Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG

Naja die politischen Strukturen Bayerns mit nordafrikanischen Regimen ( Gadaffi,Mubarak,...) zu vergleichen ist wohl mehr als lächerlich

Dann halt nochmal:
Ich habe nicht die "Regime" verglichen - sondern darauf hingewiesen, dass die nordafrikanischen Einwohner sich nicht mehr alles gefallen lassen und ds auch gerne auch Deutsche - auch Bayern - dürfen..

Keine Ahnung warum das manchen Lokalpatroiten so schwer fällt zu verstehen ;-)))
 

Oberlandler

Member
AW: Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG

Lieber Thomas,

diser Vergleich ist und bleibt einfach schlecht. Natürlich haben sich die Bewohner in Staaten Nordafrikas gegen ihre Regime gewehrt. die Frage ist nur warum sie das taten, eben wegen durch die Machthaber verordneten Mord, Raub, Verschleppungen, .. an der eigenen Bevölkerung und dem daraus resultierenden Wunsch nach Freiheit, und Sicherheit.
Das hat nichts mit Lokalpatriotismus zu tun, der vergleich war eben *******. Steh doch dazu.
Wenn du geschrieben hättest, dass meinetwegen, (fiktiv) alle Skifahrer ab sofort eine grüne Skibrille tragen müssten weil die Regierung dass so will, und der DSV dagegen nicht (öffentlich) vorgeht, sondern dies laut Aussagen des zuständigen Ministeriums billigt, und deswegen alle deutschen Skifahrer auf die Strasse gehen, den Verband auf den Kopf stellen und gegen das Gesetz kämpfen würden, dann wäre das vergleichbar.
Aber nicht mit der Situation in Nordafrika!!!
Und wer das nicht verstehen will, ich bin überzeugt du könntest, der muss sich das eben vorhalten lassen.
Auch von einem überzeugten Lokalpatrioten#6
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG

...
Keine Ahnung warum das manchen Lokalpatroiten so schwer fällt zu verstehen ;-)))

Nun, wenn Du Dich vielleicht noch an unsere Diskussion vor einigen Wochen erinnern kannst, wirst Du feststellen, dass nicht nur Lokalpatrioten solche populistischen Vergleiche schwer verstehen können;).
Schalte in dieser Beziehung bitte einfach einen Gang runter und vergleiche nicht ständig den Kampf ums nackte Überleben mit Eurem Kampf um eine Liberalisierung unseres Hobbys.

Gruß

Tomasz
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG

vergleiche nicht ständig den Kampf ums nackte Überleben mit Eurem Kampf um eine Liberalisierung unseres Hobbys.
Mach ich ja gar nicht...

Wobei das davon ab nicht mal weit hergeholt wäre:
Es geht schlicht um Freiheit(en)..
 

Oberlandler

Member
AW: Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG

Mach ich ja gar nicht...

Wobei das davon ab nicht mal weit hergeholt wäre:
Es geht schlicht um Freiheit(en)..

Nein.

Es geht in Nordafrika ums nackte Überleben!!!!


Die Freiheit(en) ist eher der Nebeneffekt. Vielleicht solltest du dich mit den Vorgängen da unten etwas genauer beschäftigen.

Wenn ein Gadaffi droht sein eigenes Volk auszulöschen, denkst du die Lybier sagen sich dann, scheiß egal wir demonstrieren für Freiheit?!?
Die wollen am Leben bleiben.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG

Die Freiheit(en) ist eher der Nebeneffekt.
Die gewünschten Freiheiten waren die Ursache - nicht der Nebeneffekt..

Es soll ja noch Menschen geben, die sich nicht alles einfach vcn oben aufdrücken lassen...

Ich habe das sogar schon von Anglern gehört - auch von bayrischen...
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG

Mach ich ja gar nicht...

Wobei das davon ab nicht mal weit hergeholt wäre:
Es geht schlicht um Freiheit(en)..

Jetzt benimm Dich bitte nicht wie ein bockiges Kind;). Es tut der von Euch angeschobenen und gut gemeinten Sache einfach nicht gut, solche Vergleiche anzuführen. Das ist in höchstem Maße unsachlich und gibt Eurer gesamten Argumentation einen schlechten Beigeschmack.
Lass es einfach und gut ist.

Gruß

Tomasz
 

Ralle 24

User
AW: Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG

Ich klink mich hier mal ein, weil das zu sehr abdriftet.

Selbstverständlich kann man das Leid und die existenziellen Sorgen der Libyschen Menschen in keinster Weise mit unseren fischereilichen Problemen auf eine Stufe stellen.

