Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

L

Lazarus

Guest
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Ihr zäumt das Pferd meiner Meinung nach von der ganz falschen Seite auf:

Das Veranstalten von Wettfischen ist in Deutschland nach dem Tierschutzgesetz strafbar. Dass eine Organisation, die Straftaten begeht, nicht gemeinnützig sein kann, ist leicht einzusehen.

Aus diesem Grund gibt es hierzulande auch schon sehr lange keine Wettfischen mehr, sondern nur noch gemäß Tierschutzgesetz zulässige 'Hegefischen'. Es wurde in den zurückliegenden Jahrzehnten auch keinem Verein oder Verband die Gemeinnützigkeit aberkannt, weil Hegefischen ausgerichtet wurden.


Dass es in Bayern einen Angelverein gibt, dem die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde, kann man glauben oder nicht. Außer den wiederholten Behauptungen einiger Personen in diesem Board gibt es dafür ja keinerlei Indizien. Falls das tatsächlich geschehen ist, muss es keineswegs daran gelegen haben, dass dieser Verein ein Wettfischen veranstaltet hat...


Bisher konnten sowohl die 'Hege'fischer als auch die Vereine und Verbände mit diesem Status Quo offensichtlich ganz gut leben. Dass hier nun das Wett-/Hegefischen als Vehikel benutzt wird, um wieder mal Stimmung gegen die Verbände zu machen, finde ich traurig.

Den eigenen Leuten mit Anzeigen ans Bein zu pinkeln, wie von Thomas9904 et al. angedroht wurde, kommt bei den Betroffenen verständlicherweise nicht gut an. Da hilft es wenig, im Nachhinen zu behaupten, man hätte nie vor gehabt, Vereine oder Verbände beim Finanzamt anzuschwärzen und nur 'helfen' wollen. Wer's glaubt!
Immerhin kamen die organisierten Hegefischer in den letzten 20 Jahren recht gut ohne diese Hilfe aus dem AB aus.
 

Kaulbarschspezi

Schläfer
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

falsche Zitate.

Ich habe einen anderen Beitrag mit diesen Kommentaren zitiert.

Im selben Sachzusammenhang. Es ist überhaupt nichts bekannt über den Verein, die Abererkennung, die Kommunikation zum Finanzamt, Rechtsmittel...

Falls Du mehr weisst, dann bitte zitieren. Ansonsten im Sachzusammenhang richtig zitiert, aber falsch gelesen oder nicht verstanden. Wäre ja nicht das erste Mal...|rolleyes
 
S

Sharpo

Guest
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Ihr zäumt das Pferd meiner Meinung nach von der ganz falschen Seite auf:

Das Veranstalten von Wettfischen ist in Deutschland nach dem Tierschutzgesetz strafbar. Dass eine Organisation, die Straftaten begeht, nicht gemeinnützig sein kann, ist leicht einzusehen.

Aus diesem Grund gibt es hierzulande auch schon sehr lange keine Wettfischen mehr, sondern nur noch gemäß Tierschutzgesetz zulässige 'Hegefischen'. Es wurde in den zurückliegenden Jahrzehnten auch keinem Verein oder Verband die Gemeinnützigkeit aberkannt, weil Hegefischen ausgerichtet wurden.


Dass es in Bayern einen Angelverein gibt, dem die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde, kann man glauben oder nicht. Außer den wiederholten Behauptungen einiger Personen in diesem Board gibt es dafür ja keinerlei Indizien. Falls das tatsächlich geschehen ist, muss es keineswegs daran gelegen haben, dass dieser Verein ein Wettfischen veranstaltet hat...


Bisher konnten sowohl die 'Hege'fischer als auch die Vereine und Verbände mit diesem Status Quo offensichtlich ganz gut leben. Dass hier nun das Wett-/Hegefischen als Vehikel benutzt wird, um wieder mal Stimmung gegen die Verbände zu machen, finde ich traurig.

