Naturliebhaber:
Wenn man das Schreiben des SFV Büchen aufmerksam liest, geht es um die Verhältnismäßigkeit und nicht
um Gleichbehandlung wie ein Verbandsmitglied.
Das scheint mir mit hier nicht gegeben zu sein, Beispiel ELK Jahreskarte:
LSFV-Mitglieder: Jahresschein Erwachsene 34,-€
Alle Nichtmitglieder: Jahresschein Erwachsene
124,-€
Das ist ein Abschreckangebot; mir würden folgende mögliche rechtliche Hebel einfallen:
* Unlauterer Wettbewerb (Ausnutzen einer Monopolstellung)
* Wucher gemäß §138 BGB, dazu muss Leistung und Gegenleistung im auffälligen Missverhältnis zueinander stehen,
u.a. wenn der Wert der Gegenleistung den der Leistung um mehr als das Doppelte übersteigt
(vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wucher)
Hier müsste allerdings der Marktwert bestimmt werden.
* Verstoß gegen das Abwerbungsverbot für DAFV-Mitglieder gemäß Satzung DAFV §6 Punkt 2 e)
Insbesondere wenn eine solche Jahresgebühr vorrangig genutzt wird, um die Mitgliedschaft
im LSFV-SH zu erzwingen.