https://www.dafv.de/referate/suesswasserangeln/item/317-online-petition-fuer-die-abschaffung-der-gemeinnuetzigkeit-von-peta.html
Ich bin mir nicht sicher, ob du verstehst, wie in Deutschland auf unterschiedlichen Ebenen das Einbringen einer Petition funktioniert. openPetition ist eine Plattform, auf deren Basis sogenannte Sammelpetitionen erfasst werden können. Und die Zahl 50.000 ist das Quorum, ab dem eingereichte Sammelpetitionen im Petitionsausschuss des Bundestages behandelt werden müssen (für die konkrete Petition also tatsächlich nicht bindend, aber ab 50.000 kommt man auch auf Landesebene nicht drum herum)."Jetzt kommt der Mist sogar hier", war mein erster Gedanke,
aber es ist mal wieder der DAFV, der auf einen fahrenden Zug aufspringt
Allerdings fährt dieser Zug ins Nirgendwo...
In Artikel 17 des GG ist das Petitionsrecht geregelt.
Allerdings kann dieses Recht nur mit einer Eingabe an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages oder den Landtagen geltend gemacht werden - nicht mit einer Petition auf einer der unzähligen Internetplattformen, wo jeder Mist gehypt wird, aber ganz schnell wieder in der Versenkung verschwindet.
Heisst, ob man da bei OpenPetition nun unterzeichnet oder eine Klowand bekritzelt,
hat dieselbe juristische und politische Relevanz!
(stimmt nicht ganz, bei der Klowand ist es Sachbeschädigung, aber egal)
Ja, es kann durchaus sein, dass diese Forderung samt Unterschriften irgendeinem Parlamentarier vorgelegt wird.
Oder auch nicht.
Es muss sich jedenfalls niemand damit beschäftigen.
(Meine These: das wird allenfalls von einem Hinterbänkler lächelnd angenommen und verschwindet schneller im Schredder als ein P€taner "Tierquälerei" schreien kann; und man wird nie wieder was von dem Mist hören. es enden täglich mehrere dieser Schwachsinns-Unterschriftensammlungen, glaubt jemand, das findet im BT noch irgendeine Beachtung?)
Das wäre auf o.g. offiziellen Petitionsplattformen völlig anders.
Da ist es auch egal, ob es 1, 5.000 oder 200.000 Unterschriften sind. Die Parlamentarier, die dies machen, beschäftigen sich auch dann noch mit den eingegebenen Petitionen, wenn jeder öffentliche Hype längst wieder verklungen ist.
Warum eigentlich 50.000 Unterschriften bei der OpenPetition?
Warum nicht 5.000 oder 500.000?
Erklär mir das einer bitte.
Bei o.g. offizieller Plattform hätte die Zahl 50.000 eine besondere Bedeutung, bei diesem Murks nicht.
Und PS: wen beeindrucken im online-Zeitalter 50.000 online-Unterschriften?
Wo steht, dass der Bundestag Adressatat der Petition sein soll? Die Petition richtet sich nach meinem Verständnis an das Land BW und damit an die richtige Adresse."
Fragt sich auch eigentlich niemand, was der Bundestag überhaupt mit An- & Aberkennung von GM zu tun hat?
Exakt gar nix!
Das entsprechende Finanzamt ist zuständig, aber das muss sich nicht mit einer Petition beschäftigen. So etwas gibt es im Finanz- & Steuerrecht nicht!
Warum hängt sich dann der DAFV an diesen Müll dran?
Das betreffende Finanzamt untersteht dem Finanzministerium. Damit ist klar, wen die Petition adressiert."
Das entsprechende Finanzamt ist zuständig, aber das muss sich nicht mit einer Petition beschäftigen. So etwas gibt es im Finanz- & Steuerrecht nicht!
In der Sache:Das entsprechende Finanzamt ist zuständig, aber das muss sich nicht mit einer Petition beschäftigen. So etwas gibt es im Finanz- & Steuerrecht nicht!
Exakt da liegt ihr nun mal falsch.Rein rechtlich ist es völlig irrelevant, ob eine Petition über den Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht wird oder über openPetition. Einfach mal nachlesen: https://www.openpetition.de/blog/ratgeber/petitionsrecht/petitionsrecht-in-deutschland-bundesebene
Deshalb hat sich der Bundestag auch ausführlich mit der Qualität diverser außerparlamentarischer Petitionsplattformen, u.a. openPetition, auseinandergesetzt, um die Qualität sicherzustellen. Guckst du hier: https://www.bundestag.de/resource/blob/420562/cae86703989754049a2bee879797b2e7/wd-3-219-15-pdf-data.pdfExakt da liegt ihr nun mal falsch.
Selbst in deinem Link wird das beschrieben:
"Manche Landtage wie auch der Bundestag erkennen jedoch Unterstützerunterschriften von freien Plattformen nicht oder nur teilweise an."
Das sind doch exakt die Gründe, die es vom zuständigen Finanzamt zu überprüfen gilt. Weiteres wird eine Prüfung ergeben ...Ich denke Kati schreibt aus Erfahrung, denn es gab schon ähnlich gelagerte Petitionen, die im Sande verlaufen sind.
Diese Petition scheint mir äußerst unprofessionell angelegt zu sein, schaut man sich u.a. die Begründung an:
"
Dem angemeldeten Verein PETA die Gemeinnützigkeit entziehen.
Reason
PETA überzieht Angel-Vereine, Jagdverbände und einzelne Personen mit Anzeigen. Vereine die sich laut Ihrer Statuten sehr wohl für den Tierschutz einsetzen und die Umwelt schützen. PETA wird durch Spenden finanziert Zudem kann man nicht Mitglied werden . Der Verein hat 9 Vollmitglieder und 2 wohnen davon im Ausland. Was passiert mit den Spenden?
"
Sehr, sehr mager .. klar gibt es auch NGO's die solche Plattformen benutzen - aber man vergleiche hier die Qualität, siehe der Link vom Naturliebhaber in #6.