Welsangler in Freiburg zu Hause von Polizei durchsucht. Verdacht auf C&R

rheinfischer70

Well-Known Member
Naja, PETA ist keine Naturschutzorganisation sondern ein Verein für Tierrechte. Artenreichtum, Lebensraumerhaltung usw. ist dort ein Randthema.
Mich wundert, dass die noch keine Berufsfischer angezeigt haben. Oft sieht man im Fernsehen, wie wenige noch lebende Fische aus dem Netz geholt werden und dann lebendig in eine Tonne ohne Wasser landen.
 

Kolja Kreder

Mitglied
Naja, PETA ist keine Naturschutzorganisation sondern ein Verein für Tierrechte. Artenreichtum, Lebensraumerhaltung usw. ist dort ein Randthema.
Mich wundert, dass die noch keine Berufsfischer angezeigt haben. Oft sieht man im Fernsehen, wie wenige noch lebende Fische aus dem Netz geholt werden und dann lebendig in eine Tonne ohne Wasser landen.
Weil der Berufsfischer (besser Netzfischer) nicht der TierSchlV unterliegt. Die gilt nicht für Massenfänge.
 
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Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Wenn man dem abhelfen möchte, muss man die Rechtsprechung anpassen, da hilft es nichtmal, wenn es PETA nicht gäbe, denn die Anzeige kann auch ein einzelner Querulant stellen. Und da es ja funktioniert, wird es vermutlich auch Leute geben, die es tun.
 

BERND2000

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In stillem Gedenken
Eines wird hierbei bei den Anzeigen vergessen- dafür benötigt es in vielen Fällen nicht einmal PETA, sondern es reichen übereifrige Fischereiaufseher und das können sogar Angelkollegen sein...

Das mit dem "Übereifer" ist der Knackpunkt, wenn man sich auf ein Fischereigesetz vereidigen lässt, wo C&R ausdrücklich verboten ist.
Da wird aus unintressierten übersehen, wegsehen und man wird selbst angreifbar.
Es ist leicht von Übereifrigen zu schreiben....und Wegsehen zu meinen.
Aber amtlich vereidigte Aufseher und gemeinnützige Vereine können sich da großen Ärger einhandeln.
Schätze de einfache Aufseher der Eigentumsrechte bei Fischereirechten wird vermehrt wieder zunehmen und der Staat muß seine Gesetzgebung vermehrt wieder selbst durch setzen.
Glaubt doch nicht das man Gesetzesänderungen einfach ignorieren kann..wenn man sich auf dieses Gesetz.vereidigen läst oder Vorteile nutzt.
Aber da hatte ich schon lange Diskussionen, mit vereidigten Aufsehern die das gaaaannnns anders sahen.

Auch das wird sicher bald mal angezeigt und dann vor Gerichten geklärt.

Nachtrag: Das wirklich Schlimme daran ist, das Fischwilderei oder ähnliche Vorfälle oft wegen zu geringen Streitwert eingestellt werden, aber C&R im Sinne der Tierschutzgesetzgebung viel leichter zu ahnden sind.
Bedeutet Tierschutzvergehenwerden vermehrt geandet, der Schutz von Eigentum, Fischen und Natur immer weniger.
Da läuft was völlig aus der Spur....es müsste eigentlich eher umgekehrt laufen.
 
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Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Zu letztem Absatz: Keine Ahnung, wie Du zu diesen Thesen kommst.
Ich könnte Dir ein paar statistische Quellen nennen, zB die beim Bundesamt für Justiz geführte Strafverfolgungsstatistik (parallel gibt's entsprechende Länderstatistiken) oder die im Tierschutzbericht BT beigefügte TSG Statistik.
M.a.W.: Mit eigener Beobachtung oder Meinung zum angeschnittenen Thema kommt man nicht wirklich weit.
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

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Das mit dem "Übereifer" ist der Knackpunkt, wenn man sich auf ein Fischereigesetz vereidigen lässt, wo C&R ausdrücklich verboten ist.
Da wird aus unintressierten übersehen, wegsehen und man wird selbst angreifbar.
Es ist leicht von Übereifrigen zu schreiben....und Wegsehen zu meinen.

Ich meine nicht Wegsehen, sondern schon übereifrig. Als Aktiver Aufseher in SH - und wir haben ja kein C&R Verbot (mehr) - höre ich häufig, dass es ziemlich ätzende und kleinliche Kontrolleure gibt. Ich führe meine Kontrollen grundsätzlich so durch, wie ich es mir wünschen würde, wenn ich der zu konrollierende Angler wäre. Insbesondere ist mir wichtig, die Angler im Rahmen der Kontrollen als Angelkollegen zu sehen und mich nicht als "Gott" aufzuspielen. Leider gibt es wohl einige, die mit dem Ausweis in der Tasche in eine andere höhere Galaxie katapultiert werden...

