Ehrenpreis für die SPD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg

AW: Ehrenpreis für die SPD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg

Sorry für OT aber ich hab mal ne Frage und denke hier sind kompetente ansprechpartner.
Bei uns an der Saalekaskade hab ich noch nix vom nachtangelverbot gehöhrt obwohl der VDSF mit drinen hängt. Ich komm auch gar nicht mehr klar mit den ganzen Verbänden deshalb die frage.
Ich selbst bin im DAV und bezahl auch jedes Jahr meine marken. Die Kaskade wurde aber vom VDSF gepachtet soviel ich weiß. Nun steht vorne auf meiner Jahreskarte TLAV (Thüringer Landesangelfischereiverband e.V) in meiner Karte steht Beitrag für VDSF/DAV mitglieder 139EUR.
Welche bestimmungen von welchen Verband greifen nun?
Klar muß ich nach den Regeln der Vorschriften handeln aber wer hat hier das sagen? Ich komm da nimmer raus;+
 
A

Algon

Guest
AW: Ehrenpreis für die SPD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg

Bierkastenschleppende Partyhorden dürfen aber weiterhin auch nachts ans Wasser....

sehe ich auch so..........
Nachtangelverbot so ein Quatsch. Tags über arbeite ich.
Wenn Nachtangelverbot dann bitte auch Nachtbadeverbot, Strandpartyverbot, ach was solls.......... machen wir doch gleich eine Ausgangssperre. Damit sich die Natur nachts von uns erholen kann.

Evtl. liegt es aber auch daran das Angler nachts, auch ohne Vollmond, zu fischfressenden, umweltzerstörenden Weranglern mutieren. #c

MfG Algon

PS: Bei einem Nachtangelverbot freuen sich dann die Opis bei uns.
Dann können die am Tag (wo ich arbeite) noch mehr Fisch nach Hause schleppen.
 
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Thomas9904

Well-Known Member
AW: Ehrenpreis für die SPD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg

Evtl. liegt es aber auch daran das Angler nachts, auch ohne Vollmond, zu fischfressenden, umweltzerstörenden Weranglern mutieren.
Siehe oben, Aussagen von Ministerium und Grünen sind klar, bring die bloss nicht auf dumme Ideen von wegen Weranglern ;-)))

Die sind in der Lage und schreiben sowas noch ins Gesetz ;-)))
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Ehrenpreis für die SPD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg

Sorry für OT aber ich hab mal ne Frage und denke hier sind kompetente ansprechpartner.
Bei uns an der Saalekaskade hab ich noch nix vom nachtangelverbot gehöhrt obwohl der VDSF mit drinen hängt. Ich komm auch gar nicht mehr klar mit den ganzen Verbänden deshalb die frage.
Ich selbst bin im DAV und bezahl auch jedes Jahr meine marken. Die Kaskade wurde aber vom VDSF gepachtet soviel ich weiß. Nun steht vorne auf meiner Jahreskarte TLAV (Thüringer Landesangelfischereiverband e.V) in meiner Karte steht Beitrag für VDSF/DAV mitglieder 139EUR.
Welche bestimmungen von welchen Verband greifen nun?
Klar muß ich nach den Regeln der Vorschriften handeln aber wer hat hier das sagen? Ich komm da nimmer raus
Ist hier komplett OT, da kann ich Dir ausm Kopf leider nichts sagen dazu.
Fischereirecht ist nun mal Ländersache, dazu kommen dann die Regeln der einzelnen Gewässerbewirtschafter. Am besten also den fragen, von dem Du die Karte hast, der muss Dir das genau sagen können

Und nun bitte wieder OnTopic..
 

mefohunter84

Meerforellenflüsterer
AW: Ehrenpreis für die SPD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg

Bei uns in B-W sind die VdSF-Verbände laut Ministerium ja FÜR das Nachtangelverbot, vom DAV hört und sieht man nix...
Für mich vollkommen unverständlich!!!
Treten doch gerade die (organisierten) Angler sehr oft als praktizierende Naturschützer ein! Das reicht bis hin zum fördernden Mitglied bei Umweltverbände.
Wie kann es angehen, den Angler von der Natur zeitlich (in der "Nacht") auszugrenzen. Ohne eine (fangbereite) Angel kann ich mich nachts an das Gewässer setzen, denn ein Verbot der Handlung, es sei denn es handelt sich um einen Abschnitt, der einen berechtigten Schutz bedarf oder in privater Hand liegt, ist per Grundgesetz (GG) ja nicht möglich (zum Glück).
Nun als (aktiver) Angler werde ich per Gesetze durch Landesregierungen in meinen vom GG geschützten Handlungen eingeschränkt!!!
Ich bin der Ansicht, dass sich damit durchaus auch mal ein Bundesgericht befassen sollte (muß)!
Da gab es schon ganz andere Klagen vor dem Bundesgericht.


