AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen
Ich denke, der Richter hat Recht gesprochen.
Er hat alle vorliegenden Fakten gesehen, bewertet und die entsprechenden Gesetze dagegen gestellt.
Aus der Summe dieser Betrachtung hat er seinen Richterspruch gefällt.
Mit Sicherheit Recht gesprochen. Wir mögen das als zu hart oder zu weich beurteilen und wenn wir das 30 x diskutieren werden wir immer zu anderen Ergebnissen kommen. Und jedes wird für sich betrachtet aus unserer Sicht richtig oder falsch sein.
Deshalb gibt es Staatsanwälte, Richter, Rechtsanwälte, die die Gesetze kennen und nach diesen Gesetzen urteilen. Und so lange Urteile rechtkräftig sind gibt es daran nichts zu rütteln.
Unser Verein ist seit Jahren mit einer renommierten Kanzlei verbunden. Wir lassen uns Rechtsgutachten erstellen um strittige Dinge besser zu klären, um die Mitglieder besser zu schützen , bzw. unsere Rechte durchzusetzen.
Solche Gutachten sind nicht wirklich billig. Aber das wären klassische Verbandsaufgaben,diese Gutachten zu erstellen, speziell bei regelmäßigen strittigen Themen.
Besser angelegte Gelder wie für ein weiteres Biologengehalt.