Verbot von Live-Sonar Technologie

Der Kanton Obwalden in der Schweiz verbietet den Einsatz der Live-Sonar Technologie beim Angeln.

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Beispielbild @RUTE&ROLLE-Redaktion

Wie das schweizer Online-Portal Nau.ch berichtet, sei diese Technologie aus Sicht der Fischökologie problematisch. Das Problem: Mit der neuen Generation von Echolotgeräten, könnten gezielt grosse Fische gefangen werden. Das stößt den Verantwortlichen wohl auf, da gerade diese Fische populationsrelevant seien und ihre gezielte Befischung den Fischbestand beeinträchtigen könnte. Auf Antrag der kantonalen Fischereikommission verbietet nun die Regierung die Live-Sonar Technologie im Kanton. Die neue Regelung tritt ab 2023 in Kraft.

Was haltet Ihr von diesem Verbot? Schreibt uns Eure Meinung in die Kommentare!



Quelle: https://www.nau.ch/ort/sarnen/obwalden-erschwert-fang-von-grossen-fischen-66347058
 
Hallo,

Finde ich nicht.

Nur weil an einem Gewässer aus irgendwelchen Gründen was verboten wurde, muss das m.M. doch nicht gleich auf alle anderen Gewässer ausgedehnt werden, auch wenn die Situation dort eine ganz andere ist.
Und warum sollte man nicht alles Einheitlich machen, klappt doch in vielen Ländern hervorragend.
Nur weil in machen Vereinen ältere Herren sind die abwertend gegen neues sind und das war immer schon so.
Warum haben wir die ganzen Diskussionen hier, alleine von C&R .
Weil viele nicht mit der Zeit gehen können.
 
Und warum sollte man nicht alles Einheitlich machen, klappt doch in vielen Ländern hervorragend.
Nur weil in machen Vereinen ältere Herren sind die abwertend gegen neues sind und das war immer schon so.
Warum haben wir die ganzen Diskussionen hier, alleine von C&R .
Weil viele nicht mit der Zeit gehen können.
Wie soll denn das gehen, mit dem vereinheitlichen? Unterscheiden sich denn die Laichzeiten nicht zwischen den Gewässern bzw Regionen? Und sind Fanglimits nicht auch vom Fischbestand der einzelnen Gewässer abhängig? Hinsichtlich der Geographie und damit auch der Gewässer ist Deutschland etwas vielfältiger als z.B. NL.
Die an Gewässer gültigen Regeln stehen auf der Angelkarte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schwieriges Thema, gibt immer mindestens zwei Seiten.
Sowas sollte per Direktdomokratie entschieden werden und nicht per alleinigen Antrag.
Direkte Demokratie kann auch nicht vernünftig funktionirten, wenn die Leute nicht ausreichend informiert sind und allgemein "propagandistisch" informiert werden. Viele Konflikte hätte es mit möglichst objektiven Medien und direkter Demokratie nicht gegeben.
 
Hallo,
Sowas sollte per Direktdomokratie entschieden werden und nicht per alleinigen Antrag.
Das geht in dem meisten Vereinen schon so, dass da die HV über Änderungen der Gewässerordnung abstimmt.

Bei Fischereirechten in privater Hand entscheidet der Fischereiberechtigte allein, was in seinem Gewässer über die gesetzlichen Grundregeln hinaus gilt oder nicht. Egal ob das nun "Fly only" oder "keine Echolote " ist. Der Eigentümer braucht sich da von keinem Erlaubnischeinnehmer reinreden lassen.

Warum solche spezifischen Regeln dann per Gesetz auch auf alle anderen Gewässer im Kanton oder Bundesland ausgeweitet werden sollten ist mir nicht ganz klar. Ein Bewirtschafter hat m.E, wesentlich mehr Kenntnisse über die jeweilige Situation an seinem Gewässer, als ein Verwaltungsbeamter am Regierungssitz.
 
Hallo,

Weil die Situation an den Gewässern eben nicht einheitlich ist.

