Catch & release - eine falsch geführte Diskussion

kati48268

Well-Known Member
AW: Catch & release - eine falsch geführte Diskussion

Die Sanktion gegen die Trophäenfischerei ist ein klares Signal, dass diese Form des C+R nicht mit dem Tierschutzgesetz zusammengeht.
Es gibt überhaupt keine rechtsichere Definition des Begriffs Trophäenfischen!
Es ist ein Begriff, der neu generiert wurde, um Angler zu diffamieren.
Und die Verbandlers gehen der Nummer voll auf den Leim und klatschen auch noch Beifall.

#q


Darfst übrigens durchaus drauf eingehen,
wenn du mir schon Fragen stellst:

Wie wird es denn beurteilt?

Das "dicke Danke" betraf vor allem der Erkenntnis, dass deine Aussage politisch falsch ist.

Ich bin kein Jurist und maß mir auch gar nicht an, dazu eine rechtssichere Auskunft geben zu können.

Aber mit Angelpolitik & Lobbyismus kenne ich mich aus.


Möchte man bei zurückgehenden Resourcen/Fischbeständen eine derart sinnbefreite Ausübung des Hobby´s am Wasser sehen und was ist mit der öffentlichen Wahrnehmung?

Den "Sinn des Angelns" definieren nicht Verbände,
sondern dies macht jeder Angler für sich ganz persönlich.

Leider maßen sich Verbände aber immer wieder an,
diesen Sinn vorzugeben.

Dabei ziehen sie viel zu oft die öffentliche Wahrnehmung heran
-oder das, wie sie selbst diese wahrnehmen/definieren-
und nicht die Grundlage auf der sie arbeiten sollten,
nämlich im Sinne der Angler, die sie wählen und bezahlen!

Ihr seid weder unsere Chefs, Aufpasser, Mentoren oder Belehrenden, sondern unsere Angestellten.

Und wenn Richter offensichtlich das Angeln immer mehr einschränken,
ist es euer verdammter Auftrag & Job dagegen zu halten,
politisch wie juristisch,
und eben nicht den Laufburschen und das Sprachrohr der Justiz zu spielen.
 

Bimmelrudi

Well-Known Member
AW: Catch & release - eine falsch geführte Diskussion

Alles soweit ok Kati, Problem dabei ist nur....wir die Angler haben unsere "Angestellten" selbst ausgesucht.
Sind das nun falsche Hoffnungen auf die wir gesetzt haben oder einfach Blindheit?

Den Baum bringt man nicht zu Fall indem man die Krone abschlägt..an der Basis hakt es, und zwar mehr und länger wie manch einem es lieb ist.
Motzen tun viele wenn sie in Versammlungen oder durch Kollegen diverses hören...etwas bewegen zu wollen, davon reden vielleicht noch 5% derer...und den ersten Schritt wagen von diesen 5% nichtmal 0,01%
Brauch man glaub ich nicht mehr weiter fortführen wohin das geht.
Wenn kein echter Angler den Job machen will, muß man halt das nehmen was übrig bleibt.
Nur nachher brauch dann auch keiner mehr rumjammern, wenn da ne Nichtanglerin mit rosa Handtasche auf dem Thron abhängt.
Man erntet was man säht.|rolleyes
 
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Es gibt überhaupt keine rechtsichere Definition des Begriffs Trophäenfischen!
Es ist ein Begriff, der neu generiert wurde, um Angler zu diffamieren.
Und die Verbandlers gehen der Nummer voll auf den Leim und klatschen auch noch Beifall.

Nein, aber es gibt das Urteil in dem Fall gegen den Forellenteichbetreiber. Das "angeln" auf Fische, die nur zum Fang vorher eingesetzt werden, um sie anschließend wieder für weitere solcher Vorhaben zu hältern und neu zu besetzen, ist vermutlich die beste Idee, um der Akzeptanz des Angelns in der Öffentlichkeit nachhaltig zu schaden.

Das hat mit Hege, Pflege, Natur, Waidgerechtigkeit und allem, was der Angler doch gerne in der Öffentlichkeit an positiven Eigenschaften betont, gar nichts mehr zu tun.
 

