Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Kaulbarschspezi

Schläfer
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Vor allem, da die Gemeinnützigkeit eben nicht für Angeln, sondern für Landschaftspflege oder Naturschutz bei Angelvereinen erteilt werden KANN...und Wettangeln dem eben widersprechen.

Letzteres sagt erstmal nur das BMF ohne jede gesetzliche Grundlage...

Ansonsten kann man die Gemeinnützigkeit noch in einige andere als die genannten Zwecke verweben:
- Förderung Bildung, Brauchtum, Sport ...
 

racoon

Wegm*o*derierter
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Nochmal zu meiner bisher unbeantworten Frage: Um welchen Verein handelt es sich ?

Nächste Rückfrage: Mit welcher gesetzlichen Begründung will die Finanzbehörde eine bereits anerkannte Gemeinnützigkeit -ggf. noch rückwirkend- versagen ? Aufgrund eines Anwendungserlasses ? Aufgrund einer Richtlinie ? Ganz ganz dünnes Eis.
Die Finanzbehörde müsste die Begründung vorbringen, dass KEINE Jugendförderung und KEIN Naturschutz überwiegt. Erst dann kann eine Gemeinnützigkeit versagt werden.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Letzteres sagt erstmal nur das BMF ohne jede gesetzliche Grundlage..
Nein, sagt auch VDSF/DAFV und die Tierschutzreferenten der Länder, mit denen das ausgearbeitet wurde.

Die gesetzliche Grundlage ist die AO.
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

....
Ohne diese gerichtliche Klärung wird aber der Erlass von den Beamten logischerweise umgesetzt werden müssen (die riskieren keine Diszi)...

Wovon ich auch mal ausgehe.
Nur warum ist dann bislang keinem Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt worden?
Da muss man doch nur die Rechenschaftsberichte der Jahreshauptversammlung egal auf welcher Verbandsebene lesen, die an die Finanzämter gehen. Da steht doch alles drin. Also bei uns vom Verein steht klar geschrieben, wie die "Hegefischen" ablaufen, mit allem hier ständig in Frage gestellten Regelungen. Schlafen die Beamten hier seit 1995 den Schlaf der Gerechten und mit ihnen alle Angelgegner, die beim kleinsten Vergehen die Gerichte einschalten?

Dass die Verbände an ihren Richtlinien, Satzungen, auch in Bezug auf diese Regelung usw. arbeiten und nachbessern müssen, da sind wir uns sicher einig. Aber dieses Gespenst der Aberkennung der Gemeinnützigeit ist schon etwas merkwürdig.
Zudem Du Thomas F. doch ständig und immer betonst den BV endlich am Boden zersört sehen zu wollen. Warum Dein geheucheltes Interesse, ihm hier helfen zu wollen, konform zum Erlass des BMF zu handeln? Du betonst doch immer wieder gerne, was Du von den organsierten Anglern hältst. Woher dieser Sinneswandel diesen jetzt aus der Patsche zu helfen?

Gruß

Tomasz
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Zudem Du Thomas F. doch ständig und immer betonst den BV endlich am Boden zersört sehen zu wollen. Warum Dein geheucheltes Interesse, ihm hier helfen zu wollen, konform zum Erlass des BMF zu handeln
Will auch ich weiter am Boden sehen - mir gehts da aber eben nicht um den BV (schon gar nicht will ich dem helfen), sondern um die Vereine (und viele LV), die gar nicht wissen, wie da mit ihnen gespielt wird vom BV und vielen LV.

Und weil solche Regelungen leider auch Auswirkungen auf nichtorganisierte Angler haben (rechtssichere Gründe zur Straffreiheit bei 17/2 TSG sind ja bisher nur Verwertung und reduzierende Hege - das ist das Grundübel, auf dem auch diese Argumentation bez. Gemeinnützigkeit des VDSF/DAFV, der Tierschutzreferenten und des BMF und aufbaut)..

Nur warum ist dann bislang keinem Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt worden?
Wurde schon, nur nicht flächendeckend - weil sich kein Beamter mehr Arbeit als nötig macht.

Weil das aber Offizialdelikte sind, MÜSSEN die tätig werden (wieder Punkt Diszi - riskiert kein FA-Beamter für Angler), sobald sie davon Kenntnis haben (also schriftlich entsprechende Hinweise vorliegen - ohne Schriftsatz werden die keinen Finger rühren) .

