Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG

K

kxxxkfxx

Guest
AW: Was ist besser? Verein oder Pool?

Das klingt für mich wie Beschwichtigung. Ich kenne Bayern zwar nicht so gut wo Du, war aber nun bereits einige Male im Urlaub im Landkreis Schwandorf und habe dort in Schwarzach, Eixendorfer Stausee, Naab usw. geangelt. Immer wurde ich auf Nachfrage zu den Entnahmegeboten beim Kauf der angelkarte darauf hingewiesen, dass jeder maßige Fisch auerhalb der gesetzlichen Schonzeiten zu entnehmen ist.

Das richtet sich gegen Angler, die gar nichts entnehmen wollen, sondern Angeln mit dem Ziel C&R betreiben. Die wollen wir hier nicht haben.

In Brandenburg würde es gar nicht dazu kommen, weil dort zum Glück (noch) nicht diese ewig gestrigen Wahnvorstellungen gibt, nach denen Angler auf das Kochtopfangeln reduziert werden.

Da bist Du im Irrtum. Genau genommen ist die Situation in Brandenburg die gleiche wie in Bayern, da für beide Bundesländer das gleiche Tierschutzgesetz gilt.
Interessanterweise gab es bisher meines Wissens nach noch keinen Prozess wegen C&R in Bayern, wohl aber in anderen Bundesländern mit weitaus liberaleren Fischereigesetzen. Und auch Schleswig-Holstein hat den C&R-Passus jetzt ins Fischereigesetz übernommen.
Wenn Dich in Brandenburg jemand wegen C&R anzeigt, hast Du das gleiche Problem wie jemand in Bayern, dem das passiert.

Wieso das denn? Die haben bei uns weder Mindestmaße noch Schonzeiten, trotzdem vermehren die sich ohne Ende und erreichen stattliche Größen, die nimmt hier auch kaum jemand mit.

Das Problem sind hierbei nicht die Angler:
http://www.bezirk-oberfranken.de/fileadmin/1_Aktuelles/infos/singleview_news.php?id=982

Was ich vor allem gesehen habe, waren die ganzen Einschränkungen bei Euch. Ich durfte nicht Nachtangeln, was in BRB selbstverständlich ist, Gastangler, wie z. B. kleine Brüder, die noch nicht alt genug waren, einen Angelschein zu machen, bekommen bei Euch keine Gastkarten, da werden Mauern und Türme von den Biederbayern gebaut, höher als sie an der Ostgrenze jemals waren. Bei uns ist man da wesentlich liberaler. Dazu musste ich ständig gucken, ob ich noch im Bereich, den ich für die Angelkarte bezahlt habe angele. Wenn sich um ein ganzes Gewässer gehandelt hätte, wäre das ja nicht so wild, aber stattdessen wird ein Rinnsal wie die Schwarzach aufgeteilt in Bereich I, II, III, IV und V, alle nur 1-2 Kilometerchen lang und für jeden Abschnitt soll man extra blechen. Wenn die Ufer so verwachsen sind, dass man viele Stellen nicht erreichen kann, oder auch nicht waten kann bzw. per Gesetz nicht darf, hat man seinen Bereich mit der Spinn- oder Fleigenrute ganz schnell abgefischt. Sorry, aber die VDSF-Organsisationstruktur ist einfach riesen großer Mist. Man zahlt viel und bekmommt wenig bzw. kann nur an ein oder zwei Gewässerchen angeln, während ich hier im ganzen Land angeln kann.

Angeln ist Bayern ist vereinslastig. Darum die Aufteilung der Gewässer. Jeder Verein kann für sich festlegen, wer Nachtangeln darf etc.
Das muss einem nicht gefallen, ist aber nun mal so. Die Gewässer sind in privater Hand und meiner Meinung nach ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Kommunen in den neuen Bundesländern ihr Tafelsilber verscheuern werden/müssen und ihr vor dem gleichen Problem steht.
 
AW: Was ist besser? Verein oder Pool?

Das richtet sich gegen Angler, die gar nichts entnehmen wollen, sondern Angeln mit dem Ziel C&R betreiben. Die wollen wir hier nicht haben.

Wer ist denn "wir"? Die alten Betonköpfe aus den Vereinsvorständen oder die verbandsspitze? Guck Dich doch mal in den Foren, Angelzeitschirften etc. oder in deinem persönlichen Umfeld um, von "trauter Einsamkeit" zum Thema wird man bei Euch wohl auch nicht sprechen können. Sicher kennst Du auch karpfen- oder Raubfischspezies die ihre Fische releasen.
Und wenn es sich nur gegen C&R wendet, warum formuliert man das dann nicht wenigstens so, dass man unerwünschten Beifang und Fische, die man nicht verwerten will, wieder zurücksetzen darf. Nach geltendem Recht im LK Schwandorf habe ich also gegen die Bestimmungen verstoßen, auch wenn ich eine maßige Barbe zurücksetzen will. Kommt da der Richtige und scheißt Dich an, hast du ein Problem, das geht in BRB nicht so einfach, während bei Euch vorgeschriebenes Kochtopfangeln herrscht, was heute eigentlich immer weniger Leute tun.