Bei solchen Vetretern der "Anglerschaft" bleibt einem aber leider nichts übrig, als selber zu handeln..

Und das habt ihr nach meiner Meinung toll gemacht!!!
Danke.

Vertreter der Anglerschaft, sollten auch wirklich dessen Interessen vertreten.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Mehrheit der Angler (in diesem Fall aus B-W) für ein generelles Nachtangelverbot ist.

Tierschutz hin und her.

Ich spreche mich ausdrücklich für ein naturnahes Verhalten der Angler am Gewässer aus.
Dazu gehört für mich auch, dass man nicht unbedingt Feuerstellen am Gewässer errichten muss. Oder den "Abfall" vor Ort belässt.

Und was die Begründung angeht, es gäbe "brütende Vögel" oder sonst was für geschützte Tiere, sehe ich diese als Fadenscheinlich an.

Entsprechende Beispiele habe ich live, direkt nach der Wiedervereinigung bei uns in M-V erlebt.
Einfach Hahnebüchend!!

Macht einfach weiter so, Thomas!

Als Vertreter der Angler FÜR deren Interessen!!!

LG
Rolf
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Ehrenpreis für die SPD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg

Dazu gehört für mich auch, dass man nicht unbedingt Feuerstellen am Gewässer errichten muss. Oder den "Abfall" vor Ort belässt.
Auch das ist sowieso für JEDEN BÜRGER verboten und wird bestraft, wenn man erwischt wird.

Da braucht man nicht noch extra eine Regelung für die "schlechten" Anglermenschen...
 

Nordlichtangler

Well-Known Member
AW: Ehrenpreis für die SPD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg

Evtl. liegt es aber auch daran das Angler nachts, auch ohne Vollmond, zu fischfressenden, umweltzerstörenden Weranglern mutieren. #c
Genau die nächtlichen Werangler halten sich dann nicht an ein Nachtangelverbot, genauso wenig wie nachtfischjagende Hechte und Welse u.a.
Wie sollten sie auch #c, sie sind ja auf dem Wer-Trip und von normalen Beschränkungen befreit. :z :e :e
Jedenfalls bei uns im tiefen extratiefen dunklen schwarzdunklen Wald, wo es viele Tiere und Geister gibt. :m
Und wer wollte denn die nächtlichen Werangler kontrollieren, wenn sich da jeder sofort ins Höschen macht .... :g

Im Stadtpark unter Flutlicht ist das alles anders, da gibts aber auch keine Werangler und ist eben (manchmal) Partybezirk. Sozusagen Disco(kinder)garten.
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
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Dieses unsinnige Verbot verstösst doch gegen das Grundgesetz|kopfkrat

Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit . . .


Heisst doch, dass wenn es meiner Persönlichkeit entspricht zu angeln, dann kann ich (mit Prüfung ) angeln.

Art 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit² im ganzen Bundesgebiet.


² In dem Deutschland nach 1949 ist Freizügigkeit garantiert durch Art. 11
des Grundgesetzes, allerdings nur für deutsche Staatsangehörige. Sie umfasst das Recht ungehindert an jedem Ort in der Bundesrepublik Aufenthalt und . . . zu nehmen . . . . Quelle: Wikipedia:http://de.wikipedia.org/wiki/Freizügigkeit)

Heisst also niemand kann den Anglern dort verbieten am See zu sein. Dann dort nicht angeln zu dürfen (mit Berechtigung natürlich) schränkt doch das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung ein.|kopfkrat

Quasi Diskriminierung einer bestimmten Personengruppe. Der Angler.
Die anderen anwesenden Gäste in der Natur/am See dürfen sich derweil frei entfalten und ihre Persönlichkleit ausleben, indem sie lärmen, feiern, baden usw.???|kopfkrat

Während die diskriminierten und ausgesperrten Angler am nächsten Tag die Abfälle der Partygesellschaft wegräumen müssen weil sie das Gewässer bewirtschaften(nur tags versteht sich;-))

Das solche Gesetze Bestand haben können, verwundert mich.|kopfkrat|kopfkrat

Oder habe ich einen Denkfehler?|wavey:


Mich würde mal interessieren wie Ernie das sieht.#y
 
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flasha

Active Member
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Jedes Gesetz hat eine Lücke. Wenn nicht wird eine geschaffen, juhuu! :)
 

Reisender

Schlachtschiffveteran
In stillem Gedenken
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Schön gemacht AB.....#h

Die ganze Arbeit war doch nicht umsonst für uns Angler !!



