Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

fishhawk

Well-Known Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Hallo,

Trotzdem wären sie mit einem Anschiss davongekommen.

Du bist nicht zufällig Jugendrichter, oder??

Was müsste man bei dir denn noch machen, bis du jemand die Karte abnimmst?
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

5 Ruten und wieviel auch immer mehr als erlaubt

-> Verstoß gegen die Gewässer- oder Vereinsordnung. Hat der Richter nichts mit zu tun.

Das ist Sache des Gewässerpächters bzw. Fischereirechtsinhabers, ob und wie das geahndet wird. Vielleicht wurde der Erlaubnisschein für das Gewässer eingezogen und es wird auf Lebenszeit kein neuer Erlaubnisschein mehr ausgestellt.

Völlig falsch. Wenn ein Angler mit mehr als den vorgeschriebenen Angeln, innerhalb der (ggf. vom Verein verlängerten) Schonzeit oder mit nicht seitens des Vereins zugelassenen Ködern angelt, handelt es sich um den Versuch des Diebstahl oder der Wilderei. Beides strafrechtliche Delikte.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Hallo,



Du bist nicht zufällig Jugendrichter, oder??

Was müsste man bei dir denn noch machen, bis du jemand die Karte abnimmst?

Ich bin Gewässerwart und kontrolliere die Gewässer meines Vereins.

Die Karte nehme ich jemandem ab, der mehr Fische entnimmt, als er darf bzw. mit Entnahmeabsicht mehr Angeln benutzt, als er darf. Der Aal-Angler, der mit 3 Ruten angetroffen wird, hat da eher ein Problem mit mir, als der C&R-Karpfenangler (der im Wiederholungsfall natürlich auch dran ist).

C&R-Angler richten im Sinne des Vereins keinen Schaden an, egal mit wieviel Angeln sie unterwegs sind.
 

Jose

Active Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

... Der Aal-Angler, der mit 3 Ruten angetroffen wird, hat da eher ein Problem mit mir, als der C&R-Karpfenangler (der im Wiederholungsfall natürlich auch dran ist).

C&R-Angler richten im Sinne des Vereins keinen Schaden an, egal mit wieviel Angeln sie unterwegs sind.


das zum thema regeln, rechtssicherheit und überhaupt.

willkür ist das wort

nicht gutmensch- sondern gutsherrenmentalität. verwerflich aber mit sympathiefaktor, weil wir ja alle etwas korrupt und selbstherrlich sind und immer irgendwie einen spezi haben...

ist aber willkür und mies


zeltinger: "driss jett oop de driss..." (1:58)
 
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Toni_1962

freidenkend
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Ich bin Gewässerwart und kontrolliere die Gewässer meines Vereins.

Die Karte nehme ich jemandem ab, der mehr Fische entnimmt, als er darf bzw. mit Entnahmeabsicht mehr Angeln benutzt, als er darf. Der Aal-Angler, der mit 3 Ruten angetroffen wird, hat da eher ein Problem mit mir, als der C&R-Karpfenangler (der im Wiederholungsfall natürlich auch dran ist).

C&R-Angler richten im Sinne des Vereins keinen Schaden an, egal mit wieviel Angeln sie unterwegs sind.

Also hättest du in dem Fall auch die Karten weggenommen, denn ...
"Diese waren nach seiner Aussage dafür bekannt, dass sie so angeln und hatten daher schon öfter für Unmut unter den anderen Anglern am See gesorgt."
 
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Woran erkennt man einen C&R Angler?

Bei uns haben die Kochtopfopis aufgerüstet,die sitzen nun mit High End am Bach genau wie die Jüngeren um ihre Karpfen zu fangen,selbst Abhakmatten haben se.

Wird jetzt schon an der Ausrüstung ausgemacht wer was ist? Oder wie geht das? Liegt man als Aufseher auf lauer?

Unsere Gegner haben längst erreicht was sie wollten,nur die meisten Angler sind zu blöd das zu begreifen.....
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

... Habe noch nicht erfahren, dass die italienischen und spanischen Welse durch das Anleinen grausame Qualen erleiden müssen.

Ist schon witzig, wenn der Berufsfischer nebenan dutzende Kiemennetze stellt und die teils noch nicht langsam im Netz gestorbenen Fisch noch lebend in eine Tonne ohne Wasser packt.
Frage mich ernstens, wieviele Berufsfischer schon wegen Tierquälerei vorm Richter standen. Wenn nicht, wirds aber Zeit.
Gefällt mir #6
 

Jose

Active Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

...Ist schon witzig, wenn der Berufsfischer nebenan dutzende Kiemennetze stellt und die teils noch nicht langsam im Netz gestorbenen Fisch noch lebend in eine Tonne ohne Wasser packt.
Frage mich ernstens, wieviele Berufsfischer schon wegen Tierquälerei vorm Richter standen. Wenn nicht, wirds aber Zeit.