Da bist Du im Irrtum. Genau genommen ist die Situation in Brandenburg die gleiche wie in Bayern, da für beide Bundesländer das gleiche Tierschutzgesetz gilt.
Interessanterweise gab es bisher meines Wissens nach noch keinen Prozess wegen C&R in Bayern, wohl aber in anderen Bundesländern mit weitaus liberaleren Fischereigesetzen. Und auch Schleswig-Holstein hat den C&R-Passus jetzt ins Fischereigesetz übernommen.
Wenn Dich in Brandenburg jemand wegen C&R anzeigt, hast Du das gleiche Problem wie jemand in Bayern, dem das passiert.
Du irrst. Die Situation in BRB ist eine andere. Legt man das Gesetz nach Wortlaut aus, dann ist mir nur daz "gezielte" Angeln auf "Kapitale" verboten mit dem Ziel des Zurücksetzens, was u. a. an Indikatoren wie Foto- und Messsessions festgemacht wird. Wer damit dann hausieren geht und angezeigt wird, ist selbst schuld. Aber nirgendwo in dem Gesetz von Brandeburg wirst Du im Wortlaut "C&R-Verbot" lesen, während das in SH ganz allgemein der Fall ist, und explizit wortwörtlich genannt wird, und das halte ich für sehr gefährlich. Erstens wird damit den Pottfischern, die alles umlegen wieder die Hand gereicht und diese in meinen Augen unannehmbare mentalität noch gefördert. Zweitens wird An*******rn sowohl von den Tierschutzorgas als auch alten Betonköpfen aus den eigenen Reihen Tür und Angel geöffnet, um Leute, die nicht der Kochtopfmentalität frönen anzu*******n. Das ist mit der Formulierung BRB gar nicht möglich. zumindest wirst du nicht in den eigenen Reihen angschissen werden. Denn auch unsere Vereine können zu den von ihnen bewirtschafteten Gewässern Sonderbestimmungen machen, aber ein entnahmegebot gibt es hier nirgendwo. 3. Zeigt die Formulierung in SH, dass nur ein angeln zum Zwecke des Nahrungserwerbes zulässig ist, ein Motiv dass von vielen VDSF-Sprachrohren immer wieder propagiert wird, obwohl das für viele angler gar nicht mehr gilt. Schau Dich doch mal um! Die Zeitschriften sind voll mit C&R-orgien, gummierte Kescher werden verkauft, Karpfenangler, Kunstköderangler, die ein Vermögen nur zum Spaß am angeln investieren gibt es zu Hauf, auch in der Betonburg Bayern. Das muss irgendwann zu Reibereien führen, weil die vorgschobenen Motive nicht die eigentlichen sind, somit Heuchelei.
4. Es gibt bis heute immer noch kein Gesetz auf Bundesebene, dass C&R explizit verbietet, letzteres ist eine Grauzone und man kann im Gegenzug das Tierschutzgesetz auch so auslegen, dass gewisse Vereinsvorschirften von betonköpfen, die alles abzuschlagen gebieten, ein verstoß gegen das Tierschutzgesetz ist, wenn man einen kapitalen Fisch mitnimmt, ihn aber nicht sinnvoll verwerten kann, somit der vernünftige Grund fehlt.
Bis heute kenne ich kein Urteil von Anschwärzern, das allgemein C&R verbietet. Die Petarden und andere An*******r machen zwar jährlich dutzende Anzeigen, können aber nicht einmal auf eine Hand voll für sie verwertbare Urteile zurückgreifen und denen kann man noch zig fälle gegebüberstellen, in denen die Verfahren eingestellt wurden.


Angeln ist Bayern ist vereinslastig. Darum die Aufteilung der Gewässer. Jeder Verein kann für sich festlegen, wer Nachtangeln darf etc.
Das erklärt gar nichts. Auch Brandenburg ist vereinslastig und gehört zur deutschen Vereinskultur dazu wie Bayern. Auch in Brandenburg muss im Verein sein, um den Gewässerpool beangeln zu können, wenn man nicht ständig karten kaufen will. Auch in BRB hat jeder Verein mindestens für ein gewässer einen Hegeauftrag und kann in diesem Rahmen auch geltende Bestimmungen erlassen, wie z. B. Bootsverbote oder Kunstköderverbote. Aber: hier pachtet der Verband, nicht einzelne Vereine die Gewässer, auch Besatz etc. wird über den Verband geregelt, nicht über Vereine, die sich in "Schrebergarten-Mentalität" verschanzen und ein kleines Stück vom Kuchen für sich allein beanspruchen.

Das muss einem nicht gefallen, ist aber nun mal so. Die Gewässer sind in privater Hand und meiner Meinung nach ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Kommunen in den neuen Bundesländern ihr Tafelsilber verscheuern werden/müssen und ihr vor dem gleichen Problem steht.
Die Quellen der Gewissheit deiner Prognose würden mich interessieren? Ich hoffe nämlich, dass es nicht so kommt und wünsche, wenn es so kommen sollte, jedem dafür Verantwortlichen nicht nur einen Schnupfen an den Hals. #q
 
K

kxxxkfxx

Guest
AW: Was ist besser? Verein oder Pool?

