Falsche Mittelverwendung und Selbstbedienungsladen der Verbände – die Vorbehalte gegen die Fischereiabgabe sind nicht neu. In einigen Bundesländern haben Angler nun Widerspruch eingelegt. Die Chancen, dass sie damit durchkommen, stehen nicht schlecht.

Hier im Board wird ja schon fleißig zur Fischereiabgabe in SH und zur Abgabe in NRW diskutiert. Für einen Artikel in der aktuellen RUTE&ROLLE habe ich zu dem Thema recherchiert. Den Text möchte ich Euch nicht vorenthalten, auch wenn er - ganz Internet-untauglich - recht lang ist:

Wir kennen das fast alle: Beim Verlängern des Fischereischeins zahlen wir zusätzlich zur Verwaltungsgebühr die sogenannte Fischereiabgabe. Bis auf Sachsen und Niedersachsen erheben alle Bundesländer diese Sondergebühr. Aber ist diese Abgabe überhaupt rechtens?

Kolja Kreder glaubt das nicht. Der 50-jährige Anwalt aus Nordrhein-Westfalen hat Widerspruch gegen die Zahlung eingelegt. Rechtlich handelt es sich um eine sogenannte „Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion“. Das Bundesverfassungsgericht hat die zwar grundsätzlich für rechtens erklärt, aber hohe Auflagen an eine Erhebung geknüpft. Die sind nach Kreders Ansicht zumindest in Nordrhein-Westfalen nicht erfüllt. Er kritisiert insbesondere folgende Punkte:

1. Die Abgabe wird von Angel- und Berufsfischern erhoben. Diese hätten aber gegenläufige Interessen und bildeten somit keine homogene Gruppe (Verletzung der Gruppenhomogenität)

2. Von den Mitteln profitieren vor allem Natur- und Artenschutzprojekte. Wanderfischprogramme oder Gewässermonitoring seien zwar wichtig, aber eben keine alleinige Aufgabe von Anglern und Fischern. Es gelte das Verursacherprinzip und Angler seien eben nicht für den Rückgang von etwa Lachsen verantwortlich. Vor diesem Hintergrund sei die Belastung einer einzelnen Gruppe unzulässig.
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Die Kosten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Gezahlt wird aber fast überall

Rückenwind bekommt sein Anliegen von der Jagdseite. Im vergangenen Jahr klagten einige Weidmänner gegen die Jagdabgabe, die rechtlich genauso einzustufen sein dürfte wie die Fischereiabgabe. Das Oberverwaltungsgericht Münster äußerte während des Verfahrens Zweifel, dass die Abgabe verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Insbesondere wurde kritisiert, dass eine Wildforschungsstelle finanziert wird, die aber hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Somit fungiere die Abgabe wie eine Steuer, was sie aber ausdrücklich nicht ist. Zu einer rechtlichen Klärung kam es allerdings nicht, da die zuständigen Landkreise die Gebührenbescheide für Jagdabgabe aufhoben. Die einzelnen Jäger mussten nicht zahlen. Aber es war klar, dass etwas passieren musste. Inzwischen ist ein Gesetz beschlossen, dass die Abschaffung der Jagdabgabe festlegt.

Eine Blaupause für die Fischereiabgabe? Zumindest dürfte es schwer sein, vor diesem Hintergrund an der Fischereiabgabe in NRW festzuhalten. Kolja Kreder ist entschlossen, notfalls auch vor Gericht zu ziehen und einen Präzedenzfall zu schaffen.

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Kolja Kreder ist vielen Boardies ja bestens bekannt. Er ist nicht grundsätzlich gegen die Abgabe, kritisiert aber die Vergabepraxis sowie die Mittelverwendung


Aber nicht nur im Westen ist die Sondergebühr unter Druck. Auch in Schleswig-Holstein liegen Widersprüche gegen die Fischereiabgabe vor. In Sachsen wird sie bereits seit 2012 nicht mehr erhoben, in Niedersachsen gab es sie noch nie. Fällt die Fischereiabgabe also bundesweit? Möglich, aber so schnell geht es wohl nicht. Die Erhebung ist Ländersache und die Vergabe unterschiedlich geregelt – willkommen im Föderalismus! Solange kein Urteil eines Bundesgerichts vorliegt, das die Abgabe grundsätzlich als nicht rechtens erklärt, muss also in jedem einzelnen Land bei einem Widerspruch entschieden werden. Lars Wernicke, der Initiator der Initiative „Anglerdemo“ in Schleswig-Holstein, will genau wie Kolja Kreder den Klageweg beschreiten. Beide betonen, dass sie nicht grundsätzlich gegen die Abgabe seien. „Die soll dann aber bitte ausschließlich im Interesse der Angler eingesetzt werden.“, sagt Kreder.

