Verbot von Live-Sonar Technologie

Der Kanton Obwalden in der Schweiz verbietet den Einsatz der Live-Sonar Technologie beim Angeln.

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Beispielbild @RUTE&ROLLE-Redaktion

Wie das schweizer Online-Portal Nau.ch berichtet, sei diese Technologie aus Sicht der Fischökologie problematisch. Das Problem: Mit der neuen Generation von Echolotgeräten, könnten gezielt grosse Fische gefangen werden. Das stößt den Verantwortlichen wohl auf, da gerade diese Fische populationsrelevant seien und ihre gezielte Befischung den Fischbestand beeinträchtigen könnte. Auf Antrag der kantonalen Fischereikommission verbietet nun die Regierung die Live-Sonar Technologie im Kanton. Die neue Regelung tritt ab 2023 in Kraft.

Was haltet Ihr von diesem Verbot? Schreibt uns Eure Meinung in die Kommentare!



Quelle: https://www.nau.ch/ort/sarnen/obwalden-erschwert-fang-von-grossen-fischen-66347058
 
Benni23
Nur um das klar zu stellen, ich angle zu 95% vom Boot, schon alleine deshalb weil man ansonsten dort fast keine Chance hat überhaupt an die Fische zu kommen.
Die wenigen Uferplätze sind zudem, zumindest im Sommer, fast immer von Karpfenanglern belegt.
Ein Bootsangelverbot würde ich aus genannten Gründen deshalb gar nicht einsehen.
Ich kann auch nix dafür, wenn manche sich kein Boot leisten können, oder wollen.
Auf mein Boot zu verzichten wäre, als wenn mein Nachbar kein Auto hat und ich deshalb meines verzichten sollte.
Es geht hier übrigens nicht darum etwa Boote zu verbieten, sondern Livescope Echolote!

Jürgen

Nur um das klar zu stellen, ich angel zu 95% mit dem Live Scope, schon allein deshalb, weil man ansonsten dort fast keine Chance hat, überhaupt regelmäßig an die Fische zu kommen. Die wenigen bekannten Hotspots sind zudem, zumindest in der Saison, fast immer von anderen Bootsanglern belegt.
Ein Live Scope-Verbot würde ich aus genannten Gründen gar nicht einsehen.
Ich kann auch nichts dafür, wenn manche sich kein Boot leisten können oder wollen.
Auf mein Live Scope zu verzichten wäre, als wenn mein Nachbar kein Auto hat und ich deshalb auf meins verzichten sollte.
Es geht hier übrigens nicht darum etwa Live Scope zu verbieten, sondern all das, was anderen einen vermeintlichen Vorteil gibt, den ich nicht habe. Denn nur meine Art zu angeln, ist die richtige.

Colo
 
So ist es, guter Punkt JKC. Befürworte kein generelles Livetechnik-Verbot, aber dann mal einfach ein Küchenfenster einzuführen, um Großfische zu schonen, würde sicherlich dann verordnetes C&R für zumindest manch einen bedeuten. Kann ich so auch nicht teilen und möchte per se auch nicht wissen, wie viele dann doch (noch) / auch auf Kapitale in größerer Tiefe fischen, gleichwohl wissend, dass dieser Fisch mit großem Risiko eh verendet. Gleiches gilt für bessere, tief gehakte/stark blutende Fische.
 
So ist es, guter Punkt JKC. Befürworte kein generelles Livetechnik-Verbot, aber dann mal einfach ein Küchenfenster einzuführen, um Großfische zu schonen, würde sicherlich dann verordnetes C&R für zumindest manch einen bedeuten. Kann ich so auch nicht teilen und möchte per se auch nicht wissen, wie viele dann doch (noch) / auch auf Kapitale in größerer Tiefe fischen, gleichwohl wissend, dass dieser Fisch mit großem Risiko eh verendet. Gleiches gilt für bessere, tief gehakte/stark blutende Fische.
Hallo,

zumal ja kapitale Fisch ihre Gene schob jahrelang weitergegeben haben und die Laichqualität mit zunehmenden Alter abnimmt.
In Forellenzuchtanlagen z .B. werden keine Forellen abgestreift, welche älter als 6/7 Jahre sind, obwohl diese doppelt so alt werden ab51 .

Petri Heil

Lajos
 
Meines Wissens nach in erster Linie, weil sie die Prozedur des Abstreifens nicht mehr gut überstehen.
Hallo,

habe da vor Jahren ein Buch eines Fischermeisters und Züchters gelesen (aus der Bodenseeregion, Titel weiß ich nicht mehr), der begründete das mit der schlechter werdenden Qualität der Fischeier ab51. Was ja auch logisch ist, bei so ziemlich jedem Lebewesen lässt im Alter die Fortpflanzungsfähigkeit nach, warum sollte dies bei Fischen anders sein?
Oder etwas salopp formuliert: "es geht nauswärts":laugh2.

