AW: VDSF/DAV: Naturschutz- oder Anglerverband??
Und aus diesen Helden rekrutierten sich dann die Funktionäre der Verbände..
Da wundert einen dann vieles nicht mehr..
Solche Kommentare kannst du dir schenken Thomas....
@ernie...
Ähem - da ca. 99 % aller Angelvereine schon ihr "e.V." UND (für Blauzahn) auch die Gemeinnützigkeit problemlos bekommen haben, kann man sagen, dass ALLEINE wegen Art. 3 GG durch den Gleichbehandlungsgrundsatz auch jeder neue Angelverein sein "e.V." mitsamt Gemeinnützigkeit letztlich bekommen wird, da kein Finanzamt eine solche Ungleichbehandlung mit dem Ermessen des Sachbearbeiters alleine begründen kann, nur wenn ein Angelverein nicht Naturschutz "heuchelt". (--> das ist meine private Meinung als Jurist!).
Diese, für mich getätigten Ergänzungen (ich verneige mich) sind äusserst sinnvoll, wenngleich die Aussage dadurch nicht richtiger wird... da eben, wie du hier schreibst
...dann ersetze "e.V." durch "Gemeinnützigkeit" - und lasse mich an Deiner Weisheit teilhaben...zudem habe ich auch etwas über Gemeinnützigkeit geschrieben, oder?
ein eingetragener Verein nicht automatisch gemeinnützig ist.
Da das eine mit dem anderen nichts zu tun hat!
Und ob man nun jedem Vereinsgründer ohne "Hobbyjuristen" im Background die Kompetenz absprechen muß seine Sache richtig zu machen, wage ich stark zu bezweifeln.
Zur Sache an sich noch einmal:
Im Thread geht es eigentlich um die "
Verbände" und hierbei ist es sehr wohl hilfreich ein "anerkannter Naturschutzverband" zu sein, da verschiedene Institutionen nicht so einfach mal drüberwegsehen können, wenn ein neues Flußkraftwerk gebaut werden soll, oder ein Fließgewässer begradigt werden soll.
... nee da muß der anerkannte Verband eben doch befragt werden!
Mein Einwurf bezog sich auf die entstehende Diskussion, was bei einem "
Verein" als Zweck in der Satzung stehen muß um als gemeinnützig anerkannt zu werden.
Schönen Abend noch.
PS: Auch wenn man eine unrichtige Aussage sehr eloquent formuliert, wird sie dadurch nicht richtiger #h