Bag-Limit für Salz- UND Süßwasserfische?

Wegberger

aus dem Westen
AW: Bag-Limit für Salz- UND Süßwasserfische?

Hallo,

Natürlich müssen schon jetzt -wehret den Anfängen- Landesfischereiverbände kämpfen!

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Toni_1962

freidenkend
AW: Bag-Limit für Salz- UND Süßwasserfische?

Auch das "müssen" ist ein Wunsch, Appell, immer noch Hoffnung ...

Aber wenn sich Angler, Anglerbewegungen, selbst offen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit als "Naturschützer" bekennen, mit dem Auftrag "die Jugend zu Naturschutz zu erziehen", wird es sehr schwer, Vereine, Verbände, Bundesverband gegen anglerschädigenden Naturschutzgedanken zu mobilisieren, besonders aber von grünen Politikern ernst genommen zu werden, wenn Angler gegen "Schutzgedanken" reden.
Die Unglaubwürdigkeit der Angler in ihrer Argumentation haben nicht alleine die Verbände zu verantworten, sondern die Angler selber. Angler und die, die glaubten für Angler zu sprechen, haben sich selbst demontiert!

Tja, um die hier im Thread gestellte Frage zu wiederholen, wer soll nun die Angler gegen anglerfeindliche Naturschützer schützen?
 
Zuletzt bearbeitet:

LexLegis

Member
AW: Bag-Limit für Salz- UND Süßwasserfische?

Ein gesetzliches Baglimit im Süßwasser ist Unsinn, da man ein Tagesfanglimit schon jetzt und vor Allem gewässerspezifisch einrichten kann. Fangbeschränkungen, die mehrere Bestände umfassen, können nur versagen, da sie für produktive Gewässer sehr hart sein müssen, um andernorts schwache Bestände zu schützen, während ein zu lasches Baglimit dem schwachen Gewässer nichts bringt und am Produktiven sinnlos ist.

Dem ist Nichts hinzuzufügen.

LL
 

LexLegis

Member
AW: Bag-Limit für Salz- UND Süßwasserfische?

Da unterschiedliche Gewässer(Abschnitte) unterschiedliche Ökosysteme bilden,
ist eine sinnvolle Bewirtschaftung individuell zu leisten.

Aus Sicht einer erfolgreichen Hege sind allgemeine , übergeordnete Vorgaben nicht zielführend , ggf. sogar kontraproduktiv bis schädlich.

Rechtlich meiner Ansicht nach nicht durchsetzbar.

LL

Nochmals zur Kenntnisnahme ;)
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Bag-Limit für Salz- UND Süßwasserfische?

Für Nord- und Ostsee sind EU, Bund und Land verantwortlich....
 

Laichzeit

Well-Known Member
AW: Bag-Limit für Salz- UND Süßwasserfische?

Warum ist es wichtig, ob die Gewässer in Öffentlicher oder Vereinshand sind? Kein mir bekanntes Fischereirecht richtet die Schonbedingungen nach der Art des Bewirtschafters, Ausnahmen gibt es höchstens für gewerbliche und künstliche Gewässer ohne Fischwechsel.
 

fishhawk

Well-Known Member
AW: Bag-Limit für Salz- UND Süßwasserfische?

Hallo,

Warum ist es wichtig, ob die Gewässer in Öffentlicher oder Vereinshand sind?

Weil in öffentlichen Gewässern die Verwaltung das einfach so beschließen kann.

Bei privaten Fischereirechten wäre das ein Eingriff in das grundgesetzlich garantierte Eigentumsrecht und wäre deutlich schwieriger.

In geschlossenen Gewässern, wären sogar die Fische Privateigentum des Fischereiberechtigten.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Bag-Limit für Salz- UND Süßwasserfische?



klar doch (war eine rethorische Frage ;))
und das ist ja das Problem bei "freien Gewässer"
Bewirtschafter stellen den Bewirtschaftungsplan

und jetzt drehen wir uns im Kreis:
wer arbeitet mit Bewirtschaftern zusammen, hinterfragt deren Entscheidungen und nimmt Einfluss auf falsche Entscheidungen?
Und ewig grüßt das Murmeltier ...
 