@Thomas9904

Wer nichts macht, der Schafft nichts......#d

Wer Schafft, der bekommt was ......#h



Hast du gut gemacht, weiter so !! #h

PS: Gibt es wann mal wieder ein Edersee Treffen ??#c
 
AW: Ehrenpreis für die SPD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg

Dieses unsinnige Verbot verstösst doch gegen das Grundgesetz|kopfkrat

Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit . . .

Heisst doch, dass wenn es meiner Persönlichkeit entspricht zu angeln, dann kann ich (mit Prüfung ) angeln.
Klar, darfst auch mit 200 km/h durch die Ortschaft rasen, dir lebende Fische ans Dach nageln und nur untermaßige Fische essen, da diese nicht so modrig schmecken + alles, was du willst, wenn es deiner Persönlichkeit entspricht.

Art 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit² im ganzen Bundesgebiet.

Heisst also niemand kann den Anglern dort verbieten am See zu sein.
Macht doch auch keiner? Darfst halt nur nicht als aktiver "Angler" am See sein.
Die anderen anwesenden Gäste in der Natur/am See dürfen sich derweil frei entfalten und ihre Persönlichkleit ausleben, indem sie lärmen, feiern, baden usw.???|kopfkrat
Wie will man diese Gruppen auch regulieren? Es gibt nun mal kein spezielles Gesetz für "Party-Macher". Außerdem dürfen die auch nicht machen, was sie wollen und ihre Persönlichkeit frei entfalten. Sprich offenes Feuer, Ruhestörung, Konsum harter Drogen etc. ...

Also hier mit 2 Artikeln des GG zu argumentieren ist unpassend. Mit diesen Freiheitsartikeln könnte ich gegen alles argumentieren ... Straßenverkehrsordnung, Schulpflicht, Steuerrecht, Strafrecht ... bla bla.
Wir leben hier (Gott sei Dank) nicht in einer Anarchie, wo jeder machen kann, was er will.

Hätte die ba.-wü. SPD-Landtagsfraktion auch den Anglerboard-Ehrenpreis bekommen, wenn Thomas nicht in Ba.-Wü. wohnen und angeln bzw. nachts nicht angeln würde? Vermutlich nicht.
So besitzt der "Anglerboard"!-Ehrenpreis eine doch recht persönliche Note.
Na egal. Warten wir ab, was die (vermutlich) neue Landesregierung auf die Reihe stellt. Erwartet euch nicht zu viel. Durch die starken Grünen erwarte ich jedoch leider, dass eher noch zusätzliche Angel-Hürden dazukommen. Würde vorschlagen, ihr diskutiert lieber mit der Grünen-Fraktion über Themen wie Naturschutz, Angeln etc., auch wenn es hart wird. Schließlich wird diese Fraktion die Punkte der Umweltpolitik dominieren.

mfg
 

Kopzoppel

New Member
AW: Ehrenpreis für die SPD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg

Ich binn ja froh das ich nicht in BW wohne kein Nachtangeln übetreuerte Jahreskarten und so weiter ...Neckar 45 euro +20€ pfand für Fangliste un nicht mal Nachtfischerei das ist arg
 
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Thomas9904

Well-Known Member
AW: Ehrenpreis für die SPD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg

Hätte die ba.-wü. SPD-Landtagsfraktion auch den Anglerboard-Ehrenpreis bekommen, wenn Thomas nicht in Ba.-Wü. wohnen und angeln bzw. nachts nicht angeln würde? Vermutlich nicht.

Doch, mit Sicherheit.
Da kommen auch noch andere Politiker aus anderen Parteien und Ländern......

Na egal. Warten wir ab, was die (vermutlich) neue Landesregierung auf die Reihe stellt. Erwartet euch nicht zu viel.
Das ist Politik - da sollte sich niemand "zu viel" erwarten.
Wir mit Sicherheit auch nicht.

Aber eine Partei, eine Fraktion, eine sonstige Organisation oder auch Einzelpersonen in ihren angelpolitischen Ansichten und ihrem Tun zu unterstützen, wenn die ausnahmsweise mal offen und öffentlich anglerfreundlich verteten werden, das werden wir weiterhin überall machen, wo das tatsächlich (und bis heute leider) ausnahmsweise mal passiert.

