AW: Zur Info: Interview mit Prof. Dr. Robert Arlinghaus aus der MOZ vom 04.04.2016
Meine Antwort an Robert auf Facebook:
Zu lang das Interview?
Überhaupt nicht, im Gegenteil, es hätte gern tiefer/weitgreifender gehen dürfen.
Bzw.,... es fehlt der nächste Schritt; die Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse, wie von dir, Robert, erhoben in Bezug auf die Realität, die deutschen Anglern entgegenschlägt.
Zu deutsch: wo ist nur der dringend benötigte Anwalt der Angler,
der du nicht sein kannst und willst?
Der Gesetzgeber hat nicht wissenschaftliche Erkenntnisse, sondern eine Knockenstruktur, die Wirbelsäule, zum Maßstab für Leidensfähigkeit und Schutzwürdigkeit erhoben.
Als Resultat wird eine äußerst einfache Kreatur wie ein Rotauge allen hochentwickelten, warmblütigen Säugetieren wie Pferd, Hund und Menschenaffe gleichgestellt.
Der Krake hat Pech gehabt; man kann ihn zu Tode martern obwohl er wohl genauso intelligent ist, wie der Hund zu deinen Füssen, mit dem du deine Sorgen besprichst, während du mediterranen Salat a la Octopus beim Griechen isst.
Hier greift mir das Interview zu kurz, denn die Existenz des TierSchG in seiner jetzigen Form, der Wurzel allen anglerischen Übels, wird nicht großartig in Frage gestellt.
Spätestens aber bei der Auslegung des Gesetzes, all den Stilblüten, mit denen Angler sich rumschlagen darf, von denen er ohne Sinn & Verstand eingeschränkt wird, braucht es den, der wissenschaftliche Erkenntnisse aufgreift: den nicht vorhandenen Anwalt der Angler!
Was nützen Erkenntnisse zu Schmerzempfinden, Stress, etc. wenn Politik und Justiz dem Zeitgeist nachrennen und alles vollkommen anders deuten und auslegen?
Vollkommen losgelöst von wissenschaftlichen Erkenntnissen oder offenen Fragen!
Deine Aussage beispielsweise, "Das spricht im Grunde gegen die Hypothese, dass der beim Angeln erfahrene Stress für die Fische quälend ist.", geht einem Angler runter wie Öl, doch ist diese Hypothese die gesetzliche & juristische Realität, der das Handeln des Anglers gegenüber steht.
Was, wenn der "vernünftige Grund" nach TierSchG noch mehr in Frage gestellt wird?
Ob durch Verzehrunfähigkeit durch Schadstoffbelastung oder durch politisch gefordertem Verzicht auf diese Art des Nahrungserwerbs aufgrund (sowieso schon vorhandener) Alternativen? Dann ist es aus mit der Angelei!
Die "Gegenseite"; radikale Schützer, Tierrechtler, Angelgegner; haben eine funktionierende Lobby, formt die gesellschaftliche Betrachtung des Angelns zunehmend in ihrem Sinne.
Selbst bei Anglern hat die Non-Stop-Gehirnwäsche schon deutliche Spuren hinterlassen, Blödsinn wie "C&R ist doch verboten", "wenn das Peta liest",... ist überall zu hören.
Die Lobby, die wir dringend benötigen, existiert nicht.
Stattdessen finanzieren wir ein Verbandswesen, welches zum großen Teil ins gleiche Horn stösst. "Angeln nur zur Verwertung"; da ist in manchen Aussagen nicht mal mehr von Hege als vernünftigem Grund die Rede (s. Spahn, GF beim DAFV).
Lieber Robert, ich schätze dich und deine Arbeit sehr, sie ist nicht nur hochinteressant, sondern sogar überlebenswichtig für uns.
Zum Überleben gehört allerdings auch der nächste Schritt:
der Anwalt, der all das auch umsetzen hilft.
Einen lieben Gruß & herzlichen Dank!