AW: Fischerprüfung NRW
In der alten Prüfungsverordnung hieß es zu Wirbel auch jeweils "entfällt". Trotzdem wurde uns in BN/SU empfohlen, Wirbel zu montieren - was letztlich auch vom Prüfer gewünscht war.
Seit 2015 heißt es jetzt jeweils "passend zur Hauptschnur". Da die Verordnung noch recht neu ist, kann ich mir vorstellen, dass sich die Prüfer erstmal daran halten werden. Jedenfalls dürften sie kaum ein Argument gegen die Verordnung vorbringen können, das einen Fehlerpunkt rechtfertigen würde. Schon gar nicht, wenn man wegen diesem durchfallen sollte.
Also, Wirbel dran und keine Panik! Um die Fischerprüfung nicht zu bestehen, muss man sich schon ganz schön anstrengen.