Falsche Mittelverwendung und Selbstbedienungsladen der Verbände – die Vorbehalte gegen die Fischereiabgabe sind nicht neu. In einigen Bundesländern haben Angler nun Widerspruch eingelegt. Die Chancen, dass sie damit durchkommen, stehen nicht schlecht.

Hier im Board wird ja schon fleißig zur Fischereiabgabe in SH und zur Abgabe in NRW diskutiert. Für einen Artikel in der aktuellen RUTE&ROLLE habe ich zu dem Thema recherchiert. Den Text möchte ich Euch nicht vorenthalten, auch wenn er - ganz Internet-untauglich - recht lang ist:

Wir kennen das fast alle: Beim Verlängern des Fischereischeins zahlen wir zusätzlich zur Verwaltungsgebühr die sogenannte Fischereiabgabe. Bis auf Sachsen und Niedersachsen erheben alle Bundesländer diese Sondergebühr. Aber ist diese Abgabe überhaupt rechtens?

Kolja Kreder glaubt das nicht. Der 50-jährige Anwalt aus Nordrhein-Westfalen hat Widerspruch gegen die Zahlung eingelegt. Rechtlich handelt es sich um eine sogenannte „Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion“. Das Bundesverfassungsgericht hat die zwar grundsätzlich für rechtens erklärt, aber hohe Auflagen an eine Erhebung geknüpft. Die sind nach Kreders Ansicht zumindest in Nordrhein-Westfalen nicht erfüllt. Er kritisiert insbesondere folgende Punkte:

1. Die Abgabe wird von Angel- und Berufsfischern erhoben. Diese hätten aber gegenläufige Interessen und bildeten somit keine homogene Gruppe (Verletzung der Gruppenhomogenität)

2. Von den Mitteln profitieren vor allem Natur- und Artenschutzprojekte. Wanderfischprogramme oder Gewässermonitoring seien zwar wichtig, aber eben keine alleinige Aufgabe von Anglern und Fischern. Es gelte das Verursacherprinzip und Angler seien eben nicht für den Rückgang von etwa Lachsen verantwortlich. Vor diesem Hintergrund sei die Belastung einer einzelnen Gruppe unzulässig.
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Die Kosten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Gezahlt wird aber fast überall

Rückenwind bekommt sein Anliegen von der Jagdseite. Im vergangenen Jahr klagten einige Weidmänner gegen die Jagdabgabe, die rechtlich genauso einzustufen sein dürfte wie die Fischereiabgabe. Das Oberverwaltungsgericht Münster äußerte während des Verfahrens Zweifel, dass die Abgabe verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Insbesondere wurde kritisiert, dass eine Wildforschungsstelle finanziert wird, die aber hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Somit fungiere die Abgabe wie eine Steuer, was sie aber ausdrücklich nicht ist. Zu einer rechtlichen Klärung kam es allerdings nicht, da die zuständigen Landkreise die Gebührenbescheide für Jagdabgabe aufhoben. Die einzelnen Jäger mussten nicht zahlen. Aber es war klar, dass etwas passieren musste. Inzwischen ist ein Gesetz beschlossen, dass die Abschaffung der Jagdabgabe festlegt.

Eine Blaupause für die Fischereiabgabe? Zumindest dürfte es schwer sein, vor diesem Hintergrund an der Fischereiabgabe in NRW festzuhalten. Kolja Kreder ist entschlossen, notfalls auch vor Gericht zu ziehen und einen Präzedenzfall zu schaffen.

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Kolja Kreder ist vielen Boardies ja bestens bekannt. Er ist nicht grundsätzlich gegen die Abgabe, kritisiert aber die Vergabepraxis sowie die Mittelverwendung


Aber nicht nur im Westen ist die Sondergebühr unter Druck. Auch in Schleswig-Holstein liegen Widersprüche gegen die Fischereiabgabe vor. In Sachsen wird sie bereits seit 2012 nicht mehr erhoben, in Niedersachsen gab es sie noch nie. Fällt die Fischereiabgabe also bundesweit? Möglich, aber so schnell geht es wohl nicht. Die Erhebung ist Ländersache und die Vergabe unterschiedlich geregelt – willkommen im Föderalismus! Solange kein Urteil eines Bundesgerichts vorliegt, das die Abgabe grundsätzlich als nicht rechtens erklärt, muss also in jedem einzelnen Land bei einem Widerspruch entschieden werden. Lars Wernicke, der Initiator der Initiative „Anglerdemo“ in Schleswig-Holstein, will genau wie Kolja Kreder den Klageweg beschreiten. Beide betonen, dass sie nicht grundsätzlich gegen die Abgabe seien. „Die soll dann aber bitte ausschließlich im Interesse der Angler eingesetzt werden.“, sagt Kreder.