Nach geltendem Recht im LK Schwandorf habe ich also gegen die Bestimmungen verstoßen, auch wenn ich eine maßige Barbe zurücksetzen will.

Bundesgesetz steht über Landesgesetz. Der Entnahmeparagraph des Bayerischen Fischereigesetzes ist deshalb immer im Zusammenhang mit dem Tierschutzgesetz zu sehen.
Wenn Du keine Verwertungsmöglichkeit für den Fang siehst, MUSST Du ihn zurücksetzen, weil Du sonst eine Straftat auf Grundlage des Tierschutzgesetzes begehst.

Niemand kann mich verpflichten, eine Barbe abzuschlagen, die auf meine Maden gebissen hat, wenn ich keine Verwertungsmöglichkeit sehe. Sollte ich deshalb irgendwann mal den Schein einbüßen (was ich nicht glaube), geht das sofort vor Gericht.

Anders sieht es aus, wenn jemand seinen Zielfisch zurücksetzt. Hier am RMD haben dieses Jahr 2 Typen ihren Schein eingebüßt, weil sie beim Gummifischen 60er Zander relased haben. In diesem Fall wird die Argumentation schwerer |kopfkrat

Der alte Vorstand, der dieses Jahr hier den Fischereilehrgang durchführt, redet den Leuten sogar intensiv ins Gewissen, nur Fische zu entnehmen, die sie wirklich verwerten können. Das ist deshalb noch lange kein Aufruf zum Gesetzesbruch, sondern völlig in Übereinstimmung mit geltendem Recht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Was ist besser? Verein oder Pool?

Anders sieht es aus, wenn jemand seinen Zielfisch zurücksetzt. Hier am RMD haben dieses Jahr 2 Typen ihren Schein eingebüßt, weil sie beim Gummifischen 60er Zander relased haben. In diesem Fall wird die Argumentation schwerer |kopfkrat
Aber das ist doch echt übel und für mich unannehmbar. In Brandenburg wäre es kein Problem, zu behaupten, dass man lieber einen kleineren zander für sich allein fangen wollte, der 60er also zu große wäre, oder man in eigenem Ermessen sagt, dass der Zander für sich selbst und seine Familie zu klein wäre. Denn das Motiv, der Fang zum Zwecke der Ernährung wäre konform mit dem Tierschutzgesetz. Auch wäre es kein Problem, zu sagen, dass man einen Hecht fangen wollte anstatt eines Zanders, weil Zander einfach kaum Eigengeschmack hat oder so. Darum wundert mich, dass den Anglern gleich der Schein eigezogen wurde. Müssen ja z. T. echt Penner sein einige Aufseher und Funktionäre da unten, von euren geltenden Bestimmungen mal abgesehen hätte sich doch da was im eigenen Ermessen machen lassen können, ohne gleich den Schein einzubüßen. Wer immer noch nicht kapiert hat, dass es nachhaltiger ist (aus welchen Gründen auch immer, ob nun falscher Zielfisch oder selektive Entnahme oder C&R), Fische, insebsondere die wenigen Raubfische, auch mal wieder zurückzusetzen, gehört m. E. ins altersheim, nicht in einen Vorstand. Mit solchen Funktionären wäre ja nicht mal selektive Entnahme oder das Zurücksetzen eines Nicht-Zielfisches möglich.

Der alte Vorstand, der dieses Jahr hier den Fischereilehrgang durchführt, redet den Leuten sogar intensiv ins Gewissen, nur Fische zu entnehmen, die sie wirklich verwerten können. Das ist deshalb noch lange kein Aufruf zum Gesetzesbruch, sondern völlig in Übereinstimmung mit geltendem Recht.
Das hört sich sehr vernünftig an, aber es scheint in Bayern auch andere Holzköpfe zu geben, die das anders sehen. Letztlich gibt es doch nur sehr wenige Situationen, in denen man das Motiv eines Anglers soweit entschlüsseln kann, dass man ihm tatsächlich C&R unterstellen kann, da die Gedanken eben frei sind|engel: Zur Sicherung des Motivs bräuchte man dann schon Indikatoren wie Zeugenschaft in wilden Fotoorgien mit dem gefangenen PB-Karpfen, die ich auch nicht unbedingt gutheiße, auch wenn ich nicht gegen C&R bin. Aber Angler dafür zu verurteilen, weil sie ein paar mickrige 60er zander zurücksetzen |kopfkrat? Wurden die dabei gesehen, wie sie den Fisch fotografierten? Oder sind die verantwortlichen Funktionäre einfach nur selbstherrliche, autoritäre XXXXXXX?