Das hat auch einen ursprünglichen Zusammenhang mit der Landtagswahl:
Politiker konkret zum Thema Angeln zu fassen bekommen, gelingt meist nur, wenn eine Wahl droht und die rechnerische Ausgangslage eng ist.

Wen man dann aber klare und anglerfreundliche Aussagen bekommt, dies öffentlich machen kann und dann auch im Nachgang nach der Wahl Herren Politiker darauf aufmerksam, was sie vor der Wahl gesagt haben, das dürfte zumindest einige davon abhalten, da nach der Wahl zu sehr wieder ins Gegenteil zu verfallen.

Und genau deswegen bin ich auch froh, dass die Aussage nicht von irgendeinem Fachpolitiker oder Hinterbänkler kam, sondern vom Vorsitzenden der SPD in Baden-Württemberg..
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
AW: Ehrenpreis für die SPD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg

Klar, darfst auch mit 200 km/h durch die Ortschaft rasen, dir lebende Fische ans Dach nageln und nur untermaßige Fische essen, da diese nicht so modrig schmecken + alles, was du willst, wenn es deiner Persönlichkeit entspricht.


Macht doch auch keiner? Darfst halt nur nicht als aktiver "Angler" am See sein.

Wie will man diese Gruppen auch regulieren? Es gibt nun mal kein spezielles Gesetz für "Party-Macher". Außerdem dürfen die auch nicht machen, was sie wollen und ihre Persönlichkeit frei entfalten. Sprich offenes Feuer, Ruhestörung, Konsum harter Drogen etc. ...

Also hier mit 2 Artikeln des GG zu argumentieren ist unpassend. Mit diesen Freiheitsartikeln könnte ich gegen alles argumentieren ... Straßenverkehrsordnung, Schulpflicht, Steuerrecht, Strafrecht ... bla bla.
Wir leben hier (Gott sei Dank) nicht in einer Anarchie, wo jeder machen kann, was er will.


Das ist natürlich Unfug.:m

Hier wird gezielt einer Personengruppe etwas untersagt! Gleiches Recht für alle?|rolleyes

Ich bin kein Rechtexperte aber es gab doch schon öfter Gesetze, die später revidiert wurden.

|wavey:
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Ehrenpreis für die SPD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg

Das ist natürlich Unfug.:m
Hier wird gezielt einer Personengruppe etwas untersagt!

;+ ;+ ;+
Was wird denn untersagt? -> Das Nachtangeln! Und das kann man natürlich nur gezielt der "Personengruppe" der Angler untersagen, da Nichtangler ja sowieso nicht angeln dürfen.
Wieso überhaupt "Personengruppe" (der Angler)? Jemand mit Angelschein kann genauso gut zusätzlich der Gruppe der nächtlichen Partymacher angehören und sich nachts am Wasser aufhalten und abfeiern.

Gleiches Recht für alle?|rolleyes
Na ist doch so. Jeder Mensch (ob Angler/ Nichtangler) darf in Ba.-Wü. darf aus Naturschutzgründen nachts nicht angeln und jeder Mensch darf sich nachts am Gewässer aufhalten und Party machen.

Ich bin kein Rechtexperte aber es gab doch schon öfter Gesetze, die später revidiert wurden.
Merkt man :). Klar gab es Gesetze, die später revidiert wurden. Gibt auch Eis mit Vanillegeschmack. Sehe den Zusammenhang gerade nicht.

So ganz verstehe ich nicht, was du mit deinen Beiträgen hier ausdrücken willst #c Du musste deine Gedanken mal zu Ende bringen und nicht nur zusammenhanglos irgendwelche Rechtsphrasen aus dem Sozialkundeunterricht posten.

mfg :b
 

Veit

I ♥ Zander
AW: Ehrenpreis für die SPD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg

Ich werde zwar auch weiterhin nicht SPD wählen ;), finde aber die ganze Aktion eine gute Sache und die Aussagen von Herrn Schmid hinsichtlich der wirklich sehr anglerfeindlichen Gesetze in Baden-Würtemberg durchaus positiv. Man darf zumindest hoffen, dass beispielsweise das Nachtangelverbot wenigstens entschärft wird und den Anglern nicht noch mehr Steine in den Weg gelegt werden. Vielleicht ändert sich dort ja doch ein bisschen was, falls die SPD in Regierungsverantwortung kommt. Da ich schon einige Gäste aus diesem Bundesland hatte, die garnicht glauben wollten, wie locker hier in Sachsen-Anhalt die Regelungen sind, wünsche ich euch, dass sich dort endlich etwas tut.