Warum sollte man Live-Sonar im ganzen Kanton oder Bundesland verbieten, wenn deren Einsatz nur an bestimmten Gewässern problematisch gesehen wird?
Gar nicht verbieten, überall zulassen nur weil welche denken sie wären übervorteilt müssen wir immer und immer verbieten.
Das ist zur Zeit das das wir am besten können und das ist verbieten.
 
Wie soll denn das gehen, mit dem vereinheitlichen? Unterscheiden sich denn die Laichzeiten nicht zwischen den Gewässern bzw Regionen? Und sind Fanglimits nicht auch vom Fischbestand der einzelnen Gewässer abhängig? Hinsichtlich der Geographie und damit auch der Gewässer ist Deutschland etwas vielfältiger als z.B. NL.
Die an Gewässer gültigen Regeln stehen auf der Angelkarte.
Z.B. in Den Niederlanden ist die Schonzeit für das ganze Land festgelegt.
Der Fischbestand ist dort enorm gut.
Aber wenn man es hier einführen würde würden ja einige ihre Macht verlieren.
 
Hallo,
Gar nicht verbieten, überall zulassen
Dachte mir schon, dass Du nur solche Regeln vereinheitlichen möchtest, die Dir selber in den Kram passen, alles andere dann nicht.
So läuft das in der Praxis aber selten.

Schonzeit für das ganze Land festgelegt.
Ist aus meiner Sicht ziemlicher Humbug, wenn eine Schonzeit den Sinn haben soll, Fische während des Laichgeschäfts zu schützen.

Ich glaube z.B. nicht, dass Bachforellen in alpinen Flüssen zum gleichen Zeitraum laichen wie Bachforellen in Nebenflüssen des unterfränkischen Mains.

Oder wozu eine Schonzeit für Regenbogenforellen in geschlossenen Gewässern ohne Laichmöglichkeit gut sein soll.

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass ein Bewirtschafter vor Ort die Situation an seinem Gewässer besser beurteilen kann als ein Verwaltungsbeamter am Regierungssitz.

Aber natürlich kann man es auch besser finden, wenn alles zentral von oben geregelt wird ohne auf die Besonderheiten am jeweiligen Gewässer Rücksicht zu nehmen.

Hat jeder das Recht auf seine individuelle Meinung.

Dass in NL an allen Gewässern die gleichen Regeln gelten sollen, halte ich auch für Gerücht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Z.B. in Den Niederlanden ist die Schonzeit für das ganze Land festgelegt.
Der Fischbestand ist dort enorm gut.
Ich kanns nicht mehr hören, NL das gelobte Land.
Die Niederländer haben ihr striktes C&R für Raubfische nur eingeführt, damit ihre über alle Maßen eutrophierten Gewässer, um nicht Dreckgräben zu sagen, davor bewahrt werden um zu kippen.
Ansonsten, also mit wenigen Raubfischen, könntest du wahrscheinlich über die Rücken der Weißfische diese besagten Gräben überqueren
Aber naive deutsche Angler glauben ganz fest daran, diese Gesetzgebung würde es nur geben, damit sie dorthin pilgern können, um dort ein bisschen mit den Raubfischen zu Spielen und zu Posen.

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kanns nicht mehr hören, NL das gelobte Land.
Die Niederländer haben ihr striktes C§R für Raubfische nur eingeführt, damit ihre über alle Maßen eutrophierten Gewässer, um nicht Dreckgräben zu sagen, davor bewahrt werden um zu kippen.
Ansonsten, also mit wenigen Raubfischen, könntest du wahrscheinlich über die Rücken der Weißfische diese besagten Gräben überqueren
Aber naive deutsche Angler glauben ganz fest daran, diese Gesetzgebung würde es nur geben, damit sie dorthin pilgern können, um dort ein bisschen mit den Raubfischen zu Spielen und zu Posen.

Jürgen
Seit wann haben die ein striktes C&R.
Wenn das so wäre würden viele nicht mehr rüberfahren. Und es geht ja nur um Einheitlichkeit und nicht um mit Fischen zu spielen.
 
