Antwort AfD vom 03.02.2016, durch den Landesvorstand per Telefonkonferenz genehmigt am 09.02.2016
Sehr geehrter Herr Finkbeiner,
vielen Dank, daß Sie den Parteien die Möglichkeit geben, sich zu Fragen und Problemen der Angelfischerei zu äußern, hier insbesondere zum Thema Nachtangelverbot.
zu Ihren beiden Fragen:
War das eine persönliche Aussage der Kandidaten oder ist das auch Meinung Ihrer Partei?
Die AfD hat gerade ihren dritten Gründungstag gefeiert, ist also eine noch sehr junge Partei. Sie stellt an sich selbst den Anspruch, eine Bürgerbewegung zu sein.
Dementsprechend wurden im Mai 2014 die Leitlinien der gesamten Partei und im September 2015 das Landtagswahlprogramm der AfD B.-W. jeweils in einem basisdemokratischen Prozess erarbeitet, in dem den Mitgliedern zunächst ganz viele Thesen zur On-Line-Abstimmung vorgeschlagen wurden und dann nur die, die für die deutliche Mehrheit wichtig genug waren durch Abstimmung auf einem speziellen Parteitag dann auch in das jeweilige Programm übernommen wurden.
Thesen zur Fischerei standen damals nicht zur Auswahl, lassen sich aber von den mit großer Mehrheit angenommenen Leitlinien zum Artenschutz und zum Naturschutz und von der Präambel unseres Landtagswahlprogramms B.-W. ableiten.
Dementsprechend hat Dr. Schmidt mit seinen Aussagen im Rahmen des Politischen Fischereitags in Linkenheim die AfD-Parteilinie vertreten.
Wird sich Ihre Partei auch aktiv für die Abschaffung des Nachtangelverbotes in der kommenden Legislatur (unabhängig welche Koalition regieren wird) einsetzen?
Insbesondere das Nachtangelverbot, das es nur noch in B.-W. und im Saarland gibt, und das zu hohe Mindestalter beim Jugendfischereischein sind Beispiele für die vielen überflüssigen und unsinnigen Vorschriften, deren Abschaffung wir in unserem Landtagswahlprogramm unter der Rubrik „Bürokratieabbau endlich angehen – weniger Vorschriften und mehr Freiraum“ fordern.
Auch in den Leitlinien der Bundes-AfD setzen wir uns für mehr Freiheit und Eigenverantwortlichkeit der Bürger ein, und stellen uns gegen die überbordende und überbürokratisierte Bevormundung der Bürger. Demensprechend werden wir uns in der kommenden Legislaturperiode sowohl für die Abschaffung des Nachtangelverbots, als auch die Herabsetzung des Mindestalters beim Jugendfischereischein einsetzen.
Die AfD Baden-Württemberg setzt sich ebenso für die Rücknahme der Novellierung des Jagdrechts und gegen die Entmündigung der Jäger ein, siehe Landtagswahlprogramm Kapitel 11 "Für ein gutes und langes Leben im ländlichen Raum".
Daher gehen wir davon aus, dass auch ein entsprechender Passus zur Fischerei in unser Landtagsprogramm aufgenommen werden wird.
Im Ressort Landwirtschaft allgemein setzen wir uns für die Zurückdrängung der Bürokratie ein (Landtagswahlprogramm Seite 54).
Die Angelfischerei ist gegenwärtig dem Ressort Forstwirtschaft
unterstellt. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Angelfischerei in Zukunft rechtlich der Landwirtschaft unterstellt wird.
Weiterführende Links:
Das Landtagswahlprogramm als PDF zur Sofortansicht:
http://afd-bw.de/wahlprogramm/
zum Herunterladen: in der Werkzeugleiste oben "Dokument speichern" drücken
Das Landtagswahlprogramm existiert auch als Hörbuch:
http://afd-bw.de/
Link "Hörbuch.mp3": Linke Maustaste -> sofort anhören, und zum Download:
Rechte Maustaste -> "Ziel speichern unter . . . . "
Autoren dieser Antworten sind:
Dipl.-Phys. Dr. Paul Schmidt, Vertreter der AfD beim "Politischen Fischereitag" am 06.11.2015
Dipl.-Ing.(FH) Andreas Friedrich, kooptiertes Vorstandsmitglied des AfD-Keisverbands Karlsruhe-Land