Es geht vielmehr um das Prinzip der Auflehnung gegen herrschende Strukturen auf unterschiedlichsten Ebenen.

Wir haben in Deutschland nicht mal ansatzweise ähnliche existentielle Probleme wie die Menschen in Libyen und die Einschränkungen durch Fischereigesetze sind ein Witz gegen die menschenrechtsverletzenden und lebensbedrohenden Zustände in Libyen.

Da sind wir uns, denke ich, alle einig.

Doch auch wir sollten, auf dieser völlig untergeordneten Ebene durchaus für unsere Rechte und gegen unsinnige Einschränkungen und Gesetze kämpfen.
 

Oberlandler

Member
AW: Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG

Ich klink mich hier mal ein, weil das zu sehr abdriftet.

Selbstverständlich kann man das Leid und die existenziellen Sorgen der Libyschen Menschen in keinster Weise mit unseren fischereilichen Problemen auf eine Stufe stellen.

Es geht vielmehr um das Prinzip der Auflehnung gegen herrschende Strukturen auf unterschiedlichsten Ebenen.

Wir haben in Deutschland nicht mal ansatzweise ähnliche existentielle Probleme wie die Menschen in Libyen und die Einschränkungen durch Fischereigesetze sind ein Witz gegen die menschenrechtsverletzenden und lebensbedrohenden Zustände in Libyen.

Da sind wir uns, denke ich, alle einig.

Doch auch wir sollten, auf dieser völlig untergeordneten Ebene durchaus für unsere Rechte und gegen unsinnige Einschränkungen und Gesetze kämpfen.

Danke für diesen Beitrag!!

Dem kann sogar ich so zustimmen.
Nur sollte man die jeweils Betroffenen auch die Mittel des Kanpfes wählen lassen.
 
AW: Welcher Fisch ist das`?

@all

Dieses Board ist genau dafür da, Fragen zu stellen. Oberlehrerhafte Kommentare, insbesondere aus dem Bundesland, in dem das Leben eines Fisches mit den Füßen getreten wird, sind unangebracht.

Ich denke mal das du damit das Bundesland Bayern meinst - das wohl dem Rest der Republik einiges voraus hat!
Lese dir bitte mal den Paragraph 1 bei unten angefügtem Link durch.
Da gehts nicht um "Landesfischereirecht" wo so gerne dagegen geschimpft wird sondern ein Bundesgesetz - JEDER hat sich danach zu richten!

http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html

Und wenn ich einen massigen Fisch fange nehm ich ihn mit und lass ihn mir schmecken!
#g#g

Das Gesetz gibts übrigens so seit 1972.
 
Zuletzt bearbeitet:

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG

Und wenn ich einen massigen Fisch fange nehm ich ihn mit und lass ihn mir schmecken!
Und bitte vergiss nicht - sofern nicht extra geschützt in einem Gewässer - auch jedes Rotauge, Brassen, Karausche, Gründling, etc. abzuknüppeln - und zwar unabhängig davon, ob Du den Fisch essen willst oder nicht.

Und vergiss nicht, das Angeln auf eine Fischart umgehend einzustellen, sobald das Fanglimit erreicht ist

Und denk dran, JEDER maßige Fisch ist sofort abzuknüppeln - auch wenn DU keine Verwendung für den 20-Kilo-Karpfen hast..


Das alles musst Du nämlich laut Landesfischereigesetz und den dazu erfolgten Aussagen und Klarstellungen von Herrn Braun.

Und genau das - abknüppeln vom Fischen ohne persönlichen Verwendungsmöglichkeit - widerspricht sogar laut den sicher nicht anglerfreundlichenm Grünen dem Tierschutzgesetz.

Und auch die meisten anderen Parteien sehen das genauso - ausser halt der CSU, die dieses tierschutzwidrige Landesgesetz ja erlassen hat...

Ich hoffe wirklich, dass euer VDSF-Landesvorsitzender in seiner Eigenschaft als Behördenvertreter mal richtig ernst macht und diese Regeln auch durchsetzt - vielleicht wachen dann endlich mal ein paar Funktionäre in den Vereinen auf...
 

Fischer am Inn

Active Member
AW: Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG

Hallo miteinander,

Und auch die meisten anderen Parteien sehen das genauso - ausser halt der CSU, die dieses tierschutzwidrige Landesgesetz ja erlassen hat...

...