Nachtrag: Mich würde noch interessieren, wie ich die Forumlierung "nicht verwerten können" in deinen Ausführungen zu verstehen habe, nicht das wir aneinander vorbei reden. Ist damit gemeint, dass Euch dazu geraten wird, jeden Fisch, ob nun Barbe oder Aal, oder Zander, den man z. B. aufrgund seiner Größe nicht verwerten kann, zurückzusetzen? Oder bezieht sich das lediglich auf die Fischarten, die im Allgemeinen keine guten Speisefische sind? Und wer definiert, was unter "kann nicht verwertet werden" zu verstehen ist? Es könnte doch sein, dass ein 60er Zander zu groß ist oder einem Fänger einfach nicht schmeckt. Ich mag Zander z. B. auch nicht wiklich als Speisefisch, da gibt es Herzhafteres, der Fisch ist mir zu lasch. Würde das auch unter "kann nicht" fallen?
 
Zuletzt bearbeitet:
K

kxxxkfxx

Guest
AW: Was ist besser? Verein oder Pool?

Mich würde noch interessieren, wie ich die Forumlierung "nicht verwerten können" in deinen Ausführungen zu verstehen habe, nicht das wir aneinander vorbei reden. Ist damit gemeint, dass Euch dazu geraten wird, jeden Fisch, ob nun Barbe oder Aal, oder Zander, den man z. B. aufrgund seiner Größe nicht verwerten kann, zurückzusetzen?

Genau das. Tötete nicht, was Du nicht verwerten kannst. Aus welchem Grund auch immer.

Und wer definiert, was unter "kann nicht verwertet werden" zu verstehen ist?

Auf das Angeln angewandt besagt das Tierschutzgesetz klar, dass ein Fisch nur getötet werden darf, wenn der Angler eine sinnvolle Verwertung garantieren kann. Damit ist Deine Frage implizit beantwortet: Der Angler entscheidet das.

Es könnte doch sein, dass ein 60er Zander zu groß ist oder einem Fänger einfach nicht schmeckt.

Im RMD gibt es halt kaum Hechte, sondern fast nur Zander und wem beim Mindestmaß 50 dann die 60 cm zu groß sind, der wird Probleme mit der Argumentation bekommen :q

Analogie Boilie-Angeln: Wer 24mm Boilies an die Angel hängt und dann beim 70er Karpfen argumentiert, dass er den nie haben wollte sondern ne 30er Brasse, hat sicher auch einen schweren Stand :q:q
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Was ist besser? Verein oder Pool?

Und das von jemand der immer argumentiert, dass Landesverbände so wichtig sind, weil Fischereirecht Ländersache wäre.

Laut Landesrecht ist in Bayern schlicht jeder Fisch abzuknüppeln, der bayrische VDSF-Verbandsvorsitzende und damit wohl auch der bayrische Landesverband (sonst hätten die ihn ja nicht gewählt) sieht das auch so (nachzulesen im Interview bei uns) , dass in Bayern jeder Fisch unabhängig von der persönlichen Verwertbarkeit abzuknüppeln ist, sofern er nicht durch Schonmaß oder Schonzeit geschützt ist..

Daher muss jeder, der einen nicht explizit geschützten Fisch in Bayern zurücksetzt, auch mit Anzeigen rechnen.

So will es nicht nur der bayrische Gesetzgeber, sondern auch der bayrische VDSF-Verband,.

Was aber auch mit dem Thema Pool- oder Vereinsgewässer nichts zu tun hat, sondern schlicht eine bayrische Dummheit - von Verband wie Gesetzgeber - ist..
 
AW: Was ist besser? Verein oder Pool?

Genau das. Tötete nicht, was Du nicht verwerten kannst. Aus welchem Grund auch immer.

Aber dann hätten doch die Angler, die fürs Zander releasen angeschwärzt wurden, genau so argumentieren. Es gibt doch so viele gründe, einen Fisch, selbst wenn er maßig ist, nicht verwerten zu können. Ich glaube, der VDSF ist doch ein Totschläger-Verband, besonders, wenn ich das lese:

Es ist nicht fischwaidgerecht, Fische allein aus Freude am Drill zu fangen. Das gilt erst recht für das Fangen von Fischen, um diese anschließend zurückzusetzen (catch and release). Mit dem Fang muss die sinnvolle Verwertung der Fische verbunden sein.
Der gefangene Fisch ist zu bestimmen, zu messen und wenn er maßig ist und keine Artenschonbestimmung besteht, zu betäuben, zu töten und schließlich abzuködern. Untermaßige oder einer Schonbestimmung unterliegende Fische sind vorsichtig zurückzusetzen.
Ein Zurücksetzen kommt auch in Betracht, wenn es das Hegeziel erfordert.
Die einzigen Sätze, die einen Ausweg aus dem Abschlagen erlauben ist erstens die sinnvolle Verwertung und zweitens der letzte Satz - wenn es das Hegeziel erfordert. Zander kommen nun nicht in Massen vor. Kann es nicht hegerisch sinvoll sein, nicht alle Zander abzuschlagen, sondern die auch mal zurück zu setzen. Sind doch echte Holzköpfe, manche VDSF-Funkionäre!



