Ich habe es hier bei Tacklefever gelesen.
Scheint auch alles gleich und richtig zu sein.
Scheint auch alles gleich und richtig zu sein.
Ich bin aus Ketsch und angle ab und an im Strom.Hallo zusammen,
wollte nur mal hören ob hier noch jemand im Bereich von Ketsch unterwegs ist. Sehe immer weniger Angler am Rheinstrom wenn ich unterwegs bin.
http://landesrecht.rlp.de/jportal/p...t=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#jlr-FischGDVRPpP18jedoch sind der Gebrauch von Spinnern, Blinkern oder sonstigen künstlichen Ködern und Systemen mit Ausnahme der künstlichen Fliegen während dieser Zeit verboten.
In BW gilt wärend dieser Zeit eine normale Raubfischschonzeit auf Hecht und Zander, von einem Kunstköderverbot ist mir nichts bekannt?Stimmt das vom 15.02. - 15.05 Kunstköder Verbot .
Das es immer Leute gibt die gleich abwertende Bemerkungen machen müssen.....
In BW gilt wärend dieser Zeit eine normale Raubfischschonzeit auf Hecht und Zander, von einem Kunstköderverbot ist mir nichts bekannt?
Es darf also fleißig weiterhin auf Barsch und Waller mit Kukö gefischt werden und von denen, die den Hals nicht voll bekommen, die anderen Räuber ebenso penetriert werden!
http://www.landesrecht-bw.de/jporta...hV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true
Bei so viel Halbwissen/Unwissen empfehle ich mal einen Blick in die entsprechende LFVo!
Jürgen
Stimmt das vom 15.02. - 15.05 Kunstköder Verbot .
Das es immer Leute gibt die gleich abwertende Bemerkungen machen müssen.
Man könnte jetzt genauso argumentieren wie du und den gleichen Satz für dich benutzen.