Hallo,
o.k., ich hab geschrieben, dass Fische in geschlossenen Gewässern Eigentum des Fischereiausübungsberichtigten sind, du zitierst § 960 BGB. Dort steht dass diese Fische nicht herrenlos sind.
Wo ist jetzt der Widerspruch?
Das Fischereirecht in Bayern gibt die Befugnis Fische zu fangen und sich anzueigenen. Wenn nun die Behörde dieses Aneignungsrecht einschränkt, stellt das m.M.n. schon einen Eingriff dar und müsste entsprechend bergründet werden.
Ist aber wie gesagt nur meine persönliche Meinung.
Die schlüssige Begründung für so ein Baglimit wäre z.B. die Erfüllung der Hegeziele.
Volle Zustimmung.
Also müsste die Behörde begründen können, dass das jeweilige Gewässer für die betreffende Fischart nur eine bestimmte Entnahmemenge zulässt, ohne die Reproduktionskraft zu beeinträchtigen. Diese Menge müsste dann auf die Erlaubnisscheine verteilt werden. Pauschal jedem Angler ein Limit zu verpassen, unabhängig ob jetzt 10 oder 100 Mann im Gewässer fischen, würde aus meiner Sicht keinen Sinn machen.
Und landesweite Baglimits unabhängig vom Gewässer schon gar nicht.
Und bei Gewässern, die nicht der Hegepflicht unterliegen, dürfte Hege dann auch kein Argument sein.
Ich weiß, alles sehr steile Thesen, aber ich bin so naiv zu glauben, dass Behörden solche Dinge nicht einfach willkürlich festlegen dürfen und, dass im Zweifel vor Gericht geklärt werden könnte, was verhältnismäßig ist oder nicht.
Dass trotzdem die verschiedenen Gruppen möglichst schon im Vorfeld dafür arbeiten sollten, dass es gar nicht soweit kommt, ist ja unbenommen.
Und im Gegensatz zu vielen hier, traue ich sogar dem LFVB zu, sich gegen pauschale Baglimits zu engagieren.
Wenn Gewässer der öffentlichen Hand gehören, liegt der Fall wahrscheinlich anders.
Als ich anfing die Boddengewässer in MVP zu befischen, gab es kein Baglimit für Hecht/Zander.
Irgenwann stand dann plötzlich "3 pro Tag" auf dem Erlaubnisschein. Von Bestandsgefährdung o.ä. war da vorher nie die Rede. Damals wurde noch deutlich besser gefangen als heute.
Mir persönlich hat diese Fangbeschränkung übrigens nichts ausgemacht. Dass die Entnahmemenge für gewerblichen Fischer ebenfalls beschränkt worden wäre habe ich aber nicht mitgekriegt. Es sollen ja angeblich tonnenweise Boddenhechte in der Fischmehlproduktion landen.
Vielleicht wissen die Norddeutschen da mehr.