AW: Welsangeln an der Saar
Unser Kontrolleur meint auch dass der Wels keine Schonzeit hat, und das Beangeln mit Tauwurm in Ordnung wäre und dieser Satz mit den Raubfischen ein alter Satz ist von früher der einfach nicht geändert wird oder wurde.
Ok das kann schon sein, dass der eine Kontrolleur da mehr weis, und die Regelung (jeglicher Raubfischfang verboten) nur Hecht und Zander betrifft. Aber ich kenne das auch von anderen Gewässern, dass da auch mal von der Polizei kontrolliert wird.
Und da kann ich mir nicht sicher sein, ob die das auch wissen.
Da aber auf den Karten steht - jeglicher Raubfischfang verboten, bekomme ich spätenstens dann ein riesen Problem.
Da ich erst ab Juli öfters mal im Saarland bin, betrifft mich das nun nicht wirklich.
Man sollte hier mal die Vereine anschreiben, welche die Strecken bewirtschaften und diese auf das Problem hinweisen.
Vielleicht wird die ungenaue Formulierung auf den Karten dann mal geändert.
Ich angle hauptsächlich am Neckar und da wird öfter von der Polizei, als von den Vereinen und der Wasserschutzpolizei kontrolliert.
Und die Polizei kontrolliert alles sehr genau, vom gültigen Fischerreischein über die Erlaubniskarten bis hin zu Maßband, Kescher, Messer, Hakenlöser, Rachensperre, Fischbetäuber, Kugelschreiber und gefangene Fische.
Der Kescher muss immer aufgeklappt bereit liegen.
Die kontrollieren hier, ob die Fische auch ausbluteten oder nur einfach so in der "Kühlbox" landeten.
Auch ein Klappkescher, den man in wenigen Sekunden mit einer Hand aufklappt, muss immer aufgeklappt sein und bereit liegen.
(Ich hatte sogar gezeigt, daß ich den Klappkescher von Boden aufnehme und er dann zuverlässig, während ich ihn mit einer Hand aufnehme, aufgeklappt ist.)
Manchmal frage ich mich, ist das nicht schon Schikane.
Aber trotzallem macht das Angeln an Neckar, Mosel und auch Saar riesigen Spaß auch da man hierzu in keinem Verein sein muss, um dort zu angeln.
Das Thema Raubfischangelverbot sollt vermutlich auch demnächst an einem Abschnitt am Neckar kommen.
Aber September 2014 bis zum Ende der Raubfischschonzeit 2015 will man hier ein Verbot des Angelns auf Raubfische einführen. Man darf dann in dieser Zeit keine Kunstköder mit sich führen an diesem Neckarabschnitt.
Ich angele an diesem Abschnitt schon seit 2 Jahren nicht mehr, daher ist mir das persönlich auch egal.
So wie ich das mitbekommen habe, will man den Zander schonen, schreibt aber vermutlich die fehlerhafte Geschichte, "jeglicher Raubfischfang verboten" die wir in den Erlaubniskarten der Saar haben, neu weiter.