Irrtum! Das ist kein Gesetz sondern eine Verordnung (Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz). Gesetze kommen vom Parlament, Verordnungen werden von den Behörden (Exekutive) auf dem Büroweg erlassen.
Konkret: Die AVBayFiG stammt bzw. hat zu verantworten der Referent für Fischereirecht, also Herr Braun. Darin liegt die Brisanz.

Servus
Fischer am Inn
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG

Stimmt - und sorry und Danke für die Richtigstellung!!!!!
Allerdings ist die Behörde natürlich dem politischen Willen der jeweiligen Regierung unterworfen - also wiederum der CSU (und sogar in Bayern ja inzwischen koalitionär mit der FDP zusätzlich - noch...)...

Und wie gesagt, dass die Vereinsvorstände dann gerade noch Herrn Braun zum Landesvorsitzenden des VDSF-Verbandes wählen, da fällt mir nur wieder der Spruch mit den Kälbern und dem Metzger ewin..........
 
K

kxxxkfxx

Guest
AW: Was ist besser? Verein oder Pool?

Blödsinn! Hier entscheidet erst einmal das Verhältnis zwischen der Anzahl (aktiver) Angler (oder genauer der Entnahme von fisch) und dem Fischbestand, und dieses Verhältnis im dünn besiedelten Brandenburg oder mecklenburg mit seinen tausenden von Gewässern sicherlich günstiger als in Bayern. Darüber hinaus gibt es so viele sinnvollere Ansätze, nachhaltig zu fischen ohne die Angler auszusperren.
Z. B. könnte man antiquierte Regelungen wie das Entnahmegebot maßiger Fische ganz einfach abschaffen und stattdessen erstens ein zurücksetzen erlauben und zweitens die Mindestmaße erhöhen und zudem ein Maximalmaß einführen, um auch große Laichfische zu schonen. du hast gesagt, dass viele Leute Reglements brauchen, weil sie zu viel fisch mitnehmen wollen. Ich halte nicht zuletzt die schwachsinnigen Entnahmegebote der VDSF-Sandkastendiktatoren, die vehement wider aller Vernunft verteidigt werden und nun auch noch anderen aufgezungen werden sollen, für mitverantwortlich zur herausbildung dieser Mentalität! Eine Sensibilisierung für C&R oder selektive Entnahme von der Pieke auf wäre eine Prophylaxe dagegen. Aber die sinnlose Regulierungswut und der VDSF scheinen äquivalent zu sein.

Zum Entnahmegebot:
Wird im Einklang mit dem Tierschutzgesetz völlig entspannt gelebt. Sieht man z.B. an den grandiosen Barbenbeständen in den bayerischen Flüssen. Die Kollegen schmecken nicht und werden ständig zurückgesetzt. Das wird sogar in den Fischereilehrgängen so empfohlen, falls man sie beim Brassenfischen dran bekommt. Nur vorsätzliches C&R sieht man halt nicht gern, was ich nachvollziehen kann.

Zum Mindestmaß:
Liegt bei fast allen relevanten Fischen (Hecht, Zander, Aal) in Bayern über dem gesetzlichen Mindestmaß. Rotauge und Rotfeder sind in vielen Gewässern 2011 ganzjährig geschützt gewesen.

Zum Maximalmaß:
Die besten Laichhechte haben 80 cm und nicht etwa einen Meter. Und der Küchenkorridor für den Karpfen ist wegen der miesen Vermehrungsaussichten bei unserem Klima höchst umstritten. Maximalmaß wird also nicht viel bringen.

Die meisten Vereine und auch der Verband haben strikte Entnahmequoten. In den vereinen meist 1-2 Raubfische pro Woche. Dazu kommen erweiterte Schonzeiten (Raubfisch meist bis Ende Juli).

Du siehst, dass angesichts des existierenden Angeldrucks hier in Bayern viel für den Erhalt eines guten Fischbestandes getan wird.
 
AW: Was ist besser? Verein oder Pool?

Zum Entnahmegebot:
Wird im Einklang mit dem Tierschutzgesetz völlig entspannt gelebt. Sieht man z.B. an den grandiosen Barbenbeständen in den bayerischen Flüssen. Die Kollegen schmecken nicht und werden ständig zurückgesetzt. Das wird sogar in den Fischereilehrgängen so empfohlen, falls man sie beim Brassenfischen dran bekommt. Nur vorsätzliches C&R sieht man halt nicht gern, was ich nachvollziehen kann.