Was ist sinnvoll?

Was aber liegt im Interesse der Angler? Ist es wirklich so schlimm, dass mit den Geldern Umweltprogramme finanziert werden, auch wenn die Angler nicht unmittelbar profitieren? Wird so nicht das Bild des egoistischen Naturnutzers bedient, der nur ernten, nicht aber hegen möchte? Das Wanderfischprogramm am Rhein ist in erster Linie auf den Lachs sowie Meerforelle ausgerichtet, die ganzjährig geschont sind. Ob sie in absehbarer Zeit befischt werden dürfen, ist äußerst fraglich. Auch in Brandenburg und anderen Ländern gibt es ähnliche Projekte. Die Gelder fließen sowohl in Besatzmaßnahmen als auch in Biotopverbesserungen und Renaturierung. Andreas Koppetzki ist Geschäftsführer des Landesanglerverbands Brandenburg. Er warnt vor einer allzu kleinlichen Denkweise. „Erstens dokumentieren wir Angler mit solchen Projekten, dass wir etwas für die Allgemeinheit tun. Es ist unstrittig, dass wir damit unser Ansehen in der Gesellschaft erhöhen. Außerdem profitieren auch andere, angelbare Fische von diesen Maßnahmen.“ Man brauche halt immer eine Indikatorart, die öffentlichkeitswirksam sei. Das Argument, dass diese Projekte durch Steuermittel finanziert werden müssten, gäbe es die Fischereiabgabe nicht, hält er für nicht schlagkräftig. „Es ist zwar theoretisch richtig, dass der Gesetzgeber durch die Wasserrahmenrichtlinie dazu verpflichtet ist. Aber mit der Umsetzung hinkt er jetzt schon hinterher. Wann wirklich etwas passiert, steht in den Sternen. Wir müssen aber jetzt handeln, denn irgendwann ist es für einige Arten zu spät.“

Gerechte Verteilung?

Es liegt in der Natur der Sache, dass es über die Mittelverwendung Auseinandersetzungen gibt. Zu sehr gehen die Meinungen auseinander, zu groß sind die Summen, die im Spiel sind. Schaut man sich die Fördervergabe etwas genauer an, kommen allerdings schnell Zweifel auf, ob wirklich alle Projekte im Sinne der Angler sind. So wurde in Schleswig-Holstein der Verband für Binnenfischer und Teichwirte mit gut einer halben Million gefördert, unter anderem für die Anschaffung eines Pick Up. Die Summe entspricht immerhin gut 25 Prozent der gesamten Mittel, während die Berufsfischer aber nur etwa 0,9 Prozent der Mittel aufbringen (Schätzung Anglerdemo). In anderen Bundesländern, in denen es weniger Erwerbsfischer als im Küstenland Schleswig-Holstein gibt, dürfte der Anteil sogar noch deutlich geringer ausfallen. In Brandenburg werden Fischereibetriebe für den Fang und die Entsorgung „unerwünschter Fischarten“ gefördert. Auch der Landesfischereiverband erhält eine „Verbandsförderung“. Natürlich kann man argumentieren, dass auch diese Verbände sich für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen einsetzen und Angler und Fischer in einem Boot sitzen. Angesichts der hohen Summen darf allerdings schon gefragt werden, ob ein solcher Mitteltransfer von Anglern zu Berufsfischern im Sinne der Abgabe ist.

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Lachskartierung an der Stepenitz in Brandenburg. Wäre das Aus der Fischereiabgabe auch das Aus für viele sinnvolle Projekte?

Nach Auffassung Kreders profitieren aber auch die Anglerverbände unverhältnismäßig: „Derzeit fließen in NRW etwa 90 Prozent der Mittel an die Anglerverbände, die aber nur rund 20 Prozent der Angler vertreten.“ Dies liegt einerseits daran, dass die Verbände die notwendigen Strukturen haben, um so große Vorhaben mitsamt der damit verbundenen Verwaltung zu stemmen. Die Förderung erfolgt stets projektbezogen. Außerdem können sie den notwendigen Eigenanteil aufbringen, denn die Förderung erfolgt nur prozentual. Die Vergabe ist – wie könnte es anders sein – wiederum in jedem Bundesland etwas anders gestaltet. In der Regel können aber Anträge gestellt werden, über die in einem sogenannten Fischereibeirat beraten wird. Dieser setzt sich aus Vertretern der verschiedenen Interessengruppen von Naturschützern über Berufsfischer und Angler bis hin zu Wasser- und Forstbehörden zusammen. Der Rat spricht Empfehlungen aus, die letzte Entscheidung obliegt der Behörde.