Im RMD gibt es halt kaum Hechte, sondern fast nur Zander und wem beim Mindestmaß 50 dann die 60 cm zu groß sind, der wird Probleme mit der Argumentation bekommen :q

Analogie Boilie-Angeln: Wer 24mm Boilies an die Angel hängt und dann beim 70er Karpfen argumentiert, dass er den nie haben wollte sondern ne 30er Brasse, hat sicher auch einen schweren Stand :q:q

Dass mit den Karpfen ist noch einleuchtender bei solchen Totschläger-Geboten als mit den Zandern, da - egal ob es viele Hechte gibt oder nicht - man trotzdem versuchen kann, diese gezielt zu beangeln. Also habe ich doch Recht damit, wenn ich vermute, dass der Angler doch nicht einfach entscheiden darf. Ich bleib dabei, vor allem mit Blick auf die oben zitierten Verbandsvorgaben: Der VDSF ist für mich ein Hort rückschrittlicher Tattergreise, die den Schuss noch nicht gehört haben, auch wenn das natürlich nicht pauschal für alle Funktionäre oder gar mitglieder gilt.
 
K

kxxxkfxx

Guest
AW: Was ist besser? Verein oder Pool?

Und das von jemand der immer argumentiert, dass Landesverbände so wichtig sind, weil Fischereirecht Ländersache wäre.

Laut Landesrecht ist in Bayern schlicht jeder Fisch abzuknüppeln, der bayrische VDSF-Verbandsvorsitzende und damit wohl auch der bayrische Landesverband (sonst hätten die ihn ja nicht gewählt) sieht das auch so (nachzulesen im Interview bei uns) , dass in Bayern jeder Fisch unabhängig von der persönlichen Verwertbarkeit abzuknüppeln ist, sofern er nicht durch Schonmaß oder Schonzeit geschützt ist..

Daher muss jeder, der einen nicht explizit geschützten Fisch in Bayern zurücksetzt, auch mit Anzeigen rechnen.

So will es nicht nur der bayrische Gesetzgeber, sondern auch der bayrische VDSF-Verband,.

Was aber auch mit dem Thema Pool- oder Vereinsgewässer nichts zu tun hat, sondern schlicht eine bayrische Dummheit - von Verband wie Gesetzgeber - ist..

Ach Meister, so langsam vergeht mir die Lust, hier mitzudiskutieren. Statt als Moderator hier sachlich Argumente auszutauschen, bist Du nur auf Krawall aus.

In Bayern wird der Spagat zwischen der Verhinderung von vorsätzlichem C&R auf der einen Seite und sinnvoller Entnahme auf der anderen Seite versucht. Da stehen viele Offizielle voll dahinter.
Dass das Bayerische Fischereigesetz in diesem Punkt geändert werden muss, steht auch außer Frage.

Nenne mir doch bitte ein Beispiel, wo in Bayern jemand wegen des Zurücksetzens von Beifang Probleme bekommen hat? Wie gesagt: Sinnvolles Zurücksetzen wird hier den Leuten in den Fischereilehrgängen von AMTLICH BESTELLTEN FISCHEREIAUFSEHERN vermittelt, ohne dass dies Anstoss erregt.

Und wenn ein Moderator hier die Worte "bayrische Dummheit" verwendet, empfinde ich das schlicht als Frechheit. Können Moderatoren eigentlich auch Verwarnungen ausgesprochen bekommen oder haben die hier Narrenfreiheit?
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Was ist besser? Verein oder Pool?

Ich verschieb das jetzt alles in den passenden Thread.

In Bayern wird der Spagat zwischen der Verhinderung von vorsätzlichem C&R auf der einen Seite und sinnvoller Entnahme auf der anderen Seite versucht. Da stehen viele Offizielle voll dahinter.

Das ist schlicht entweder nicht wissen oder völlige Blindheit!

Lies einfach das Interview von eurem Verbandsvorsitzenden, aus dem klar hervorgeht, dass der Verband wie der Gesetzgeber wollen, dass jeder nicht explizit geschützte Fisch abzuknüppeln ist.

Dieser Mann wurde erst von euch gewählt, seinr Ansichten sind bekannt (nochmal: siehe Interview), also unterstützen die, die ihn gewählt haben auch diese Ansichten.
 
AW: Was ist besser? Verein oder Pool?

Sinnvolles Zurücksetzen wird hier den Leuten in den Fischereilehrgängen von AMTLICH BESTELLTEN FISCHEREIAUFSEHERN vermittelt, ohne dass dies Anstoss erregt.

Unter der Erlaubnis sinnvollen Zurücksetzens würde ich z. B. gerade auch den Fall mit den Zandern verbuchen, Zander treten doch nun wirklich nicht in Massen auf und die Meisten würde Zander stets abknüppeln bzw. angeln darauf und fördern eine Bestandsverjüngung, in der überwiegend nur noch Kleinfische existieren. Muss man dann noch jemanden bestrafen, wenn er zum Bestandserhalt, was eindeutig unter Hegeziele verbucht werden könnte, mal einen Zander wieder zurücksetzt? Selbst wenn es einige positive Veränderungen in Bayern geben mag, es existieren dort dennoch eine Menge Vollidioten, ansonsten wäre das mit dem Scheinentzug nicht passiert. Und die Verbandsspitze repäsentiert das Ganze noch mit der von mir zitierten Abschlachteregelung.
 