Wegberger

aus dem Westen
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Hallo,

alles schön und gut aber solange es keine Interessenvertreter für Angler gibt, ist alles Stückwerk und Makulatur.
 

Kolja Kreder

Mitglied
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Nur so am Rande: Wer meint, jeder maßige Fisch muss dem Wasser entnommen und getötet werden, sollte in NRW tunlichst darauf achten, dass das 5 cm große Rotauge, kein Rotauge, sondern ein Aland ist. Denn Rotaugen haben in NRW kein Mindestmaß!
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
AW: Catch & release - eine falsch geführte Diskussion

Kolja,
ich setze jedenfalls immer wieder komplett rechtssicher entnahmefähige Fische zurück. Ich verfahre da nach der sog. Weber'schen Formel...

Da ich ausgesprochen gerne zumindest bestimmte Fische verzehre, hab ich's ne Weile mit nem Bestellschein als Köder versucht, damit ich nur die Jungs, selbstverständlich auch noch in Pfannen gerechter Größe, an den Haken bekomme, die ich mir einverleiben möchte. Überraschenderweise hat das nicht geklappt. Vielleicht hat Lexi, also der Kollege mit dem schmalen Funktionärsgehalt, ja nen Tipp...
Sei's drum: In den nächsten Tagen gibt's wieder mit ein paar richtig guten Jungs ne Runde Stippen & Meinungsaustausch (auch zum hier angesprochenen Thema). Vermutlich bin ich danach noch rechtssicherer, sowohl in der Theorie, als auch in praxi...


Damit eins klar ist: Ich angel seit mehr als 50 Jahren nur und ausschließlich zum Nahrungserwerb. Ohne die Angelei würd ich glatt verhungern. Null Spaß, keine Entspannung, keine Action. Nur Stress und der nackte Kampf ums Überleben. Vernünftig nenn ich das...
 
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BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
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Damit eins klar ist: Ich angel seit mehr als 50 Jahren nur und ausschließlich zum Nahrungserwerb. Ohne die Angelei würd ich glatt verhungern. Null Spaß, keine Entspannung, keine Action. Nur Stress und der nackte Kampf ums Überleben. Vernünftig nenn ich das...
|bigeyes Hammer wie konsequent Du da Nachteile, Geldaufwand, Spott und Wetter auf dich nimmst, nur um die Natur vor Überfischung, Massentierhaltung und Soja -Monoplantagen zu bewahren.
Viele dieser bequemen Faulpelze die Einen Belächeln wissen gar nicht, wie unangenehm das Angeln uns doch ist.
Na gut was will man von Menschen erwarten die auf öko-Bekleidung (Fell, Leder und Baumwollprodukte aus Hungerlohnländern.)verzichten und sich lieber in nicht abbaubare Kunststoffe hüllen.:q
 

funkbolek

Member
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Ich möchte hier nicht für Unmut sorgen und es ist auch nicht meine Absicht, das Anliegen des Antragstellers zu diskreditieren, sondern lediglich vor falscher Sicherheit, in der sich jmd wiegen koennte warnen: Nach den gängigen Kommentaren zum TierschG, in denen ich in der Gerichtsbibliothek am Kammergericht (also der Bibliothek bzw den Büchern, in der auch im Zweifel der Richter nachschauen wird) zu 17 nachgelesen hab, wird das Angeln dort nicht selbst als Rechtfertigungsgrund gesehen, sondern tatsächlich nur Hege/Verwertungsabsicht.
Kolja, vielleicht wäre es sinnvoll, deinen Beitrag mal abseits der Anglerschaft zur Veröffentlichung bei einer Fachzeitschrift vorzulegen.
 
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Kolja Kreder

Mitglied
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Ich möchte hier nicht für Unmut sorgen und es ist auch nicht meine Absicht, das Anliegen des Antragstellers zu diskreditieren, sondern lediglich vor falscher Sicherheit, in der sich jmd wiegen koennte warnen: Nach den gängigen Kommentaren zum TierschG, in denen ich in der Gerichtsbibliothek am Kammergericht (also der Bibliothek bzw den Büchern, in der auch im Zweifel der Richter nachschauen wird) zu 17 nachgelesen hab, wird das Angeln dort nicht selbst als Rechtfertigungsgrund gesehen, sondern tatsächlich nur Hege/Verwertungsabsicht.
Kolja, vielleicht wäre es sinnvoll, deinen Beitrag mal abseits der Anglerschaft zur Veröffentlichung bei einer Fachzeitschrift vorzulegen.