Gefällt mir nicht
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find ich gar nicht witzig, dass du jetzt zur flächendeckenden verfolgung wg tierquälerei aufrufst.
mag das grummeln im bauch beruhigen, ist aber unklug wie sägen an dem sprichwörtlichen ast.
 

feko

Well-Known Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Nein menschlich, aber korrekt im Dienst.
Für keinen Menschen sicher ganz leicht, eigene Meinung und den Auftrag zu verbinden.
Auch wenn Viele erwarten das mit dem Amt nun auch blinder Gehorsam und Vorbildliches Verhalten erfolgen muss.
(Ganz schwieriges Thema...)
------------------------
Korrupt bedeutet doch das Sie sich eigene Vorteile entgegen oder zulasten Ihres Auftrages verschaffen.

Dann hätten sie dich gleich beim gemeinsamen Angeln kontrolliert, dich aufgeschrieben und selbst genauso weiter geangelt.
Ganz klar wäre es auch Korruption wenn man Dier dann angeboten hätte gegen ein kleine Spende an Sie, einfach weiter zu machen.



Sie befolgen nicht das Gesetz, aber pissen wegen genau diesem anderen an den karren.
Dem Gesetz dem sie sich verschrieben haben als staaatlicher kontrollöre.
In meinen Augen korrupt.
Und in besagtenm falle hat es auch mit fischneid und irgend welchen persönlichen Gründen zu tun.
Vereinsmeierei die dann leider vor gericht entschieden werden musste.
Vg
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
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das zum thema regeln, rechtssicherheit und überhaupt.

willkür ist das wort

nicht gutmensch- sondern gutsherrenmentalität. verwerflich aber mit sympathiefaktor, weil wir ja alle etwas korrupt und selbstherrlich sind und immer irgendwie einen spezi haben...

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zeltinger: "driss jett oop de driss..." (1:58)

Auch spannend diese Betrachtung.
Auch ich bin G.W im Geschäftsführenden Vorstand, also offiziell auch Mitpächter und Miteigentümer, ich darf kontrollieren als Miteigentümer.
Aus irgendeinem Grunde wollte ich aber nie als Fischereiaufseher gemeldet und eingetragen werden.

Warum sollte ich mehr als die Interessen des Vereins vertreten.
Ich sehe das so, das ich als G.W für einen vernünpftigen Fischbestand zuständig bin, dafür benötige ich aber das Vertrauen aller Mitglieder, so das ich auch von Ihnen viele Infos erhalten werde.
Also auch Infos, die sie manchen 100% Aufseher niemals geben würden.(Ähnlich dem Beichtgeheimnisses)

Die Aufseher setzen dann die Regelungen um, wobei sie je nach Rechtslage der Länder auch mal gezwungen sind, dort einzugreifen wo ich wegsehen würde weil es meine Aufgabe eher erleichtert.
 

eagle-ray

Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Wenn man bedenkt was man in Holland oder Belgien für eine Rute zuviel bezahlt, dann sind diese Kerle schon sehr günstig weggekommen. Für mich interessant an diesem Urteil ist, dass die von Hause aus eher konservativen Juristen tatsächlich die grünen Gesetze sehr lasch auslegen. Gut für uns.
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Sie befolgen nicht das Gesetz, aber pissen wegen genau diesem anderen an den karren.
Dem Gesetz dem sie sich verschrieben haben als staaatlicher kontrollöre.
In meinen Augen korrupt.
Vg

Hilfe, alle Beamten sollten wahre Heilige werden, das zu erwarten ist Ihnen gegenüber unmenschlich.
Verdammt nicht heilige, sondern Maschinen ohne menschliche Eigenschafften, wie Fehlern oder Gefühlen oder eigener Meinung.
Solch ein "Blinder Gehorsam, kann ganz schnell auch böse enden"

Sorry, war Kriegsdienstverweigerer aus diesem Grunde.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
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das zum thema regeln, rechtssicherheit und überhaupt.

willkür ist das wort

nicht gutmensch- sondern gutsherrenmentalität. verwerflich aber mit sympathiefaktor, weil wir ja alle etwas korrupt und selbstherrlich sind und immer irgendwie einen spezi haben...

ist aber willkür und mies

Wenn mir jemand eine Delle ins Auto fährt und abhaut, ich aber trotzdem beweisen kann, dass er der 18Jährige mit der neu erworbenen Fahrerlaubnis aus der Nachbarschaft ist, kann ich entweder die Polizei einschalten oder den Typen bzw. seine Eltern zum freundschaftlichen Gespräch mit klarer Ansage bitten.

