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Guest
AW: Was ist besser? Verein oder Pool?
Das richtet sich gegen Angler, die gar nichts entnehmen wollen, sondern Angeln mit dem Ziel C&R betreiben. Die wollen wir hier nicht haben.
Da bist Du im Irrtum. Genau genommen ist die Situation in Brandenburg die gleiche wie in Bayern, da für beide Bundesländer das gleiche Tierschutzgesetz gilt.
Interessanterweise gab es bisher meines Wissens nach noch keinen Prozess wegen C&R in Bayern, wohl aber in anderen Bundesländern mit weitaus liberaleren Fischereigesetzen. Und auch Schleswig-Holstein hat den C&R-Passus jetzt ins Fischereigesetz übernommen.
Wenn Dich in Brandenburg jemand wegen C&R anzeigt, hast Du das gleiche Problem wie jemand in Bayern, dem das passiert.
Das Problem sind hierbei nicht die Angler:
http://www.bezirk-oberfranken.de/fileadmin/1_Aktuelles/infos/singleview_news.php?id=982
Angeln ist Bayern ist vereinslastig. Darum die Aufteilung der Gewässer. Jeder Verein kann für sich festlegen, wer Nachtangeln darf etc.
Das muss einem nicht gefallen, ist aber nun mal so. Die Gewässer sind in privater Hand und meiner Meinung nach ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Kommunen in den neuen Bundesländern ihr Tafelsilber verscheuern werden/müssen und ihr vor dem gleichen Problem steht.
Das klingt für mich wie Beschwichtigung. Ich kenne Bayern zwar nicht so gut wo Du, war aber nun bereits einige Male im Urlaub im Landkreis Schwandorf und habe dort in Schwarzach, Eixendorfer Stausee, Naab usw. geangelt. Immer wurde ich auf Nachfrage zu den Entnahmegeboten beim Kauf der angelkarte darauf hingewiesen, dass jeder maßige Fisch auerhalb der gesetzlichen Schonzeiten zu entnehmen ist.
Das richtet sich gegen Angler, die gar nichts entnehmen wollen, sondern Angeln mit dem Ziel C&R betreiben. Die wollen wir hier nicht haben.
In Brandenburg würde es gar nicht dazu kommen, weil dort zum Glück (noch) nicht diese ewig gestrigen Wahnvorstellungen gibt, nach denen Angler auf das Kochtopfangeln reduziert werden.
Da bist Du im Irrtum. Genau genommen ist die Situation in Brandenburg die gleiche wie in Bayern, da für beide Bundesländer das gleiche Tierschutzgesetz gilt.
Interessanterweise gab es bisher meines Wissens nach noch keinen Prozess wegen C&R in Bayern, wohl aber in anderen Bundesländern mit weitaus liberaleren Fischereigesetzen. Und auch Schleswig-Holstein hat den C&R-Passus jetzt ins Fischereigesetz übernommen.
Wenn Dich in Brandenburg jemand wegen C&R anzeigt, hast Du das gleiche Problem wie jemand in Bayern, dem das passiert.
Wieso das denn? Die haben bei uns weder Mindestmaße noch Schonzeiten, trotzdem vermehren die sich ohne Ende und erreichen stattliche Größen, die nimmt hier auch kaum jemand mit.
Das Problem sind hierbei nicht die Angler:
http://www.bezirk-oberfranken.de/fileadmin/1_Aktuelles/infos/singleview_news.php?id=982
Was ich vor allem gesehen habe, waren die ganzen Einschränkungen bei Euch. Ich durfte nicht Nachtangeln, was in BRB selbstverständlich ist, Gastangler, wie z. B. kleine Brüder, die noch nicht alt genug waren, einen Angelschein zu machen, bekommen bei Euch keine Gastkarten, da werden Mauern und Türme von den Biederbayern gebaut, höher als sie an der Ostgrenze jemals waren. Bei uns ist man da wesentlich liberaler. Dazu musste ich ständig gucken, ob ich noch im Bereich, den ich für die Angelkarte bezahlt habe angele. Wenn sich um ein ganzes Gewässer gehandelt hätte, wäre das ja nicht so wild, aber stattdessen wird ein Rinnsal wie die Schwarzach aufgeteilt in Bereich I, II, III, IV und V, alle nur 1-2 Kilometerchen lang und für jeden Abschnitt soll man extra blechen. Wenn die Ufer so verwachsen sind, dass man viele Stellen nicht erreichen kann, oder auch nicht waten kann bzw. per Gesetz nicht darf, hat man seinen Bereich mit der Spinn- oder Fleigenrute ganz schnell abgefischt. Sorry, aber die VDSF-Organsisationstruktur ist einfach riesen großer Mist. Man zahlt viel und bekmommt wenig bzw. kann nur an ein oder zwei Gewässerchen angeln, während ich hier im ganzen Land angeln kann.
Angeln ist Bayern ist vereinslastig. Darum die Aufteilung der Gewässer. Jeder Verein kann für sich festlegen, wer Nachtangeln darf etc.
Das muss einem nicht gefallen, ist aber nun mal so. Die Gewässer sind in privater Hand und meiner Meinung nach ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Kommunen in den neuen Bundesländern ihr Tafelsilber verscheuern werden/müssen und ihr vor dem gleichen Problem steht.