Ralle 24

User
AW: Was ist besser? Verein oder Pool?

Unter der Erlaubnis sinnvollen Zurücksetzens würde ich z. B. gerade auch den Fall mit den Zandern verbuchen, Zander treten doch nun wirklich nicht in Massen auf und die Meisten würde Zander stets abknüppeln bzw. angeln darauf und fördern eine Bestandsverjüngung, in der überwiegend nur noch Kleinfische existieren. Muss man dann noch jemanden bestrafen, wenn er zum Bestandserhalt, was eindeutig unter Hegeziele verbucht werden könnte, mal einen Zander wieder zurücksetzt? Selbst wenn es einige positive Veränderungen in Bayern geben mag, es existieren dort dennoch eine Menge Vollidioten, ansonsten wäre das mit dem Scheinentzug nicht passiert. Und die Verbandsspitze repäsentiert das Ganze noch mit der von mir zitierten Abschlachteregelung.

Obiges Zitat ist nur stellvertretend für Deine letzten postings.

Wenn ich mal die Ausführungen zum Thema Naturschutz ausklammere, hast Du alles vollkommen richtig und korrekt erkannt, ziehst die richtigen Schlüsse und stellst die richtigen Fragen.

Ein derart saudummes Gesetz, wie das der Entnahme, muss man weltweit erst mal finden.

Da karikiert sich die verschrobene, engstirnige und heuchlerische Einstellung der Funktionäre insbesondere dadurch selbst, damm man zwar eine grundsätzliche Entnahme vorschreibt, aber inter vorgehltener Hand natürlich akzeptiert, dass "nicht verwertbare Fische" zurückgesetzt werden dürfen.

Das ist etwa so, wie wenn man auf einer Landstraße Tempo 30 vorschreibt, aber jedem sagt " Macht nix, hier wird nicht geblitzt".

Nein, es ist ein hochraffinierter Handstreich exellenter Funktionäre, die damit selbstverständlich den Tierschutz aber sowas von aufs Glatteis führen. " Seht her, wir angeln nur zum Nahrungserwerb". Und die Tierschützer sind ja alle derart mit dem Klammerbeutel gepudert, dass die das nicht raffen und uns Angler für alle Zeit in Ruhe lassen.

Die Schlitzohren, die bajuwarischen.

OK, ist ein bisschen blöd für den Saupreußen, der in Bayern Angelurlaub macht. Der ht so oder so die Arschkarte.

Darf sich doch jetzt der Preußenhassende bayrische Fischereiaufseher aussuchen ob er den Angler anzeigt, weil er einen maßigen Fisch zurückgesetzt hat, oder weil er einen ohne Verwertungsmöglichkeit erschlagen hat.

Ach so, noch raffinierter sind sie ja, dort in Alpennähe.

Fische, die sowieso keiner haben will, die aber trotzdem gern geangelt werden, die kriegen jetzt ne ganzjährige Schonzeit.
Weil....,weil...., weil.....äähh..., ach ja, weil die so selten sind. Wie Rotaugen und Rotfedern zum Beispiel.

Ja genau, die hat der saupreußische Kormoran dezimiert.

Und was ist mit den Fischen, die zu groß sind um vom Kormoran gefressen zu werden ?

Dicke fette Karpfen z.B. ?

Ja, die schützen wir weil sie wertvolle Laichfische sind. Fangfenster heißt das Zauberwort.
Und stellt Euch vor, urplötzlich fangen die Karpfen in Bayern an, sich eigenständig zu vermehren.
Das hätt man den Viechern schon viel früher sagen müssen, dass die das können.

Oh Mann......
 
K

kxxxkfxx

Guest
AW: Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG

@Ralle:

Ich habe hier im Forum schon mehrfach erklärt, wie meiner Meinung nach (und ich habe mich mit einigen Gewässerwarten und Funktionären dazu unterhalten) in Bayern die offizielle Position bzgl. Angeln ist.

In Stein gemeißelt sind folgende Prämissen:
- Das Angeln dient ausschließlich dem Erwerb von Fisch zur Verwertung
- "Spaßangeln" ist strikt untersagt

Von diesen beiden Punkten mag man halten, was man will, die stehen so im Raum.

Um diese Punkte herum hat sich nun der ganze Tumor von Verordnungen und Auslegungen entwickelt.

Ein paar "schlaue" Leute im zuständigen Ministerium haben sich gedacht, dass man "Spaßangeln" am Besten durch eine Entnahmepflicht verhindert (das, was Braum als Abwehr des C&R bezeichnet).
Dass so eine einfache Logik völlig an der Praxis vorbeigeht, weil man oft nicht vorhersehen kann, was unten am Haken anbeißt, sollte klar sein, ist es aber anscheinend in den Ministerien nicht. Ergebnis ist ein im Widerspruch zum Tierschutz stehendes, dringend korrekturbedürftiges Fischereigesetz.