Was ist sinnvoll?

Was aber liegt im Interesse der Angler? Ist es wirklich so schlimm, dass mit den Geldern Umweltprogramme finanziert werden, auch wenn die Angler nicht unmittelbar profitieren? Wird so nicht das Bild des egoistischen Naturnutzers bedient, der nur ernten, nicht aber hegen möchte? Das Wanderfischprogramm am Rhein ist in erster Linie auf den Lachs sowie Meerforelle ausgerichtet, die ganzjährig geschont sind. Ob sie in absehbarer Zeit befischt werden dürfen, ist äußerst fraglich. Auch in Brandenburg und anderen Ländern gibt es ähnliche Projekte. Die Gelder fließen sowohl in Besatzmaßnahmen als auch in Biotopverbesserungen und Renaturierung. Andreas Koppetzki ist Geschäftsführer des Landesanglerverbands Brandenburg. Er warnt vor einer allzu kleinlichen Denkweise. „Erstens dokumentieren wir Angler mit solchen Projekten, dass wir etwas für die Allgemeinheit tun. Es ist unstrittig, dass wir damit unser Ansehen in der Gesellschaft erhöhen. Außerdem profitieren auch andere, angelbare Fische von diesen Maßnahmen.“ Man brauche halt immer eine Indikatorart, die öffentlichkeitswirksam sei. Das Argument, dass diese Projekte durch Steuermittel finanziert werden müssten, gäbe es die Fischereiabgabe nicht, hält er für nicht schlagkräftig. „Es ist zwar theoretisch richtig, dass der Gesetzgeber durch die Wasserrahmenrichtlinie dazu verpflichtet ist. Aber mit der Umsetzung hinkt er jetzt schon hinterher. Wann wirklich etwas passiert, steht in den Sternen. Wir müssen aber jetzt handeln, denn irgendwann ist es für einige Arten zu spät.“

Gerechte Verteilung?

Es liegt in der Natur der Sache, dass es über die Mittelverwendung Auseinandersetzungen gibt. Zu sehr gehen die Meinungen auseinander, zu groß sind die Summen, die im Spiel sind. Schaut man sich die Fördervergabe etwas genauer an, kommen allerdings schnell Zweifel auf, ob wirklich alle Projekte im Sinne der Angler sind. So wurde in Schleswig-Holstein der Verband für Binnenfischer und Teichwirte mit gut einer halben Million gefördert, unter anderem für die Anschaffung eines Pick Up. Die Summe entspricht immerhin gut 25 Prozent der gesamten Mittel, während die Berufsfischer aber nur etwa 0,9 Prozent der Mittel aufbringen (Schätzung Anglerdemo). In anderen Bundesländern, in denen es weniger Erwerbsfischer als im Küstenland Schleswig-Holstein gibt, dürfte der Anteil sogar noch deutlich geringer ausfallen. In Brandenburg werden Fischereibetriebe für den Fang und die Entsorgung „unerwünschter Fischarten“ gefördert. Auch der Landesfischereiverband erhält eine „Verbandsförderung“. Natürlich kann man argumentieren, dass auch diese Verbände sich für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen einsetzen und Angler und Fischer in einem Boot sitzen. Angesichts der hohen Summen darf allerdings schon gefragt werden, ob ein solcher Mitteltransfer von Anglern zu Berufsfischern im Sinne der Abgabe ist.

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Lachskartierung an der Stepenitz in Brandenburg. Wäre das Aus der Fischereiabgabe auch das Aus für viele sinnvolle Projekte?