Kolja Kreders Widerspruch wurde abgelehnt, dagegen hat er nun Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingelegt. Wenn nun wie bei den Jägern die zuständige Behörde einfach den Gebührenbescheid zurücknimmt? Er geht fest davon aus, dass die Fischereiabgabe dann nicht mehr zu halten ist: „Der politische Druck wird so groß, dass die Politik wie bei den Jägern handeln muss. Denn darauf können sich dann alle Angler in NRW beziehen und es droht eine Klagewelle.“
 
Sehr gute Nachricht und mein Dank an Kolja für den Einsatz im Sinne der Angler - denn das ist es letzten Endes.

Mir war nie bewusst, was mit der Abgabe passiert. Ich habe diese stillschweigend und gutgläubig - wie vermutlich die meisten Angler - all die Jahre gezahlt und bin naiverweise davon ausgegangen, dass es ja einem guten Zweck zukommt. Nämlich einem großen Verband, der im Sinne der Angler arbeitet. Das dieses eigentlich nicht der Fall ist hätte mir natürlich schon vor Jahren klar werden müssen, als immer mehr "grüne" Ideen unser Hobby mehr und mehr beschränken konnten - ohne das ich auch nicht etwas ernst gemeinten Widerstand seitens der Verbände wahrgenommen habe.

Zieht den bürokratischen, verstaubten Verbandsköpfen die FREIHAUS Kohle ab. Das könnte der Hebel sein, der den Stein ins Rollen bringt. Keine Leistung - kein Geld, so simpel ist das. Auch wenn anders argumentiert werden muss, um das durch zu bekommen.

Ich zahle gerne den doppelten Betrag, wenn er einer Organisation zukommt, die endlich Anglerinteressen wahrnimmt und uns Angler auch positiv in der Öffentlichkeit positioniert. Natürlich bin ich auch für Renaturierungsprojekte - bezahlen tun wir sie ja jetzt schon, aber die Lorbeeren ernten andere dafür. Und wenn dann die Natur wieder funktioniert, werden wir Angler sicherlich als erstes davon ausgeschlossen - egal wieviel wir zuvor dafür inverstiert oder getan haben. Allein die Lachs- und Meerforellenprojekte stinken zum Himmel. Angler kämpfen und zahlen für die Widereinbürgerungsprojekte, sind aber ausdrücklich von einer Nutzung (Entnahmeverbot) ausgeschlossen...Schiele ich da zu unseren dänischen Freunden, kommen mir die Tränen - traumhaftes Meerforellenangeln, seit die Projekte vor mehr als 25 Jahren gestartet sind. Schiele ich nach Holland, kommen mir ebenfalls die Tränen - allerdings aus anderen Gründen. Dort werden "unsere" Lachse und Meerforellen durch Nebenerwerbsfischer "schwarz" mit Netzen abgeschöpft...
 
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@Kopfschuettel: Rein formal müssen die Projekt-Angestellten den jeweiligen Projekten zugeordnet sein. Heißt konkret: Wenn z. B. ein Angestellter eines Verbandes 50% seiner Arbeitszeit für ein Projekt abgestellt wird, dann kann der Verband natürlich auch nur 50 Prozent des Gehalts aus der Fischereiabgabe geltend machen (abzüglich eines Eigenanteils, der je nach Bundesland und Art der Förderung schwankt). Fällt die Förderung weg, fällt auch das Geld weg und der Verband muss sehen, ob und wie er den Angestellten bezahlt (in der Regel sind es Projekt-bezogene Stellen). Der Wegfall der Fischereiabgabe trifft die Verbände aus meiner Sicht also nicht ins Mark, es würden aber Projekte wegfallen oder aus Mitgliedsbeiträgen/Spenden oder anderen Quellen finanziert werden müssen.