Das ist richtig, soweit du in die durchgehend tendenziösen Kommentaren zu TierSchG nachschlägst. Die ignorieren die LFischG schlicht und ergreifend. Anders sieht es aus, wenn du in relevante Kommentare des Strafrechts schaust, wie Schönke- Schröder oder den MüKo. Auch im Kommentar zum Jagd- und Fischereirecht steht es. Ich habe in meinen Fußnoten angegeben, welche Kommentare die LFischG als vernünftigen Grund benennen. Da hast du offensichtlich nicht richtig nachgelesen. ;)
 

Georg Baumann

Well-Known Member
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Die Diskussion, wie wir uns in der Öffentlichkeit präsentieren wollen, hat mit der juristischen Sachlage nichts zu tun. Die beiden Aspekte sollten nicht vermengt werden, denn sonst passiert das, was SH mit seinem dusseligen Versuch, das "Trophäenangeln" zu unterbinden, geschafft hat: Ein riesigen Durcheinander ohne auch nur einen Hauch von Zugewinn an Rechtssicherheit. Die ABSICHT des Anglers - und nur auf die kommt es ja an - lässt sich nun mal nicht sauber oder gar gerichtsfest bestimmen. Es ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung. Das ist letztlich im TierSchG hinlänglich geklärt. Alle weiteren stümperhaften Versuche der Länder sind und bleiben Murks. Das hat Prof. Dr. Arlinghaus übrigens in der aktuellen Ausgabe von RUTE&ROLLE schön aufgezeigt.
 

Kolja Kreder

Mitglied
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Die Diskussion, wie wir uns in der Öffentlichkeit präsentieren wollen, hat mit der juristischen Sachlage nichts zu tun. Die beiden Aspekte sollten nicht vermengt werden, denn sonst passiert das, was SH mit seinem dusseligen Versuch, das "Trophäenangeln" zu unterbinden, geschafft hat: Ein riesigen Durcheinander ohne auch nur einen Hauch von Zugewinn an Rechtssicherheit. Die ABSICHT des Anglers - und nur auf die kommt es ja an - lässt sich nun mal nicht sauber oder gar gerichtsfest bestimmen. Es ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung. Das ist letztlich im TierSchG hinlänglich geklärt. Alle weiteren stümperhaften Versuche der Länder sind und bleiben Murks. Das hat Prof. Dr. Arlinghaus übrigens in der aktuellen Ausgabe von RUTE&ROLLE schön aufgezeigt.

Sehr richtig. Allerdings denkt der Biologe Robert Arlinghaus die juristische Problematik nicht konsequent weiter und fordert weiterhin, dass eine grundsätzliche Entnahmeabsicht vorhanden ist. Dies kann aber - wenn überhaupt - nur für die Bundesländer mit ausdrücklichem C & R verbot gelten.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Catch & release - eine falsch geführte Diskussion

Kommentar zum Tierschutzgesetz von Hirt/Maisack/Moritz (2016)
(§ 17 Rn 42):
„Einem vernünftigen Grund können die mit dem Angeln verbundenen Schmerzen, Leiden und Schäden (einschl. Tod) nur entsprechen, wenn es um das erstmalige Habhaftwerden eines Fisches für Nahrungszwecke des Menschen geht."
 

Wegberger

aus dem Westen
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Hallo,


Kommentar zum Tierschutzgesetz von Hirt/Maisack/Moritz (2016)
(§ 17 Rn 42):
„Einem vernünftigen Grund können die mit dem Angeln verbundenen Schmerzen, Leiden und Schäden (einschl. Tod) nur entsprechen, wenn es um das erstmalige Habhaftwerden eines Fisches für Nahrungszwecke des Menschen geht."
Konsequent zu Ende gedacht bedeutet das, ein vollständiges Angelverbot während Schonzeiten oder wenn Fische mit Mindestmaß im Gewässer vorhanden sind -> da sind unsere Verbandler ja wieder einen Schritt weiter an ihrem Ziel.
 

