Anglerdemo
Well-Known Member
Wir freuen uns über einen weiteren Erfolg der Arbeit des Wassertourismus in Schleswig- Holstein e.V. in Zusammenarbeit mit der Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH bekanntgeben.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hatte die Richtlinie für den Bau, die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrgastschiffen in der Seefahrt (Nationale Fahrgastschiffsrichtlinie) vor einiger Zeit geändert. Eigentlich wurde nur ein kleiner Satz gestrichen, jedoch mit großen Auswirkungen für unsere Hochseeangelschiffe.
So hieß es in der Regelung zu den Fahrtbeschränkungen plötzlich „Bäderboote und Sportanglerfahrzeuge dürfen nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang fahren.“. In der alten Fassung hieß es hingegen „Sportanglerfahrzeuge dürfen nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang fahren, in jedem Fall aber zwischen 08.00 und 17.00 Uhr.“.
Genau diese zusätzliche Definierung „in jedem Fall aber zwischen 08.00 Uhr und 17.00 Uhr“ ist sehr entscheidend für unsere Kapitäne.
Warum? Mit der zwischenzeitlichen Regelung gab es in den Wintermonaten Probleme, ein angemessenes Verhältnis zwischen Fahrtzeiten und Angelzeiten anbieten zu können. So war z.B. am 21.12.2018 der Sonnenaufgang in Heiligenhafen um 08.35 Uhr und der Sonnenuntergang um 15.52 Uhr. Dieses Problem hätte sich nach Abschaffung der Sommerzeit noch verschärft.
Eine Einschränkung der Sicherheit konnten wir durch die Rückkehr zur bisherigen Regelung nicht erkennen. Sämtliche Sportanglerfahrzeuge sind für die Nachtfahrt ausgerüstet und abgenommen und entsprechen dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik. Nur das Auslaufen der Schiffe erfolgt in der Dämmerung. Sollte es unerwarteter Weise zu einem Unglück kommen, würde die Rettung bei Tageslicht stattfinden.
So möchten wir uns heute beim Referat WS23 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für die Unterstützung und die Rückkehr zur bisherigen Regelung bedanken! Jetzt steht auch einer Ausfahrt mit den Kuttern im Winter nichts mehr entgegen!
Herzliche Grüße und wir sehen uns an der Küste!
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hatte die Richtlinie für den Bau, die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrgastschiffen in der Seefahrt (Nationale Fahrgastschiffsrichtlinie) vor einiger Zeit geändert. Eigentlich wurde nur ein kleiner Satz gestrichen, jedoch mit großen Auswirkungen für unsere Hochseeangelschiffe.
So hieß es in der Regelung zu den Fahrtbeschränkungen plötzlich „Bäderboote und Sportanglerfahrzeuge dürfen nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang fahren.“. In der alten Fassung hieß es hingegen „Sportanglerfahrzeuge dürfen nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang fahren, in jedem Fall aber zwischen 08.00 und 17.00 Uhr.“.
Genau diese zusätzliche Definierung „in jedem Fall aber zwischen 08.00 Uhr und 17.00 Uhr“ ist sehr entscheidend für unsere Kapitäne.
Warum? Mit der zwischenzeitlichen Regelung gab es in den Wintermonaten Probleme, ein angemessenes Verhältnis zwischen Fahrtzeiten und Angelzeiten anbieten zu können. So war z.B. am 21.12.2018 der Sonnenaufgang in Heiligenhafen um 08.35 Uhr und der Sonnenuntergang um 15.52 Uhr. Dieses Problem hätte sich nach Abschaffung der Sommerzeit noch verschärft.
Eine Einschränkung der Sicherheit konnten wir durch die Rückkehr zur bisherigen Regelung nicht erkennen. Sämtliche Sportanglerfahrzeuge sind für die Nachtfahrt ausgerüstet und abgenommen und entsprechen dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik. Nur das Auslaufen der Schiffe erfolgt in der Dämmerung. Sollte es unerwarteter Weise zu einem Unglück kommen, würde die Rettung bei Tageslicht stattfinden.
So möchten wir uns heute beim Referat WS23 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für die Unterstützung und die Rückkehr zur bisherigen Regelung bedanken! Jetzt steht auch einer Ausfahrt mit den Kuttern im Winter nichts mehr entgegen!
Herzliche Grüße und wir sehen uns an der Küste!