Zuletzt bearbeitet:

Laichzeit

Well-Known Member
AW: Bag-Limit für Salz- UND Süßwasserfische?

Bei privaten Fischereirechten wäre das ein Eingriff in das grundgesetzlich garantierte Eigentumsrecht und wäre deutlich schwieriger.

Die rechtlichen Angelegenheiten sind nicht gerade meine Stärke, ich sehe keinen Unterschied zwischen Schonmaß und Baglimit als Eingriff auf das Eigentumsrecht an ohnehin herrenlosen Fischen. Einmal schränke ich die Größe, ein Mal die Anzahl ein.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Bag-Limit für Salz- UND Süßwasserfische?

Hallo,



Weil in öffentlichen Gewässern die Verwaltung das einfach so beschließen kann.

Bei privaten Fischereirechten wäre das ein Eingriff in das grundgesetzlich garantierte Eigentumsrecht und wäre deutlich schwieriger.

In geschlossenen Gewässern, wären sogar die Fische Privateigentum des Fischereiberechtigten.

Sehe ich anders: Leider kann gesetzlich auch Bewirtschaftern Einschränkungen gegeben werden, Anzahl der Handangeln, Schonmaße + Schonzeiten,
und eben auch Entnahmebeschränkung,

wenn soweit im Norden kommen sollte ...
der Flächenbrand in den Süden ist schnell möglich
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
AW: Bag-Limit für Salz- UND Süßwasserfische?

Der Fishhawk stellt wirklich sehr steile Thesen auf...
 

fishhawk

Well-Known Member
AW: Bag-Limit für Salz- UND Süßwasserfische?

Der Fishhawk stellt wirklich sehr steile Thesen auf...

Das mag schon sein, dass ich ab und an Unfug verzapfe. Wir sind ja hier im AB, da ist das ja gar nicht so selten. Ich erhebe allerdings keinen Anspruch auf Unfehlbarkeit und Deutungshoheit.

Wenn es so ist, wäre es aber ggf. zielführender diese Thesen einfach juristisch gekonnt zu zerpflücken. Du bist doch vom Fach oder?

Verwende dann aber bitte die Bayern betreffenden Rechtsquellen, da Toni und ich über den Freistaat reden.

@Toni
Sehe ich anders: Leider kann gesetzlich auch Bewirtschaftern Einschränkungen gegeben werden, Anzahl der Handangeln, Schonmaße + Schonzeiten,
und eben auch Entnahmebeschränkung,

Wo ist da der Widerspruch? Hab ich was anderes behauptet?

Natürlich kann sowas auch bei Eigentumsfischereirechten passieren. Nur m.E. eben nicht ganz so einfach. Da müsste es dann doch wohl ne schlüssige Begründung geben, wenn man einem Fischereiberechtigten plötzlich die Entnahme von Fischen in seinem Gewässer verbietet. Und man könnte das ggf. gerichtlich klären lassen, ob es der Verhältnismäßigkeit entspricht. Würde mit Sicherheit jeder Berufsfischer machen, denn mit 3 Zandern am Tag könnte da wohl keiner überleben. Das käme m.E. schon einer Enteignung ziemlich nahe.

Ist aber wie gesagt nur meine kühne These. Vielleicht klärt uns Grünknochen ja bald auf.
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
AW: Bag-Limit für Salz- UND Süßwasserfische?

Hab ich bereits. Was ''steile These'' bedeutet, wirst Du wissen. Damit soll's an dieser Stelle gut gewesen sein.
 

Laichzeit

Well-Known Member
AW: Bag-Limit für Salz- UND Süßwasserfische?

Natürlich kann sowas auch bei Eigentumsfischereirechten passieren. Nur m.E. eben nicht ganz so einfach. Da müsste es dann doch wohl ne schlüssige Begründung geben, wenn man einem Fischereiberechtigten plötzlich die Entnahme von Fischen in seinem Gewässer verbietet.

Das Eigentum bezieht sich auf das Fischereirecht und nicht auf die Fische. Besetzte Fische sind nach dem Einsetzen auch herrenlos, siehe § 960 BGB.
(1) Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden. Wilde Tiere in Tiergärten und Fische in Teichen oder anderen geschlossenen Privatgewässern sind nicht herrenlos.
(2) Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt.