Da das Gesetz im Widerspruch zum Tierschutz steht, werden in der Praxis unerwünschte Beifänge zurückgesetzt, ohne dass jemand daran Anstoss nimmt.

Was definitiv in den meisten Vereinen aus Überzeugung nicht toleriert wird, ist Spaßangeln. Wer an einem Karpfenweiher Karpfen zurücksetzt, weil die Fangbeschränkung 1 Tier pro Tag ist und der das schon nach 20 Minuten am Haken hat, aber gern noch ein wenig weiterangeln will (zum Spaß eben), bekommt ein Problem, das bis zum Vereinsausschluss führen kann.

Oder um es mit anderen Worten zu sagen: Das offiziell gewünschte Angeln in Bayern ist Kochtopfangeln.

Dass dies bei vielen Leuten zu Frust führt, ist klar. Wenn man eine Woche Urlaub hat und die Fangbeschränkung bei Hecht auf 1 Tier pro Woche festgelegt ist, der allerdings schon am Sonntag im Kescher liegt, ist das irgendwie doof, aber so ist die Situation.

Das primäre Problem sind also nicht dumme Leute, wie hier von einigen behauptet, sondern das grundsätzlich verschiedene Verständnis, zu welchem Zweck geangelt werden darf.

Wer daran was ändern will, muss das auch genau so diskutieren, also Angeln als Freizeitspass ohne Verwertungsziel propagieren. Ich sehe allerdings nicht, dass momentan einer der Verbände mit diesem Ziel unterwegs ist.
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
AW: Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG

Krickfan
wie sehen das die bayer. Angler? sind das alles (reine)Kochtopfangler? (ich habe nichts dagegen Fisch zu fangen und zu essen)
Gruß A.
 

antonio

Active Member
AW: Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG

krickfan was du hier machst oder versuchst ist doch nur ein herauswinden.
es steht im gesetz aber es wird anders gehandhabt, was ist denn das für ein blödsinn?
und euer verband ist doch für dies gesetz und hat daran einen entsprechenden anteil(siehe interview)
und nach deinen aussagen sind nur zwei extreme vorhanden hardcore c&r und hardcore kochtopf.
vielleicht schon mal dran gedacht, daß es irgendwas dazwischen geben könnte?

antonio
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG

und euer verband ist doch für dies gesetz und hat daran einen entsprechenden anteil(siehe interview)
und nach deinen aussagen sind nur zwei extreme vorhanden hardcore c&r und hardcore kochtopf.
Eben - er versucht sich das eben schönzureden..

Statt einzusehen, dass gerade der VDSF mit seinem Maximen dazu beträgt, dass solcher Unfug immer mehr um sich greift.

Und dass der bayrische Verband unter Herrn Braun dazu auch noch den Vorreiter macht...........

Wer solche "Interessensvertreter" hat, braucht (leider) wirklich keine Feinde mehr.....
 

Ralle 24

User
AW: Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG

Oder um es mit anderen Worten zu sagen: Das offiziell gewünschte Angeln in Bayern ist Kochtopfangeln.

Das ist ein schwerer Vorwurf.:m

Im Ernst. Das glaube ich Dir nicht.

An vielen und zum Teil hochkarätigen Fly only Strecken ist C&R Pflicht.

Zwischenmaße, vorgeschobene ganzjährige Schonzeiten, das erklären von i.d.R. in unseren Breiten nicht fortpflnzungsfähiger Karpfen zu wertvollen Laichfischen etc. sprechen eine andere Sprache.

Lass uns doch das Kind beim Namen nennen.

Nicht erwünscht ist in den meisten Vereinen das Karpfenangeln nach "moderner" Variante.
Übermäßiges Anfüttern, tagelanges blockieren von Angelplätzen, hunderte Meter weit ausgelegte Köder, das campieren am Wasser, vielleicht auch noch der high tech Wahn.

Das ist es, was wirklich stört. Und zwar den Großteil der "Normalangler".

Mir kann keiner Erzählen, dass die Bayern allesamt Kochtopfangler sind. Auch wenn ich ab und an den Bajuwaren eine etwas eigenbrötlerische Haltung andichte, so sind die meisten doch ganz normale Angler. Ich glaube kaum, dass sich ein Bayer über das zurücksetzen von Salmoniden, Zandern oder Hechten (außer an Salmonidenstrecken) aufregen würde. Auch das gefangene Weißfische zurückgesetzt werden, dürfte kaum jemanden interessieren.
Und auch wenn der Hias seinen Kartoffelkarpfen zurückwirft, hätte das niemanden interessiert.

Ich will das nicht bewerten, Carphunter können durchaus ein Störfaktor sein.

Was mich aber zur eißglut bringt ist, dass man sowas dann per Gesetz verankert. Jeder Verein hat die Wahl, Carphunting über seine Gewässerordnung einzuschränken.
Jeder Verein hat die Möglichkeit, alles über die Gewässerordnung zu regulieren.

Und das wäre überhaupt kein Problem, wenn die Bayerischen Angler überwiegend Kochtopfangler wären.