Toni_1962

freidenkend
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Richtig erkannt, aber es geht weniger um Verbandler als um die derzeitge Flut von Anzeigen von Tierrechtlern.
Das wird hinsichtlich Hegefischen/Gemeinschaftsfischen auch relevant, denn es besteht bei diesen Veranstaltungen die Gefahr, dass besonders viele nicht fangfähige Fische betroffen sein könnten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Georg Baumann

Well-Known Member
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Allerdings denkt der Biologe Robert Arlinghaus die juristische Problematik nicht konsequent weiter und fordert weiterhin, dass eine grundsätzliche Entnahmeabsicht vorhanden ist.


Nein, das stimmt so nicht. In dem bei uns veröffentlichten Text sagt Arlinghaus, dass die Verzehrabsicht ein Grund neben anderen ist.
 

Wegberger

aus dem Westen
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Hallo,


Richtig erkannt, aber es geht weniger um Verbandler als um die derzeitge Flut von Anzeigen von Tierrechtlern.
Und diese Anzeigen sind die logische Konsequenz von dem Wunsch der Verbände hier lieber seit Jahrzehnten Naturschützern nachzueifern, anstelle auch mal Angler zu vertreten.


@Kolja:
Wieso wird dieses Thema nicht mal durch die Instanzen getrieben ? Ok unsere Verbände haben kein Interesse - aber die Petra`s dieser Welt sollten das doch bewerkstelligen können !? (oder sind die sich im stillen Kämmerlein auch sehr unsicher)
 

Kolja Kreder

Mitglied
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Hallo,



Und diese Anzeigen sind die logische Konsequenz von dem Wunsch der Verbände hier lieber seit Jahrzehnten Naturschützern nachzueifern, anstelle auch mal Angler zu vertreten.


@Kolja:
Wieso wird dieses Thema nicht mal durch die Instanzen getrieben ? Ok unsere Verbände haben kein Interesse - aber die Petra`s dieser Welt sollten das doch bewerkstelligen können !? (oder sind die sich im stillen Kämmerlein auch sehr unsicher)

Weil die StA alles einstellt! In vielen fällen nach 170 II StPO, wie z.B.: bei Matze Koch. Ansonsten nach § 153 oder 153a StPO also wegen geringer Schuld ohne bzw. mit Auflage (in €). Mandanten nehmen lieber eine Auflage, also eine Geldzahlung hin, als sich dem Stress einer Strafverhandlung auszusetzen. Dafür habe ich jedes Verständnis. Aus diesem Grunde findet man auch in der juristischen Periodika keine Urteile darüber abgedruckt. Zuletzt gab es dann höchstens mal eine Entscheidung eines Verwaltungsgericht gegeneinen Teichbetreiber wegen der veterenäramtliche Erlaubnis. Das lässt sich aber nicht auf das Strafrecht übertragen. Die Struktur des Verwaltungsrechts ist hier eine ganz andere. Denn dort spielen Rechtfertigungsgründe keine Rolle. Dies ist ja gerade das entscheidende, denn die LFischG erlauben den Fischfang und rechtfertigen damit die mutmaßliche Schmerzufügung.
 

torstenhtr

Active Member
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Er spricht nach wie vor davon, dass Angeln ohne jede Entnahmeabsicht verboten ist".
Ähnliches schreibt auch der Kollege Elmar Weber [1]:


"[..] Das deutsche TierSchG erlaubt diese Art des Fischens jedoch nicht. Das Fangen maßiger Fische mit dem von vornherein gefaßten Vorsatz, den an sich anders verwertbaren Fisch nach einem spannenden Drill wieder freizulassen, ist verboten. [..]"


Deine Hyphothese ist, dass man mit den LFischG grundsätzlich eine Erlaubnis hätte bzgl. des Zurücksetzens von Fischen; erschließt sich mir aktuell noch nicht - aber ich werde mir deine Fundstellen im Volltext besorgen, vielleicht erhellt das schon eher.

--

[1] Elmar Weber, CATCH & RELEASE - Zur Strafbarkeit des Zurücksetzens maßiger Fische., http://www.farioev.de/catch_release/car.html
 
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