Und genau so sieht es bzgl. der Handlungsfreiheit der Vereine aus. Ich bin als Gewässerwart eng abgestimmt mit dem Vorstand und wir entscheiden gemeinsam, wie Vorfälle sanktioniert werden. Und da jeder mal Fehler macht, kann man mit uns reden, was aber natürlich seine Grenzen hat.

Das kann man Willkür nennen, ich sage dazu Handeln mit Augenmaß.
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

die Überschreitung Anzahl der Angeln ist nach DVO in Sachsen eine Ordnungswidrigkeit
 
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Ich denke, der Richter hat Recht gesprochen.
Er hat alle vorliegenden Fakten gesehen, bewertet und die entsprechenden Gesetze dagegen gestellt.
Aus der Summe dieser Betrachtung hat er seinen Richterspruch gefällt.
Mit Sicherheit Recht gesprochen. Wir mögen das als zu hart oder zu weich beurteilen und wenn wir das 30 x diskutieren werden wir immer zu anderen Ergebnissen kommen. Und jedes wird für sich betrachtet aus unserer Sicht richtig oder falsch sein.
Deshalb gibt es Staatsanwälte, Richter, Rechtsanwälte, die die Gesetze kennen und nach diesen Gesetzen urteilen. Und so lange Urteile rechtkräftig sind gibt es daran nichts zu rütteln.
Unser Verein ist seit Jahren mit einer renommierten Kanzlei verbunden. Wir lassen uns Rechtsgutachten erstellen um strittige Dinge besser zu klären, um die Mitglieder besser zu schützen , bzw. unsere Rechte durchzusetzen.
Solche Gutachten sind nicht wirklich billig. Aber das wären klassische Verbandsaufgaben,diese Gutachten zu erstellen, speziell bei regelmäßigen strittigen Themen.
Besser angelegte Gelder wie für ein weiteres Biologengehalt.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Wenn man bedenkt was man in Holland oder Belgien für eine Rute zuviel bezahlt, dann sind diese Kerle schon sehr günstig weggekommen. Für mich interessant an diesem Urteil ist, dass die von Hause aus eher konservativen Juristen tatsächlich die grünen Gesetze sehr lasch auslegen. Gut für uns.

Wenn man pro Angler 5 Ruten einzieht sehe ich schon den erzieherischen Effekt. Lasch ausgelegt wurden die aus dem Tierschutzgesetz resultierenden Aspekte, was ich den Jungs gönne (auch wenn ich lebende Köderfische und Anleinen nicht lustig finde). Das Angeln mit zu viel Ruten wurde mit Nachdruck sanktioniert. Die sparen jetzt erst mal auf neues Equipment.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Wenn mir jemand eine Delle ins Auto fährt und abhaut, ich aber trotzdem beweisen kann, dass er der 18Jährige mit der neu erworbenen Fahrerlaubnis aus der Nachbarschaft ist, kann ich entweder die Polizei einschalten oder den Typen bzw. seine Eltern zum freundschaftlichen Gespräch mit klarer Ansage bitten.

Und genau so sieht es bzgl. der Handlungsfreiheit der Vereine aus. Ich bin als Gewässerwart eng abgestimmt mit dem Vorstand und wir entscheiden gemeinsam, wie Vorfälle sanktioniert werden. Und da jeder mal Fehler macht, kann man mit uns reden, was aber natürlich seine Grenzen hat.

Das kann man Willkür nennen, ich sage dazu Handeln mit Augenmaß.

Was Du als Privatperson machst, spielt hier keine Rolle. Mach da wie du es für dich willst und eentscheide nach Gutdünken.
Aber als Kontrollör in einem Verein musst du eine klare einheitliche Vorgehensweise haben, sonst ist es Willkür und wird ungerecht.
Den einen JA .. den anderen NEIN ... das geht nicht.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Man sollte das alles etwas entspannt betrachten. Hätte ich dort kontrolliert, hätte es eine heftige Ansprache wegen der Ruten gegeben, vor allem aber wegen des Anleinens und des lebenden Köderfisches. Das geht für mich gar nicht und ist für mich gravierender als die 5 Ruten, aber dazu mag jeder seine eigene Meinung haben. Trotzdem wären sie mit einem Anschiss davongekommen.


Wenn das so stimmt: Ja. Karten weg.

Anschiss oder Karten weg? |kopfkrat

Oder hast einfach den Artikel nicht gelesen?
Das haben ja einige hier im Thread nicht ... |rolleyes
 
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