Nach Auffassung Kreders profitieren aber auch die Anglerverbände unverhältnismäßig: „Derzeit fließen in NRW etwa 90 Prozent der Mittel an die Anglerverbände, die aber nur rund 20 Prozent der Angler vertreten.“ Dies liegt einerseits daran, dass die Verbände die notwendigen Strukturen haben, um so große Vorhaben mitsamt der damit verbundenen Verwaltung zu stemmen. Die Förderung erfolgt stets projektbezogen. Außerdem können sie den notwendigen Eigenanteil aufbringen, denn die Förderung erfolgt nur prozentual. Die Vergabe ist – wie könnte es anders sein – wiederum in jedem Bundesland etwas anders gestaltet. In der Regel können aber Anträge gestellt werden, über die in einem sogenannten Fischereibeirat beraten wird. Dieser setzt sich aus Vertretern der verschiedenen Interessengruppen von Naturschützern über Berufsfischer und Angler bis hin zu Wasser- und Forstbehörden zusammen. Der Rat spricht Empfehlungen aus, die letzte Entscheidung obliegt der Behörde.

Kolja Kreders Widerspruch wurde abgelehnt, dagegen hat er nun Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingelegt. Wenn nun wie bei den Jägern die zuständige Behörde einfach den Gebührenbescheid zurücknimmt? Er geht fest davon aus, dass die Fischereiabgabe dann nicht mehr zu halten ist: „Der politische Druck wird so groß, dass die Politik wie bei den Jägern handeln muss. Denn darauf können sich dann alle Angler in NRW beziehen und es droht eine Klagewelle.“
 
I, ob Abgaben von Anglern auch für solche Projekte eingesetzt werden. Anstatt einer separaten Abgabe würde ich mir eher eine prozentuale, zweckgebundene Steuer auf Angelkarten vorstellen und es sollte Aufgabe der Gewässerbewirtschafter sein, das abzuführen.

Diese zweckgebundene Steuer wären aber von vornherein rechtswidrig.
 
Wenn man eine Abgabe verlangt, um Gewässer ökologisch zu verbessern, was ja ein gutes Anliegen ist, müsste diese dann nicht von den Gewässerbetreibern eingezogen werden? Die FA wird von Anglern, nicht von Gewässerbetreibern eingezogen. Dies muss man sich vor Augen führen!
 
moin ...

ich habe nichts gegen die fischereiabgabe
(in berlin 22,- euro im jahr)

auch gerne zum bestandsschutz,wiederansiedlung, renaturierung,etc.
damit bekommen angler auch argumente sich für den naturschutz zu engagieren,
bzw. für die erhaltung der fischarten,
was meiner meinung nach in der öffentlichkeit (und nicht nur da)
nichts schlechtes sein kann.

allerdings stimme ich mit den meisten überein,
das man offenlegen muss, wofür welches geld genau in die hand genommen wird.

( 1000 x verbandsdinner...:whistling
 
wenn man sich das hier mal aufmerksam durchliest, stellt man fest, dass die Meisten für eine Abgabe sind.
Die Meisten sind aber auch der Meinung, dass die Mittel auch fürs Angeln transparent eingesetzt werden.

Nichts Anderes wird ja von den Klageführenden verlangt.
Studien für Otterausstiege oder Anschaffungskosten für einen Pic-up der Berufsfischer z.B geht gar nicht
 
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Wenn man eine Abgabe verlangt, um Gewässer ökologisch zu verbessern, was ja ein gutes Anliegen ist, müsste diese dann nicht von den Gewässerbetreibern eingezogen werden? Die FA wird von Anglern, nicht von Gewässerbetreibern eingezogen. Dies muss man sich vor Augen führen!
Gewässerbetreiber? Außer für Paylakes finde ich schon diese Wortwahl völlig fehl am Platz und zeigt auf, das hier Gewässer mit einem Gewerbebetrieb gleich gestellt werden. Das sind sie in der Regel aber nicht. Ein Gewässer ist ein Lebensraum, mit einer Lebensgemeinschaft, aus der wir Angler schöpfen. Diese Lebensgemeinschaft kann mit weitsichtig und möglichst nachhaltig für Angler interessanter gestaltet werden, wobei diese Eingriffe am Ende oft in die Buchse gehen oder gar ins Auge, wenn man z.B. über Graskarpfen nach denkt.


Aber unabhängig von dieser Denkensweise, selbst wenn der Fischereirechtinhaber zur Zahlung herangezogen würde, wo auf dieser Welt macht er das, ohne es den Nutzern in Rechnung zu stellen?

