AW: High-End-Spinrollen-Diskussionsthread
Auf gar keinen Fall...Ich dachte, ich hätte das hinreichend skizziert....Für eine Beschaffenheitsvereinbarung im juristischen Sinne, also nach BGB reicht eine Erklärung in einem Werbeprospekt, wie z.B. ein "Angelkatalog"...sobald dort z.B. die "Beschaffenheitsbeschreibung" "Dauerhaft seidenweicher Lauf" auftaucht und die taucht gleich bei mehreren Anbietern auf, ist dies eine Beschaffenheitsvereinbarung....und die Terminologie "Dauerhaft" ist mehr als unmißverständlich und nicht irgendeine Worthülse...Dauerhaft heißt "ohne Ende"...Da gibt es nicht das geringste Vertun....Also nochmal ganz deutlich : Der Werbeprospekt ist eine Vertragsvereinbarung, an die sich der Anbieter halten muß, kommt es zum Kauf...
Vielleicht liest Du dir das hier mal in Ruhe durch.....https://www.ihk-trier.de/anhang/schuldrecht_3.pdf
Auf Seite 3.....wichtigste Änderungen im Kaufrecht...kannst Du es schwarz auf weiss nachlesen....
https://www.ihk-trier.de/anhang/schuldrecht_3.pdf
Die Weichgummistelle liegt in der "Beschaffenheitsvereinbarung".
In der Industrie erstellt man dazu Pflichtenhefte und Vertragsvereinbarungen, und sichert sich damit genau ab. Das hat etwas einklagbares, aber selbst da ...
dauerhaft = länger als momentan, aber frei von unbegrenzter Dauer und keine spezifizierte Dauer. Also eine Worthülse => bedeutungslos.
Genau darin liegt das von mir skizzierte Langloch, der Mismatch im Luftschlossgedanken des Kunden - die Gedanken sind frei und die Wünsche noch freier.
Einzig die verbreitete Meinung in der Community, sowas wie der Ruf oder Rufmord eines Produktes ist dem Hersteller noch etwas wichtig, vor allem wenn es den Markennamen schändet.
Aber auch nur, wenn es in krassen Fällen unabwendbar auf den Tisch ins Licht gezerrt wird.
Ansonsten wird nämlich ein anderes bewährtes Spiel gespielt: Alles neu macht der Mai, alles besser macht das neue Modell, und die treudoofen Kunden dackeln der bebilderten Lockspur hinterher und fallen merkbefreit wieder drauf rein ... :g
Wieso sollen die das nicht weiterspielen, solange es so gut läuft?
Aus der Sicht eines technikfernen reinen "Optikers" reicht für den Mehrpreis eben eine schönere Farbe, ein paar Chromplastikblenden und 2 Kugellager mehr. Oder auch ein MagSeal Lager für +120€.
Auf gar keinen Fall...Ich dachte, ich hätte das hinreichend skizziert....Für eine Beschaffenheitsvereinbarung im juristischen Sinne, also nach BGB reicht eine Erklärung in einem Werbeprospekt, wie z.B. ein "Angelkatalog"...sobald dort z.B. die "Beschaffenheitsbeschreibung" "Dauerhaft seidenweicher Lauf" auftaucht und die taucht gleich bei mehreren Anbietern auf, ist dies eine Beschaffenheitsvereinbarung....und die Terminologie "Dauerhaft" ist mehr als unmißverständlich und nicht irgendeine Worthülse...Dauerhaft heißt "ohne Ende"...Da gibt es nicht das geringste Vertun....Also nochmal ganz deutlich : Der Werbeprospekt ist eine Vertragsvereinbarung, an die sich der Anbieter halten muß, kommt es zum Kauf...
Vielleicht liest Du dir das hier mal in Ruhe durch.....https://www.ihk-trier.de/anhang/schuldrecht_3.pdf
Auf Seite 3.....wichtigste Änderungen im Kaufrecht...kannst Du es schwarz auf weiss nachlesen....
https://www.ihk-trier.de/anhang/schuldrecht_3.pdf
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