In meinem Fall meine ich aber nicht speziell nur die Kontrollen von Anglern, sondern auch von der gewerbsmäßigen Fischerei. Da werden mittlerweile Fischkutter kontrolliert und hunderte Kisten mit Plattfisch geprüft, um noch eine leicht zuckende Flunder als Verstoß gegen das TSG zu ahnden und zur Anzeige zu bringen. Das mag im Sinne vom Tierschutz angemessen erscheinen, jedoch für mich völlig praxisfremd. Ich bewundere die betroffenen Fischer, dass es in diesem Fall "nur" bei einer Anzeige wegen Verstoß gegen das TSG bleibt und nicht noch der Straftatbestand der Körperverletzung hinzukommt...;). Ich denke das wäre vor 20 oder 30 Jahren - also die Generation vorher - anders gelaufen :07_Cool. Auch bei der Fischereiaufsicht gibt es halt eine Greta...:laugh2
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Solche Diskussionen kann man bis zum Sankt Nimmerleinstag führen, und man wird wohl keinen Menschen antreffen, der sich selbst auch für ein A.... hält, aber zig, die schon mal mit einem zu tun hatten.

Das was ich heutzutage wirklich schlimm finde ist die Überzeugung vieler Menschen erst mal übervorteilt worden zu sein, sich selbst in einer Opferrolle zu sehen.

Das trifft ja auch auf unseren Protagonisten hier zu.

Er hat sich für Gegner des Angelns interessant gemacht, weil er einerseits c&r betreibt und aber anderseits nicht respektvoll/verantwortungsbewusst mit der Kreatur umgegangen ist. Und hier versucht man Zustimmung zu finden um alle Angler zu diskreditieren.

Da nervt mich der Tierrechtler aber auch der Angler, der sich so dusselig verhalten hat. Und leider findet man die an jeder Ecke.
 
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fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Das wirklich Schlimme daran ist, das Fischwilderei oder ähnliche Vorfälle oft wegen zu geringen Streitwert eingestellt werden

Kann eigentlich nicht sein. Fischwilderei wäre ein Straftatbestand, Streitwert gäbe es m.W. bei Zivilverfahren.

Was mich wundert, ist die unterschiedliche Vehemenz der Strafverfolgungsbehörden.

Wenn Fischereiaufseher die Polizei wegen §293 um Hilfe rufen, warten sie nicht selten vergeblich.

Bei Verdacht auf §17 TSCHG rücken dann aber wie im Fall Vitali mehrere Streifenwagen aus. In Kiel sollen ja sogar bis zu 60 Beamte gleichzeitig angerückt sein um Tiere zu beschlagnahmen, die dann innerhalb weniger Tage ins Ausland verkauft wurden, noch bevor die Eigentümer Rechtsmittel gegen die Enteignung geltend machen konnten. Soweit ich weiß, hat SH jetzt 5 Mio für Schadenersatzforderungen zurückgestellt, da ein Prozess anhängig ist und die Enteignungen wahrscheinlich rechtswidrig waren.

Ob das jetzt Einzelfälle sind oder ein Trend dahinter steckt, kann ich mangels ausreichender Daten nicht beurteilen.

Fischereiaufseher müssen m.E. nicht wegsehen. Aber ob man wegen jeder Kleinigkeit oder bei lediglich vagen Verdachtsmomenten gleich Strafanzeige stellen muss?

Es gibt auch interne Sanktionsmöglichkeiten, da muss man m.E. nicht unbedingt die Justiz mit belasten.
 

Lajos1

Well-Known Member
aber C&R im Sinne der Tierschutzgesetzgebung viel leichter zu ahnden sind.

Hallo,

kennst Du einen Fall, bei dem ein Angler wegen C&R dran war? Selbst bei uns in Bayern (mit dem sogenannten Abknüppelgebot), ist mit kein Fall bekannt. Der Augenthaler zahlte ja seine 3000 Euro nicht wegen C&R sondern weil er den Fiscch durch den Dreck zog und fotografiert hat, bzw. fotografieren lassen.