Dieser Ansatz ist also nicht nur von der Herangehensweise befremdlich, sondern entbehrt auch jedem wirtschaftlichem denken. Heute sind selbst Alten- und Krankenpflege so wie Kindergärten fast immer auch der Gewinnerzielung verpflichtet, aber hier werden Verantwortung hin und her geschwurbelt, bis man meint wieder einen Angriffspunkt gefunden zu haben.
Glaubt ihr wirklich das damit auch nur ein Angler auf Dauer einen Cent weniger zahlt? Ich jedenfalls erwarte nicht das nochmal irgendwas dauerhaft günstiger wird.
 
Hier sind ja bereits Beispiele aufgeführt, dass Angler unterschiedlichen Zugang zu Gewässern haben, obwohl alle Angler die Fischereiabgabe abführen. Das darf nicht sein!

Das Argument zieht aber nur dann, wenn die Fischereiabgabe für den Besatz der genannten Gewässer hergenommen wird. Besatz von Wanderfischen wie Aal lasse ich da mal außen vor, weil der ja nicht an den vereinseigenenen Strecken festgetackert werden kann und soll.

Zur Frage, wie die Ausgaben in BB begründet werden: In Gesprächen wurde das mir gegenüber mit dem sehr hohen Organisationsgrad in BB begründet. Hier sind halt fast alle Angler auch im Verband. Logik dahinter: Fördert man Maßnahmen des Verbandes, kommt es bei den Anglern auch an (s. Mitgliedszeitschrift). Warum die Entnahme von Fischen gefördert werden muss, entzieht sich meiner Kenntins, da habe ich aber auch nicht hartnäckig nachgefragt.
 
Zur Frage, wie die Ausgaben in BB begründet werden: In Gesprächen wurde das mir gegenüber mit dem sehr hohen Organisationsgrad in BB begründet. Hier sind halt fast alle Angler auch im Verband. Logik dahinter: Fördert man Maßnahmen des Verbandes, kommt es bei den Anglern auch an (s. Mitgliedszeitschrift). Warum die Entnahme von Fischen gefördert werden muss, entzieht sich meiner Kenntins, da habe ich aber auch nicht hartnäckig nachgefragt.

War das Aussage eines Verbandsvertreters? Das kann nicht korrekt sein - so weit ich informiert bin, sind nur ~50% im LAVB organisiert - siehe auch Pressemitteilung [1].
"[..] Aktuell hat der LAVB damit 81.119 Mitglieder in mehr als 1400 Vereinen. Ebenso hoch schätzt der Verband die Zahl von Anglern, die auf eigene Faust legal mit Fischereischein und Angelkarte auf Fischfang gehen, aber nicht organisiert sind. [..]". Würde plausibel die Höhe der Ausgaben erklären - vielleicht kann man die offizielle Zahl von Fischereischeinen anfragen.

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[1] https://www.morgenpost.de/berlin/ar...r-Angler-in-Brandenburg-waechst-deutlich.html
 
G
Das Argument zieht aber nur dann, wenn die Fischereiabgabe für den Besatz der genannten Gewässer hergenommen wird.
Habe ich ja geschrieben.

Besatz von Wanderfischen wie Aal lasse ich da mal außen vor, weil der ja nicht an den vereinseigenenen Strecken festgetackert werden kann und soll.
Gerade den Aal sehe ich nicht als Argument für Besatz über die FA, da wir Angler in SH sicherlich nur einen geringen Anteil am Rückgang der Aalpopulation haben. Ich denke das wäre die Aufgabe für die Steuerzahler!
 
Zum Thema Aal, hier wird die Öffentlichkeit bereits beteiligt (im Rahmen des europ. Fischereifonds); siehe auch:

https://lelf.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.279539.de

[..] In den Jahren 2006 bis 2011 wurden in Brandenburg im Rahmen des Pilotprojektes Aale mit einem Wert von 5.217.000 Euro ausgesetzt. Die dafür vom LELF ausgezahlten Fördermittel betragen 4.174.000 Euro, davon sind 64 Prozent EU-Mittel. Als Eigenleistung haben die fischereilichen Unternehmen und der Landesanglerverband eine Summe von 1.043.000 Euro erbracht. [..]

