Esox 1960
Well-Known Member
Oder die klassische Angler -OP...........Armverlängerung.Oh Kescher oh Kescher!
Du heilges Utensil
Ist die Wasserkante zu weit weg
verlängre dein Stiel.
Oder die klassische Angler -OP...........Armverlängerung.Oh Kescher oh Kescher!
Du heilges Utensil
Ist die Wasserkante zu weit weg
verlängre dein Stiel.
Ja,kenne ich auch. .......Meinst Du jetzt die Flossen vom Angler,oder vom Hecht.?
Ja,kenne ich auch. .......Meinst Du jetzt die Flossen vom Angler,oder vom Hecht.?
entweder man kann´s oder auch nicht - desweiteren gibt es ja noch das Gaff wenn man den Fisch nicht mit der
Hand erreichen kann - beim Spinnfischen von Land huddere ich mit Sicherheit nicht mit ´nem Kescher
durch die Büsche
Hallo,
leider wusste ich nicht wohin mit dem Thema und werde es dann mal hier abladen.
Ich war gerade am WDK ein wenig Spinnfischen. Da ich da eh nur mit kleinen Barschen
im Flachwasser gerechnet habe hatte ich keinen Kescher o.Ä. dabei.
Als ich langsam dem Ende zuging kam auf einmal ein Boot der Wasserschutzpolizei und hat bei mir an der Spundwand gehalten.
Die wollten meine Papiere sehen. War soweit wohl alles in Ordnung, nur fragte er mich dann wo denn mein Kescher sei, worauf ich gesagt habe, dass ich keinen dabei hätte. Darauf hat der Polizist nur gesagt: "ja dann ist hier wohl erst mal Ende."
Hat dann noch was in Richtung "Ich mach die Gesetze nicht..." blablabla gesagt.
Er hat mir dann das Angeln untersagt, gut war ja eh quasi fertig. Auf dem Weg zur Brücke habe ich dann nochmal
ein wenig überlegt und gegoogelt, wobei ich herausgefunden habe, dass ein Kescher keine Pflicht ist sondern nur ein Waidgerechtes landen des Fischs möglich sein soll. Bei Barschen unter 25cm am Ufer schätze ich mal dass das OK sein sollte.
Hatte nicht wirklich vor mit dem Kollegen zu diskutieren, wusste da ja auch noch nicht, dass ich eigentlich nichts falsch gemacht habe.
Jetzt ist die eigentliche Frage:
Wenn so was nochmal vorkommt, vielleicht auch mit anderen Dingen, wie mache ich da mein Recht geltend? Kann ich darauf bestehen, dass man mir Gesetzestexte zeigt? Generell ist meine Erfahrung bei so was, dass die "höhere Macht" auf ihr Recht besteht, auch wenn man es ganz klar besser weiß.
Da das meine erste Kontrolle war, war ich auch dementsprechend unsicher.
Außerdem habe ich mich gefragt, was passiert wäre wenn ich einfach weiter geangelt hätte?
Bei einer zweiten Begegnung hätte ich das Thema angesprochen und eine Diskussion gestartet, allerdings wurde mir ja das angeln untersagt. Muss ich der Anweisung der Fischereiaufseher/ Wasserschutzpolizei auch folge leisten wenn sie im unrecht sind? Ist doof ausgedrückt, aber ich hoffe ich versteht wie ich das meine.
Ich hoffe mal jemand kann mir helfen und ein paar Tipps geben wie man in Zukunft mit so was umgeht.
Grüße, DieKrabbe
Ich denke der Polizist hat gesehen, dass Du an der Spundwand angelst und hat sich gefragt, wie Du wohl einen dicken Fisch (falls einer beißt) mit Deinem dünnen Barschstöckchen da rausheben willst, ohne dem Fisch unnötig Schaden zuzufügen.
Er hat also die Gefahr gesehen, dass eine Rechtsverletzung eintreten könnte (TierschG) und hat dementsprechend Vorsorge getragen durch die Anweisung, das Fischen in der Art zu unterlassen.
entweder man kann´s oder auch nicht - desweiteren gibt es ja noch das Gaff wenn man den Fisch nicht mit der
Hand erreichen kann - beim Spinnfischen von Land huddere ich mit Sicherheit nicht mit ´nem Kescher
durch die Büsche
Genau. Weil die ja auf Anhieb erkennen, dass mit einer Barschrute auf Barsch gefischt wurde. Die haben sicherlich, die UL Rute und die 2“ Easy Shiner erkannt.
Hat er überhaupt mit einer leichten Rute gefischt? Wissen wir noch nicht mal.
Ausserdem wurde an der Packung gefischt und er wurde an der Spundwand kontrolliert.
Tut mir leid, aber es ist nun mal so, dass die Wapo (und auch Aufseher) oft die Gesetze nicht kennen.
@phirania
Vielen Dank für deine super Antwort, das genaue Lesen des Eingangspost und meiner Beiträge in diesem Thread...
Oh Junge ich hoffe es kommen noch 275241802354 Leute die mir sagen ich solle doch einfach einen Kescher mitnehmen...
@phirania
Vielen Dank für deine super Antwort, das genaue Lesen des Eingangspost und meiner Beiträge in diesem Thread...
Oh Junge ich hoffe es kommen noch 275241802354 Leute die mir sagen ich solle doch einfach einen Kescher mitnehmen...
Oh man wollte hier keine Kescherdiskussion vom Zaun brechen, werde auch in Zukunft einen mitnehmen, einfach nur damit die liebe Seele Ruh hat. Habe übrigens im Erlaubnisschein geschaut, da steht nichts dementsprechend, aber wie gesagt dass ist ja nebensächlich.
@hanzz
Ja eben, deswegen habe ich ja schon geschrieben, ich werde auch einen mitnehmen, will generell anderen wenig Grund zum meckern geben.