Petri Heil

Lajos
 
Hallo,
aber dann mal einfach ein Küchenfenster einzuführen,
Das mag in anderen Bundesländer "einfach" sein, in Bayern bräuchte man dazu die Zustimmung der Fischereifachberatung, sonst würfe die KVB das nicht genehmigen.
Die rechtssichere Beweisbarkeit in dem Falle wird spannend.
Also in den Gewässerordnungen, die ich kenne, ist im immer von "mitführen" die Rede. Da dürfte man verbotene Fanggeräte also gar nicht dabei haben. Wenn man ein Verbot so schlampig formuliert, dass man zweifelsfrei beweisen müsste, dass die Technik tatsächlich während des Angelns eingesetzt würde, könnte man es sich wohl auch gleich schenken.
Was ja auch logisch ist, bei so ziemlich jedem Lebewesen lässt im Alter die Fortpflanzungsfähigkeit nach, warum sollte dies bei Fischen anders sein?
Ich kenne keine Regelung, wo Fische je nach Alter entnommen werden dürfen oder nicht.

Ich kenne nur Mindest- oder Höchstmaße bezogen auf die Körperlänge.
 
Hallo,
ich auch nicht und habe ich ja auch nicht geschrieben
Dann habe ich Dich wohl missverstanden.

Ich dachte Du wärst grundsätzlich gegen Entnahmefenster nach Fischlänge.
Dass Fische irgendwann ein Alter erreichen wo die Laichqualität nachlässt, wird wohl niemand bestreiten.
Aber das lässt sich nicht so einfach an der Länge ablesen.

Entnahmefenster haben sich sich m.W. in Nordamerika und Skandinavien schon seit vielen Jahren bei der Gewässerbewirtschaftung bewährt.

Gibt auch Beispiele aus Österreich, wo die Erfahrungen damit sehr positiv ist.

Fangfester_-_was_sie_bewirken

auch auf Kapitale in größerer Tiefe fischen, gleichwohl wissend, dass dieser Fisch mit großem Risiko eh verendet. Gleiches gilt für bessere, tief gehakte/stark blutende Fische.
Die dürften in Bayern nicht zurückgesetzt werden und würden aufs Fanglimit angerechnet.

Bietet zwar Missbrauchsmöglichkeiten auf der einen Seite, schränkt aber Missbrauch auf der anderen Seite wieder ein, da üblicherweise nach Erreichen der Limits das Angeln mit Raubfischködern einzustellen ist.

Muss jeder Bewirtschafter für sein Gewässer entscheiden, was er für Maßnahmen/Gebote/Verbote für angemessen hält.

Je weniger Gründe die Love-Scope-Angler zur Beanstandung bieten, desto weniger wahrscheinlich sollten auch etwaige Verbote sein.
 
Nur äußerst selten ist ein Echolot fest auf dem Boot verbaut, die Dinger sind fast alle portabel, schon wegen Diebstalschutz.
Und wie ich die Schweizer kenne, würden die wohl sagen, dann bleib halt weg mit deinem Boot!

Jürgen
Hier muss ich Dir widersprechen. Auf sehr vielen Booten, Motorbooten wie Segelbooten, sind Echolote fest verbaut. Lediglich auf dezidierten Angelbooten sind sie quasi mobil.
Ein Echolotverbot würde einfach den normalen Seglern das Bootsangeln verbieten.
 
Einfach geil wie hier rum gezickt wird , wenn es einem Betreiber nicht passt
das in seinem Gewässer zentnerweise Futter vergammelt ,oder haufenweise
Petrijünger aufschlagen um großen Fischen mit allen Mitteln nachstellen ohne
eine sinnvolle Verwertungsabsicht zu haben und er daher Beschränkungen
auflegt ist das seine Sache . Anderen ist es ein Touristenmagnet, die gestatten
eine Entnahme nicht weil er ja noch andere Angeltouris glücklich machen soll.
so isset nu mal !
Aber lehrreich war doch einiges dabei - nun weiß ich warum Fische nicht
lesen und schreiben brauchen - sie vererben ihr Wissen - beneidenswert -
 
Aber lehrreich war doch einiges dabei - nun weiß ich warum Fische nicht
lesen und schreiben brauchen - sie vererben ihr Wissen - beneidenswert -

Da musst du gar nicht neidisch sein, auch der Mensch hat solche Mechanismen, siehe etwa die - heutzutage in Deutschland nicht mehr überlebenswichtige - Angst vor Spinnen oder Schlangen. Survival of the fittest - das Überleben des Angepasstesten.
 