Aktuelle Zahlen müssten nat. angefragt werden.
 
G
Richtig, wenn man nicht betont, dass das Angler über die Fischereiabgabe waren, könnte man ja fast meinen, der Landesanglerverband hat das Geld gedruckt ...

Ich denke schon, dass es 95% der Leser nicht wissen und die Formulierung bewusst so gewählt wurde. Wie ich ja immer sage, nicht die Angler sind Naturschützer, sondern die Fischereiberechtigten/ Bewirtschafter... Angler sind nur willkommene Zahler!
 
Wäre ich mir jetzt nicht sicher, da der LAVB aus Eigenmitteln auch Besatz durchführt und der Aal evtl. beinhaltet ist.
Auch irrelevant für die Argumentation; feststellbar ist, das Aalbesatz nicht nur aus der Fischereiabgabe finanziert wird.
 
G
feststellbar ist, das Aalbesatz nicht nur aus der Fischereiabgabe finanziert wird.

Irrelevant, selbst wenn nur 1% aus der FA kommt, denn die zahlen alle Angler und anscheinend sind Gewässer der Vereine besetzt worden und die Förderung aus der FA hätte gemäß Förderbescheid erwähnt werden müssen
 
Gewässerbetreiber? Außer für Paylakes finde ich schon diese Wortwahl völlig fehl am Platz und zeigt auf, das hier Gewässer mit einem Gewerbebetrieb gleich gestellt werden. Das sind sie in der Regel aber nicht. Ein Gewässer ist ein Lebensraum, mit einer Lebensgemeinschaft, aus der wir Angler schöpfen. Diese Lebensgemeinschaft kann mit weitsichtig und möglichst nachhaltig für Angler interessanter gestaltet werden, wobei diese Eingriffe am Ende oft in die Buchse gehen oder gar ins Auge, wenn man z.B. über Graskarpfen nach denkt.


Aber unabhängig von dieser Denkensweise, selbst wenn der Fischereirechtinhaber zur Zahlung herangezogen würde, wo auf dieser Welt macht er das, ohne es den Nutzern in Rechnung zu stellen?

Dieser Ansatz ist also nicht nur von der Herangehensweise befremdlich, sondern entbehrt auch jedem wirtschaftlichem denken. Heute sind selbst Alten- und Krankenpflege so wie Kindergärten fast immer auch der Gewinnerzielung verpflichtet, aber hier werden Verantwortung hin und her geschwurbelt, bis man meint wieder einen Angriffspunkt gefunden zu haben.
Glaubt ihr wirklich das damit auch nur ein Angler auf Dauer einen Cent weniger zahlt? Ich jedenfalls erwarte nicht das nochmal irgendwas dauerhaft günstiger wird.
Es ist sehr wohl ein Unterschied, ob es sich um Gewässerbetreiber oder Angler handelt. Die Interessenlage der jeweiligen Gruppe ist nämlich eine andere. Welches Interesse hat z.B. ein Angler in NRW daran, dass über die FA kostenlose Lehrgänge für Gewässerwarte angeboten werden?

Mit Gewässerbetreibern sind nicht nur die Inhaber von Pay-Lakes gemeint, sondern vor allem die Vereine und Verbände als Pächter von Gewässern.

Die FA sollte - wie in Österreich - nicht vom Angler, sondern vom Verpächter erhoben werden. Dieser hat ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Verbesserung seines Gewässers. Die FA ist nun einmal eine Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion und für eine solche gibt es enge Regelungen. Für mich ist nicht erkennbar, weshalb es seine Sonderaufgabe der Angler sein soll, den ökologischen Zustand von Gewässern zu finanzieren. Die Angler sind nicht Verursacher des teils schlechten Zustandes von Flüssen und Seen. Nur weil angeln am Wasser stattfindet, sollen die Angler eine "Öko-Abgabe" zahlen? Mit gleichem Recht könnte man eine solche von Sportboot-Fahrern und Badegästen verlangen. Denn die Nutzen das Gewässer auch.