Zum Mindestmaß:
Liegt bei fast allen relevanten Fischen (Hecht, Zander, Aal) in Bayern über dem gesetzlichen Mindestmaß. Rotauge und Rotfeder sind in vielen Gewässern 2011 ganzjährig geschützt gewesen.

Zum Maximalmaß:
Die besten Laichhechte haben 80 cm und nicht etwa einen Meter. Und der Küchenkorridor für den Karpfen ist wegen der miesen Vermehrungsaussichten bei unserem Klima höchst umstritten. Maximalmaß wird also nicht viel bringen.

Die meisten Vereine und auch der Verband haben strikte Entnahmequoten. In den vereinen meist 1-2 Raubfische pro Woche. Dazu kommen erweiterte Schonzeiten (Raubfisch meist bis Ende Juli).

Du siehst, dass angesichts des existierenden Angeldrucks hier in Bayern viel für den Erhalt eines guten Fischbestandes getan wird.

Ich sehe vor allem eine ganze Menge von Reglements, die mir das Angeln gründlich versauen würden. Raubfisch-Schonzeit bis Ende Juli :(, dann Hochsommer, wo eh nichts auf Raubfisch geht, dann eine kurze Beiß-Phase bis Jahresende und dann schlägt die Regulierungswut wieder zu. Und dafür soll man dann auch noch Unsummen an Vereinsbeiträgen für nur wenige Gewässer bezahlen, da könnte ich auch gleich meinen Raubfischkram an den Nagel hängen. Bei uns kommt man ohne diese Schikanen aus, hat andere ebenfalls funktionierende Lösungen gefunden und ich hoffe, dass das so bleibt. Ich sehe einfach keinen Grund, warum man bayrische Zustände zu mir nach Hause exportieren sollte. Sollen die doch machen, was sie im Süden wollen, aber mich damit in Ruhe lassen.

Dass große alte Laichfische ihren Wert verlieren, zweifele ich auch an, da gibt es unterschiedliche Quellen. Im Zweifelsfall sollte man sich wenigstens dazu durchringen können, ein Zurücksetzen solcher Fische (wenn schon nicht vorgeschrieben) zu erlauben, da viel Angler keine Verwednung für so viel Fisch hätten.
 
Zuletzt bearbeitet:
K

kxxxkfxx

Guest
AW: Was ist besser? Verein oder Pool?

Sollen die doch machen, was sie im Süden wollen, aber mich damit in Ruhe lassen.

Ich kann Dich beruhigen. Hier "im Süden" sieht nix danach aus, als hätte jemand einen Kreuzzug vor, um andere Bundesländer zu überfallen #h

Im Zweifelsfall sollte man sich wenigstens dazu durchringen können, ein Zurücksetzen solcher Fische (wenn schon nicht vorgeschrieben) zu erlauben, da viel Angler keine Verwednung für so viel Fisch hätten.

Ist doch erlaubt. Ich setze alle Karpfen größer 6 kg zurück, angle aber auch nicht gezielt auf diese. Das ist völlig in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen.

Du (und viele andere) bringt immer was durcheinander: Die bayerische Gesetzgebung richtet sich gegen vorsätzliches C&R. Wer Beifang zurücksetzt, den er nicht vewerten kann, hat überhaupt nichts zu befürchten, weil dies durch das Tierschutzgesetz gedeckt ist.
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
AW: Was ist besser? Verein oder Pool?

Ich kann Dich beruhigen. Hier "im Süden" sieht nix danach aus, als hätte jemand einen Kreuzzug vor, um andere Bundesländer zu überfallen #h



Ist doch erlaubt. Ich setze alle Karpfen größer 6 kg zurück, angle aber auch nicht gezielt auf diese. Das ist völlig in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen.

Du (und viele andere) bringt immer was durcheinander: Die bayerische Gesetzgebung richtet sich gegen vorsätzliches C&R. Wer Beifang zurücksetzt, den er nicht vewerten kann, hat überhaupt nichts zu befürchten, weil dies durch das Tierschutzgesetz gedeckt ist.

Sorry , aber um deine Auslegung im jeden Zweifelsfalle
anwenden zu können, müßte der dafür verantwortliche eine Durchführungsverordnung erlassen, um genau dieses zu regeln, was du schreibst. Gibts das?
Gruß A.
 
K

kxxxkfxx

Guest
AW: Was ist besser? Verein oder Pool?

Sorry , aber um deine Auslegung im jeden Zweifelsfalle
anwenden zu können, müßte der dafür verantwortliche eine Durchführungsverordnung erlassen, um genau dieses zu regeln, was du schreibst. Gibts das?
Gruß A.