Natürlich kann man dies auch als normales Echolot benutzen, kommt nur auf den Modus an der gewählt wird.

Jürgen
Das stimmt nicht so ganz,es kommt in erster Linie auf den Geber des Echolotes an. Nicht jeder mit einem Echolot das die Live Technik beherscht, kauft sich einen Live Geber + Black Box. Ich besitze ein Lowrance Elite FS 9 mit einem Active Imaging 3-in-1 Geber was schon sehr viel zeigt und ehrlicherweise auch genug Vorteile gegenüber anderen Mitanglern hat, ob Ufer oder Boot mit weniger leistungsfähigem Echolot,oder ohne Echolot. Die Livetechnik kommt für mich aber auch nicht in Frage, aus welchen Gründen bleibt einen jeden von uns selbst überlassen.

Schön wäre es jedoch, wenn man über Verbote von Echoloten spricht, sich mit deren genauen Funktionsweisen auseinander zu setzen, es ist immer ein Zusammenspiel von Geber und dem Gerät.

Sorry Dennis hab dein Text etwas später gelesen.


 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
wenn es einem Betreiber nicht passt
Das ist der Punkt.

Egal wer hier Pro oder Contra argumentiert, die Bewirtschafter entscheiden was es erlaubt oder verboten ist.

Egal ob es nun um "Fly only" oder "auch Wurm erlaubt" oder um "keine Live-Scopes" oder "alle technischen Hilfsmittel erlaubt" geht.

Auch in der Schweiz sind z.B. Lives-Scopes an See A verboten an See B , wo überwiegend auf besetzte Regenbogenforellen gefischt wird sind sie dann wieder erlaubt usw. .

Kommt halt immer drauf an ob das am betreffenden Gewässern als Problem gesehen wird oder nicht.

Wenn an einem Gewässer trotz Fanglimit 1 Raubfisch pro Tag von manchen Anglern regelmäßig mehrere Bilder von glusbchäugigen Zandern ins Netz gestellt werden, brauchen die sich nicht wundern, wenn die Bewirtschafter irgendwann reagieren.

Es gibt mittlerweile Gewässer wo Live-Scopes verboten sind und zusätzlich nach dem Fang von 3 Raubfischen das Angeln mit Raubfischködern einzustellen ist. Also nicht Entnahme sondern Fang. Egal ob entnommen oder untermaßig, nach dem dritten Raubfisch müsste Schluss gemacht werden.

Was die Bewirtschafter wohl motiviert hat hat solche Regeln zu erlassen?

Meiner Erfahrung nach kommen Verbote und Einschränkungen selten ohne Anlass.

Oft ist es das Fehlverhalten weniger, das solche Reaktionen nach sich zieht unter denen dann auch alle anständigen Angler leiden müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schön wäre es jedoch, wenn man über Verbote von Echoloten spricht, sich mit deren genauen Funktionsweisen auseinander zu setzen, es ist immer ein Zusammenspiel von Geber und dem Gerät.
Technisch wird es aber kein Problem sein, son Ding für die Livescopefunktion zu Sperren, braucht es nur einen anderen Geber für, der dies unmöglich macht.
Jürgen
 
Hallo,

Dann habe ich Dich wohl missverstanden.

Ich dachte Du wärst grundsätzlich gegen Entnahmefenster nach Fischlänge.
Dass Fische irgendwann ein Alter erreichen wo die Laichqualität nachlässt, wird wohl niemand bestreiten.
Aber das lässt sich nicht so einfach an der Länge ablesen.
Hallo,

na ja, grundsätzlich (bedeutet ja mit Ausnahmen) bin ich schon gegen Entnahmefenster, da mich ein solches in meiner Entscheidungsfreiheit einschränkt.
Ich gehe ja, grundsätzlich :laugh2, nicht ohne Entnahmeabsicht ans Wasser. Entscheide dann eben dort, welchen Fisch ich mitnehme. Neben den Salmoniden gilt mein Hauptaugenmerk da dem Hecht. Mein privates "Entnahmefenster" liegt hier, im Allgemeinen, bei 80 bis 90 cm. Darunter eigentlich nur, wenn der Fisch erheblich verletzt ist, was selten vorkommt, oder eben als 75er ein ausgesprochenes Dickerchen ist. Kleinere sind mir einfach zu klein und meist auch zu schmal.
Mag ja sein, dass an manchen Gewässern Entnahmefenster etwas bringen, aber hier in meinen Vereinsgewässern haben wir zum größten Teil da gute bis sehr gute Bestände, dass da eine, über das gesetzliche Maß hinausgehende, Schonung eben nicht nötig ist. Ich kann nur sagen, dass bei uns die Hechtbestände in den letzten 60 Jahren nicht schlechter geworden sindsmile01.

Petri Heil

Lajos
 
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