Den eigenen Leuten mit Anzeigen ans Bein zu pinkeln, wie von Thomas9904 et al. angedroht wurde, kommt bei den Betroffenen verständlicherweise nicht gut an. Da hilft es wenig, im Nachhinen zu behaupten, man hätte nie vor gehabt, Vereine oder Verbände beim Finanzamt anzuschwärzen und nur 'helfen' wollen. Wer's glaubt!
Immerhin kamen die organisierten Hegefischer in den letzten 20 Jahren recht gut ohne diese Hilfe aus dem AB aus.


Nein, ist es nicht.
Das Tierschutzgesetz verbietet kein Wettangeln.
In einigen Länder der BRD ist Wettangeln unter der Berücksichtigung des Tierschutzgesetzes sogar möglich.
Nur halt nicht von gemeinnützigen Vereinen.
 

Kaulbarschspezi

Schläfer
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Ihr zäumt das Pferd meiner Meinung nach von der ganz falschen Seite auf:

Das Veranstalten von Wettfischen ist in Deutschland nach dem Tierschutzgesetz strafbar. Dass eine Organisation, die Straftaten begeht, nicht gemeinnützig sein kann, ist leicht einzusehen.

Spannend. Wo steht das im TierSchG?
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Spannend. Wo steht das im TierSchG?
Interessiert mich auch! (da sind wir wieder bei den sanktionsfrei stellenden Gründen zum 17/2 TSG, Verwertung etc., aus denen man das ableiten könnte, weil man nicht daran gedacht hat, weitere sanktionsfrei stellende Gründe durchzufechten)....

Nochmal:
Bei satzungswidriger Mittelverwendung ist erstmal die Gemeinnützigkeit weg, wenns das FA mitkriegt.
Dann muss der Verein den Klageweg beschreiten wie ausgeführt...

Aber macht mal - man wird sehen, was rauskommt...

Erlasse und Handlungsanweisungen sind ja eh nur zum Hintern abwischen...

oder so.......
 
Zuletzt bearbeitet:

Tomasz

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

...
Aus diesem Grund gibt es hierzulande auch schon sehr lange keine Wettfischen mehr, sondern nur noch gemäß Tierschutzgesetz zulässige 'Hegefischen'...

Es gab 2008 die Handicap-Weltmeisterschaften in Potsdam unter Schirmherrschafft des damaligen Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg Matthias Platzeck:
http://www.fischundfang.de/layout/set/print/Service/Aktuelle-Meldungen/Handicap-WM-ein-voller-Erfolg

Man findet beim DAFV nicht viel zu den Wettkampfanglern, aber einen Hinweis im Nachruf zu Eberhard Weichenhahn und eine Würdigung für seine Organisation der WM gibt es dann doch:

http://www.dafv.de/index.php/home/nachrichten-und-pressemitteilungen/nachruf-eberhard-weichenhan

Also gab oder gibt es doch "Wettfischen" und das mit Wissen oberster Dienstherren? Mitorganisiert von einem gemeinnützigen Bundes- und Landesverband? Wohlmöglich unter deutscher Beteiligung? Pfui:).

Gruß

Tomasz
 

Kaulbarschspezi

Schläfer
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Dann erkläre bitte per Pn.
Ich kenne es nicht anders...wäre daher um Aufklärung dankbar.

Eine Satzung schreibt man selbst. Man kann als Vereinszweck reinschreiben, was man will, solange man damit nicht gegen irgendwelche sonstigen Gesetze verstößt... Die Frage der Gemeinnützigkeit ist davon entkoppelt. Natürlich macht es für viele Vereine Sinne, gemeinnützig zu sein, daher werden sie die satzungsmäßigen Vereinszwecke konform zu §52 AO formulieren. Das kann vieles sein: Schwerpunkte der Vereinsarbeit im Naturschutz, der Umweltbildung, Brauchtumspflege - alles mögliche. Angelwettbewerbe bspw. können, müssen aber längst nicht in einer Satzung aufgeführt werden. Das man trotzdem sowas durchführt, widerspricht andersrum auch nicht einer Satzung, in der sowas nicht explizit erwähnt wird. Insofern ist die Satzung in dieser Diskussion völlig außen vor...