Würde mich freuen, wenn es auch weitere solche Interviews zu sehen gibt. Bin schon der MEinung, dass es da zwischen den einzelnen Parteien klare unterschiede in den Zielen und Ansichten gibt und man sich vor der Wahl doch genauer damit befassen sollte.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Ehrenpreis für die SPD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg

dEmOhAmStEr3d schrieb:
Was wird denn untersagt? -> Das Nachtangeln! Und das kann man natürlich nur gezielt der "Personengruppe" der Angler untersagen, da Nichtangler ja sowieso nicht angeln dürfen.
Ja, aber interessant ist ja erst die Begründung von Ministerium und Grünen, warum das verboten gehört:
Allgemeiner Schutz nachts der Gewässer, Ufer und Natur vor den Menschen.

Und auch dann wird erst ein Schuh draus aus PT`s Anmerkungen (und ist das, was auch Nils Schmid vertritt):
Wenn tatsächlich ein Gewässer oder Uferabschnitt so schützenswert ist (als Argument), dass man da nachts nicht hin darf, kann es nicht sein, dass nur Angler nicht hindürfen.

Sondern dann muss man jeden Menschen ausschliessen oder impliziert dann, dass Angler grundsätzlich schlechtere Menschen sind und deswegen als alleinige Gruppe ausgeschlossen gehören.

Und Gott sei Dank hat Nils Schmid das erkannt und will sich dafür einsetzen, ein pauschales Nachtangelverbot abzuschaffen und partielle Verbote nur dann zuzulassen, wenn davon nicht nur Angler betroffen, sondern im Sinne des Schutzes der Gewässer/Ufer dann eben alle Menschen.
 

Ralle 24

User
AW: Ehrenpreis für die SPD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg

So ganz verstehe ich nicht, was du mit deinen Beiträgen hier ausdrücken willst #c Du musste deine Gedanken mal zu Ende bringen und nicht nur zusammenhanglos irgendwelche Rechtsphrasen aus dem Sozialkundeunterricht posten.

mfg :b

Und Du musst in der direkten Kommunikation mit Diskussionspartnern mal einen Gang in der Ausdrucksweise zurückschalten.

Zu Deinem Unverständnis.

Da alle Menschen - so es nicht explizit aus Gründen des Naturschutzes generell verboten ist- freien Zugang zu unseren Gewässern haben und sich rund um die Uhr dort aufhalten dürfen, unterscheidet sich der Angler vom " Erholungssuchenden " nur durch die Ausübung der Angelfischerei.
Ein Verbot, nachts zu angeln bedeutet also, dass angeln an sich als eine über die normale Frequentierung hinausgehende, sprich stärkere und/oder intensivere Störung der Natur, angesehen wird.
Das würde bedeuten dass ein Angler, der mitten zwischen einer Gruppe feiernder, singender und badender Partygäste seinem Hobby nachgeht, eine zusätzliche, erhebliche Störung darstellen würde.
Das kann man ganz sicher ausschließen. In so fern kann man durchaus von einer Benachteiligung der Gruppe " Angler " ausgehen. Nicht nur das. Als Angler hat man durch den Erlaubnisschein, im Gegensatz zu Erholungssuchenden, sogar das grundsätzliche Recht an einem Gewässer zu angeln. Dieses Recht wird mit faktisch nicht haltbaren Argumenten beschnitten.

Darum geht´s, nicht um ein generelles Betretungsverbot.

In der Jagd ist das übrigens genau andersrum geregelt. Hier hat sich der " Erholungssuchende " zum Wohl der Natur und zum Schutz der Ausübung der Jagd zurückzuhalten, während der Jäger des nächtens die Jagd ausüben darf.
Und ddas ist gut so, weil unter beachtung aller Faktoren richtig und sinnvoll.
 
AW: Ehrenpreis für die SPD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg

Ja, aber interessant ist ja erst die Begründung von Ministerium und Grünen, warum das verboten gehört:
Allgemeiner Schutz der Gewässer, Ufer und Natur vor den Menschen.

Und auch dann wird erst ein Schuh draus aus PT`s Anmerkungen (und ist das, was auch Nils Schmid vertritt):
Wenn tatsächlich ein Gewässer oder Uferabschnitt so schützenswert ist (als Argument), dass man da nachts nicht hin darf, kann es nicht sein, dass nur Angler nicht hindürfen.