Sind sie aber nicht und deswegen kriegt man für solche Einschränkungen auch in den MV auch keine Mehrheit.

Also nutzen einige verbohrte Hohlköpfe ihre Vormachtstellung, um den Willen der (sicher einflussreichen) Minderheit per Gesetz durchzudrücken.

Gefällt mir gan und gar nicht. Vom Grundsatz her.
 
K

kxxxkfxx

Guest
AW: Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG

Krickfan
wie sehen das die bayer. Angler? sind das alles (reine)Kochtopfangler? (ich habe nichts dagegen Fisch zu fangen und zu essen)
Gruß A.

Natürlich nicht. Deshalb ja die Verbiegungen mit Küchenkorridor etc.

Es gibt sogar Vereine, in denen sich C&R-Verfechter organisieren um Wege zu finden, an ihren Gewässern unter dem Mantel mehr oder weniger schlüssiger Argumente C&R ausüben zu können.

Die Masse der Vereine, vor allem der mit größeren Gewässern, adressiert aber klar den Kochtopfangler. Das zeigt sich vor allem an Festlegungen wie z.B. Anfütterverbot, Verbot Echolot etc.
 

antonio

Active Member
AW: Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG

Natürlich nicht. Deshalb ja die Verbiegungen mit Küchenkorridor etc.

Es gibt sogar Vereine, in denen sich C&R-Verfechter organisieren um Wege zu finden, an ihren Gewässern unter dem Mantel mehr oder weniger schlüssiger Argumente C&R ausüben zu können.

Die Masse der Vereine, vor allem der mit größeren Gewässern, adressiert aber klar den Kochtopfangler. Das zeigt sich vor allem an Festlegungen wie z.B. Anfütterverbot, Verbot Echolot etc.

masse der vereine (mitglieder) oder masse der vorstände?

antonio
 
K

kxxxkfxx

Guest
AW: Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG

An vielen und zum Teil hochkarätigen Fly only Strecken ist C&R Pflicht.

Kann ich mir in Bayern nicht vorstellen. Hier in der Gegend mussten 2 Anbieter von C&R-Forellenpuffs voriger Jahr wegen Verstoss gegen das Fischereigesetz ihre Geschäftsbedingungen ändern.
Jetzt muss man offiziell entnehmen, darf aber nur 1 Fisch angeln. Das Resultat ist, dass den Anglern ständig beim Abhaken die Fische ins Wasser fallen :q

Zwischenmaße, vorgeschobene ganzjährige Schonzeiten, das erklären von i.d.R. in unseren Breiten nicht fortpflnzungsfähiger Karpfen zu wertvollen Laichfischen etc. sprechen eine andere Sprache.

Lass uns doch das Kind beim Namen nennen.

Nicht erwünscht ist in den meisten Vereinen das Karpfenangeln nach "moderner" Variante.
Übermäßiges Anfüttern, tagelanges blockieren von Angelplätzen, hunderte Meter weit ausgelegte Köder, das campieren am Wasser, vielleicht auch noch der high tech Wahn.

Das ist es, was wirklich stört. Und zwar den Großteil der "Normalangler".

Mir kann keiner Erzählen, dass die Bayern allesamt Kochtopfangler sind. Auch wenn ich ab und an den Bajuwaren eine etwas eigenbrötlerische Haltung andichte, so sind die meisten doch ganz normale Angler. Ich glaube kaum, dass sich ein Bayer über das zurücksetzen von Salmoniden, Zandern oder Hechten (außer an Salmonidenstrecken) aufregen würde. Auch das gefangene Weißfische zurückgesetzt werden, dürfte kaum jemanden interessieren.
Und auch wenn der Hias seinen Kartoffelkarpfen zurückwirft, hätte das niemanden interessiert.

Ich will das nicht bewerten, Carphunter können durchaus ein Störfaktor sein.

Was mich aber zur eißglut bringt ist, dass man sowas dann per Gesetz verankert. Jeder Verein hat die Wahl, Carphunting über seine Gewässerordnung einzuschränken.
Jeder Verein hat die Möglichkeit, alles über die Gewässerordnung zu regulieren.

Und das wäre überhaupt kein Problem, wenn die Bayerischen Angler überwiegend Kochtopfangler wären.

Sind sie aber nicht und deswegen kriegt man für solche Einschränkungen auch in den MV auch keine Mehrheit.

Also nutzen einige verbohrte Hohlköpfe ihre Vormachtstellung, um den Willen der (sicher einflussreichen) Minderheit per Gesetz durchzudrücken.

Gefällt mir gan und gar nicht. Vom Grundsatz her.

#6
Volle Zustimmung
 

Hilde

Member
AW: Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG

@Ralle:

In Stein gemeißelt sind folgende Prämissen:
- Das Angeln dient ausschließlich dem Erwerb von Fisch zur Verwertung
- "Spaßangeln" ist strikt untersagt

Klingt wie "Schnackseln" nur in der Ehe und ausschließlich mit dem Ziel des Kinderwunsches.
 
Oben