Wozu brauchst du eine Ausführungsverordnung? Die Sache ist rechtlich klar geregelt:

http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/
Zitat:
"§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."

Wenn ich ohne Vorsatz einen Fisch fange, den ich nicht sinnvoll verwerten kann, verstoße ich gegen das Tierschutzgesetz, wenn ich den Fisch nicht zurücksetze. Ganz klare Sache.

Der gleiche Paragraph wird allerdings auch als Argument gegen vorsätzliches C&R herangezogen. Siehe das vorige Woche im Anglerboard diskutierte Urteil:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=144563&page=337
 
AW: Was ist besser? Verein oder Pool?

Aber mal ernsthaft was will man schon mit ner ungf.19kg Moorsau z.B. die dazu noch aus nem Kanal kommt? Soll ich das arme Vieh dann einfach abschlachten nur um nem kack Gesetzt zu folgen. Man kann nunmal den Fischen nicht eintrichtern was man fangen will und was nicht. (zum glück sonst würde es einigen arten warscheinlich nicht mehr geben...) Das Problem an dem Ganzen C&R Kramm sind nunmal Leute die es über treiben...
 
AW: Was ist besser? Verein oder Pool?

Zum Entnahmegebot:
Wird im Einklang mit dem Tierschutzgesetz völlig entspannt gelebt. Sieht man z.B. an den grandiosen Barbenbeständen in den bayerischen Flüssen. Die Kollegen schmecken nicht und werden ständig zurückgesetzt. Das wird sogar in den Fischereilehrgängen so empfohlen, falls man sie beim Brassenfischen dran bekommt. Nur vorsätzliches C&R sieht man halt nicht gern, was ich nachvollziehen kann.

Das klingt für mich wie Beschwichtigung. Ich kenne Bayern zwar nicht so gut wo Du, war aber nun bereits einige Male im Urlaub im Landkreis Schwandorf und habe dort in Schwarzach, Eixendorfer Stausee, Naab usw. geangelt. Immer wurde ich auf Nachfrage zu den Entnahmegeboten beim Kauf der angelkarte darauf hingewiesen, dass jeder maßige Fisch auerhalb der gesetzlichen Schonzeiten zu entnehmen ist. Weiterhin kann ich mich, selbst wenn Du andere Erfahrungen hast, mit der schwammigen Formulierung des VDSF zum Thema "vorsätzliches" C&R überhaupt nicht anfreunden, da hier im Zweifel das Ermessen des Richters oder Anklägers gilt, was vorsätzlich ist und was nicht. In Brandenburg würde es gar nicht dazu kommen, weil dort zum Glück (noch) nicht diese ewig gestrigen Wahnvorstellungen gibt, nach denen Angler auf das Kochtopfangeln reduziert werden. Das ist für mich eine akzeptable Formulierung zum Thema Entnahme:

http://www.lav-bdg.de/de/gew%C3%A4sserordnung/

4.5.1. Aneignen und Zurücksetzen gefangener Fische

Der Angler hat sofort nach dem Fang eines maßigen Fisches zu entscheiden, ob er diesen zurücksetzen oder sich aneignen und verwerten will. Soll der Fisch zurückgesetzt werden, so hat dies unmittelbar nach dem Lösen des Hakens zu geschehen. Fische, die entnommen und verwertet werden sollen, sind unmittelbar nach dem Fang weidgerecht zu töten oder vorübergehend, längstens bis zum Ende des Fangtages, zu hältern. Fische, die zurückgesetzt werden sollen oder müssen, sind nach Möglichkeit nicht zu keschern oder anders als mit nassen Händen zu berühren. Das gezielte Angeln auf kapitale Fische, mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.
Zum Mindestmaß:
Liegt bei fast allen relevanten Fischen (Hecht, Zander, Aal) in Bayern über dem gesetzlichen Mindestmaß.
Nützt nichts, wenn ich sie laut geltenden Rechts bzw. Vereinsrechts usw. trotzdem umlegen muss.

Rotauge und Rotfeder sind in vielen Gewässern 2011 ganzjährig geschützt gewesen.
Wieso das denn? Die haben bei uns weder Mindestmaße noch Schonzeiten, trotzdem vermehren die sich ohne Ende und erreichen stattliche Größen, die nimmt hier auch kaum jemand mit.



