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Guest
Du vergleichst eben Äpfel mit Birnen. Wie soll es denn beim Massenfang gehen? Müssten die Fischer den Fisch betäuben, kostet das Dorschfilt vermutlich 100 € das Kilo. Oder der Hering erst. Also musste der Gesetzgeber hier zwischen dem Fischer und Verbraucher auf der einen Seite und dem Tierschutz auf der anderen Seite abwägen. Von einem Angler kann man aber erwarten, dass er Betäubt und Absticht, weil er keine Massenfänge erzielt. - Man muss das anders angehen und z.B. gerade die Tatsache, dass der Angler auf Kosten von Massenfängen höchst selektiv, tiergerecht und nachhaltig entnehmen kann z.B. beim Rückwurfverbot für Dorsche anders behandelt werden muss. Weil es auch hier Äpfel und Birnen sind. Leider schnallen das unsere Verbände nicht, wie dass läuft, weil sie mit tragisch hoher Rechtsunkenntnis geschlagen sind und sich diese leider aufgrund ihrer Arroganz auch nicht ins Haus holen. Ich habe dem DAFV schon mal angeboten, zu helfen. Da haben sie bislang nicht drauf zurückgegriffen.
Kolja, dass das so ist, musst Du mir nicht erklären. Doch ist es dann der Politik mit dem Tierschutz doch nicht so ernst, wenn bei wirtschaftlichen Interessen der Tierschutz per Gesetz ausgehebelt wird und der kleine Mann bei viel geringeren Vergehen bestraft wird. Und warum wird auf der einen Seite das wirtschaftliche Interesse gedeckt, aber auf der anderen Seite nicht? Der Fischerei gegenüber werden Ausnahmen erlaubt,doch demjenigen, der sein Geld mit Angeln verdient und deshalb Fische für Marketingzwecke einsetzt (wirtschaftliches Interesse, wenn er dadurch viel verkauft und Arbeitsplätze sichert, ist das gut für die Allgemeinheit (soll ich jetzt noch einen Smiley einfügen?)) und die danach zurücksetzt, weil er keine Verwertungsmöglichkeiten hat, nicht?
Gleiches gilt für individuelle Mindestmaße und Schonzeiten an Gewässern, zum Beispiel bei uns am NOK (abweichend von der BiFVO). Auch hier reguliert der Mensch die Bestände und entscheidet, wann ein Fisch leiden darf und wann nicht. Oder nehmen wir den Aal. Da wird das Mindestmaß auf 45cm erhöht, weil die Bestände gefährdet sind. Der Mensch sagt also, der Aal von 43cm leidet nicht unnötig, weil ich den jetzt zur Bestandserholung zurücksetze. Vorher war das bei uns in SH verboten und strafbar, weil Verstoß gegen das TSG. Jetzt nicht mehr...
Hatte mich gerade dazu mit einem Juristen unterhalten (dessen Schwerpunkt weder Tierschutz noch Fischerei, sondern Wirtschaft ist...). Der sagte zu mir, ohne sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt zu haben, wer bei einem Foto von 3 oder 5 Sekunden ein verlängertes, unnötiges Leiden nachweisen kann? Er redet nicht von einer Videoaufnahme oder 30 Sekunden, sondern wirklich nur von dem kurzen Foto <5 Sekunden. Und wer will das dann auch noch beweisen, bei einem Bild auf Facebook?