Eine institutionelle Förderung (heißt irgendeine INstitution kriegt "einfach so" eine bestimmte Summe) dürfte meiner laienhaften Ansicht nach nicht rechtens sein. Übrigens kann sich (auch hier wieder je nach Bundesland verschieden) so gut wie jeder Verein, Verband, INstitution Mittel aus der Abgabe beantragen. Aus der Jagdabgabe weiß ich allerdings, dass die verwaltungstechnischen Hürden in den letzten Jahren immer höher geworden sind (das ist aber überall so in der Fördermittelvergabe ...). Das schreckt viele potenzielle Antragsteller ab, da man bei Formfehlern ganz schnell mit hohen Rückzahlungen konfrontiert ist. Ist das Geld dann bereits für das Projekt ausgegeben, steht man ganz schön im Regen.

Dies ist weitestgehend korrekt. Hier entsteht aber eine gewisse Abhängigkeit, schon allein aus Eigeninteresse der vielen Dipl. Biologen.
Siehe Kommentar Dr. Hagemeyer in den Links.

Aber was Du ja auch bemängelst ist die Transparenz.
Wer etwas zu verbergen hat scheut die Transparenz.
 
Und selbst wenn nicht finde ich es fraglich, wenn der Zugang zu Gewässern beschränkt ist oder Verbände/ Vereine durch den Verkauf von Erlaubnisscheinen profitieren, sich den Besatz jedoch von allen Anglern finanzieren lassen. Ich denke hier stehen die Bewirtschafter in der Verantwortung einfach wirtschaftlich zu arbeiten! Müssen andere Vereine aus anderen Bereichen auch.
Hier liegt einer der Knackpunkte. Die Verbände sind in erster Linie Naturschutzverbände der gewässerbetreibenden Vereine und nicht der Angler. Die gewässerbetreibenden Vereine oder der gewässerbetreibenden Verband selber zahlen keine Fischereiabgabe. Das Geld aus der Fischereiabgabe kommt aber den Gewässerbetreibern zugute. Hier wird also eine Gruppe bedient, die nicht Teil derjenigen ist, die die Fischereiabgabe entrichten müssen. Das Geld fließt also gerade nicht der Gruppe der Zahlungspflichtigen zu. Da sowohl das Ministerium, als auch die Verbände von diesem Prozedere profitieren, sehen beide Seiten keine Veranlassung etwas an dem Status quo zu ändern. Letztlich werden hier aber die Angler um ihr Geld gebracht.
 
@Kopfschuettel: Rein formal müssen die Projekt-Angestellten den jeweiligen Projekten zugeordnet sein. Heißt konkret: Wenn z. B. ein Angestellter eines Verbandes 50% seiner Arbeitszeit für ein Projekt abgestellt wird, dann kann der Verband natürlich auch nur 50 Prozent des Gehalts aus der Fischereiabgabe geltend machen (abzüglich eines Eigenanteils, der je nach Bundesland und Art der Förderung schwankt). Fällt die Förderung weg, fällt auch das Geld weg und der Verband muss sehen, ob und wie er den Angestellten bezahlt (in der Regel sind es Projekt-bezogene Stellen). Der Wegfall der Fischereiabgabe trifft die Verbände aus meiner Sicht also nicht ins Mark, es würden aber Projekte wegfallen oder aus Mitgliedsbeiträgen/Spenden oder anderen Quellen finanziert werden müssen.

Georg, wie erklärst du dir dann die Aussage auf der JHV des Verbandes WuL, dass mit Abschaffung der FA die Fischerei stirbt? So von Verbandsseite geäußert. Warum geht denen so dermaßen die Düse, wenn es sie nicht im Mark erschüttern würde?

Jahrelang musste ich mit von Dr. Molls anhören, welche tollen Leistungen der RhFV seinen Mitgliedern bietet: Gewässerwart-Lehrgang (kostenlos), Wasseranalyse (bezuschusst), Wanderfischprogramme. Natürlich wurde dies alles aus der FA bezahlt. es war damit keine Leistung des Verbandes, sondern eine Leistung der FA zahlenden Angler. Aber nur 50% dieser konnten über haupt in den Genuss der beiden erstgenannten Leistungen kommen. Von dem Wanderfischprogramm hat kein Angler was. Da besteht dann wenigstens wieder Gleichheit zwischen verbandsgebundenen- und ungebundenen Anglern. Es krankt doch schon daran, dass 100 % der Angler mit Fischereischein die FA zahlen, aber nur 50 % davon profitieren.
 
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ngler kämpfen und zahlen für die Widereinbürgerungsprojekte, sind aber ausdrücklich von einer Nutzung (Entnahmeverbot) ausgeschlossen...