Aus meiner Sicht gibt es die FA nur weil das Land und die Verbände hiervon profitieren. Durch das Konstrukt der Fischereibeiräte entscheiden die Profiteure der Abgabe auch noch über deren Verwendung. Das öffnet "Missbrauch" Tür und Tor. Völlig unklar bleibt, wie denn die FA den nicht verbandsgebundenen Anglern zugutekommen soll. In Westfalen bekommt man als nicht organisierter Angler nicht einmal eine Jahreskarte für die Kanäle.
 
Die FA sollte - wie in Österreich - nicht vom Angler, sondern vom Verpächter erhoben werden. Dieser hat ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Verbesserung seines Gewässers. Die FA ist nun einmal eine Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion und für eine solche gibt es enge Regelungen.

Ist das in Österreich so? Wirklich?
In Österreich gibt es keine einheitliche Regelung. Die fischereirechtlichen Regelungen bestimmt das einzelne Bundesland. Somit gibt es 9 unterschiedliche Regelungen.
Für das Bundesland Salzburg: Der Angler benötigt neben dem Fischereischein und der Gewässerkarte auch die gesetzliche Jahresfischerkarte. Letztere ist eine gesetzlich vorgeschriebene jährliche Fischereiumlage, oft auch Steuerkarte genannt. Diese gesetzliche Jahresfischerkarte ist ein "Mitgliedsbeitrag" des Landesfischereiverband Salzburg (kurz: LFVS), welche eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Salzburg ist mit bestimmten Behördenaufgaben.
 
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Es ist sehr wohl ein Unterschied, ob es sich um Gewässerbetreiber oder Angler handelt. Die Interessenlage der jeweiligen Gruppe ist nämlich eine andere. Welches Interesse hat z.B. ein Angler in NRW daran, dass über die FA kostenlose Lehrgänge für Gewässerwarte angeboten werden?

Mit Gewässerbetreibern sind nicht nur die Inhaber von Pay-Lakes gemeint, sondern vor allem die Vereine und Verbände als Pächter von Gewässern.

Die FA sollte - wie in Österreich - nicht vom Angler, sondern vom Verpächter erhoben werden. Dieser hat ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Verbesserung seines Gewässers. Die FA ist nun einmal eine Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion und für eine solche gibt es enge Regelungen. Für mich ist nicht erkennbar, weshalb es seine Sonderaufgabe der Angler sein soll, den ökologischen Zustand von Gewässern zu finanzieren. Die Angler sind nicht Verursacher des teils schlechten Zustandes von Flüssen und Seen. Nur weil angeln am Wasser stattfindet, sollen die Angler eine "Öko-Abgabe" zahlen? Mit gleichem Recht könnte man eine solche von Sportboot-Fahrern und Badegästen verlangen. Denn die Nutzen das Gewässer auch.

Aus meiner Sicht gibt es die FA nur weil das Land und die Verbände hiervon profitieren. Durch das Konstrukt der Fischereibeiräte entscheiden die Profiteure der Abgabe auch noch über deren Verwendung. Das öffnet "Missbrauch" Tür und Tor. Völlig unklar bleibt, wie denn die FA den nicht verbandsgebundenen Anglern zugutekommen soll. In Westfalen bekommt man als nicht organisierter Angler nicht einmal eine Jahreskarte für die Kanäle.
Meinst du ernsthaft es ist sinnvoll seine Meinung gebetsmühlenartig zu wiederholen? Wir sind hier nicht alle doof, aber eben dennoch nicht alle eurer Meinung.

Ob der Verpächter wirklich ein Interesse hat, sein Gewässer bestmöglich zu bewirtschaften, ob er die Kenntnisse hat?
Wenn nicht, ob er dann bereit ist, die Sachkunde teuer einzukaufen?

Wen er dann dazu befragt? Könnte ja auch durchaus der ambitionierte Biologe sein, der im Artenschutz tätig ist, und ihn vielleicht kostenlos berät?

Warum muss ich gerade schon wieder an die Schildbürger denken?

Und was wenn gemeinnützige Tätigkeiten nicht zwischenfinanziert werden können und eine über lange Zeit geführte Tätigkeit so für ein zwei Jahre ausbleibt?

Geld scheint hier mal wieder kernig am Verstand zu nagen und mit Verlaub, Mehrheiten habt ihr bisher nicht um euch scharen können.

Ich finde die Rechtmäßigkeit prüfen verständlich, aber je länger ich darüber nachdenke, desto mehr Zweifel kommen auf.
 
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