Und es sind diesbezüglich nach unseren Infos bei mehreren Finanzbehörden schon entsprechende Dinge bei diversen LV und dem BV in Klärung.

Die Zeiten sind nicht mehr wie vor 20 Jahren, wo man meinte, das immer noch irgendwie hinmauscheln zu können...
 
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Tomasz

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

...Wurde schon, nur nicht flächendeckend - weil sich kein Beamter mehr Arbeit als nötig macht.

Weil das aber Offizialdelikte sind, MÜSSEN die tätig werden (wieder Punkt Diszi - riskiert kein FA-Beamter für Angler), sobald sie davon Kenntnis haben (also schriftlich entsprechende Hinweise vorliegen - ohne Schriftsatz werden die keinen Finger rühren)...

...
Da muss man doch nur die Rechenschaftsberichte der Jahreshauptversammlung egal auf welcher Verbandsebene lesen, die an die Finanzämter gehen. Da steht doch alles drin. Also bei uns vom Verein steht klar geschrieben, wie die "Hegefischen" ablaufen, mit allem hier ständig in Frage gestellten Regelungen. Schlafen die Beamten hier seit 1995 den Schlaf der Gerechten und mit ihnen alle Angelgegner, die beim kleinsten Vergehen die Gerichte einschalten?...

Gruß

Tomasz
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Klar schlafen die ohne Weckruf..

Wie soll so ein armer Beamter das alles im Kopp haben?

Das Problem beginnt nicht, wenn die sowas überfliegen und abstempeln.

Sondern dann, wenn sie durch konkrete Hinweise zum Handeln gezwungen werden.

Und dann werden die handeln und keine Diszi riskieren..

Ohne konkreten Hinweis können sie sich immer rausreden, Fehler bei der Arbeitsmasse halt - kleines "dudududu" und gut ist..

Nichts fände ich besser, als wenn sich rausstellen würde, dass Wertung/Hege/Gemeinschaftsangeln mit Platz abstecken, Setzkescher, zurücksetzen etc. möglich wäre, ohne die Gemeinnützigkeit zu riskieren.

Da muss man auch aber drum kümmern (BV), und nicht wieder Leitlinien einbringen, in denen wieder drinsteht, keine Mannschaften etc...
 
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S

Sharpo

Guest
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Nochmal zu meiner bisher unbeantworten Frage: Um welchen Verein handelt es sich ?

Nächste Rückfrage: Mit welcher gesetzlichen Begründung will die Finanzbehörde eine bereits anerkannte Gemeinnützigkeit -ggf. noch rückwirkend- versagen ? Aufgrund eines Anwendungserlasses ? Aufgrund einer Richtlinie ? Ganz ganz dünnes Eis.
Die Finanzbehörde müsste die Begründung vorbringen, dass KEINE Jugendförderung und KEIN Naturschutz überwiegt. Erst dann kann eine Gemeinnützigkeit versagt werden.


Man sollte lesen.
Thomas hat geschrieben...
bei einer Prüfung wurde in den Protokollen die Förderung von Wettangeln festgestellt.
Auf Grund dessen gab es den Entzug der Gemeinnützigkeit.
Der Verein hat somit gegen seine Satzung verstossen.
Nix dünnes Eis.
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

...mir gehts da aber eben nicht um den BV (schon gar nicht will ich dem helfen), sondern um die Vereine (und viele LV), die gar nicht wissen, wie da mit ihnen gespielt wird vom BV und vielen LV. ...

Du meinst die, die dass alles auch noch bezahlen und so gewählt haben, dass sie genau das bekommen was sie verdienen? Noch dazu die Landesverbände, die dass alles so gewollt haben und dem mehrheitlich zustimmten, ohne Rückgrad und was weiß ich alles?
Deine Worte und jetzt der Sinneswandel? Du der Retter...?:)

Gruß

Tomasz
 
S

Sharpo

Guest
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Klar schlafen die ohne Weckruf..

Wie soll so ein armer Beamter das alles im Kopp haben?

Das Problem beginnt nicht, wenn die sowas überfliegen und abstempeln.

Sondern dann, wenn sie durch konkrete Hinweise zum Handeln gezwungen werden.

Und dann werden die handeln und keine Diszi riskieren..

Ohne konkreten Hinweis können sie sich immer rausreden - kleines "dudududu" und gut ist..