Du siehst, dass angesichts des existierenden Angeldrucks hier in Bayern viel für den Erhalt eines guten Fischbestandes getan wird.
Was ich vor allem gesehen habe, waren die ganzen Einschränkungen bei Euch. Ich durfte nicht Nachtangeln, was in BRB selbstverständlich ist, Gastangler, wie z. B. kleine Brüder, die noch nicht alt genug waren, einen Angelschein zu machen, bekommen bei Euch keine Gastkarten, da werden Mauern und Türme von den Biederbayern gebaut, höher als sie an der Ostgrenze jemals waren. Bei uns ist man da wesentlich liberaler. Dazu musste ich ständig gucken, ob ich noch im Bereich, den ich für die Angelkarte bezahlt habe angele. Wenn sich um ein ganzes Gewässer gehandelt hätte, wäre das ja nicht so wild, aber stattdessen wird ein Rinnsal wie die Schwarzach aufgeteilt in Bereich I, II, III, IV und V, alle nur 1-2 Kilometerchen lang und für jeden Abschnitt soll man extra blechen. Wenn die Ufer so verwachsen sind, dass man viele Stellen nicht erreichen kann, oder auch nicht waten kann bzw. per Gesetz nicht darf, hat man seinen Bereich mit der Spinn- oder Fleigenrute ganz schnell abgefischt. Sorry, aber die VDSF-Organsisationstruktur ist einfach riesen großer Mist. Man zahlt viel und bekmommt wenig bzw. kann nur an ein oder zwei Gewässerchen angeln, während ich hier im ganzen Land angeln kann.

Und was mich am meisten am VDSF stört, ist dieses ewige Gepoche auf den Status des Natur- und Umweltschutzverbandes und das auch im neuen Fusionsverband durchdrücken will. Verdammt noch mal! Ich gehe angeln, weil ich es einfach geil und spannend finde, Fische zu überlisten und vielleicht hin und wieder mal einen essen will. Dieses Motiv, das wohl die meisten Angler teilen, die einen mehr auf das reine fangen mit anschließenden Zurücksetzen gelegt, die anderen mehr auf das "Fleischmachen", hat mit Natur- und Umweltschutz primär nichts zu tun! Nicht falsch verstehen - ich bin nicht gegen Umwelt- und Naturschutz, aber ich bin entschieden dagegen, dass ich mich einem Verband beugen soll, der sich primär über Aufgaben definiert, die eigentlich Spießer wie NABU und irgendwelche anderen Gutmenschenorgas schon einnehmen. Es ist nämlich ein riesen Unterschied, ob man sagt "wir sind ein Umwelt- und Naturschutzverband" oder "wir sind ein Anglerverband, der die Interessen seiner Mitglieder vertritt, ihm Rahmen einer nachhaltigen Wirtschaftsweise". Letzteres macht der VDSF nicht bzw. viel zu wenig, stattdessen hat er in der Vergangenheit mehr als einmal nicht nur den Duckmäuser vor Tierschutz- und Naturschutzschikanören gespielt sondern viel schlimmer noch selbst Verbote voraus eilent erteilt. Ich sag bloß Setzkescherdebatte, Wettfischverbot usw. Wer meint, sich über Umweltschutz usw. definieren zu müssen, um sein Hobby zu legitimieren, macht sich angreifbar für Kräfte, die das Angeln ohnehin verbieten wollen, und die dann immer mehr Auflagen verlangen, damit man diesen schwachsinnigen Umweltschutzstatus auch halten kann. Bei den Jägern, die nur mehr von Hege und Pflege in der Öffentlichkeit sprechen, während das das eigentliche Motiv, nämlich die Jagd, in den Hintergrund tritt, kann man diese Fehlentwicklung sehr gut beobachten.
Das Angeln hat da zum Glück noch einen positiveren Status in der Gesellschaft und man muss sich nicht zwangsläufig über Hege und Naturschutz und diese ganzen heuchlerischen Vorschiebungen definieren. Wir haben eine gute Basis junger und älterer aufgeschlossener Angler, die die Freude am Angeln nach außen tragen, wie man in den vielen Foren, z. B. in den Karpfen- und Raubfischangelforen sehen kann, und meiner Meinung nach das Angeln so in der Öffentlichkeit auch positiv vertreten und Verständnis dafür schaffen. Auf der anderen Seite stehen Leute wie Mohnert, die gezielt an diesem Ast sägen. Ich weiß nicht, was sie sich davon versprechen? Aber als Sprachrohr oder gar Repräsentanten für die Angler können doch diese biederen Tattergreise in meinen Augen gar nicht mehr gelten. Die sind wie ein trojanisches Pferd in meinen Augen.
 
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