Rheinspezie

Fischender Gentleman
Danke Hartmut,
Dann dürft ihr ja.
Glückwunsch. Habt Ihr Entnahme Regeln für Aal an der Elbe? Wie sehen die aus (Mindestmass/Zwischenmass/Entnahmemenge/Schonzeit)?

Auch hier liest man ein "Hervorpreschen" von Niedersachsens "Übergangsgewässer" Elbe, was nun HH. NICHT betrifft.

Also stirbt die Hoffnung für HB zuletzt....

R. S. :redface
 

Hering 58

Hamburger Jung
Danke Hartmut,
Dann dürft ihr ja.
Glückwunsch. Habt Ihr Entnahme Regeln für Aal an der Elbe? Wie sehen die aus (Mindestmass/Zwischenmass/Entnahmemenge/Schonzeit)?

Auch hier liest man ein "Hervorpreschen" von Niedersachsens "Übergangsgewässer" Elbe, was nun HH. NICHT betrifft.

Also stirbt die Hoffnung für HB zuletzt....

R. S. :redface

 

Aalzheimer

Well-Known Member
Also Bremen ist fix. Auf schriftliche Anfrage an das Bremer Fischereiamt wurde bestätigt, dass das Aalfangverbot sogar für alle Gewässer innerhalb der Bremischen Landesgrenzen gilt. Der Anfang vom Ende meiner geliebten Fischerei ab62
 

Brandungsbrecher

Well-Known Member
und die Viecher dann so:

1675666211748.png
 

Sm4t7o

New Member
Moin,

eine Frage bezüglich einer möglichen fischereirechtlichen Blüte:

Eine Person hat einen lebenslang gültigen Fischereischein
und in Bremen den Erstwohnsitz gemeldet.

Ist der Stockrutenschein trotzdem notwendig (verwaltungsrechtliches Interesse des Landes zu wissen wie viele Angler vom Stockrutenschein gebrauch machen) oder ist der Fischereischein analog zum Stockrutenschein zu betrachten und sogar "besser", da ein langwierigerer Bildungsprozess mit Sachkundenachweis stattgefunden hat?

Ich bin für eure fundierten Einschätzungen dankbar.

VG
 

Schugga

Frau Schneider
Moin,

eine Frage bezüglich einer möglichen fischereirechtlichen Blüte:

Eine Person hat einen lebenslang gültigen Fischereischein
und in Bremen den Erstwohnsitz gemeldet.

Ist der Stockrutenschein trotzdem notwendig (verwaltungsrechtliches Interesse des Landes zu wissen wie viele Angler vom Stockrutenschein gebrauch machen) oder ist der Fischereischein analog zum Stockrutenschein zu betrachten und sogar "besser", da ein langwierigerer Bildungsprozess mit Sachkundenachweis stattgefunden hat?

Ich bin für eure fundierten Einschätzungen dankbar.

VG


Hallo Sm4t7o ab86

Hast Du eine Antwort erhalten? Vielleicht als PN?
Ich bin nämlich in der selben Situation und würde gerne wissen, ob ich mit meinem Fischereischein "einfach so" an den "Stockangelschein-Gewässern" angeln darf.

Und wie sieht es aus, wenn ich diese "Stockangelschein-Gewässer" vom Boot aus beangeln will?
Welchen Schein brauche ich da?

Ich hoffe, es meldet sich jemand hier
 

Schugga

Frau Schneider
Ich hatte nun an den LVF Bremen und das Ordnungsamt Bremen geschrieben.
Hier schon einmal die Antworten des LVF Bremen:

F: Reicht fürs Angeln in den „Stockangelschein-Gewässer“ (Weser, Lesum, Geeste) mein gültiger Fischereischein oder benötige ich noch einen Stockangelschein?
A: Sie brauchen keinen Stockangelschein mehr. Der blaue Schein reicht.

F: Wenn mein Fischereischein reicht: darf ich dann diese Gewässer auch vom Boot aus beangeln?
A: Nein

F: Wenn nicht: welche (Gast)Karte benötige ich, um in den „Stockangelschein-Gewässern“ vom Boot aus zu angeln?
A: Im Stockangelbereich ist das Fischen vom Boot aus untersagt

*****************************************

Was ich an der letzten Antwort merkwürdig finde: das hieße ja, dass man die komplette Weser, die sich auf Bremer Grund befindet GAR NICHT vom Boot aus beangeln dürfte.
Ich habe hier diese Gewässerkarte für den Stockangelschein gefunden:

Ist da wirklich niemand mit dem Boot unterwegs? Kann ich mir kaum vorstellen!
 
Zuletzt bearbeitet:

Rheinspezie

Fischender Gentleman
Ich hatte nun an den LVF Bremen und das Ordnungsamt Bremen geschrieben.
Hier schon einmal die Antworten des LVF Bremen:

F: Reicht fürs Angeln in den „Stockangelschein-Gewässer“ (Weser, Lesum, Geeste) mein gültiger Fischereischein oder benötige ich noch einen Stockangelschein?
A: Sie brauchen keinen Stockangelschein mehr. Der blaue Schein reicht.

F: Wenn mein Fischereischein reicht: darf ich dann diese Gewässer auch vom Boot aus beangeln?
A: Nein

F: Wenn nicht: welche (Gast)Karte benötige ich, um in den „Stockangelschein-Gewässern“ vom Boot aus zu angeln?
A: Im Stockangelbereich ist das Fischen vom Boot aus untersagt

*****************************************

Was ich an der letzten Antwort merkwürdig finde: das hieße ja, dass man die komplette Weser, die sich auf Bremer Grund befindet GAR NICHT vom Boot aus beangeln dürfte.
Ich habe hier diese Gewässerkarte für den Stockangelschein gefunden:

Ist da wirklich niemand mit dem Boot unterwegs? Kann ich mir kaum vorstellen!
Grüß' Dich,
Bin zwar kein Bremer, habe aber schon ein paar Böötchen bei meinen Gastangler-Besuchen an der bremische Unterweser beim Angeln beobachtet.
Sowohl Kajak, als auch kleine Boote und auch nen ordentliches Guiding Boot meine ich da da in Höhe "Café Sand" ausgemacht zu haben... Hochgestellte GroßKescher sowie vertikalende GuFi Angler waren klar zu erkennen.

Grüße, R. S., Gastangler aus Köln. coffeegirl
 

Tricast

Kütfischangler
Woher haben die die Angelerlaubnis gehabt? Ich glaube kaum das die mit dem Stockangelschein unterwegs waren. Es kann sich ja jeder eine Angelerlaubnis besorgen um in der Weser zu fischen.
Was ich nicht verstehe ist warum ich den Landesfischereiverband frage? Der hat doch dabei gar nichts zu melden und den seid ihr sowieso ein Dorn im Auge. Alleine Rechtsverbindlich ist die Aussage der Behörde!
Es kann ja sein dass das Stockangelrecht nur den Fischfang vom Ufer aus gestattet. Aber im Gesetz steht davon nichts. https://www.transparenz.bremen.de/m...late=20_gp_ifg_meta_detail_d#jlr-FischGBRV4P9

Liebe Grüße Heinz
 
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