Stimmt so zumindest in BB nicht ganz. Satzfische von Meerforelle und Lachs dürfen beangelt und auch entnommen werden (wie viele, weiß ich jetzt gar nicht. Dürfte ziemlich limitiert sein).

Und damit es hier nicht zu einseitig wird: Das Argument, dass von solchen Projekten viele andere Fischarten profitieren, die wir beangeln dürfen, ist nicht von der Hand zu weisen. Man braucht halt leider immer eine Art, die die Emotionen der Allgemeinheit wecken. Große, silbern glänzende Lachse eignen sich da halt besser als der Rapfen oder Brassen. Denen ist es aber wurscht, warum der Fluss renaturiert wurde und ggf. Wanderhindernisse wegfallen ...

Ich finde schon, dass wir alles daran setzen sollten, solche Projekte weiterzuführen, auch wenn die Fischereiabgabe wegfällt.
 
G
Ich finde wir sollten auch den Strassenbau finanzieren.
Um an die Gewässer zu kommen brauchen wir halt auch Strassen.

;)

Sorry, der musste jetzt sein.
 
Stimmt so zumindest in BB nicht ganz. Satzfische von Meerforelle und Lachs dürfen beangelt und auch entnommen werden (wie viele, weiß ich jetzt gar nicht. Dürfte ziemlich limitiert sein).

Und damit es hier nicht zu einseitig wird: Das Argument, dass von solchen Projekten viele andere Fischarten profitieren, die wir beangeln dürfen, ist nicht von der Hand zu weisen. Man braucht halt leider immer eine Art, die die Emotionen der Allgemeinheit wecken. Große, silbern glänzende Lachse eignen sich da halt besser als der Rapfen oder Brassen. Denen ist es aber wurscht, warum der Fluss renaturiert wurde und ggf. Wanderhindernisse wegfallen ...

Ich finde schon, dass wir alles daran setzen sollten, solche Projekte weiterzuführen, auch wenn die Fischereiabgabe wegfällt.
Von allen Renaturierungsmaßnahmen (nur die dienen ja allen Fischen), profitieren vor allem die Gewässerbetreiber, die aufgrund eines verbesserten Fischbestandes auch höhere Beträge für die Angelscheine fordern können und bei einer höheren Reproduktion im Gewässer auch mehr Karten ausgeben dürfen. Daher ist es durchaus schlüssig, wenn man die FA nicht mit dem Fischereischein koppelt, sondern mit den Pachteinnahmen. Dann muss der Verpächter eben einen Teil seiner Pacht als FA abdrücken. So wird es in Österreich gehandhabt.
 
G
Denen ist es aber wurscht, warum der Fluss renaturiert wurde und ggf. Wanderhindernisse wegfallen ...
Mir auch! Denn wir Angler haben weder Flüsse verbaut oder begradigt. Somit sollen die Verursacher auch finanziell die Renaturierung übernehmen oder zumindest die Allgemeinheit der Steuerzahler. Irgendwann reicht es nämlich, mal eben und immer in den Topf der Angler zu greifen. Die Verbände nicken das dann ab, da sie ja dann auch noch als die "Naturschutzhelden" teilweise in der Öffentlichkeit präsentiert werden. Dann lassen sich bei den Projekten schnell noch ein paar Präsidenten, Vorsitzende und Politiker in der Presse abbilden und fertig ist die Publicity auf unsere Kosten. Wir haben nichts davon und werden nicht erwähnt! Das muss ein Ende haben. Ich kann zumindest von mir behaupten, dass ich keine Probleme habe, eine Million Euro in SH pro Jahr für Angler auszugeben.
 
@Fisherbandit: Alles richtig. Das Ergebnis wird sein, dass einige Projekte einfach den Bach runtergehen. Denn dass da sofort die öffentliche Hand einspringt, glaubt ja wohl ernsthaft kein Mensch. Kolja hat ja schon mal an anderer Stelle gesagt, dass eine Reform der FA kaum möglich ist, und man sie juristisch einreißen müsse (nicht mit den Worte, aber sinngemäß).
 
Georg, wie erklärst du dir dann die Aussage auf der JHV des Verbandes WuL, dass mit Abschaffung der FA die Fischerei stirbt? So von Verbandsseite geäußert. Warum geht denen so dermaßen die Düse, wenn es sie nicht im Mark erschüttern würde?

Keine Ahnung. Wieso soll die Fischerei sterben (oder meinte er die Angelei)? Dass es aber den Zuwendungsnehmern nicht gefällt, wenn MIttel wegfallen, liegt in der Natur der Sache.
 