Die schlüssige Begründung für so ein Baglimit wäre z.B. die Erfüllung der Hegeziele.
BayFiG Art.1 schrieb:
Ziel der Hege ist die Erhaltung und Förderung eines der Größe, Beschaffenheit und Ertragsfähigkeit des Gewässers angepassten artenreichen und gesunden Fischbestands sowie die Pflege und Sicherung standortgerechter Lebensgemeinschaften.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

o.k., ich hab geschrieben, dass Fische in geschlossenen Gewässern Eigentum des Fischereiausübungsberichtigten sind, du zitierst § 960 BGB. Dort steht dass diese Fische nicht herrenlos sind.

Wo ist jetzt der Widerspruch?

Das Fischereirecht in Bayern gibt die Befugnis Fische zu fangen und sich anzueigenen. Wenn nun die Behörde dieses Aneignungsrecht einschränkt, stellt das m.M.n. schon einen Eingriff dar und müsste entsprechend bergründet werden.

Ist aber wie gesagt nur meine persönliche Meinung.

Die schlüssige Begründung für so ein Baglimit wäre z.B. die Erfüllung der Hegeziele.

Volle Zustimmung.

Also müsste die Behörde begründen können, dass das jeweilige Gewässer für die betreffende Fischart nur eine bestimmte Entnahmemenge zulässt, ohne die Reproduktionskraft zu beeinträchtigen. Diese Menge müsste dann auf die Erlaubnisscheine verteilt werden. Pauschal jedem Angler ein Limit zu verpassen, unabhängig ob jetzt 10 oder 100 Mann im Gewässer fischen, würde aus meiner Sicht keinen Sinn machen.
Und landesweite Baglimits unabhängig vom Gewässer schon gar nicht.

Und bei Gewässern, die nicht der Hegepflicht unterliegen, dürfte Hege dann auch kein Argument sein.

Ich weiß, alles sehr steile Thesen, aber ich bin so naiv zu glauben, dass Behörden solche Dinge nicht einfach willkürlich festlegen dürfen und, dass im Zweifel vor Gericht geklärt werden könnte, was verhältnismäßig ist oder nicht.

Dass trotzdem die verschiedenen Gruppen möglichst schon im Vorfeld dafür arbeiten sollten, dass es gar nicht soweit kommt, ist ja unbenommen.

Und im Gegensatz zu vielen hier, traue ich sogar dem LFVB zu, sich gegen pauschale Baglimits zu engagieren.

Wenn Gewässer der öffentlichen Hand gehören, liegt der Fall wahrscheinlich anders.

Als ich anfing die Boddengewässer in MVP zu befischen, gab es kein Baglimit für Hecht/Zander.

Irgenwann stand dann plötzlich "3 pro Tag" auf dem Erlaubnisschein. Von Bestandsgefährdung o.ä. war da vorher nie die Rede. Damals wurde noch deutlich besser gefangen als heute.

Mir persönlich hat diese Fangbeschränkung übrigens nichts ausgemacht. Dass die Entnahmemenge für gewerblichen Fischer ebenfalls beschränkt worden wäre habe ich aber nicht mitgekriegt. Es sollen ja angeblich tonnenweise Boddenhechte in der Fischmehlproduktion landen.

Vielleicht wissen die Norddeutschen da mehr.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Bag-Limit für Salz- UND Süßwasserfische?

Die Behörde differenziert da ja nicht wirklich; Wir woollten gerne an einem geschlossenem Gewässer für Waller Schonzeit und Schonmaß wie früher gehabt, um eben einen interessanten Fisch heranwachsen zu lassen => abgelehnt ...
ganzjährige Scchonzeiten gelten für Fische, deren BVestand bei uns sehr gut sind ....

es gibt viele Beispiele, wo Behörden eingreifen

es geht nicht um Eigentumsrecht.
 

fishhawk

Well-Known Member
AW: Bag-Limit für Salz- UND Süßwasserfische?

Wir woollten gerne an einem geschlossenem Gewässer für Waller Schonzeit und Schonmaß wie früher gehabt, um eben einen interessanten Fisch heranwachsen zu lassen => abgelehnt ...

Einfach so, ohne Begründung?

Unterliegt dieses Gewässer der Hegepflicht?
 
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