Hallo,

Dachte mir schon, dass Du nur solche Regeln vereinheitlichen möchtest, die Dir selber in den Kram passen, alles andere dann nicht.
Ich benutze das Live Zeug nicht ich fange auch so . Aber ich sehe keine Notwendigkeit alles zu verbieten. Was stört dich denn persönlich daran. Kannst du mir das beantworten. Wenn du der Meinung bist das andere da besser fangen als du kann ich das vielleicht verstehen. Mit vereinheitlichen Meine ich auch solche Sachen. Warum muss ich Nordrhein-Westfalen alle 5 Jahre 50 Euro für meinen Fischereischein zahlen und in Bayern gilt der ein Leben lang.
 
Wie verdreckt und zugeschixxen die flachen Gräben da sind, kann man sich vergegenwärtigen, wenn man sich das ein oder andere Bild von Biberpelz ansieht.
Aus diesen Kloaken will doch Keiner mehr was essen!
Zum rumspielen reichen die nat. aus, aber diese Verhältnisse wären für Deutschlands Gewässer eine Katastrophe!
Wie damals am verdreckten Rhein, wo selbst die Enten Ükel an der Oberfläche jagden, weil es die zu Millionen in der Suppe gab.
Sooo toll sind die besseren Gewässer in Holland wohl auch nich mehr, seit der osteuropäische "Brassentourismus" die N. L. für sich entdeckt hat!?

R. S. coffeegirl
 
Hallo,

Aber ich sehe keine Notwendigkeit alles zu verbieten.
Sehe ich auch so. Also will ich es auch keinem Bewirtschafter verbieten Regeln zu erlassen, die er für sein Gewässer als angemessen ansieht.

Egal ob das nun "Fly only" oder "keine Live-Scopes" ist. Wenn ein Bewirtschafter das für angemessen hält, soll er das machen dürfen.

Natürlich kann man auch fordern, dass landesweit in allen Salmonidengewässern mit Wurm gefischt werden darf und auf jedem Gewässer "Live-Scopes" erlaubt werden müssen. Aber ich sehe gewässerspezifische Regelungen eben als sinnvoller an.

Wenn dann an einem Gewässer in Holland z.B. nur Angelruten bis max. 6m Länge erlaubt sind und auch nur max. 6m links und rechts vom Angelplatz gefischt werden darf, wird sich der Bewirtschafter vermutlich was dabei gedacht haben. Und wer damit ein Problem hat wird ja nicht gezwungen dort zu angeln.

Was stört dich denn persönlich daran
Gar nichts. Hab ich ja auch nirgends geschrieben. Ist an unseren Vereinsgewässern auch nicht verboten und ich sehe dort im Moment auch keinen Grund für ein solches Verbot.

Mich würde nur stören, wenn uns, wie von Dir gefordert, "von oben" vorgeschrieben würde, welche Fangmethoden/Köder/Hilfsmittel etc. wir alles zulassen müssten, auch wenn wir das für die Situation an unseren Gewässers für negativ hielten.
 
Ich kanns nicht mehr hören, NL das gelobte Land.
Die Niederländer haben ihr striktes C&R für Raubfische nur eingeführt, damit ihre über alle Maßen eutrophierten Gewässer, um nicht Dreckgräben zu sagen, davor bewahrt werden um zu kippen.
Ansonsten, also mit wenigen Raubfischen, könntest du wahrscheinlich über die Rücken der Weißfische diese besagten Gräben überqueren
Aber naive deutsche Angler glauben ganz fest daran, diese Gesetzgebung würde es nur geben, damit sie dorthin pilgern können, um dort ein bisschen mit den Raubfischen zu Spielen und zu Posen.

Jürgen
Hallo,

ich lernte heuer im Urlaub zwei niederländische Angler kennen, welche sich bitter über die strengen Regelungen in ihrem Land beklagten, vor allem, dass man kaum einen Fisch entnehmen darf.


Petri Heil

Lajos
 
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