Hinzu kommt..
Die Finanzbehörden sind chronisch Unterbesetzt.
Warum sollen die sich um kleine Angelvereine kümmern?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Kaulbarschspezi

Schläfer
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Thomas hat geschrieben...
bei einer Prüfung wurde in den Protokollen die Förderung von Wettangeln festgestellt. Auf Grund dessen gab es den Entzug der Gemeinnützigkeit. Der Verein hat somit gegen seine Satzung verstossen. Nix dünnes Eis.

Kann man irgendwo nachlesen wie das genau ablief

die wollen das nicht öffentlich verbreitet haben, ich habe mehrmals telefoniert mit denen.

Man sollte lesen.

dito...
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

...
Sondern dann, wenn sie durch konkrete Hinweise zum Handeln gezwungen werden.
...

Wovon ich auch mal ausgehe.
...Schlafen die Beamten hier seit 1995 den Schlaf der Gerechten und mit ihnen alle Angelgegner, die beim kleinsten Vergehen die Gerichte einschalten? ...

Und keiner der vielen Angelgegner, die immer wieder vor Greicht ziehen, zwingt die zum Handeln, wenn es so einfach wäre den Verbänden das Genick zu brechen?

Gruß


Tomasz
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Warum sollen die sich um kleine Angelvereine kümmern?

Es werden nicht mal alle Wirtschaftsunternehmen regelmäßig geprüft.

Eben, sag ich doch - bis ein konkreter Hinweis kommt...

Nur machts das nicht besser, denn wenn, dann müssen die..

Du meinst die, die dass alles auch noch bezahlen und so gewählt haben, dass sie genau das bekommen was sie verdienen? Noch dazu die Landesverbände, die dass alles so gewollt haben und dem mehrheitlich zustimmten, ohne Rückgrad und was weiß ich alles?
Deine Worte und jetzt der Sinneswandel? Du der Retter...?:)

Gruß

Tomasz

Nö, kein Sinneswandel, würde es nur organisierte betreffen, würd ich weiter sagen, selber schuld, siehe:
Und weil solche Regelungen leider auch Auswirkungen auf nichtorganisierte Angler haben (rechtssichere Gründe zur Straffreiheit bei 17/2 TSG sind ja bisher nur Verwertung und reduzierende Hege - das ist das Grundübel, auf dem auch diese Argumentation bez. Gemeinnützigkeit des VDSF/DAFV, der Tierschutzreferenten und des BMF und aufbaut)..
 
S

Sharpo

Guest
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Stimmt, weil nur Wasser:).
Für Eis bräuchte es mehr.

Gruß

Tomasz


;)

Es ist halt wie Thomas schrieb.
Wird ein Verstoss gegen die Satzung festgestellt ist die Gemeinnützigkeit weg.
Als Verein kann man dann natürlich den Weg der Klage beschreiten.
Dies muss aber aus der Vereinskasse gezahlt werden.

Nicht die Finanzbehörde muss Klagen um die Gemeinnützigkeit abzuerkennen.


Und wenn Thomas diesen Verein seit Wort gegeben hat..sollte man dies akzeptieren.
Viele Journalisten geben ihre Quellen nicht preis.

Ich sehe hier keinen Grund Thomas der Lüge zu bezichtigen.
 

Kaulbarschspezi

Schläfer
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Und weil solche Regelungen leider auch Auswirkungen auf nichtorganisierte Angler haben (rechtssichere Gründe zur Straffreiheit bei 17/2 TSG sind ja bisher nur Verwertung und reduzierende Hege - das ist das Grundübel, auf dem auch diese Argumentation bez. Gemeinnützigkeit des VDSF/DAFV, der Tierschutzreferenten und des BMF und aufbaut)..

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Gar nichts.

Die Wettbewerbsgeschichte bekommt man TierSchG-konform - und wenn am Ende alles zu Fischkloppsen verarbeitet wird.

Die andere Geschichte - Freizeitangeln zu enkoppeln vom Hegezweck und Nahrungserwerb wurde schon tausendmal an anderer Stelle diskutiert. Dies wird nicht gelingen. Auch nicht über das Vehikel Wettbewerbsangeln, wenn das hier das eigentliche Ansinnen ist.
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

...Ich sehe hier keinen Grund Thomas der Lüge zu bezichtigen.

Wer tut denn sowas und warum kann Thomas da nicht selbst drauf reagieren, wenn es denn so wäre?
Ich hab mal ein Video vom Grundelangeln mit ihm gesehen, da kam er mir schon recht erwachsen vor:q.

Gruß

Tomasz
 
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