Vielmehr hat offensichtlich das BMF in einem Erlass festgelegt, das Angelwettbewerbe und Gemeinnützigkeit grundsätzlich nicht vereinbar sind. Diese Einschätzung besitzt zunächst zwar keine materielle Rechtsgrundlage, leitet aber, solange sie in Kraft ist, Verwaltungshandeln der nachgeordneten Behörden - hier der Finanzämter. Mit anderen Worten - und hier hat Thomas wohl prinzipiell Recht - können und müssen sie einem Verein einfach so auf den Sack gehen, wenn sie Kenntnis von einem Angelwettbewerb nach den Kriterien des BMF-Erlasses erhalten.

So und nun ist der entscheidende Punkt, dass ein Verein sehr wohl satzungskonform und nach eigener Einschätzung TierSchG-konform und auch sonstig rechtskonform ein fröhlichen Angelwettbewerb für behinderte Kinder durchführen könnte, bei dem der selbstgefangene Fisch am Ende gemeinsam zu Kloppsen verarbeitet und zu Gunsten der Aktion Mensch verkauft wird. Und diesem Verein auf Basis des Erlasses des BMF, die Gemeinnützigkeit entzogen wird, weil das BMF hier eine sehr eigene Interpretation des Geschehens hat. Was hilft: Im Fall der Fälle Klagen und eine richtliche Feststellung erlangen, dass der BMF-Erlass rechtswidrig ist.

Aber - letztens - der Fall der Fälle kommt offenbar so selten vor, dass man ihn mit der Lupe suchen muss. Das landen wir wieder bei dem bisher einzig bekannten Fall in Bayern, zudem man nix Genaues nicht weiß...
 
Zuletzt bearbeitet:

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Klagen und eine richtliche Feststellung erlangen, dass der BMF-Erlass rechtswidrig ist.
Nicht der Erlass, dagegen kannste nicht klagen - die auf Grund des Erlasses Dich beschwerende Maßnahmen (hier Entzug der Gemeinnützigkeit) bei Nichtanerkennung eines Einspruches zum diesbezüglichen Steuerbescheid, dagegen kannste dann klagen.

Davon ab ist da ja auch noch das Bundeslandwirtschaftsministerium neben BMV, VDSF/DAFV und Tierschutzreferenten involviert - die haben das schon alles gut abgeklärt.

Nach Auskunft des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wären die Angaben in dem Informationspapier des VDSF (Abgrenzung verbotene Wett- zu sonstigen Angeln) richtig.
Der Wortlaut der Definitionen zu "Gemeinschaftsfischen in Binnengewässern" und "Wettfischen" werde zudem von den Tierschutzreferenten des Bundes und der Länder mitgetragen.

Man bitte darauf zu achten, dass Anglervereine, die Wettfischveranstaltungen durchführen oder fördern, nicht als gemeinnützig behandelt werden. Außerdem werde angeregt, den nachgeordneten Dienststellen zur Sicherstellung einer bundesweit gleichen Abgrenzung des Wettfischens das Informationspapier des VDSF zur Verfügung zu stellen.

Ebenso sind die Gründe für Angelvereine, für die sie die Gemeinnützigkeit bekommen, klar definiert:
Angelvereine, deren satzungsmäßiger Zweck die Förderung der nichtgewerblichen Fischerei wäre, könnten unter dem Gesichtspunkt der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege als gemeinnützig anerkannt werden.

Und das ist zuerst mal alleine Sache der Finanzbehörden.

