Dorschgreifer
Well-Known Member
Unsere Informationen berufen sich auf eine detaillierte Aufstellung aus dem MELUND vom 13.11.2018!
Interessant finde ich den von Dir erwähnten Posten "Personalausgaben" beim LLUR. Wir Angler bezahlen also die Biologen im LLUR?
so steht das im Jahresabschluss 2017 mit Plan 2018 und 2019
Hier mal rauskopiert
981 11 891 Erstattung von Personal- und Sachausgaben im Zusammenhang mit der Fischereiabgabe
Ist 2017 (MG 11) 173,6€ / Plan 2018 180,0€ / Plan 2019 180,0€
Beträge immer mal Tausend.
Erläuterungen:
Erstattung der Verwaltungskosten nach § 29 Abs. 4 LFischG und Personalkosten für 2 Fischereibiologen (E 13), vergleiche 1301 - 381 01.
Das dürften dann die sein, die z.B. die Aalmanagementpläne erstellen, Hegepläne prüfen und genehmigen und Monitoring durchführen, wo keine Vereine vorhanden sind, Anzeigen bei Verstößen bearbeiten, mit Bußgeldbescheiden usw... Aber nur eine nicht belegte Theorie..
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