G
@Fisherbandit: Alles richtig. Das Ergebnis wird sein, dass einige Projekte einfach den Bach runtergehen. Denn dass da sofort die öffentliche Hand einspringt, glaubt ja wohl ernsthaft kein Mensch.
Ah, dann sind diese Projekte gar nicht so wichtig? Kann man das der Allgemeinheit nicht als notwendig verkaufen? Oder wird in diesem Fall offensichtlich, dass hier Gelder missbraucht werden und Projekte nur stattfinden, weil man einfach und ohne Widerstand an Gelder kommt? Ich denke so manche Verbandszeitschrift könnte ein Opfer werden. Wobei es bei dem Inhalt in den meisten Fäällen dann ja ein Naturschutzprojekt ist- unnötiges Papier sparen!
 
G
Dem Kampf gegen die Verbände wird hier von einigen alles untergeordnet, da kann man nur hoffen, das sie nach dem Sieg, der über kurz oder lang zweifelsohne kommen wird, nicht feststellen, das zwar die Schlacht gewonnen, aber am Ende alle verloren haben.

Ich gehe davon aus, das man sich da wieder ordentlich selbst ans Bein pieselt.
 
G
Dem Kampf gegen die Verbände wird hier von einigen alles untergeordnet, da kann man nur hoffen, das sie nach dem Sieg, der über kurz oder lang zweifelsohne kommen wird, nicht feststellen, das zwar die Schlacht gewonnen, aber am Ende alle verloren haben.

Ich gehe davon aus, das man sich da wieder ordentlich selbst ans Bein pieselt.

Sehe ich anders.
Aus dem Grund weil die FA in den LFV und deren Verwendung ein grosses Geheimnis ist.
Ausserdem begeben sich die LFV in einer Abhängigkeit zum Ministerium.
Wes Brot ich es, des Lied ich sing.
 
G
Dem Kampf gegen die Verbände wird hier von einigen alles untergeordnet, da kann man nur hoffen, das sie nach dem Sieg, der über kurz oder lang zweifelsohne kommen wird, nicht feststellen, das zwar die Schlacht gewonnen, aber am Ende alle verloren haben.

Ich gehe davon aus, das man sich da wieder ordentlich selbst ans Bein pieselt.

Bei mir ist es kein Kampf gegen die Verbände, sondern ein Kampf für Angler! Das ist ein deutlicher Unterschied in der Außendarstellung. Warum soll ich Verbandszeitschriften finanzieren? Ich zahle meine Beiträge im Verein, der führt diese an den Verband ab und gut. Wenn man damit nicht klarkommt, muss man sparen. Erklärt mir meine Bank ggf. auch...Das nennt sich Realität. Will ich Verbandsarbeit leisten und die Mitglieder sehen diese mit allen Projekten als erforderlich an, dürfte die Mittelbeschaffung kein Problem sein. Das werden die Mitglieder dann sicherlich gerne aus der eigenen Tasche zahlen. Doch fremder Mitteleinsatz mach gleichgültig für den tatsächlichen Nutzen. Sehe ich bei meinen Kindern sehr häufig. Beim Einkaufen MUSS ES diese Zeitschrift sein, aber wenn das Taschengeld ins Spiel kommt, ist die Zeitschrift gar nicht mehr so wichtig....
 
G
Das ist deine Realität. Die Realität eines Menschen, der meint nicht von den Verbesserungen der Biotope zu profitieren. Das ist aber nicht meine Sichtweise auf die Welt. Ich kenne den Rhein bevor man sich um seine Reinhaltung bemüht hat und danach, ich sehe die Fangmengen von Meerforellen und Lachsen rund um die Ostsee heute und vor Jahrzehnten und in vielen Belangen sehe ich große Verbesserungen.

Das man über die Fischereiabgabe entscheiden wird ist absolut richtig, wenn keine Rechtssicherheit besteht, muss man die herstellen, aber die Leistungen sollte man nicht aus den Augen lassen.
 
Ich habe keine Probleme mit renaturierungsprojekten aus der Fischereiabgabe (kurz Fag?) Da davon auch wir Angler profitieren. Aber mit Werbebroschüren und Verbandsheftchen habe ich so meine Probleme. Ansonsten sehe ich das Ganze relativ entspannt und verfolge die rechtliche Auseinandersetzung mit Spannung
 
G
Ich sage ja, bald machen wir auch in Strassenbau.
 
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