AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen
Und was für ein Witz diese Strafe ist.
Selbst bei deiner Rechnung von 5x 200€/Angel kommt man wahrscheinlich bei weitem nicht auf 1 (durchschn.)Monatsgehalt.
Der Witz ist, dass anscheinend keine weiteren Maßnahmen unternommen wurden und diese Vollidioten whsl. weiter angeln dürfen...
Es gibt Tatbestände da bringt auch ,,doch erstmal mit denen reden" nicht viel. Das gehört sanktioniert!
Danke Bernd2000 für deinen ersten Kommentar! Stimme da nur zu!
Und rheinfischer #q
dem kann ich mich absolut nicht anschließen.
Die Art und Weise wie etwas aufgedeckt wird mindert doch keineswegs das Vergehen! Wo leben wir denn bitteschön. Reflektiere diese Denkweise mal auf andere Tatbestände (z.B. Mord).
In Deutschland gibt es mit die beste Gesetzgebung weltweit (allein schon das Grundgesetz!). Sowas ist einfach nur unnötige Tierquälerei in meinen Augen. Damit meine ich den Waller.
Und warum Hälterung bis zum Ende des Angelns erlaubt sein soll muss man auch nicht verstehen, oder
996? |kopfkrat
Es geht hier um das Tierschutzgesetz. Und irgendwann geht es zu weit. Von diesem Punkt in einer Gewässerordnung habe ich hier in Niedersachsen noch nichts gehört.
Versteht mich nicht falsch. Ich bin selber großer Befürworter von C&R und verfahre auch so. Aber bitte auch möglichst schonend und ohne großen Stress für das
Lebewesen.
Kein Wunder dass Tierschützer und Co. gegen das Angeln hetzen wenn wir solche Vollidioten auch noch weiterhin in unseren Reihen dulden und ihnen einfach eine lächerliche Geldstrafe aufgesetzt wird.