Petri Heil

Lajos
 

Lajos1

Well-Known Member
Hallo,



Ich kenne einen. Der Welsangler in Mühlheim Ruhr, über den auch hier berichtet wurde.

https://www.waz.de/staedte/muelheim/junger-angler-muss-528-50-euro-bussgeld-zahlen-id210962245.html
Hallo,

da steht aber "Verstoß gegen das Tierschutzgesetz" und das ist C&R erstmal nicht, außerdem hat er sich selbst ans Messer geliefert, Foto und auch noch veröffentlichen, dass die Fische wieder zurückgesetzt wurden und auch noch angeben, dass die Fische schon mal gefangen wurden.
Ist ungefähr genau so intelligent wie wenn ich zur Polizei gehe und sage, dass ich gerade zweimal in der Stadt, bei erlaubten 50 kmh 90 gefahren bin und das schon vor zwei Jahren gemacht habe.

Petri Heil

Lajos
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

da steht aber "Verstoß gegen das Tierschutzgesetz" und das ist C&R erstmal nicht

Er wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einem Bußgeld verdonnert, nicht zu einer Geldstrafe wegen §17 TSCHG.
Das sind schon zwei Paar Stiefel.

Der Vater bemängelt laut Presse ja auch, dass die Begründung für das Bußgeld war, dass die die Fische nicht verspeist, sondern freigelassen wurden.

Dass er sich mit seinen Pressemeldungen nicht gerade klug verhalten hat, spielt dabei aber keine Rolle.
 

Pokolyt

Active Member
Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erhielt er nun einen Bußgeldbescheid der Stadt in Höhe von 528,50 Euro.
Verstoß gegen Tierschutzgesetz und Bußgeld? Geht das?

Dass er sich mit seinen Pressemeldungen nicht gerade klug verhalten hat, spielt dabei aber keine Rolle.
Die Aussage verstehe ich nicht.Was hat die Aussage des Vaters womit zu tun?
 

Lajos1

Well-Known Member
Hallo,



Er wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einem Bußgeld verdonnert, nicht zu einer Geldstrafe wegen §17 TSCHG.
Das sind schon zwei Paar Stiefel.

Der Vater bemängelt laut Presse ja auch, dass die Begründung für das Bußgeld war, dass die die Fische nicht verspeist, sondern freigelassen wurden.

Dass er sich mit seinen Pressemeldungen nicht gerade klug verhalten hat, spielt dabei aber keine Rolle.

Hallo,

ist schon klar, aber wer sich nicht ausgesprochen unintelligent (gemäßigt ausgedrückt) benimmt, der ist wegen C&R fast nicht zu belangen. Ich möchte betonen, dass ich kein Freund von C&R bin, aber wenn jemand es praktiziert, von mir aus.

Petri Heil

Lajos
 

fishhawk

Well-Known Member
Verstoß gegen Tierschutzgesetz und Bußgeld? Geht das?

Klar, nach §18 . Das muss dann nicht mal ein Wirbeltier sein.

Also aufpassen, wenn du mal nach einer Fliege schlägst, dass du da auch nen vernünftigen Grund für angeben kannst.

aber wer sich nicht ausgesprochen unintelligent (gemäßigt ausgedrückt) benimmt, der ist wegen C&R fast nicht zu belangen

Also der "Angler-Jäger" von Freiburg hat nach eigener Aussage auch einen Angler angezeigt, der einen Fisch nach dem Anlanden vom Haken gelöst und unmittelbar ins Gewässer zurückgesetzt hatte.

Ich gehe aber auch davon aus, dass dieser Angler nicht bestraft wurde.

Aber bei den unbedarften Zuschauern bleibt halt ein falscher Eindruck zurück.
 

Lajos1

Well-Known Member
[QUOTE="fishhawk, post: 4908569, member: 291"

Also der "Angler-Jäger" von Freiburg hat nach eigener Aussage auch einen Angler angezeigt, der einen Fisch nach dem Anlanden vom Haken gelöst und unmittelbar ins Gewässer zurückgesetzt hatte.

Hallo,

da hätte ich aber 100 Ausreden parat; z.B: war eine geschützte Art, hatte Schonzeit, war untermaßig, wenn der nicht direkt bei mir steht, kann der gar nichts beweisen. Außerdem wäre da noch als Ausrede, ist mir zum Verwerten zu klein, zu groß, auf diese Art habe ich nicht gefischt, da die mir nicht schmeckt, damit fällt der Grund für das legale Töten nach dem Tierschutzgesetz schon mal weg. Wie gesagt, jemanden wegen C&R hinzuhängen geht nur, wenn sich derjenige äußerst ungeschickt (gemäßigt ausgedrückt) verhält.

Petri Heil

Lajos
 
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