Sondern dann muss man jeden Menschen ausschliessen oder impliziert dann, dass Angler grundsätzlich schlechtere Menschen sind und deswegen als alleinige Gruppe ausgeschlossen gehören.
Stimmt doch gar nicht. Einer aus der "Personengruppe" Angler darf natürlich dort hin. Aber nicht zum Angeln. Ergo wird nirgendswo impliziert, dass Angler schlechtere Menschen sind. Das Angeln als solches wird nachts untersagt, nicht der Aufenthalt von Leuten, die sich hobbymäßig zur Gruppe der Angler zählen.
Das Problem ist schon klar:
"Warum darf man nicht ruhig angeln, aber laut Party machen?"
Problematisch wird es halt auch (sehe ich auch an unserer Talsperre im Sommer), dass es eben Angler (meist Jugendliche) gibt, die Angeln UND gleichzeitig lautstark Party machen. Und durch ein Nachtangelverbot würde man ihnen zumindest den Grund nachts zum Angeln ans Gewässer zu kommen.
Wobei der Mensch wohl täglich schlimmere "Verbrechen" gegen die Umwelt tätigt als einen Spatz beim Schlafen zu stören. Aber das müsst ihr mit den Grünen ausdiskutieren. :)

Und Gott sei Dank hat Nils Schmid das erkannt und will sich dafür einsetzen, ein pauschales Nachtangelverbot abzuschaffen und partielle Verbote nur dann zuzulassen, wenn davon nicht nur Angler betroffen, sondern im Sinne des Schutzes der Gewässer/Ufer dann eben alle Menschen.

Kannst du euer Gesprach vielleicht mal in Schriftform bringen? Wäre schön, das nochmal so lesen zu können ... da man nicht immer 20 Minuten Video gucken will, um mal einen bestimmten Satz zu zitieren.
Und so deutlich hat sich Herr Dr. Schmid nun auch nicht gegen das Nachtangelverbot ausgesprochen. War eher ein Rumgedruckse "mit Grünen abstimmen" ... "spezielle Gewässer" .. oder "für alle verbieten". Was da rauskommt, werden wir wie gesagt noch sehen.

mfg |wavey:
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Ehrenpreis für die SPD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg

Stimmt doch gar nicht. Einer aus der "Personengruppe" Angler darf natürlich dort hin. Aber nicht zum Angeln.
Da sich der Angler eben über das Angeln definiert und wenn ihm da explizit das Angeln nachts verboten werden soll, muss zuerst einmal der Beweis erbracht werden, in wie weit Angeln nachts mehr stören soll als die erlaubte Party.

Darauf bin ich bei den Befürwortern des Nachtangelverbotes echt gespannt, auf die Argumente....


Und so deutlich hat sich Herr Dr. Schmid nun auch nicht gegen das Nachtangelverbot ausgesprochen. War eher ein Rumgedruckse "mit Grünen abstimmen" ... "spezielle Gewässer" .. oder "für alle verbieten". Was da rauskommt, werden wir wie gesagt noch sehen.
Doch, hat er.
Klar und eindeutig!

Für die SPD alleine hat er das klar gesag, dass ein pauschales Nachtangelverbot wie jetzt für die nicht tragbar ist.

Das es aber selbstverständlich Gründe geben kann (Schutz, wie oben genannt), die für bestimmte Gewässer/Uferabschnitte das im Einzelfall erfordern können, dass da nachts niemand hin kann.

Dass das aber dann mit entsprechenden Argumenten unterlegt bzw. bewiesen sein muss!

Und dass das in logischer Konsequenz dann eben auch bedeutet, dass nicht AUSCHLIESSLICH! Anglern der Zutritt nachts verwehrt werden kann, sondern ALLE Menschen dann da nachts nicht hin dürfen (was dann sicher auch für die Grünen und das Ministerium schwierig werden wird, wenn es gegen ALLE und nicht gegen die relativ kleine Gruppe von Anglern gehen soll...)..

Wie das nachher in praktischer Konsequenz NACH Koalitionsverhandlungen (mit wem auch immer, kann ja auch schwarz - rot geben. Das schlimmste aus angelpolitischer Sicht wäre natürlich schwarz-grün - dann könnten wir echt die Angeln einpacken) aussieht, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorherzusagen.

Sollte das dann wieder in eine wie jetzt von der Regierung anglerfeindliche Gesetzgebung münden, werden wir die SPD genauso angreifen, wie wir sie jetzt loben.
 
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