aus diesem Aufwand sehe ich einfach keinen großen nutzen.

@Toni_1962
Bin eigentlich ausschließlich an Uferstellen mit Böschung unterwegs. Aber da wo Spundwand ist, ist es raltiv niedrig. Ich komme mit der Hand noch ins Wasser.
Doofe Frage, aber ist alles an Gewässerordnung auf dem Erlaubnisschein aufgeführt? Falls ja, dort wird nichts dergleichen beschrieben.
 

Meefo 46

Well-Known Member
Moin .Die Quelle meines Links ist doch erkennbar .Und ich habe es auch so im Lehrgang vermittelt bekommen,ist aber Nordrhein Westfalen .
 

hanzz

Master of "steht noch nicht fest"

hanzz

Master of "steht noch nicht fest"
Ja das ist aber eine Vereinsinterne Regelung, welche es natürlich zu beachten gilt.
Die könnten auch bestimmen, dass der Kescherstab mind 1m Länge haben muss.
Hat aber nix mit den Kanälen oder dem Landesfischereigesetz zu tun.
Es gibt in NRW keine Kescherpflicht !
Aber ein Betreiber kann diese mit in seine Verordnung aufnehmen. Sowie er auch das Mindestmaß eines Fisches sofern das gesetzliche nicht unterschritten wird festlegen kann.
 

rippi

Pokemon-Trainer
Oh Kescher oh Kescher!
Du heilges Utensil
Ist die Wasserkante zu weit weg
verlängre dein Stiel.
 
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