Und der Erlass dient eben der bundesweiten Gleichbehandlung diesbezüglich bei der Durchführung..
 

Kaulbarschspezi

Schläfer
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Nicht der Erlass, dagegen kannste nicht klagen - die auf Grund des Erlasses Dich beschwerende Maßnahmen (hier Entzug der Gemeinnützigkeit) bei Nichtanerkennung eines Einspruches zum diesbezüglichen Steuerbescheid, dagegen kannste dann klagen.

Ja, so ist es gemeint. Im Kern würde der Erfolg der Klage aber den Inhalt des Erlasses als solchen in Frage stellen...
 
L

Lazarus

Guest
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Spannend. Wo steht das im TierSchG?
Weil sportlicher Vergleich kein 'vernünftiger Grund' ist, Wirbeltieren Schädigungen zuzufügen.

Die ganzen P*TA-Anzeigen gegen Königsfischen der letzten Zeit haben das ja recht nachdrücklich unterstrichen. Die erfolgte Verwertung der gefangenen Fische haben die Vereine zum Glück vor Konsequenzen bewahrt.

Mal ganz davon ab, warum sollte das BMF sonst was gegen Wettfisch-Veranstaltungen haben? Dass die Veranstalter damit Geld einnehmen, kann ja nicht der Grund sein. Sonst wären die ganzen Vereinsfeste genauso schädlich für die Gemeinnützigkeit.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Mal ganz davon ab, warum sollte das BMF sonst was gegen Wettfisch-Veranstaltungen haben?

Guckst Du:
Davon ab ist da ja auch noch das Bundeslandwirtschaftsministerium neben BMV, VDSF/DAFV und Tierschutzreferenten involviert - die haben das schon alles gut abgeklärt.

Nach Auskunft des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wären die Angaben in dem Informationspapier des VDSF (Abgrenzung verbotene Wett- zu sonstigen Angeln) richtig.
Der Wortlaut der Definitionen zu "Gemeinschaftsfischen in Binnengewässern" und "Wettfischen" werde zudem von den Tierschutzreferenten des Bundes und der Länder mitgetragen.

Man bitte darauf zu achten, dass Anglervereine, die Wettfischveranstaltungen durchführen oder fördern, nicht als gemeinnützig behandelt werden. Außerdem werde angeregt, den nachgeordneten Dienststellen zur Sicherstellung einer bundesweit gleichen Abgrenzung des Wettfischens das Informationspapier des VDSF zur Verfügung zu stellen.

Ebenso sind die Gründe für Angelvereine, für die sie die Gemeinnützigkeit bekommen, klar definiert:
Angelvereine, deren satzungsmäßiger Zweck die Förderung der nichtgewerblichen Fischerei wäre, könnten unter dem Gesichtspunkt der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege als gemeinnützig anerkannt werden.

Und das ist zuerst mal alleine Sache der Finanzbehörden.

Und der Erlass dient eben der bundesweiten Gleichbehandlung diesbezüglich bei der Durchführung..
 

Kaulbarschspezi

Schläfer
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Davon ab ist da ja auch noch das Bundeslandwirtschaftsministerium neben BMV, VDSF/DAFV und Tierschutzreferenten involviert - die haben das schon alles gut abgeklärt.

Nach Auskunft des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wären die Angaben in dem Informationspapier des VDSF (Abgrenzung verbotene Wett- zu sonstigen Angeln) richtig.

Die Tierschutzreferenten etc. sind dabei ziemlich schnurz - auch alles staatliche böse Exekutive, vor der der Verein geschützt werden müsste ;).

Bedenklich ist in der Tat eher die Zustimmung der Verbände, denn die besitzen hier schon eine gewisse unabhängige "Expertenstellung" in dem ganzen Spiel. Die müssten dem ganzen zwingend widersprechen - mit Verweis auf Förderung von Bildung, Sport ud Brauchtum und dem Nachweis, dass der Fisch anschließend TierSchG-konform an die Enten verfüttert wird.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Bedenklich ist in der Tat eher die Zustimmung der Verbände, denn die besitzen hier schon eine gewisse unabhängige "Expertenstellung" in dem ganzen Spiel. Die müssten dem ganzen zwingend widersprechen - mit Verweis auf Förderung von Bildung, Sport ud Brauchtum und dem Nachweis, dass der Fisch anschließend TierSchG-konform an die Enten verfüttert wird.
Da sind wir wieder komplett einer Meinung ;-)))
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Weil sportlicher Vergleich kein 'vernünftiger Grund' ist, Wirbeltieren Schädigungen zuzufügen.

...

gucks Du:

Es gab 2008 die Handicap-Weltmeisterschaften in Potsdam unter Schirmherrschafft des damaligen Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg Matthias Platzeck:
http://www.fischundfang.de/layout/set/print/Service/Aktuelle-Meldungen/Handicap-WM-ein-voller-Erfolg

Man findet beim DAFV nicht viel zu den Wettkampfanglern, aber einen Hinweis im Nachruf zu Eberhard Weichenhahn und eine Würdigung für seine Organisation der WM gibt es dann doch:

http://www.dafv.de/index.php/home/nachrichten-und-pressemitteilungen/nachruf-eberhard-weichenhan

Also gab oder gibt es doch "Wettfischen" und das mit Wissen oberster Dienstherren? Mitorganisiert von einem gemeinnützigen Bundes- und Landesverband? Wohlmöglich unter deutscher Beteiligung? Pfui:).

Gruß

Tomasz

Oder will jetzt jemand behaupten, das wäre ein internationales Hegefischen gewesen, das man unter dem Deckmantel einer WM ausgeführt hat?

Gruß

Tomasz
 
S

Sharpo

Guest
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

gucks Du:



Oder will jetzt jemand behaupten, das wäre ein internationales Hegefischen gewesen, das man unter dem Deckmantel einer WM ausgeführt hat?

Gruß

Tomasz


Jupp.

;)

Ich glaube die Prominenz der Politiker war zu gross. Da haben sich die Finanzämter nicht dran getraut.

Gab es eine Wiederholung? Nein? Warum nicht? :g
 
L

Lazarus

Guest
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Es gab 2008 die Handicap-Weltmeisterschaften in Potsdam unter Schirmherrschafft des damaligen Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg Matthias Platzeck:
http://www.fischundfang.de/layout/set/print/Service/Aktuelle-Meldungen/Handicap-WM-ein-voller-Erfolg
In dem verlinkten Text ist aber auch von einem Hegefischen die Rede... Das war doch eine Hege-WM. #t

Bisher hat sich zum Glück für solche Fischen einfach niemand groß interessiert, bis die P*TA angefangen hat, dieses Feld zu beackern. Und neuerdings das AB.

@Thomas F.:
Dein verlinkter Text erklärt nicht, was für die Schädlichkeit von Wettfischen für die Gemeinnützigkeit spricht.

Oder will jetzt jemand behaupten, das wäre ein internationales Hegefischen gewesen, das man unter dem Deckmantel einer WM ausgeführt hat?
Sieht so aus...
 

Kaulbarschspezi

Schläfer
AW: Wettangeln: Nachfrage bei Frau Dr. Happach-Kasan

Weil sportlicher Vergleich kein 'vernünftiger Grund' ist, Wirbeltieren Schädigungen zuzufügen.

Die ganzen P*TA-Anzeigen gegen Königsfischen der letzten Zeit haben das ja recht nachdrücklich unterstrichen. Die erfolgte Verwertung der gefangenen Fische haben die Vereine zum Glück vor Konsequenzen bewahrt.

Dann ist doch alles klar. Sportlicher Vergleich steht nicht im Gegensat zum TierSchG. Man sollte nur den gefangenen Fisch nicht in die Tonne kloppen...
 
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